Künstliche Intelligenz
BGH: Kündigungsbutton ist auch bei automatischem Vertragsende nötig
Seit Juli 2022 müssen Anbieter für dauerhafte Schuldverhältnisse einen Kündigungsbutton im Online-Bereich verfügbar machen. Doch es gibt immer wieder Streit über diese gesetzliche Pflicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Punkt nun für mehr Klarheit gesorgt: Er entschied mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 22. Mai (I ZR 161/24): Eine Kündigungsschaltfläche nach Paragraf 312k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist auch dann notwendig, wenn der Verbraucher nur ein einmaliges Entgelt zu entrichten hat und der Vertrag automatisch endet.
In dem Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den Versandhändler Otto.de. Dieser bietet auf seiner Webseite das Vorteilsprogramm „Otto Up Plus“ gegen ein Jahresentgelt von 9,90 Euro an. Die Laufzeit dieses Pakets beträgt zwölf Monate und läuft dann automatisch aus. Der vzbv mahnte Otto.de zunächst ab, weil der Anbieter keinen Button für außerordentliche Kündigungen der Offerte bereitstellt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte die Klage abgewiesen, da es der Ansicht war, dass es sich bei „Otto Up Plus“ nicht um ein Dauerschuldverhältnis im Sinne von Paragraf 312k BGB handele und somit keine Pflicht zum Bereitstellen einer Kündigungsschaltfläche bestehe.
Der BGH hob das Urteil der niederen Instanz auf und gab der Revision des Klägers statt. Der I. Zivilsenat verurteilte die Beklagte, keine kostenpflichtigen Vorteilsprogramme mehr anzubieten, ohne Verbrauchern eine außerordentliche Kündigung über einen entsprechenden Button zu ermöglichen. Otto.de muss zudem 260 Euro nebst Zinsen an die Verbraucherschützer zahlen.
Wie weit reicht ein Dauerschuldverhältnis?
Mit ihrer Entscheidung legten die Karlsruher Richter den zentralen Begriff des Dauerschuldverhältnisses weit aus. Die wesentliche Eigenschaft einer solchen geschäftlichen Beziehung ist demnach, dass der Unternehmer dauerhaft oder wiederkehrend Leistungen erbringt und deren Gesamtumfang von der Vertragsdauer abhängt. Im vorliegenden Fall erbringe die Beklagte fortwährend Punktegutschriften und einen kostenlosen Versand während der Laufzeit, was die vertragstypische Hauptleistung darstelle. Das Vorteilspaket falle daher unter die einschlägige Norm.
Die OLG-Argumentation, dass eine einmalige Zahlung des Verbrauchers eine „Kostenfalle“ ausschließe und daher keine Schutzbedürftigkeit vorliege, teilte der BGH nicht. Der Gesetzgeber habe hier nicht primär daran gedacht, dass Verbraucher den Umfang ihrer Zahlungspflicht nicht überblicken könnten. Vielmehr habe er sich daran gerieben, dass die Kündigung von auf einfache Weise geschlossenen Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr erschwert werde und sich deren Beendigung verzögere.
Weckruf für Online-Anbieter
Auch bei einer Einmalzahlung zu Beginn des Vertrags kann der Kunde in eine „Kostenfalle“ geraten, meint der Senat. Die geschuldete Vergütung hänge nämlich oft von der Dauer der Vertragslaufzeit ab. Zudem erhöhe eine erschwerte Kündigung den Betrag, den der Verbraucher dem Unternehmer schuldet. Eine Ausnahme von Paragraf 312k BGB für Verträge mit Einmalzahlung würde dem Schutzzweck der Norm zuwiderlaufen. Die vom Gesetzgeber vorgenommene Beschränkung auf Dauerschuldverhältnisse berücksichtige, dass nur bei diesen die Rechtsfolgen einer Kündigung hinreichend absehbar seien.
Der IT-Rechtler Jens Ferner sieht in dem Urteil einen Weckruf für Anbieter digitaler Dienstmodelle oder Mitgliedschaften: „Wer dem Verbraucher einen bequemen Vertragsschluss bietet, muss auch eine gleichwertige Möglichkeit zur Vertragsbeendigung bereitstellen.“ Der Fokus des Verbraucherschutzes im digitalen Raum liege darauf, eine Kündigung strukturell zu erleichtern.
Widerrufsbutton ab Juni 2026
Künftig wird zusätzlich ein Widerrufsbutton Pflicht: Online geschlossene Verträge sollen ab Mitte 2026 darüber auch mit einem Klick widerrufen werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am Mittwoch publiziert hat. Das Ressort will damit geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umsetzen. „So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein“, betonte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will.“
Laut dem Referentenentwurf, der zunächst das Bundeskabinett passieren muss, soll die Pflicht für eine solche Online-Schaltfläche in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. Verträge über letztere werden sich dem Plan nach aber höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen lassen können. Voraussetzung: Der Verbraucher ist über das Widerrufsrecht belehrt worden. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten. Bislang ist es möglich, dass entsprechende Verträge – trotz erfolgter Belehrung – ohne Befristung widerrufen werden können. Unternehmer sollen ferner die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln müssen.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Testing Unleashed: Kommunikation in Teams mit visuellen Modellen verbessern
Richard Seidl hat sich für diese Folge seines englischsprachigen Podcasts Testing Unleashed gleich zwei Gäste eingeladen: Gien Verschatse und Kenny Baas-Schwegler. Sie sprechen über die Herausforderungen bei der Kommunikation in Softwareprojekten. Gien Verschatse und Kenny Baas-Schwegler berichten über die Arbeit von Entwicklerinnen und Entwicklern in Silos, die Diskrepanz zwischen Geschäftszielen und IT-Teams und die Fallstricke von „Telefonspiel“-Anforderungen.
Die Zuhörerschaft wird in die kollaborative Modellierung eingeführt – ein Ansatz, bei dem alle Beteiligten, von den Entwicklern bis zu den Geschäftsanalysten, visuell zusammenkommen, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.
„We try to make it visual because then you focus the conversation on what’s actually there, what’s in front of you.“ – Gien Verschatse
Dieser Podcast betrachtet alles, was auf Softwarequalität einzahlt: von Agilität, KI, Testautomatisierung bis hin zu Architektur- oder Code-Reviews und Prozessoptimierungen. Alles mit dem Ziel, bessere Software zu entwickeln und die Teams zu stärken. Frei nach dem Podcast-Motto: Better Teams. Better Software. Better World.
Richard Seidl spricht dabei mit internationalen Gästen über modernes Software-Engineering und wie Testing und Qualität im Alltag gelebt werden können.
Die aktuelle Ausgabe ist auch auf Richard Seidls Blog verfügbar: „Misskommunikation in Teams mit visuellen Modellen vermeiden – Gien Verschatse, Kenny Baas-Schwegler“ und steht auf YouTube bereit.
(mdo)
Künstliche Intelligenz
Vision Pro: Erstes Upgrade noch in diesem Jahr?
Bringt Apple noch in diesem Jahr eine zweite Version der Vision Pro? Der üblicherweise gut informierte Bloomberg-Journalist Mark Gurman will entsprechende Informationen vernommen haben und sagt verschiedene neue Funktionen für Apples zweites Headset voraus. Apple will angeblich zumindest eines der größten Probleme der ersten Version lösen – und auch andere Verbesserungen liefern, heißt es in dem Bericht.
Neue Aufhängung bringt Kopfentlastung
Die Vision Pro krankt aktuell an zwei Hauptproblemen: Sie ist, mit mindestens 4000 Euro, sehr teuer und im Tragekomfort aufgrund ihres Gewichts und des per Kabel angebundenen Akkus eher eingeschränkt. Dafür bekam Apple viel Lob für den hochauflösenden Bildschirm, die Immersion sowie das Augen- und Handtracking, das die Konkurrenz etwa von Meta (Quest) noch immer nicht erreicht. Apple plant nun, zumindest das Komfortproblem teilweise zu lösen, so Gurman.
Demnacb soll eine aktualisierte Vision Pro, die womöglich noch 2025 erscheint, eine neue Aufhängung samt Kopfband (Head Band) aufweisen, damit sich das Headset länger komfortabel tragen lässt. Aktuell liefert Apple selbst zwei verschiedene Bänder mit, die allerdings nicht jedem gut passen. Zubehöranbieter versuchen hier, Abhilfe zu schaffen. Apple soll intern neue Kopfbänder prüfen, die sowohl Kopf- als auch Nackenschmerzen vermeiden helfen können. Angeblich soll die Vision Pro selbst auch in zweiter Version jedoch kaum leichter werden.
Mehr Leistung dank M4-Chip
Weiterhin sieht Apple laut Gurman für die Vision Pro 2 ein verbessertes Innenleben vor. Statt des veralteten M2-SoC soll es nun ein M4 sein, nicht jedoch der wohl im Herbst erstmals erscheinende M5. Denkbar ist, dass Apple der darin verbauten KI-Einheit (Neural Engine) mehr Kerne verpasst – viele wichtige Bereiche der Vision Pro wie das Eyetracking werden darüber gesteuert. Ziel des Upgrades ist es, die Vision Pro relevant zu halten. Das erste Modell kam im Frühjahr 2024 in den USA auf den Markt, im Sommer dann auch in Europa. Wirklich gut verkauft wird das Gerät offenbar nicht. Zuletzt hatte Apple ein neues Betriebssystem visionOS 26 angekündigt, das unter anderem Scrollen per Augen und neue Avatare mitliefert.
Mit einer „echten“ neuen Vision Pro ist laut Gurman erst 2027 zu rechnen. Das Redesign soll unter anderem das Gewicht des Headsets deutlich absenken. Weiterhin ist ein neues Modell mit Mac-Tethering für professionelle Anwendungen geplant und Apple träumt nach wie vor von einer echten Augmented-Reality-Brille.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Grok 4 kommt – und mit ihm ein 300 US-Dollar teures Abo
Erst Antisemitismus, dann ein neues Modell. xAI veröffentlicht Grok 4. Das ist laut Elon Musk die „klügste KI der Welt“. Musk hat das KI-Modell gemeinsam mit einigen Entwicklern in einem Livestream bei X vorgestellt. Erstaunlich für ihn ist, wie schnell KI lernt und sich entwickelt – vor allem im Vergleich zum Menschen, der nicht so schnell lerne.
Neben dem Modell wird auch ein neues Abo angekündigt. Das kostet 300 US-Dollar im Monat und ist damit sogar teurer als die Abo-Modelle, die auch andere Anbieter wie OpenAI und Perplexity in petto haben. Es zeigt, KI ist kostspielig und muss auch über Nutzende finanziert werden.
Grok 4, das leistungsfähige Reasoning-Modell
Musk erklärt und zeigt Demos in dem Livestream, bei dem Grok 4 Aufgaben absolviert, die das Modell noch nie zuvor gesehen habe, deren Antworten es auch nicht im Internet gäbe. Das nimmt Bezug auf Vorwürfe gegenüber Benchmarks, bei denen es heißt, KI-Modelle könnten die richtigen Antworten nicht erschließen, sondern hätten diese quasi auswendiggelernt. Entsprechend ist Grok 4 ein Reasoning-Modell wie auch schon Grok 3. Man habe jedoch zehn Mal mehr Rechenpower hineingesteckt.
Grok 4 wird sich voraussichtlich mit OpenAIs GPT-5 messen müssen. Das soll noch in diesem Sommer erscheinen und dann freilich viel besser sein als der Vorgänger. Vor allem aber soll die neue Version für alle verfügbar sein und das Auswählen eines passenden Modells obsolet machen, hat Sam Altman in einem X-Beitrag geschrieben.
Laut Elon Musk ist Grok 4 besser als jeder PhD-Student in jedem Bereich. Und es sei nur eine Frage der Zeit, bis das Modell „neue Physik entdeckt“. Das Modell erscheint als Grok 4 und Grok 4 Heavy mit noch besseren agentischen Fähigkeiten. In dem Vorstellungsvideo heißt es, die größere Version des Modells könne „mit Werkzeugen“ in Humanes Last Exam, einem besonders schweren Benchmark, mehr als 44 Prozent erreichen. Zu Vergleich: Googles Gemini 2.5 Pro erreicht 26,9 Prozent.
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Zuvor ist Grok allerdings eher mit antisemitischen Aussagen unangenehm aufgefallen. Sogar Hitler wurde in manchen Antworten gelobt. Die Beiträge bei X, wo Grok auch direkt erreichbar ist, sollen allesamt gelöscht worden sein. Zwischenzeitlich war der Zugang zu Grok beschränkt. Grund für die Ausfälligkeiten soll ein Systemprompt gewesen sein, der den Chatbot aufforderte, auch politisch unkorrekte Antworten zu geben. Eine der Konsequenzen ist der Rücktritt von Linda Yaccarino, CEO von X.
Neben dem neuen Modell hat xAI auch ein neues Abonnement vorgestellt. SuperGrok Heavy kostet 300 US-Dollar im Monat und bietet frühen Zugang zu Grok 4 Heavy und neuen Funktionen – im Video ist die Rede von einem Videogenerator und einem Agenten, die demnächst erscheinen. Das Angebot entspricht in etwa allen teureren Abonnements von KI-Anbietern. Mit 300 US-Dollar ist xAI allerdings am teuersten.
(emw)
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