Künstliche Intelligenz
BGH: Regulierer darf bei Entscheidungen auch Firmen identifizieren
Die Bundesnetzagentur darf öffentlich über Sanktionen gegen Energielieferanten informieren und dabei auch die Namen des betroffenen Unternehmens nennen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden und damit die Beschwerde eines Gasversorgers zurückgewiesen (Az. EnVR 10/24).
Ende des Jahres 2021 hatte das Unternehmen unter dem Namen „gas.de“ nach Angaben des BGH rund 370.000 Haushalten die bestehenden Gaslieferverträge gekündigt und das mit einer „nie dagewesenen Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen“ begründet. Der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde zeigte das Unternehmen zudem an, nicht weiter als Energielieferant für Haushaltskunden im Markt aktiv zu sein.
Wiedereinstieg untersagt
Im März 2023 wollte gas.de das Geschäft mit Haushaltskunden wieder aufnehmen. Dies untersagte die Bundesnetzagentur dem Unternehmen nach einer Prüfung. Die Regulierungsbehörde informierte die Öffentlichkeit darüber mittels einer Pressemitteilung, in der auch der Name des Unternehmens genannt wurde. Gegen diese identifizierende Veröffentlichung hat das Unternehmen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, das diese aber zurückwies (Az VI-3 Kart 481/23).
Auch der BGH hat nun die Beschwerde abgewiesen. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlaube grundsätzlich, dass die Bundesnetzagentur die Namen der von Entscheidungen betroffenen Unternehmen nennt. Das diene der Transparenz, betont der BGH: „Ob und in welcher Weise die Veröffentlichung im Einzelfall erfolgt, steht im Ermessen der Bundesnetzagentur.“
gas.de und Stromio
Inzwischen ist gas.de wieder als Energielieferant bei der Bundesnetzagentur gelistet. „Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH befindet sich seit der Aktualisierung zum Monatswechsel März/April 2025 auf der Liste der nach § 5 EnWG bei der Bundesnetzagentur angezeigten Energielieferanten“, bestätigte eine Behördensprecherin auf Anfrage. Einzelheiten zur Entscheidung teilte die Bundesnetzagentur nicht mit.
gas.de ist eine Schwesterfirma von Stromio, das im Dezember 2021 ebenfalls die Stromlieferungen eingestellt hatte. Gegen Stromio führt die Verbraucherzentrale Hessen ein Musterfeststellungsverfahren. Das Klageregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Daneben gab es Schadensersatzklagen von Kunden gegen das Unternehmen. Stromio ist derzeit nicht bei der Bundesnetzagentur als Energielieferant gelistet.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
c’t-Webinar: Photovoltaik für Einsteiger | heise online
Immer mehr Menschen erzeugen ihren Strom selbst. Photovoltaikanlagen rechnen sich inzwischen fast überall – auch auf teilbeschatteten Dächern oder als kompakte Balkonkraftwerke für Mieter. Wer sich neu mit dem Thema beschäftigt, stößt schnell auf Fachbegriffe, widersprüchliche Aussagen und offene Fragen. Dabei ist der Einstieg einfacher, als es scheint, wenn man die Grundlagen beherrscht.
Das c’t-Webinar „Photovoltaik für Einsteiger“ bietet hier Abhilfe: In zwei Stunden vermittelt c’t-Redakteur Georg Schnurer fundiertes Grundlagenwissen zur eigenen Solaranlage – verständlich und vor allem herstellerunabhängig. Eine 45-minütige Fragerunde, in der offene Fragen geklärt werden.
Viele nützliche Tipps
Der Referent erklärt die unterschiedlichen Varianten von PV-Modulen und beleuchtet die Unterschiede zwischen Mikro- und Hybrid-Wechselrichtern. Sie erfahren, welche Technik sich für welches Einsatzszenario eignet und wie Sie die passende Speichergröße für Ihr Projekt ermitteln. Auch die wichtige Frage, ob sich die Anschaffung eines Speichers finanziell lohnt, wird beantwortet.
Das Webinar behandelt zudem die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen und geht auf die sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen für privat betriebene PV-Anlagen ein. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte.
Einstieg ohne Vorkenntnisse
Das Webinar richtet sich gezielt an Personen, die sich bisher nicht mit einer eigenen Photovoltaikanlage beschäftigt haben. Eine individuelle Beratung durch einen Energieberater ersetzt es zwar nicht, es schafft jedoch eine solide Wissensbasis für alle weiteren Schritte.
- Datum: 3. Juli 2025
- Uhrzeit: 17:00 bis 20:00 Uhr
- Kosten: 69,00 Euro
Für die Teilnahme am Livestream genügt ein aktueller Browser. Teilnehmer haben die Möglichkeit, Fragen über einen Chat zu stellen. Diese werden im Laufe des Webinars aufgegriffen und beantwortet. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zum c’t-Webinar von heise academy.
(abr)
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Jugendschutz: Pornhub, YouPorn und Redtube sind in Frankreich wieder online
Französische Internetnutzer können bei Bedarf wieder einfacher Pornos schauen. Denn das kanadische Medien- und IT-Unternehmen Aylo hat den Zugang zu Pornhub, YouPorn und Redtube in Frankreich wiederhergestellt, wie es gegenüber Politico bestätigte. Die Muttergesellschaft der Erotikportale hatte diese Anfang Juni in dem Land selbst vom Netz genommen. Sie wollte mit dieser Aktion gegen das Greifen eines neuen französischen Gesetzes protestieren, das Betreiber von Webseiten für Erwachsene seit 7. Juni verpflichtet, robuste Altersverifikationssysteme (AVS) einzuführen und Nutzer unter 18 Jahren zu sperren.
„Das Verwaltungsgericht hat gesprochen“, schreibt Aylo dazu in einer Mitteilung. Der Konzern bezieht sich damit auf eine Entscheidung von Pariser Richtern vom Montag, die das Verfahren vorläufig ausgesetzt haben. Inländische Behörden können die gesetzlich vorgesehenen Anforderungen nicht einfach an Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Staaten stellen, argumentierten die Juristen. Die Verpflichtungen sind damit zunächst aufgehoben. Aylos europäische Hauptniederlassung befindet sich auf Zypern.
Der von den Verwaltungsrichtern angerufene Europäische Gerichtshof (EuGH) soll nun klären, ob die AVS-Auflage mit dem EU-Recht vereinbar ist. Im Fokus steht dabei vor allem das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie von 2002. Dieses besagt, dass ein EU-Land ein in einem anderen Mitgliedsstaat ansässiges Unternehmen nicht einfach regulieren kann. Ausnahmen sind nur nach Durchlaufen eines förmlichen Prozesses möglich, der die Benachrichtigung des Herkunftslands und der EU-Kommission einschließt.
Aylo will globale Alterschecks auf Geräteebene
„Die französischen Bürger verdienen eine Regelung, die Kinder vom Zugriff auf Inhalte für Erwachsene abhält und die wirksam durchgesetzt werden kann“, kommentiert Aylo den Beschluss. „Sie verdienen auch den Schutz ihrer Privatsphäre und sensibler Daten.“ Um dies zu erreichen, müssten Gesetzgeber die Tatsache verstehen, „dass Inhalte für Erwachsene auf Hunderttausenden von Plattformen existieren“, nicht nur auf den 17 in Frankreich betroffenen Webseiten. Die Entscheidung des Gerichts biete die Gelegenheit, „wirksamere Ansätze zu erwägen“. Aylo argumentiert, dass eine global durchgeführte Altersverifizierung auf Geräte- und Betriebssystemebene effektiver wäre als eine websitebasierte Überprüfung.
Die französische Regierung beabsichtigt, gegen die Ansage des Gerichts Berufung einzulegen. Sie betont weiterhin die Notwendigkeit, Minderjährige vor schädlichen Inhalten zu schützen. Präsident Emmanuel Macron und Digitalministerin Clara Chappaz drängen auch auf eine europaweite Altersgrenze von 15 Jahren für die Nutzung sozialer Medien. In anderen europäischen Staaten wie Deutschland und Großbritannien streben Regulierer ebenfalls nach stärkeren Einschränkungen für Pornos im Netz.
Hierzulande trommelt etwa die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für AVS, während Porno-Aktivisten eine solche Pflicht für „fahrlässig“ und grundrechtsgefährdend halten. Laut einer Studie ist Altersverifikation im Internet zwar nötig, in Demokratien aber nicht machbar. Zugleich bleibt der Zugriff auf die zwei deutschsprachigen Portale von Pornhub und YouPorn über große Provider nach Beschlüssen hiesiger Verwaltungsgericht gesperrt. In Frankreich verzeichneten VPN-Anbieter, die einen Zugang zu national blockierten Seiten eröffnen, während der dortigen Betriebseinstellung von YouPorn & Co. einen sprunghaften Anstieg der Nutzerzahlen.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Leica feiert und iPhone erhält KI-Boost – Fotonews der Woche 25/2025
In dieser Woche dreht sich in der Fotowelt alles um faszinierende Gegensätze: Während Leica zum 100. Jubiläum der Kleinbildkamera einen neuen Schwarz-Weiß-Film auf den Markt bringt, revolutioniert Adobe die iPhone-Fotografie mit KI-Technologie. Dazwischen sorgt ein innovativer Tageslicht-Entwicklungstank für Großformatfilme für Aufsehen und OM System poliert seine Outdoor-Kamera auf. Willkommen zu unseren Fotonews der Woche!
Leicas Monopan 50: Analoges Comeback zum Jahrhundertjubiläum
Wer hätte gedacht, dass wir im Jahr 2025 noch über neue Filme berichten würden? Leica feiert das 100-jährige Jubiläum der legendären Leica I mit einem bemerkenswerten Schritt zurück zu den Wurzeln: Der „Monopan 50“ ist der erste hauseigene Schwarz-Weiß-Film des Unternehmens für das Kleinbildformat.
Mit einer Empfindlichkeit von ISO 50 ist dieser Film definitiv nichts für Nachteulen oder Schnappschussjäger – aber genau das ist der Punkt. Leica setzt auf Qualität statt Geschwindigkeit und verspricht eine beeindruckende Auflösung von 280 Linienpaaren pro Millimeter. Das ist in etwa so, als würde man einen Sportwagen bauen, der nur im ersten Gang fährt – aber dafür mit Präzisionsgetriebe aus Schweizer Uhrmacherhand.
Besonders interessant: Der Film ist „superpanchromatisch“ sensibilisiert und erfasst Lichtwellen bis 780 Nanometer – das reicht bereits in den nahen Infrarotbereich. Fotografen können also nicht nur klassische Schwarz-Weiß-Bilder aufnehmen, sondern auch mit Infraroteffekten experimentieren. Für 12 Euro pro Rolle bekommt man ab August ein Stück analoge Nostalgie mit moderner Technik – verpackt im Retro-Design, das an die Anfänge der Kleinbildfotografie erinnert.
Ob Leica damit einen neuen Trend setzt oder nur eine Nische bedient, bleibt abzuwarten. Aber in Zeiten, in denen jedes Smartphone automatisch HDR-Bilder produziert, hat die bewusste Entschleunigung durch analoges Fotografieren durchaus ihren Reiz. Immerhin muss man bei ISO 50 wirklich nachdenken, bevor man den Auslöser drückt!
Zebra Daylight Tank: Revolution für Großformat-Enthusiasten
Während Leica die analoge Fotografie feiert, revolutioniert das Start-up Zebra die Filmentwicklung mit einem innovativen Tageslicht-Entwicklungstank für Großformatfilme. Das Kickstarter-Projekt hat bereits 900 Prozent seiner Finanzierungsziele erreicht – offenbar gibt es da draußen mehr Großformat-Fotografen, als die Digitalwelt wahrhaben möchte!
Der Clou: Mit dem Zebra Daylight Tank kann man endlich Großformatfilme ohne Dunkelkammer entwickeln. Das klingt für Nicht-Eingeweihte vielleicht nicht nach einer großen Sache, aber: Wer jemals versucht hat, einen 8×10-Zoll-Film in völliger Dunkelheit zu entwickeln, ohne ihn zu knicken, zu zerkratzen oder versehentlich mit der falschen Chemikalie zu übergießen, wird vor Freude in die Luft springen.
Das Gerät verwendet ein ausgeklügeltes Lichtlabyrinth-System im Deckel, das Chemikalien hindurchlässt, aber kein Licht. Es ist in drei Größen erhältlich: 4×5“, 5×7“ und 8×10“ – wobei der größte Tank bis zu 16 Blatt 4×5“-Film auf einmal verarbeiten kann. Das ist wie ein Geschirrspüler für Negative!
Besonders clever ist auch der mitgelieferte „Film Safe“ – eine lichtdichte Box mit zwei magnetisch gesicherten Fächern für belichtete und unbelichtete Filme. Die Deckel haben unterschiedliche Texturen, sodass man sie auch im Dunkeln unterscheiden kann. Endlich keine Panik mehr, wenn man sich fragt: „War das jetzt der belichtete oder der unbelichtete Stapel?“
Das Projekt startet bei etwa 20 Euro für die kleinste Version und soll Ende 2025 ausgeliefert werden. Ein klassischer Fall von „Shut up and take my money“ für Analogfotografen!
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OM System OM-5 Mark II: Die Outdoor-Kamera für alle Wetterlagen
OM Digital Solutions (ehemals Olympus) bleibt seiner Linie treu und präsentiert mit der OM-5 Mark II eine kompakte, robuste Systemkamera für Outdoor-Enthusiasten. Mit einem Gewicht von nur 418 Gramm (inklusive Akku und Speicherkarte) ist sie leichter als so manche Wasserflasche, die man auf Wanderungen mitschleppt.
Die Kamera ist nach IP53 gegen Spritzwasser und Staub geschützt und funktioniert bei bis zu -10 °C – perfekt für den nächsten Winterurlaub in den Alpen oder die Expedition zum Polarkreis. Der überarbeitete Griff soll eine bessere Haptik bieten, und erstmals gibt es neben den klassischen Farben Schwarz und Silber auch eine limitierte Sandbeige-Edition – für alle, die sich in der Wüste tarnen möchten.
Technisch setzt OM auf Evolution statt Revolution: Der 20,37-Megapixel-Sensor und der TruePic IX-Prozessor wurden vom Vorgänger übernommen. Die 5-Achsen-Bildstabilisierung kompensiert bis zu 6,5 Belichtungsstufen, mit kompatiblen Objektiven sogar 7,5 – damit könnte man theoretisch aus freier Hand Belichtungszeiten verwenden, bei denen andere Fotografen längst zum Stativ greifen würden.
Interessant ist die neue CP-Taste (Computational Photography), die direkten Zugriff auf computergestützte Aufnahmemodi bietet: hochauflösende Aufnahmen mit bis zu 89 Megapixeln (vom Stativ), Live ND für Langzeitbelichtungen ohne Filter, Fokus-Stacking und mehr. Für 1.300 Euro (Gehäuse) oder 1.700 Euro (mit Kit-Objektiv) bekommt man ein robustes Arbeitstier, das sich nicht zu schade ist, auch mal im Regen zu fotografieren.
Adobe Project Indigo: KI-Power für iPhone-Fotografen
Während die einen noch Filme entwickeln, bringt Adobe mit „Project Indigo“ eine experimentelle Kamera-App, die iPhone-Fotos auf ein neues Level heben soll. Das Besondere: Die App nutzt Computational Photography in einem Ausmaß, das selbst Apple erblassen lässt.
Das Herzstück ist die Kombination von bis zu 32 Einzelbildern pro Aufnahme – während die meisten Smartphone-Kameras bereits mehrere Bilder verschmelzen, geht Adobe hier deutlich weiter. Das Ergebnis: drastisch reduziertes Bildrauschen, besonders bei Teleaufnahmen und schlechter Beleuchtung.
Außerdem will Adobe dem typischen Smartphone-Look mit überhellten, kontrastarmen Bildern und übersättigten Farben zu Leibe rücken. Stattdessen soll die App Fotos erzeugen, die mehr an eine Spiegelreflexkamera erinnern – mit natürlicherer Bildwiedergabe und ohne aggressives lokales Tonemapping.
Besonders clever: Project Indigo kann die Vorteile der Computational Photography auch in RAW-Dateien (DNG-Format) nutzen. Die Dateien enthalten bereits die kombinierten Einzelbilder, bieten aber trotzdem volle Flexibilität für die Nachbearbeitung.
An der App waren mit Marc Levoy und Florian Kainz zwei Entwickler beteiligt, die bereits die Pixel-Kamera-App von Google mitentwickelt haben – also echte Schwergewichte in der Smartphone-Fotografie. Die App ist kostenlos für iPhone 12 Pro/Pro Max und neuere Modelle verfügbar, eine Android-Version ist in Planung.
Fazit: Die Fotografie lebt – in allen Formen
Von analogem Film bis zu KI-gestützter Smartphone-Fotografie, von Großformat-Entwicklung bis zu kompakten Outdoor-Kameras – die Vielfalt könnte kaum größer sein.
Es ist faszinierend zu sehen, wie sich die Fotografie weiterentwickelt: Während einige zurück zu den Wurzeln gehen und die Langsamkeit des analogen Prozesses zelebrieren, nutzen andere modernste KI-Technologie, um die Grenzen der Smartphone-Fotografie zu erweitern.
Diese Koexistenz verschiedener fotografischer Ansätze zeigt, dass es in der Fotografie nie nur um Technik geht, sondern immer auch um Vision, Kreativität und den persönlichen Ausdruck. Ob mit 100 Jahre alter Technologie oder KI-gestützter Smartphone-App – am Ende zählt das Bild.
(tho)
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