Connect with us

Künstliche Intelligenz

BGH: Regulierer darf bei Entscheidungen auch Firmen identifizieren


Die Bundesnetzagentur darf öffentlich über Sanktionen gegen Energielieferanten informieren und dabei auch die Namen des betroffenen Unternehmens nennen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden und damit die Beschwerde eines Gasversorgers zurückgewiesen (Az. EnVR 10/24).

Ende des Jahres 2021 hatte das Unternehmen unter dem Namen „gas.de“ nach Angaben des BGH rund 370.000 Haushalten die bestehenden Gaslieferverträge gekündigt und das mit einer „nie dagewesenen Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen“ begründet. Der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde zeigte das Unternehmen zudem an, nicht weiter als Energielieferant für Haushaltskunden im Markt aktiv zu sein.

Im März 2023 wollte gas.de das Geschäft mit Haushaltskunden wieder aufnehmen. Dies untersagte die Bundesnetzagentur dem Unternehmen nach einer Prüfung. Die Regulierungsbehörde informierte die Öffentlichkeit darüber mittels einer Pressemitteilung, in der auch der Name des Unternehmens genannt wurde. Gegen diese identifizierende Veröffentlichung hat das Unternehmen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, das diese aber zurückwies (Az VI-3 Kart 481/23).

Auch der BGH hat nun die Beschwerde abgewiesen. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlaube grundsätzlich, dass die Bundesnetzagentur die Namen der von Entscheidungen betroffenen Unternehmen nennt. Das diene der Transparenz, betont der BGH: „Ob und in welcher Weise die Veröffentlichung im Einzelfall erfolgt, steht im Ermessen der Bundesnetzagentur.“

Inzwischen ist gas.de wieder als Energielieferant bei der Bundesnetzagentur gelistet. „Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH befindet sich seit der Aktualisierung zum Monatswechsel März/April 2025 auf der Liste der nach § 5 EnWG bei der Bundesnetzagentur angezeigten Energielieferanten“, bestätigte eine Behördensprecherin auf Anfrage. Einzelheiten zur Entscheidung teilte die Bundesnetzagentur nicht mit.

gas.de ist eine Schwesterfirma von Stromio, das im Dezember 2021 ebenfalls die Stromlieferungen eingestellt hatte. Gegen Stromio führt die Verbraucherzentrale Hessen ein Musterfeststellungsverfahren. Das Klageregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Daneben gab es Schadensersatzklagen von Kunden gegen das Unternehmen. Stromio ist derzeit nicht bei der Bundesnetzagentur als Energielieferant gelistet.


(vbr)



Source link

Künstliche Intelligenz

iCloud-Daten: Mac-App sichert Drive und Fotos


Apples iCloud gilt allgemein als sicherer Speicherort. So lassen sich, falls man ausreichend GBytes bis TBytes im Rahmen eines +-Abos erworben hat, auch automatische Backups etwa von iPhone oder iPad dort ablegen. Zudem dient iCloud als Lagerort für eine Online-Festplatte, von Apple iCloud Drive genannt, speichert außerdem standardmäßig die Fotomediathek mit Bildern und Videos der Nutzer. Doch es kommt auch vor, dass Cloud-Dienste einmal nicht so gut funktionieren oder man selbst für Datenverluste sorgt. Daher kann es sich anbieten, eine Sicherung des iCloud-Contents anzulegen. Mit Parachute Backup ist hierfür vor wenigen Wochen ein eigens Spezialwerkzeug für macOS-Rechner erschienen.

Die App des Entwicklers Eric Mann kennt dabei verschiedene Datenquellen. So lassen sich die kompletten, in der Fotos-App enthaltenen Inhalte in voller Auflösung samt Editierungen, Live-Fotos und geteilten Alben auf den Mac herunterladen und auf Wunsch auf externe Medien sichern. Dazu gibt es die Möglichkeit, mit inkrementellen und nach Zeitplan erstellten Backups zu arbeiten.

Für iCloud Drive sind wiederum unterschiedliche Folder auswählbar. Dazu gehört nicht nur die Online-Festplatte selbst, sondern auch Ordner von Apps wie etwa die aus iWork oder Swift Playground. Nützlich ist auch, dass sich die in iCloud enthaltenen Desktop- und Dokumenten-Ordner zurückspielen lassen, die sich auf Wunsch bei zu wenig internem SSD-Platz in die iCloud auslagern lassen.

Parachute Backup nutzt neben externen Festplatten und SSDs auch ein eingebundenes NAS sowie alternative Cloud-Dienste als Speicherziel. Das kann nützlich sein, um nicht alle Daten nur in iCloud vorzuhalten. Aktuell werden Dropbox, Google Drive und Microsoft OneDrive unterstützt. Eine „Smart Offloading“-Funktion dient dazu, Inhalte zum Sparen von Speicherplatz wieder nach iCloud auszulagern, falls das notwendig ist.

Beim Einsatz der App ist zu bedenken, dass auch andere Backup-Lösungen wie SuperDuper! oder Carbon Copy Cloner ebenfalls iCloud-Daten sichern können, allerdings nur dann, wenn sie bereits auf dem Mac vorliegen, nicht direkt aus der Cloud. Letzteres macht Parachute Backup besonders. Entwickler Mann hat mit Offloader auch noch ein weiteres Werkzeug im Angebot, mit dem man besser steuern können soll, wann macOS Inhalte nach iCloud auslagert. Das soll mit dem Tool dann schneller gehen als standardmäßig. Die Preise sind zivil: Parachute Backup kostet 5,99 Euro, Offloader 1,99 Euro. Beide Tools kommen ohne Abomodell.


(bsc)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Japan: Regulierer nimmt App Store ins Visier – wie in Europa


Womöglich bald nicht mehr „Big in Japan“: Apples App Store könnte nun auch im Land der aufgehenden Sonne Marktanteile an Konkurrenz-Marktplätze verlieren. Die örtliche Behörde Japan Fair Trade Commission, die sich für den freien Handel in dem Land einsetzt, hat ähnlich wie schon die EU-Kommission (im Rahmen ihres Digital Markets Act, DMA) entschieden, den Apple-Softwareladen fürs iPhone zu regulieren. Schon seit 2020 läuft eine entsprechende Untersuchung, nun kam ein knapp 120 Seiten langer Abschlussbericht heraus.

Laut diesem ist ab dem 18. Dezember nicht mehr erlaubt, eigene Apps gegenüber denen von Drittanbietern zu bevorzugen, was darauf hinausläuft, dass Apple von den selbst gesammelten Daten aus dem Betriebssystem nicht mehr „profitieren“ darf. Nicht erlaubt ist zudem, Drittanbieter-Apps „unfair zu verzögern, abzuweisen oder sonst zu behindern“, was ihre Sichtbarkeit im App Store betrifft.

Die Japan Fair Trade Commission verlangt dazu eine „Firewall“ zwischen den verschiedenen Teams – App-Store-Mitarbeiter sollen keinen Zugriff auf bestimmte Daten mehr haben, die ihnen einen Vorteil verschaffen könnten. Schließlich werden erstmals Third-Party-App-Marktplätze in Japan erlaubt, zudem Bezahldienste von Dritten, entweder in den konkurrierenden App-Marktplätzen oder in den eigenen Apps. All das erinnert stark an das Regime, das auch der EU-DMA erreichen will und das in den USA gerichtlich durch Epic Games und andere Anbieter verfolgt wird.

Die Maßnahmen betreffen unterdessen nicht nur Apple, sondern auch Google mit seinem Play Store. Doch wie schon innerhalb der EU steht vor allem Apple in der Berichterstattung zu dem Thema im Mittelpunkt – auch wenn Android in Japan Marktführer ist, genauso wie man das aus Europa und den USA kennt.

Laut Angaben der Behörde werden die neuen Regeln Schritt für Schritt in das „Enforcement“ genommen, auch wenn sie zum besagten 18. Dezember in Kraft treten. Die Japan Fair Trade Commission plant zudem eine Art „Awareness-Kampagne“, um Entwicklern wie Nutzern mitzuteilen, welche (neuen) Rechte sie haben. Wie schon der EU stehen dem Regulierer Zwangsmaßnahmen zur Verfügung, sollten Apple und Google die neuen Regeln nicht umsetzen.


(bsc)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Citroën ë-C3 Aircross im Test: Preiswertes E-SUV mit reichlich Komfort


Der Citroën ë-C3 Aircross ist der elektrische Duster, den Dacia gerne hätte. Er ist ab 26.490 Euro zu kaufen und hat auf dem Papier gut 300 km Reichweite. Karosserie und Außenmaße entsprechen der neuen Mitte in Europa: Die Kunden wollen kompakte SUVs. Das bedeutet beim ë-C3 Aircross 4,4 m Länge, 1,8 m Breite und 1,66 m Höhe. Kann das gutgehen, ein so üppiges Elektroauto mit lediglich 44 kWh Energieinhalt in der Traktionsbatterie durch den Wind zu schieben? Aber ja. Ärgerlicher sind dagegen ein paar konstruktive Flüchtigkeitsfehler, die Citroën eingebaut hat.

Der Testwagen, so will es ein ungeschriebenes Gesetz der Autoindustrie, kam nicht in der Basisausstattung, sondern in der höchsten Ausstattungsversion „Max“ in die Redaktion. In der Preisliste stehen für diese Version 30.890 Euro. Nur wenige Extras sind möglich: Ein Winterpaket mit Heizungen für Sitze, Lenkrad und Frontscheibe (700 Euro), das dreiphasige Ladegerät mit 11 kW Leistung (400 Euro), Metallic-Lack (Testwagen in Montana-Grün für 600 Euro) und vielleicht noch Ganzjahres- statt Sommerreifen für 100 Euro. Danach beginnt das Zubehör. Die kurze Suche in einem der üblichen Gebrauchtportale liefert bereits einige Tageszulassungen mit erheblichen Nachlässen als Ergebnis.

  • seit 2024 auf dem Markt
  • Abmessungen: 4,4 m lang, 1,8 m breit, 1,66 m hoch, Radstand 2,67 m
  • Ein E-Motor mit 83 kW
  • zwei Batterien mit 44 und 50 kWh Energiegehalt
  • Preise ab 26.490 Euro
  • der größte Pluspunkt: der vergleichsweise günstige Preis
  • die größte Schwäche: DC-Ladeleistung im Winter

Die Differenz zum C3 Aircross mit Hybridantrieb und Automatikgetriebe beträgt in der offiziellen Preisliste 3300 Euro. In der mittleren Ausstattungslinie „Plus“ (ë-C3 Aircross: 28.690 Euro) ist auch ein Verbrenner mit Handschalter erhältlich, der sogar 7600 Euro weniger kostet. Außerdem kann im elektrischen ë-C3 keine dritte Sitzbank (mit Verbrennungsmotor 850 Euro) bestellt werden.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Citroën ë-C3 Aircross im Test: Preiswertes E-SUV mit reichlich Komfort“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Beliebt