Künstliche Intelligenz

Brandenburg: Polizei nutzt Kennzeichen-Scanner Kesy auch für „Sofortmaßnahmen“


Die brandenburgische Polizei hat das heftig umkämpfte Überwachungssystem Kesy, das Kfz-Kennzeichen automatisch scannt und mit Fahndungsdatenbanken abgleicht, in über 8400 Fällen auch für sogenannte „Sofortmaßnahmen“ eingesetzt. Diese Eilaktionen erfolgten aufgrund befürchteter Gefahr im Verzug und dienten hauptsächlich der Fahndung nach Autodieben.

Laut einer jetzt veröffentlichten Antwort der brandenburgischen Regierung auf eine Anfrage des BSW-Abgeordneten Sven Hornauf kam Kesy im Jahr 2024 insgesamt 139 Mal zur Gefahrenabwehr zum Einsatz. Das ist ein Anstieg gegenüber den 112 Verwendungen im Jahr 2022, aber auch ein Minus zu den 172 Fällen 2023. Die weit höhere Zahl der Kesy-Nutzungen betrifft jedoch die Strafverfolgung. Diese Zahlen führt das federführende Innenministerium Brandenburgs in den jährlichen Berichten zu Kesy gar nicht auf. Darin geht es nur um Maßnahmen nach dem brandenburgischen Polizeigesetz, nicht jedoch nach der Strafprozessordnung (StPO).

Insgesamt gab es laut dem Bescheid 8417 sogenannte Sofortmaßnahmen nach Paragraf 163g StPO, die gleichsam auf Zuruf einer Staatsanwaltschaft erfolgten. Das entspricht durchschnittlich 23 solcher Aktionen pro Tag. In der überwiegenden Mehrheit dieser Fälle, nämlich bei 8325 Einsätzen, ging es um die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen. 7585 Mal brachten die brandenburgischen Ordnungshüter den Scanner „in Amtshilfe für die Polizei anderer Bundesländer, das Bundeskriminalamt, den Zoll und im Rahmen der internationalen Rechtshilfe“ in Stellung.

Das Kennzeichen-Scanning sorgt in der Mark seit Jahren für Unmut. 2022 entschiede das Landgericht Frankfurt (Oder): Die jahrelange Praxis Brandenburgs, mithilfe von Kesy im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf Autobahnen lange aufzubewahren, war illegal. Der Bundestag schuf dann eine einheitliche Rechtsbasis für den Einsatz solcher Lesesysteme. Damit darf nur ein Fahndungsmodus aktiviert werden. Hier prüft das System, ob das erfasste Nummernschild in Datenbanken etwa mit gestohlen gemeldeten Fahrzeugen gelistet ist. Liegt kein Treffer vor, wird die Aufzeichnung im Einklang mit Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sofort gelöscht.

Zur Anzahl der insgesamt erfassten Kennzeichen kann das Innenressort keine Angaben machen. Das System lese nur die durchfahrenden Nummernschilder, führe einen Sofortabgleich mit ausschließlich angeordneten Kennzeichenfahndungen durch und erzeuge gegebenenfalls einen Treffer mit diesen. Mehr werde nicht gespeichert.

Die Zahlen werfen neue Fragen zur Transparenz und zum Umfang der Kesy-Anwendung in Brandenburg auf. Die Unterscheidung zwischen Einsätzen zur Gefahrenabwehr und denen zur Strafverfolgung – insbesondere die hohe Zahl der Sofortmaßnahmen im Rahmen der Jagd nach Autodieben – zeigt die vielfältigen und teils nicht klar kommunizierten Nutzungsbereiche der Scanner auf. Diese Erkenntnisse dürften zu weiteren Diskussionen im Landtag und in der Öffentlichkeit führen.

Der frühere brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU) preschte 2023 mit dem Plan vor, Kennzeichen doch wieder auf Vorrat speichern zu wollen. Zu der Frage, ob eine neue gesetzliche Norm für eine Kennzeichenerfassung im automatischen Aufzeichnungsmodus jenseits der Bundesvorgaben kommen solle, hält sich die Landesregierung nun bedeckt: Die politische Meinungsbildung dazu sei noch nicht abgeschlossen.

Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge erklärte den ursprünglichen, mit einem Big Brother Award ausgezeichneten Kesy-Einsatz für rechtswidrig und ordnete Korrekturen an. In ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht 2024 zeigt sich die Kontrolleurin verwundert, dass die Ermittlungsbehörden mittlerweile zusätzlich das Personen-Identifikationssystem PerIS nutzten und dafür „auf nicht einschlägige Normen in der Strafprozessordnung zurückgreifen“. Das sei so, hätte es den Skandal um Kesy gar nicht gegeben. Es liege nahe, dass die für den Kennzeichenabgleich geltenden Bedenken erst recht beim besonders eingriffsintensiven Abgleich biometrischer Gesichtsbilder zum Tragen kämen, der mit PerIS massenhaft erfolge und sogar Unschuldige treffe.


(spo)



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