Künstliche Intelligenz
Bosch Performance Line PX: Neuer Motor für Trekking-E-Bikes
Nach dem neuen Rennantrieb für E-Mountainbikes widmet sich Bosch nun den Trekkingrädern. Die sollen mit dem neuen Performance Line PX, den die Schwaben auf der Eurobike in Frankfurt in diesen Tagen vorstellen, komfortabler fahren als bisher.
Die maximale Power des Performance Line PX ist mit 700 Watt, 90 Nm und bis zu 340 Prozent Aufschlag auf die eigene Muskelkraft hoch ausgefallen, bis vor Kurzem leistete selbst der für Mountainbikes gedachte CX weniger. Allerdings liegt das voreingestellte maximale Drehmoment mit 85 Nm etwas niedriger, auch die Leistung ist zunächst auf (immer noch starke) 600 Watt und 340 Prozent Aufschlag eingestellt. Wer mehr braucht, regelt das in den Einstellungen der Fahrmodi über die Bosch-App individuell. Der Hersteller gibt allerdings zu bedenken, dass höhere Performance-Werte sich negativ auf die Reichweite und den Verschleiß auswirken.
Bosch will die Sensorik des Performance Line PX im Vergleich mit dem Vorgänger verbessert haben. Das soll den Fahrkomfort vor allem beim Anfahren erhöhen. Hier liefert das System einen Extra-Push, damit man schnell wieder ins flüssige Treten kommt. Ähnlich wie bei den aktuellen MTB-Antrieben von Bosch gibt es auch für den Trekkingbereich eine Berganfahrhilfe. Besonders mit viel Gepäck auf dem Rad kann diese praktisch sein. Die bekannte Schiebehilfe bleibt weiterhin an Bord.
ABS und automatische Schaltung
Die Sensoren messen zudem die Neigung und Geschwindigkeit des E-Bikes, diese Daten verwendet das PX-System für das ABS. Dies regelt die Vorderradbremse und soll vor allem bei plötzlich auftretenden Hindernissen mehr Sicherheit bringen. Die Performance Line PX ist in Verbindung mit Bosch eBike ABS mit den Bremsen von Magura, TRP und Shimano verfügbar.
Die Reichweite hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt vom Fahrgewicht und der jeweiligen Akkuausstattung des eigenen Rades. Für Radreisen liegt die Empfehlung nah, sich einen Fahrmodus mit geringerer Unterstützung einzurichten, mit dem man stromsparend flache Stücke bewältigt, während man nur für besonders steile Abschnitte die maximale Unterstützung abruft.
ABS-Sensor am Vorderrad
(Bild: Bosch)
Der Performance Line PX als Gesamtsystem unterstützt auch die automatische Schaltung eShift. Hier stellt man die gewünschte Trittfrequenz über die App ein, das Rad wechselt die Gänge dann selbstständig. Neu an Bord bei der eShift-Unterstützung ist Shimano, darüber hinaus funktioniert das System mit Schaltungen von Enviolo und TRP. & ABS
Die ersten Räder mit dem Bosch Performance Line PX dürften noch in diesem Jahr zu kaufen sein.
(sht)
Künstliche Intelligenz
Bloomwell-Gründer: Cannabis-Pläne sind „Rückschritt in die analoge Steinzeit“
Die Debatte um strengere Regeln für den Handel mit medizinischem Cannabis sorgt für Unruhe bei Anbietern und Patienten. Damit sollen Verschreibung und Abgabe von medizinischem Cannabis deutlich strenger geregelt werden – dabei hatte der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Gesetzesänderung erst kürzlich auf den Weg gebracht.
Dadurch, dass die Änderungen wieder rückgängig gemacht werden sollen, wächst die Sorge vor massiven Einschnitten bei der Versorgung – insbesondere durch mögliche Beschränkungen der Telemedizin und des Apothekenversands bei Plattformbetreibern und Patienten. Das geht aus dem von der Plattform Bloomwell veröffentlichten Cannabis-Barometer hervor, für das rund 2500 Patienten befragt wurden.
Dr. Julian Wichmann
(Bild: Bloomwell)
Der Geschäftsführer der Bloomwell GmbH, Dr. med. Julian Wichmann, warnt vor einem gesundheitspolitischen Rückschritt. Im Interview erklärt er, warum die geplanten Änderungen aus seiner Sicht nicht nur medizinisch unsinnig sind, sondern auch den Weg zu einer wirksamen Therapie abschneiden könnten. Das Unternehmen will auch mittels datenbasierten Forschungsaktivitäten zur Entstigmatisierung von Cannabis in der Medizin beitragen.
Warum ärgern Sie sich über den Referentenentwurf (PDF) zum medizinischen Cannabis?
„Ärgern“ ist vielleicht das falsche Wort – wir sind eher besorgt. Denn der aktuelle Vorschlag stellt in unseren Augen tatsächlich einen großen Rückschritt dar, und zwar in die analoge Steinzeit. Vor allem geschieht das nicht im Sinne der Patienten – der vorliegende Entwurf trägt weder zu ihrer Sicherheit bei, noch gewährleistet er eine zuverlässige Arzneimittelversorgung. Im Gegenteil torpediert er diese Ziele.
Was genau bereitet Ihnen Sorgen?
Wir bekommen bereits vermehrt Anfragen von Patienten, die sich fragen, ob sie in Zukunft überhaupt noch eine Cannabisbehandlung in Deutschland erhalten können. Viele haben durch diese Therapieform entscheidend an Lebensqualität gewonnen – und das steht jetzt auf dem Spiel. Der Entwurf ist aus unserer Sicht übertrieben und basiert auf unbelegten Behauptungen. Es wird etwa von Missbrauch und Gesundheitsgefahren wie Sucht gesprochen – doch für medizinisches Cannabis gibt es dafür keinerlei wissenschaftliche Grundlage.
Die angeführten Zahlen sind eher wirtschaftlicher Natur – etwa, dass Cannabisimporte stärker zugenommen haben als Verschreibungen bei Kassenärzten. Der Rückschluss, dass es deshalb Missbrauch geben müsse, ist nicht nachvollziehbar. In der Realität ist es so, dass in der kassenärztlichen Versorgung medizinisches Cannabis nur eine sehr kleine Rolle spielt. Der Großteil der Patienten befindet sich im Selbstzahlerbereich.
Auch erste Ergebnisse der vom Bund selbst in Auftrag gegebenen Evaluationen zeigen nichts dergleichen. Es gibt keine Hinweise auf Suchtproblematiken, keine auffälligen Zahlen im Straßenverkehr oder in Suchtkliniken. Im Gegenteil: Die Erfahrungen sind überwiegend positiv.
Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Nutzen von medizinischem Cannabis belegen?
Ja, zum Beispiel aus den USA. Dort zeigen Studien, dass mit der Zugänglichkeit von medizinischem Cannabis der Einsatz von Opioiden und Schlafmitteln deutlich zurückgeht – teils um 70 bis 80 Prozent. Und das sind Medikamente, bei denen ein Missbrauch in Deutschland längst belegt ist. Geschätzte zwei Millionen Menschen sind allein abhängig von Schlafmitteln. Cannabis hingegen wird verteufelt, obwohl es dafür keine Belege gibt. Basierend auf unseren Real-World-Daten haben auch Wissenschaftler von zwei angesehenen deutschen Universitäten zur Wirkung von medizinischem Cannabis geforscht und die vielversprechenden Ergebnisse in Fachzeitschriften publiziert. Die Evidenzlage hat sich in den letzten Jahren extrem verbessert. Gerade die ausbleibenden oder nur leichten Nebenwirkungen sind oft Anlass für einen Therapieversuch.
Was halten Sie dem Referentenentwurf konkret entgegen?
Ursprünglich war geplant, die Evaluationen abzuwarten und auf deren Basis Entscheidungen zu treffen. Jetzt wird ein Schritt vorgezogen, ohne dass Zahlen vorliegen. Das ist gesundheitspolitisch nicht nachvollziehbar. Es wird medizinisches Cannabis mit illegalem Straßen-Cannabis gleichgesetzt – obwohl es sich um zwei völlig verschiedene Produkte handelt. In der medizinischen Versorgung haben wir pharmazeutisch reine Produkte, eine kontrollierte Abgabe, Altersverifikation, ärztliche Ansprechpartner – im Schwarzmarkt nichts davon.
Kritiker führen auch Missbrauchspotenziale im Online-Medikamentenhandel an. So ist es möglich, über Telemedizin-Anbieter Medikamente unter Angabe falscher Daten zu erhalten. Versendet werden diese dann von niederländischen Versandapotheken mit Briefkastenadressen.
Theoretisch gibt es in jeder Form der Medikamentenvergabe ein Missbrauchsrisiko – auch bei niedergelassenen Ärzten. Wichtig ist deshalb, dass Anbieter verantwortungsvoll arbeiten. Wir zum Beispiel arbeiten nur mit deutschen Apotheken, haben digitale Identitätsprüfungen mit Ausweis und bieten regelmäßige Videosprechstunden und auch vor Ort Sprechstunden an. Missbrauchsfälle wie der von Ihnen geschilderte – mit gefälschten Angaben bei niederländischen Anbietern – sind bei uns ausgeschlossen.
Welche Konsequenzen hätte der Referentenentwurf Ihrer Ansicht nach?
Der Entwurf würde nicht nur den Zugang für Ärzte und Patienten massiv einschränken, sondern sogar Apotheken verbieten, Cannabis zu verschicken. Dabei hat sich gerade dieses Modell bewährt. Cannabis ist ein Naturprodukt, das besondere Handhabung und Erfahrung sowie kurze Lagerzeiten erfordert – dafür braucht es spezialisierte Apotheken. Der Versand ist essenziell, um eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Eine Analyse unsererseits hat gezeigt, dass bei der Hälfte der Cannabis-Patientinnen die nächste auf Cannabis spezialisierte Apotheke weiter als zehn Kilometer entfernt ist. In einigen ländlichen Regionen dürften es über hundert Kilometer sein. So etwas kann man Patienten, teils schwer erkrankt, mit eingeschränkter Mobilität, nicht zumuten.
Welche Rolle spielt dabei die Digitalisierung?
Medizinisches Cannabis ist ein Paradebeispiel für digitale Versorgung. Patientengespräche finden oft per Videosprechstunde statt. Patienten und Ärzte haben online komplette Transparenz über Preise und Verfügbarkeit. Sogar psychotherapeutische Behandlungen werden mittlerweile vollständig online durchgeführt – warum soll das bei Cannabis plötzlich nicht gelten? Zudem findet man kaum Hausärzte, die mit Cannabis arbeiten. Der Entwurf würde Patienten in eine Odyssee zwingen – oder in den Schwarzmarkt treiben.
Gibt es dazu Zahlen?
Ja. In einer Umfrage mit etwa 2.500 Teilnehmern würden über 40 Prozent bei Beschränkung der legalen telemedizinischen Versorgung auf illegales Cannabis zurückgreifen. Aber auch die übrigen 60 Prozent hätten keinen telemedizinischen Zugang wie in der bisherigen Form. Das heißt also im Gegenzug, dass der Großteil der Patienten ohne Behandlung wäre – mit allen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen für beide Gruppen.
Wird medizinisches Cannabis denn von den Krankenkassen übernommen?
In unserem Modell nicht, weil es bislang kein Interesse seitens der Krankenkassen gab, hier Verträge zu schließen. Ich persönlich habe unzählige Gespräche geführt. Dabei wäre das technisch längst möglich. Es fehlt schlicht der Wille. Die kassenärztliche Versorgung existiert, wie man an den auch vom BMG zitierten Zahlen sieht, spielt sie jedoch eine untergeordnete Rolle.
Arbeiten Sie mit Versandapotheken im Ausland zusammen?
Nein, das ist bei Cannabis gar nicht erlaubt. Es darf nur innerhalb Deutschlands verschickt werden, weshalb wir ausschließlich mit spezialisierten deutschen Apotheken kooperieren. Diese haben über Jahre Know-how und viele Arbeitsplätze aufgebaut.
Konsumieren Sie selbst medizinisches oder anderes Cannabis?
Nein, ich bin weder Patient noch Konsument. Zum Glück habe ich keine chronischen Erkrankungen. Aber ich habe mit vielen Patienten gesprochen, die dank Cannabis ein neues Leben führen können – etwa Menschen mit ADHS, die von Ritalin wegkommen. Das ist beeindruckend.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Biometrie per WLAN: Signalstörungen erlauben Personenerkennung und Überwachung
Wissenschaftler der Universität La Sapienza in Rom haben eine Technologie entwickelt, die Menschen heimlich allein durch die Analyse von WLAN-Signalen identifizieren kann – ganz ohne Kameras oder aktive Beteiligung von Betroffenen. Dieses Verfahren, das große Gefahren für die Privatsphäre mit sich bringt, macht sich die Tatsache zunutze, dass jeder menschliche Körper WLAN-Signale auf eine einzigartige Weise stört. Die Forscher haben die anfangs nach dystopischer Science Fiction klingende Technik WhoFi getauft, in Anlehnung an die internationale WLAN-Bezeichnung WiFi.
Hintergrund ist: Jeder Mensch hinterlässt eine Art unsichtbaren WLAN-Fingerabdruck. Die Forscher haben ein spezielles Modell mit Künstlicher Intelligenz entwickelt, das diese minimalen Signalveränderungen in Form von Kanalzustandsinformationen auswertet.
Biometrische Merkmale wie Körperform, Größe und Bewegung werden dazu „aus Channel State Information (CSI) extrahiert und durch ein modulares Deep Neural Network (DNN)“ mit einem speziellen Encoder verarbeitet, schreibt das Team in einem noch nicht von unabhängigen Experten geprüften Aufsatz. Das neuronale Netzwerk werde mithilfe einer Funktion des kontrastiven Lernens trainiert, um robuste und generalisierbare biometrische Signaturen auszumachen. Diese Herangehensweise helfe dem Modell zu lernen, welche Datenpunkte ähnlich („positiv“) und welche unähnlich („negativ“) sind.
CSI bezieht sich im Zusammenhang mit WLAN-Geräten unter auderem auf Informationen über die Amplitude und Phase elektromagnetischer Übertragungen. Diese Messungen interagieren laut der Studie mit dem menschlichen Körper auf eine Weise, die zu personenspezifischen Verzerrungen führt.
Erkennungsgenauigkeit über 95 Prozent
Das Netzwerk, das im Grunde wie ein kleines Computergehirn funktioniert, fütterten die Wissenschaftler mit Informationen aus dem NTU-Fi-Datensatz. Dieser wird standardmäßig verwendet, um die Anwesenheit von Menschen über WLAN-Signale zu erkennen. Die eigenen Experimente damit zeigen der Untersuchung zufolge, dass der Ansatz „im Vergleich zu modernsten Methoden konkurrenzfähige Ergebnisse erzielt und seine Wirksamkeit bei der Identifizierung von Personen über WLAN-Signale bestätigt“.Das System kann demnach mit einer Genauigkeit von bis zu 95,5 Prozent erkennen, ob sich jemand in einem Raum befindet und um welche Person es sich handelt.
Die Technologie kommt ohne sichtbare Überwachung und ohne das Wissen der Betroffenen aus. Überall, wo WLAN verfügbar ist – ob in Wohnungen, Büros oder öffentlichen Gebäuden – könnte dieses System theoretisch zur Personenidentifikation zum Einsatz kommen.
Gesichtserkennung: unzuverlässig
Die Methode beschreiben die Forscher als Alternative zur herkömmlichen biometrischen Erkennung, die bisher hauptsächlich auf Kamerabildern basiert. Auch diese läuft prinzipiell so ab, dass sie einzigartige biologische oder verhaltensbezogene Merkmale einer Person misst und diese mit gespeicherten Daten abgleicht. Automatisierte biometrische Überwachungssysteme wie die Gesichts- und Gangerkennung nutzen Kameras und spezielle Software, um Personen in Echtzeit in einem größeren Umfeld zu identifizieren, ohne dass diese mit dem System interagieren müssen.
Visuelle Gesichts- oder Gangerkennungssysteme sind jedoch anfällig für äußere Einflüsse. Schlechte Lichtverhältnisse, verdeckte Gesichter, wechselnde Blickwinkel oder niedrige Bildqualität können die Genauigkeit stark beeinträchtigen. Traditionelle biometrische Verfahren seien daher „unzuverlässig“, meint das Team. Die neue drahtlose Biometrie sei robuster, da sie die einzigartigen Signalverzerrungen verwende. Diese entstünden nicht nur durch äußere Merkmale, sondern auch durch innere Strukturen wie Knochen und Organe. Es komme zu Störungen, die als individuelle Signatur dienen könnten. Diese biometrischen Merkmale würden im nächsten Schritt mit bekannten Referenzdaten abgeglichen, um Personen möglichst genau zu identifizieren.
Rohdaten sollen anonym sein
Während die Forschung auf diesem Gebiet noch am Anfang steht, wirft die Entwicklung doch bereits ernsthafte Fragen zum Datenschutz auf: Wo liegt die Grenze zwischen technologischem Fortschritt und dem Recht auf Privatsphäre, wenn selbst die unsichtbaren Signale in und um Menschen herum zur Überwachung genutzt werden können? Aktivisten warnen schon bei automatisierter Gesichtserkennung vor einem massenhaften Ausspähen von Bürgern, das künftig noch ganz andere Dimensionen annehmen könnte.
Die Wissenschaftler selbst betonen aber auch, dass die rohen WLAN-Daten, die zur Personenerkennung gesammelt werden, von Natur aus anonym seien. Das bedeute: Falls sie in falsche Hände gerieten, seien sie für Angreifer nutzlos. Ohne das speziell entwickelte KI-Modell und das dazugehörige System ließen sich keine Personen identifizieren.
Im Laufe der Jahre haben Wissenschaftler bereits herausgefunden, dass WLAN-Signale für eine Vielzahl von Sensoranwendungen genutzt werden können. Sie sind demnach etwa fähig, um durch Wände zu sehen, Stürze zu erkennen, die Anwesenheit von Menschen wahrzunehmen und Gesten auszumachen, einschließlich Gebärdensprache.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Interface für die Welt: Forscher zeigen innovatives AR-Interaktionsmodell
AR-Brillen könnten eines Tages eine Bedienoberfläche für die Welt liefern: So ließe sich etwa vom Sofa aus das Licht ausknipsen, ein Buch im Regal markieren und als digitaler Text anzeigen oder der Saugroboter auswählen und gezielt in eine staubige Ecke schicken.
Die Frage ist, wie sich ein Interface dieser Art benutzerfreundlich gestalten ließe. Schließlich ist die Welt dreidimensional und deutlich komplexer aufgebaut als ein Computerdesktop oder Homescreen. Wie wählt man mühelos Gegenstände aus, die weit entfernt und daher im Sichtfeld winzig erscheinen, zwischen vielen anderen liegen oder teilweise von diesen verdeckt werden? Ob per Handzeig oder Blickfokus: diese Methoden sind fehleranfällig und nicht selten anstrengend.
Forscher der New York University, der University of Minnesota und Google schlagen nun einen ungewöhnlichen Ansatz für die Interaktion mit solchen Objekten vor: Ihr „Reality Proxy“ genanntes Interaktionsmodell blendet in Reichweite der Nutzer ein Interface ein, über das sich Objekte mithilfe digitaler Stellvertreter („Proxies“) derselben auswählen lassen. Dabei wird von individuellen Eigenschaften der Objekte wie Position, Größe und Entfernung abstrahiert, die eine Auswahl oder Manipulation erschweren würden. Mithilfe der eingeblendeten Stellvertreter können Anwender schnell von Objekt zu Objekt springen, mehrere Objekte gleichzeitig auswählen, diese gruppieren, nach Attributen filtern und mehr.
Mit Apple Vision Pro getestet
In einem Video zeigen die Forschenden teils ausgefallene Einsatzszenarien: von der Steuerung mehrerer Drohnen bis zu räumlichen Navigationshilfen für Gebäude.
Das System setzt voraus, dass die auswählbaren Objekte vorab von einer KI korrekt segmentiert und semantisch identifiziert werden. Das KI-Modell muss demnach einzelne Objekte voneinander trennen und sie logischen Gruppen (Lichtschalter, Buch, Saugroboter) zuordnen können. Eine Aufgabe, die für sich genommen bereits sehr anspruchsvoll sein kann.
Die Forschenden testeten Reality Proxy mit einer Apple Vision Pro. Prinzipiell könnte das System aber auch auf AR-Brillen zum Einsatz kommen und als Grundfunktion direkt im Betriebssystem implementiert werden.
Die Forschungsarbeit ist frei im Internet zugänglich.
(tobe)
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