Biometrische Überwachung bei Online-Prüfungen illegal
Beim Proctoring mussten die Studierenden teilweise ihre Zimmer abfilmen und einer Gesichtserkennung zustimmen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jochen Tack
Während der Pandemie nutzten viele Universitäten sogenannte Proctoring-Systeme. Diese sollen Betrug bei Online-Prüfungen der Studierenden verhindern, zeichnen sich aber durch tiefe Eingriffe in Datenschutz und Privatsphäre aus. So mussten die Studierenden teilweise ihr gesamtes Zimmer filmen, einer Gesichtserkennung zustimmen und dem Überwachungssystem Zugriff auf quasi den ganzen Computer geben. Schon damals gab es Beschwerden von Studierenden und Landesdatenschutzbeauftragten.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisierte in einem Gutachten, dass die Grundrechte der Studierenden bei Online-Prüfungen unter die Räder geraten seien. Die Nichtregierungsorganisation suchte damals nach Betroffenen und klagte zusammen mit diesen gegen die invasive Software. Nun hat das Thüringer Oberlandesgericht am Montag über eine Klage entschieden und klargestellt, dass die Videoüberwachung von Studierenden bei Online-Prüfungen rechtswidrig ist, wenn dabei biometrische Daten verarbeitet werden. Das verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung, heißt es in der Pressemitteilung der GFF.
Betroffene erhält Schadenersatz
In dem in Thüringen entschiedenen Fall nutzte die Universität Erfurt demnach die Anwendung Wiseflow, die die Studierenden unter anderem mittels Gesichtserkennung überwacht. Damit wollte die Universität sicherstellen, dass stets die gleiche Person vor dem Monitor sitzt. Wiseflow verarbeitete biometrische Daten und leitete sie darüber hinaus an den Dienstleister Amazon Web Services weiter. Diese Praxis hat das Gericht nun für rechtswidrig erklärt und der Klägerin zudem einen Schadensersatz zugesprochen.
„Die Software hat damals starke Ängste in mir ausgelöst. Ich wusste nicht, wie sie funktioniert und was mit meinen Daten passiert. Aber ich hatte keine andere Wahl, weil ich mit meinem Studium vorankommen wollte“, erklärt Klägerin Jennifer Kretzschmar. „Ich bin froh, dass das Gericht jetzt festgestellt hat, dass die Überwachung rechtswidrig war. Hoffentlich achtet die Universität die Grundrechte der Studierenden bei Prüfungen künftig.“
Die GFF geht davon aus, dass das Urteil auch Signalwirkung für andere Bereiche, etwa die Überwachung am Arbeitsplatz, habe.
Mehr als 60 Sicherheitsprobleme in KI-Assistent OpenClaw gelöst
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Wer mit KI-Assistenten ClawBot arbeitet, sollte sicherstellen, dass die aktuelle Version installiert ist. Ist das nicht der Fall, können Angreifer an mehr als 60 Schwachstellen ansetzen und PCs im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren.
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ClawBot ist ein äußerst mächtiger KI-Assistent, der unter anderem eigenständig Software nachinstallieren und etwa E-Mail-Programme bedienen kann. Um sein volles Potenzial zu entfalten, benötigt ClawBot weitreichende Systemrechte, was natürlich Gefahren brigt.
Verschiedene Bedrohungen
Eine Auflistung aller jüngst geschlossenen Lücken sprengt den Rahmen dieser Meldung. Das CERT Bund vom BSI zeigt in einem Beitrag insgesamt 67 Sicherheitsprobleme auf. Der Großteil der Schwachstellen ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Es gibt aber auch „kritische“ Schwachstellen. Trotz der Einstufung des Schweregrads finden sich in den Warnmeldungen auf der OpenClaw-GitHub-Seite keine CVE-Nummern.
Am gefährlichsten gilt eine „kritische“ Schadcode-Lücke mit maximalem CVSS Score 10 von 10. Damit eine solche Attacke klappt, muss ein Angreifer als authentifizierter Nutzer auf ein Gateway zugreifen können. Ist das gegeben, kann er auf einem nicht näher beschriebenen Weg Schadcode auf Hosts schieben und ausführen. Das führt der Beschreibung zufolge zu einer vollständigen Kompromittierung eines Systems.
Setzen Angreifer an den verbleibenden Softwareschwachstellen an, können sie unter anderem unbefugt auf Dateien zugreifen oder durch DoS-Zustände Abstürze auslösen.
Sicherheitsupdate
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Derzeit erscheinen regelmäßig neue OpenClaw-Versionen, in denen oft auch Sicherheitsprobleme gelöst werden. Die in dieser Meldung angesprochenen Lücken wurden in der Ausgabe 2026.2.15 geschlossen.
Für mehr Sicherheit hat OpenClaw jüngst den Online-Virenscanner VirusTotal an die Seite bekommen.
IT-Sicherheitsbehörde CISA im Notbetrieb | heise online
Von den 2341 Angestellten der US-amerikanischen Cybersicherheitsbehörde CISA müssen 888 derzeit unbezahlt ihrer Arbeit nachkommen. Damit stellt die Behörde einen Notbetrieb sicher.
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Auslöser ist ein Behörden-Shutdown in den USA, nachdem sich Demokraten und Republikaner nicht auf Bedingungen für eine weitere Finanzierung des Department of Homeland Security (DHS), des US-Heimatschutzministeriums, einigen konnten. Dem liegen Streitigkeiten zum Verhalten von Beamten der Polizei- und Zollbehörde United States Immigration and Customs Enforcement (ICE) zugrunde. Aufgrund der anhaltenden Kritik an Einsätzen von ICE hat der französische IT-Beratungskonzern Capgemini seine US-Tochter kürzlich abgestoßen.
DHS-Shutdown betrifft IT-Sicherheitsbehörde
Im Rahmen des DHS-Shutdowns ist auch die Finanzierung der Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) temporär ausgesetzt, nachdem das DHS am Freitagabend den Betrieb einstellen musste. Wie viele CISA-Mitarbeiter beurlaubt werden, ist unklar. Jedoch sagte der amtierende CISA-Direktor Madhu Gottumukkala in einer Anhörung vor dem US-Repräsentantenhaus zu den Folgen eines DHS-Shutdowns aus, dass die CISA plane, 888 der 2341 Angestellten als Ausnahme davon zu behandeln. Diese Angestellten müssen während des Shutdowns ohne Bezahlung arbeiten. Ihr Einsatz sei streng begrenzt auf Aktivitäten, die Leben und Eigentum schützen.
„Ein Shutdown zwingt viele unserer IT-Sicherheitsexperten und Bedrohungsjäger an vorderster Front dazu, ohne Bezahlung zu arbeiten – und das zu einer Zeit, in der Nationalstaaten und kriminelle Organisationen ihre Bemühungen verstärken, Schwachstellen in kritischen Systemen auszunutzen, auf die sich die Amerikaner verlassen, was unsere nationale Verteidigung einer beispiellosen Belastung aussetzt“, sagte Gottumukkala in der Anhörung.
Mögliche Auswirkungen betreffen unter anderem die globale Übersicht zur IT-Security-Lage. Neue Einträge in den Known Exploited Vulnerabilities-Katalog (KEV) gibt es etwa seit Freitag nicht. Es kann natürlich sein, dass seitdem keine neu angegriffenen Sicherheitslücken bekannt wurden. Der Shutdown könnte jedoch dafür sorgen, dass schlicht keine ausreichenden Kapazitäten für solche Warnungen bereitstehen. Gottumukkala deutete solche Folgen bereits an: „Dies würde die Bereitstellung von Cybersicherheitsdiensten und -kapazitäten für Bundesbehörden verzögern und erhebliche Lücken in den Sicherheitsprogrammen hinterlassen.“
Die CISA hatte bereits kurz nach dem Amtsantritt der Trump-Regierung im vergangenen Jahr mit Chaos zu kämpfen. Mehr als tausend Mitarbeiter wurden dort gekündigt. Dabei hatte die Behörde den Überblick verloren, wer alles gefeuert wurde, und forderte Mitte März gefeuerte Mitarbeiter dazu auf, sich per E-Mail zu melden.
Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.
Seit dem 17. Februar 2024, also seit genau zwei Jahren, gilt in der EU der Digital Services Act. Das Regelwerk soll Nutzende schützen und mehr Transparenz und Fairness gegenüber Online-Plattformen und -Diensten schaffen. Gibt es etwas zu feiern?
Die Bilanz ist gemischt: Ein erstes Verfahren gegen X wurde zum Abschluss gebracht, viele andere Ermittlungen laufen noch. Die Rahmenbedingungen für Forschungsdatenzugang stehen endlich, in der Praxis gibt es aber noch massive Probleme. Zivilgesellschaft und Forschende haben unzählige Verfahren angestoßen und liefern wichtige Evidenz zu DSA-Verstößen, sind jedoch Repression und Delegitimierung ausgesetzt.
Pünktlich zum Geburtstag hat sich der neu berufene DSC-Beirat in neuer, kleinerer Konstellation zu seiner ersten gemeinsamen Sitzung getroffen und sich mit dem Stand der DSA-Durchsetzung beschäftigt. Der Beirat ist im Vergleich zu seiner letzten Besetzung geschrumpft, da die vier Vorschläge der AfD im Plenum des Deutschen Bundestages keine Mehrheit fanden. Deshalb und wegen der christ-demokratischen Definition von Zivilgesellschaft ist insbesondere von deren gesetzlich angedachter Stärke im Beirat des DSC nicht viel übrig geblieben.
Fortschritt in kleinen Schritten
Bei der Durchsetzung des DSA geht es nach wie vor oft schleppend voran. Der Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland prüft noch, ob weitere außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und Trusted Flagger zugelassen werden sollen. Während die Streitbeilegungsstellen etwa bei strittigen Moderationsentscheidungen zwischen Nutzer:innen und Plattformen vermitteln sollen, agieren die Trusted Flagger als vertrauenswürdige Hinweisgeber, deren Meldungen die Plattformen priorisiert bearbeiten sollen. Aktuell gibt es in Deutschland vier Organisationen, die als Trusted Flagger anerkannt sind, sowie zwei Streitbeilegungsstellen.
Von inzwischen insgesamt 30 durch den DSC eingeleiteten Verwaltungsverfahren gegen in Deutschland ansässige Plattformen wegen DSA-Verstößen scheint noch keines zum Abschluss gekommen zu sein. Und auch auf europäischer Ebene wurde seit der Verhängung eines Bußgelds gegen X im Dezember 2025 kein weiteres Verfahren zu Ende gebracht.
Immerhin kleine Fortschritte gibt es beim Datenzugang für Forschende. Nachdem detaillierte Hinweise, wie genau der Datenzugang ausgestaltet werden soll, Ende Oktober 2025 endlich in Kraft getreten sind, können Forschende Anträge auf Datenzugang bei ihren nationalen Aufsichtsbehörden stellen. Über dieses durch den DSA neu geschaffene Recht können sie zum ersten Mal qualitative und quantitative Daten von Plattformen anfragen, um systemische Risiken zu erforschen. Damit schafft der DSA längst überfällige Rahmenbedingungen, die unabhängige Forschung und ein besseres Verständnis von Online-Plattformen ermöglichen sollen – und potenziell wichtige Grundlagen für Durchsetzungsverfahren schaffen können.
Beim deutschen DSC sind seitdem immerhin neun Anträge auf Datenzugang eingegangen. Das klingt vielversprechend, allerdings wurden die meisten der neun Anträge wieder zurückgezogen, da die benötigten Daten auch über den niedrigschwelligeren Datenzugang über Schnittstellen der Plattformen angefragt werden konnten. Diese Möglichkeit, Daten über APIs anzufragen, funktioniert in der Praxis je nach Plattform durchwachsen bis schlecht – mangelnder Zugang zu Forschungsdaten ist einer der DSA-Verstöße, die zum Bußgeld gegen X beigetragen haben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Democracy Reporting International haben X kürzlich zum zweiten Mal deswegen verklagt.
Es ist also noch zu früh, um sich über große Durchbrüche beim Datenzugang zu freuen, aber immerhin können Forschende jetzt das System ausprobieren, Anträge stellen und auf Durchsetzung pochen, wenn die Plattformen sich weigern.
Ebenfalls hoffnungsvoll stimmen die kürzlich veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse zu einem Verfahren gegen TikTok. Dort kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die Videoplattform nicht genug getan hat, um Risiken von suchtfördernden Mechanismen insbesondere für Minderjährige zu mindern, beispielsweise endlose Feeds und hoch-personalisierte Empfehlungen. Das ist spannend, weil die Kommission davon ausgeht, dass TikTok das „grundlegende Design“ der Plattform ändern muss, um diesen Risiken beizukommen.
Sollte die Kommission bei dieser Einschätzung bleiben und nach Abschluss des Verfahrens Bußgelder gegen TikTok verhängen, hätte der Fall Auswirkungen weit über TikTok hinaus: Endlose Feeds und hoch-personalisierte Empfehlungen sind Kernelemente aller großen sozialen Netzwerke und Videosharingplattformen. Hier zeigt der DSA sein Potenzial, einerseits strukturelle Änderungen zu erstreiten, die das Businessmodell der Plattformen direkt betreffen. Das könnte zu anderen und besseren digitalen Räumen führen .
Andererseits zeigt die Argumentation, dass der DSA sinnvolle Werkzeuge bietet, um den Features und Plattform-Praktiken zu begegnen, die in der Debatte um Verbote von sozialen Medien für Kinder und Jugendliche im Fokus stehen: süchtigmachendes Design, Personalisierung basierend auf Unmengen persönlicher Daten, Produktdesign, das die Rechte und Interessen von Kindern wahrt.
Ein solches Verbot wurde Anfang Februar von Spaniens Premierminister Pedro Sanchez angekündigt, wofür er prompt von Elon Musk als Tyrann und Verräter Spaniens betitelt wurde. Daraufhin solidarisierte sich die Europäische Kommission mit Sanchez, während sie gleichzeitig festhielt, dass nur die Europäische Kommission durch den DSA weitere Verpflichtungen gegenüber sehr großen Online-Plattformen aussprechen darf. Angesichts des Eifers von Mitgliedstaaten wie Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich und den Niederlanden bleibt abzuwarten, ob sich EU-Regierungen diesem Machtwort aus Brüssel beugen werden. Ob es also europäische Verboten von sozialen Medien geben wird, ist nach wie vor unklar.
Keine Durchsetzung ohne Repression
Solidarisch hatte sich die Europäische Kommission Ende Dezember auch gegenüber Mitgliedern eines angeblichen „globalen Zensur-industriellen Komplexes“ gezeigt, nachdem sie vom US-Außenministerium mit Visa-Sanktionen belegt worden waren, unter ihnen die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid. HateAid ist eine der Organisationen, die als Trusted Flagger in Deutschland zugelassen sind.
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Mit diesen Sanktionen markiert die Trump-Regierung Menschen als politische Feinde, die Online-Plattformen für Verstöße gegen geltendes Recht zur Verantwortung ziehen, bestraft sie und versucht, sie an ihrer Arbeit zu hindern.
Seit den Sanktionen gegen Zivilgesellschaft und Forschende vom Dezember hat ein neuer Bericht des Rechtsausschusses des US-Abgeordnetenhauses die Situation weiter verschärft. Die Beschäftigung des Ausschusses mit dem DSA ist getrieben von Jim Jordan, einem republikanischen Abgeordneten, der seit Jahren damit beschäftigt ist, die angebliche Zensur von US-Amerikaner:innen durch den DSA zu beweisen.
Auf 160 Seiten breitet der Bericht Jordans wirre Fantasie aus, dass die Europäische Kommission, unterstützt von der europäischen Zivilgesellschaft, nur ein Ziel mit dem DSA verfolge: die Unterdrückung konservativer, US-amerikanischer Stimmen. Dabei stützt sich der Bericht auf massenweise E-Mails, Screenshots und Dokumente, die Jordan durch Herausgabeverlangen von US-Plattformen bekam – wogegen sich Plattformen offensichtlich nicht oder kaum gewehrt haben.
Der Jordan-Bericht stellt jedoch nicht nur eine Reihe von Falschbehauptungen auf, sondern identifiziert und markiert auch eine ganze Reihe von Kommissionsmitarbeitenden und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, die an Workshops der Kommission zur DSA-Durchsetzung teilnahmen oder anderweitig an der Durchsetzung des DSA beteiligt sind. Ein gefundenes Fressen für jene Kräfte, die genau diese Arbeit verhindern wollen.
Die Repressionen gegen HateAid und Co. werden also wahrscheinlich nicht die letzten gegen Menschen und Organisationen gewesen sein, die sich um die Durchsetzung des DSA bemühen. Auf Seite der Behörden scheint man auch nach dem Shitstorm um Trusted Flagger und der Demontage des Stanford Internet Institute auf Druck rechtskonservativer Politiker kaum auf solche Szenarien vorbereitet sein – um nur zwei Beispiele zu nennen, in denen rhetorische Delegitimierungen durch rechte Akteure zu Einschüchterung, Gefahren für Einzelpersonen und dem Verlust von institutionellen Strukturen geführt haben.
Aufsichtsbehörden, Politik und die Kommission sind jetzt gefragt, nicht nur ihre Solidarität auszudrücken, sondern konkrete Maßnahmen zum Schutz von Zivilgesellschaft und Forschung zu ergreifen. Dabei darf aber nicht nur in die USA geschaut werden: Auch in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten setzen konservative und rechte Kräfte die Zivilgesellschaft immer stärker unter Druck. Vom Anti-NGO-Kurs der Union über die Gemeinnützigkeitsdebatte und Kontoschließungen linker Organisationen bis zu physischen Angriffen gegen Aktivist:innen – wenn es er Politik ernst damit ist, zivilgesellschaftliche Arbeit zu schützen, darf sie nicht zwischen politisch genehmen und unbequemen Organisationen unterscheiden.
Ein ganzheitlicher Ansatz muss her: nachhaltige und großzügige Finanzierung, rechtliche Absicherung und vor allem eine Regierungspartei, die versteht, dass die Delegitimierung von NGOs letztlich nur einer Seite hilft – den Feinden demokratischer und offener Gesellschaften.