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Datenschutz & Sicherheit

Brandenburger Polizei scannte in über 8.000 Fällen Nummernschilder


Blick auf eine Autobahn in Brandenburg, auf der ein paar Fahrzeuge in dichten Nebel fahren.
An mehreren Autobahnabschnitten in Brandenburg gibt es Kennzeichenscanner. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Frank Sorge

Soll es in Brandenburg ein Gesetz für die automatische Kennzeichenerfassung geben? Als die CDU den Innenminister im Bundesland stellte, war das der Plan, der damals jedoch keinen Konsens fand. In der aktuellen SPD-BSW-Koalition gibt es dazu noch keine abgeschlossene Meinung. Doch auch ohne extra Gesetz scannt die Brandenburger Polizei seit Jahren mit dem System namens „Kesy“ die Nummernschilder vorbeifahrender Kraftfahrzeuge an bestimmten Autobahnabschnitten.

Dabei gab es zunächst zwei verschiedene Modi: zur Fahndung und zur Aufzeichnung. Während die Geräte im Fahndungsmodus erfasste Nummernschilder mit einer Suchliste abglichen und alle anderen Aufnahmen löschten, speicherte die Polizei im Aufzeichnungsmodus alle erfassten Kennzeichen auf Vorrat. Doch diese Auto-Vorratsdatenspeicherung erklärte das Landgericht Frankfurt/Oder 2022 für illegal, Brandenburg stoppte die Speicherung bereits vor dem Urteil im Jahr 2021. Seitdem wird jedoch der Fahndungsmodus rege genutzt, wie aktuelle Zahlen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Landtag zeigen.

Zur Gefahrenabwehr kam Kesy 2024 insgesamt 139 Mal zum Einsatz. 2022 waren es 112 Mal, ein Jahr später 172 Mal. In den meisten dieser Fälle geht es um die „Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person“. Das kann die Suche nach Vermissten oder auch einem mutmaßlich suizidgefährdeten Menschen sein. 105 Mal sei das im vergangenen Jahr der Fall gewesen, schreibt die Landesregierung.

Extrem hohe Zahlen bei der Strafverfolgung

Viel höher als die Einsatzzahlen bei der Gefahrenabwehr sind aber jene zur Strafverfolgung. Die kamen in den bisherigen jährlichen Berichten zum Kesy-Einsatz nicht zur Sprache. 8.417 Mal kam es zu sogenannten „Sofortmaßnahmen“, also quasi auf Zuruf von einer Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzug. Das sind durchschnittlich 23 derartige Maßnahmen pro Tag. Im überwiegenden Teil der Fälle, bei 8.325 der Maßnahmen, ging es darum, nach gestohlenen Fahrzeugen zu fahnden. Auch hier erfolgte die Erfassung mehrheitlich – bei 7.585 Maßnahmen – in Amtshilfe. In nur 100 Ermittlungsverfahren scannte die Brandenburger Polizei Nummernschilder auf reguläre Anordnung einer Staatsanwaltschaft.

Dass diese Zahlen zuvor in den Kesy-Statistiken nicht auftauchten, lässt sich mit dem Fokus der jährlich veröffentlichten Statistik erklären. Während das Innenministerium regelmäßig über Maßnahmen in Zusammenhang mit dem brandenburgischen Polizeigesetz berichten muss, schließt das Einsätze nach der Strafprozessordnung nicht mit ein. Die aktuellen Zahlen stammen nicht aus diesem Bericht, sondern aus der Antwort auf die gesonderte Nachfrage des BSW-Abgeordneten Sven Hornauf.



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Datenschutz & Sicherheit

Kritische Schadcode-Sicherheitslücke bedroht Google Chrome


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Googles Chrome ist unter Linux, macOS und Windows angreifbar. Eine reparierte Version steht zum Download bereit.

In einer Warnmeldung listen die Entwickler zwei nun geschlossene Sicherheitslücken (CVE-2025-10200 „kritisch„, CVE2025-10201 „hoch„) auf. Der knappen Beschreibung zufolge betrifft die kritische Schwachstelle die Serviceworker-Komponente. Hier können Angreifer auf einem nicht näher ausgeführten Weg Speicherfehler (Use after free) auslösen. In solchen Fällen gelangt üblicherweise Schadcode auf Systeme und kompromittiert sie.

Die konkreten Auswirkungen nach erfolgreichen Attacken auf die zweite Lücke sind bislang unklar. Gegen die geschilderten Angriffe sind die Chrome-Ausgaben 140.0.7339.127 (Linux), 140.0.7339.132/.133 (macOS) und 140.0.7339.127/.128 (Windows) gerüstet.

Standardmäßig aktualisiert sich der Webbrowser automatisch. Um die installierte Version zu prüfen und manuell ein Update anzustoßen, muss man unter „Hilfe“ den Punkt „Über Google Chrome“ aufrufen.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Datenschutzreform: Kommt der Kahlschlag?


Schwarz-Rot hat weitreichende Reformen beim Datenschutz angekündigt. „Im Sinne der Wirtschaft“ soll unter anderem die Aufsicht neu geregelt werden. Inzwischen liegen zahlreiche konkrete Vorschläge vor, unter anderem von SPD und Landesdatenschützer:innenn, nur die Union gibt sich verschlossen.

Foto einer Axt auf einem Holzklotz, im Hintergrund karge Landschaft und dunkle Wolken
Die Regierung könnte die Axt an die föderale Datenschutzstruktur legen – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Jason Abdilla

Die schwarz-rote Koalition hat sich für die nächsten Monate einiges vorgenommen. Ein „Herbst der Reformen“ soll es werden, sagt der Bundeskanzler, und meint dabei vor allem Einsparungen beim Sozialstaat. Eine andere Reform steht weniger im Fokus der Öffentlichkeit, führt aber in Fachkreisen seit Monaten zu intensiven Debatten. Es geht um den Datenschutz, auch hier hat die Koalition sich weitreichende Maßnahmen vorgenommen.

So haben CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag (PDF), verabredet, sich auf europäischer Ebene für umfassende Ausnahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) „für nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern)“ einzusetzen. Auf nationaler Ebene sollen Spielräume der DSGVO genutzt werden, und für mehr Kohärenz und „Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt“ zu sorgen.

Besonders intensiv debattiert werden Pläne zur Veränderung der Aufsichtsstruktur im nicht-öffentlichen Bereich, also bei nicht-staatlichen Akteur:innen. So strebt Schwarz-Rot hier „im Interesse der Wirtschaft“ eine Bündelung von Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) an. Die Bundesbehörde soll zudem umbenannt werden und künftig auch Beauftragte für Datennutzung heißen. Zudem soll die Datenschutzkonferenz (DSK), in der die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern sich informell koordinieren, gesetzlich verankert werden.

Überlastete Aufsicht

Da CDU-Chef Friedrich Merz im Wahlkampf mit markigen Worten einen Kahlschlag beim Datenschutz angekündigt hat, lassen diese Vorhaben bei vielen Datenschützer:innen die Alarmglocken läuten. Allerdings: Dass sich in Sachen Aufsicht etwas tun muss, dafür plädiert längst nicht mehr nur die Wirtschaft. So spricht auf Anfrage auch Frederick Richter, Vorstand der (staatlichen) Stiftung Datenschutz von einer „überlasteten regionalen Datenschutzaufsicht“ und Problemen mit uneinheitlicher Auslegung der Datenschutzgesetze.

Die Datenschutzbehörden selbst weisen zwar in der Regel den Vorwurf der Uneinheitlichkeit von sich, bringen sich jedoch auch mit eigenen Vorschlägen in die Debatte ein. „Die Rechtsanwendung muss vereinheitlicht, eine zentrale Koordinierung geschaffen werden“, heißt es beispielsweise in der Überschrift eines Gastbeitrages, den Thomas Fuchs, Meike Kamp und Alexander Roßnagel kürzlich in der FAZ [€] veröffentlichten. Das sind die Datenschutzbeauftragen von Hamburg, Berlin und Hessen. Meike Kamp ist derzeit zudem die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz.

Die große Frage ist allerdings, wie genau die im Koalitionsvertrag beschriebene „Bündelung von Zuständigkeiten und Kompetenzen“ aussehen soll.

Entsteht eine Riesenbehörde beim Bund?

Die nur vermeintlich einfachste Lösung wäre eine umfassende Zentralisierung. Also: Die Landesbehörden verlieren die gesamte Aufsichtskompetenz über die Wirtschaft und den sonstigen nicht-öffentlichen Bereich. Zuständig wäre dann die Bundesbeauftragte, die bislang neben Bundesbehörden lediglich ein paar staatliche Unternehmen und Telekommunikationskonzerne überwacht. Laut geleakter Zwischenstände der Koalitionsverhandlungen favorisierten CDU und CSU diese Variante.

Wenn die Zentralisierung nicht zu einem Freifahrtschein für die Wirtschaft werden soll, ginge das wohl nur mit erheblichem Personalausbau bei der BfDI. Fuchs, Kamp und Roßnagel berichten von etwa 70.000 Fällen, die die Landesbehörden im nicht-öffentlichen Bereich pro Jahr bearbeiten. Tendenz: steigend. Um mit dieser Last fertigzuwerden, müsste die Behörde der Bundesbeauftragten ihrer Schätzung nach von 430 auf etwa 900 Stellen anwachsen. Eine neue Mega-Behörde also? „Dass sehr große Behörden unbürokratischer arbeiten, wäre mir neu“, kommentiert Meike Kamp gegenüber netzpolitik.org.

In jedem Fall müssten bei einer Zentralisierung auch die Bundesländer mitspielen, deren Aufsichtsbehörden um Kompetenzen beschnitten würden. Frederick Richter betont, dass die dadurch freiwerdenden Stellen nicht wegfallen dürften. „Denn sämtliche Behörden sind strukturell unterausgestattet, und die vorhandenen Belegschaften könnten sich dann komplett auf die Aufsicht im öffentlichen Bereich konzentrieren, sodass dort sofort die Unterausstattung behoben wäre.“ Ob die Bundesländer das wollen?

Weniger Zentralisierung, mehr Bündelung

Für Kamp jedenfalls steht fest, dass die föderale Struktur der Datenschutzaufsicht zahlreiche Vorteile habe. Sie sichere nicht nur Nähe zu den Betroffenen und der lokalen Wirtschaft, sondern verhindere auch, „dass Datenschutz durch Druck auf eine einzige Stelle ausgehebelt wird“, so die Berliner Datenschutzbeauftragte. Ihr ist wichtig zu betonen, dass Datenschutzaufsicht nicht nur Beratung von Unternehmen bedeute, „sondern vorrangig Grundrechtsschutz durch Hilfestellungen für betroffene Personen sowie Prüfungen vor Ort.“ Dies falle in der aktuellen Debatte manchmal unter den Tisch.

Gemeinsam mit Thomas Fuchs und Alexander Roßnagel macht sie deshalb eine Reihe anderer Vorschläge für eine verbesserte Aufsichtsstruktur. So wünschen sie sich eine Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz, die bislang informell arbeitet und künftig verbindliche Beschlüsse fassen könnte. Für eine zentrale Koordination der DSK sollte ihrer Meinung nach eine Geschäftsstelle bei der BfDI eingerichtet werden. Außerdem schlagen sie ein zentrales Online-Portal vor, über das Beschwerden und Datenpannen gemeldet und dann verteilt werden können. Bislang müssen Bürger:innen und Unternehmen sich je nach Bundesland mit unterschiedlichen Meldewegen herumschlagen.

Darüber hinaus regen die drei Datenschützer:innen an, die Potenziale zur Entbürokratisierung zu nutzen, die die DSGVO bereits vorsieht. Dazu gehören etwa Zertifizierung und verbindliche Verhaltensregeln von Verbänden, die bislang kaum genutzt werden und künftig von der BfDI koordiniert werden könnten. Auch Standardisierung und Normierung könnten entlastend wirken; die BfDI sollte stellvertretend für alle Behörden in entsprechenden Gremien mitwirken. Und auch die Technologieberatung sollte zentral von der BfDI übernommen werden, so Fuchs, Kamp und Roßnagel.

Ihr wohl weitgehendster Vorschlag: Für überregionale Unternehmen und Forschungsvorhaben soll nur eine einzige Behörde zuständig sein. Außerdem soll ein „Einer-für-alle-Prinzip“ gelten, bei dem eine Aufsichtsbehörde Prüfungen vornimmt, deren Ergebnis auch für die anderen Behörden verbindlich sind. Das wäre ein Modell der Bündelung, bei dem die Aufsicht für den Großteil der Unternehmen bei den Landesbehörden bleibt, schließlich machen kleine und mittlere Unternehmen laut Fuchs, Kamp und Roßnagel 99,3 Prozent der Wirtschaftsakteure aus.

In diese Richtung denkt auch Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz, geht jedoch etwas weiter. Auch er hält eine umfassende Zentralisierung der Aufsicht beim Bund für keine gute Lösung, weil regionale Unternehmen und Vereine von regionaler Beratung und Aufsicht profitieren würden. Stattdessen spricht er sich aber für eine alleinige Zuständigkeit der BfDI für überregionale und internationale Unternehmen aus, also eine Teilzentralisierung.

SPD legt Fokus auf verbesserte Zusammenarbeit

Welche Richtung wird die Bundesregierung einschlagen? Derzeit will sie sich nicht in die Karten blicken lassen. Auf Anfrage schreibt uns das Innenministerium lediglich: „Die Bundesregierung beabsichtigt, in Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag diese Legislaturperiode das Bundesdatenschutzgesetz zu reformieren.“ Die betroffenen Stellen innerhalb der Regierung stünden dazu im Austausch; Zwischenstände laufender Abstimmungen zu Gesetzgebungsvorhaben teile man grundsätzlich nicht.

Auch Johannes Schätzl, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, schreibt uns, dass sich die Reformvorhaben derzeit noch in laufenden Abstimmungsprozessen befinden. „Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung liegt noch nicht vor.“

Immerhin macht Schätzl deutlich, wo die Prioritäten seiner Meinung nach liegen sollten. „Unser wichtigstes Ziel in den Koalitionsverhandlungen war es, die Kohärenz und Einheitlichkeit der Auslegung der Datenschutzregelungen seitens der Aufsichtsbehörden zu stärken und die institutionelle Verankerung der Datenschutzkonferenz gesetzlich festzuschreiben.“ Sie müsse rechtlich verankert und durch eine zentrale Geschäftsstelle gestärkt werden. Außerdem müsse sie verbindliche Schlüsse fassen können.

Der Schritt, Aufsichtskompetenzen zur BfDI zu verlagern, habe dahingegen „tiefgreifende Folgen, da er eine umfassende Neuorganisation erfordern und die Arbeit der Datenschutzbehörden für längere Zeit noch herausfordernder gestalten würde“, so Schätzl weiter. „Zudem würden Unternehmen ihre vertrauten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ländern verlieren, während die BfDI erst erhebliche neue Kapazitäten aufbauen müsste.“

Die SPD plädiere stattdessen für „eine sinnvolle Kompetenzbündelung, die tatsächliche Erleichterung etwa durch schnellere Bearbeitung ähnlich gelagerter und landesübergreifender Anfragen ermöglicht, ohne die Beratungsbedürfnisse lokaler Unternehmen zu vernachlässigen.“

Ob das auch der Koalitionspartner so sieht? Wir haben dem Sprecher der AG Digitales und Staatsmodernisierung der CDU/CSU-Fraktion, Ralph Brinkhaus, mehrere Fragen geschickt. Als einziger von uns angefragter Bundestagsabgeordneter hat er keine einzige davon beantwortet, sondern teilt lediglich vage mit, man arbeite an den von uns genannten Themen.

Auch Opposition will Datenschutzkonferenz stärken

Klar fallen hingegen die Antworten der demokratischen Oppositionsparteien im Bundestag aus. Eine mögliche Zentralisierung „käme einer Entmachtung der bisher zuständigen Landesbeauftragten gleich“, schreiben Lukas Benner und Konstantin von Notz von den Grünen. Es ist sei „nicht im Interesse der vielen kleinen und mittleren Unternehmen, wenn sie keine Ansprechpartner für Datenschutzfragen und Beratung mehr in ihrer Nähe haben“, teilen der Obmann der Grünen im Innenausschuss und der Fraktionsvize mit. „Am Ende einer solchen Politik stünde weniger Datenschutz für alle und weniger Service und unabhängige Beratung für die Unternehmen.“

Dass die Reform „im Interesse der Wirtschaft“ stattfinden soll, lässt auch Sonja Lemke von der Linkspartei misstrauisch werden. Die Sprecherin für Digitale Verwaltung und Open Government fürchtet einen Abbau der Landesdatenschutzbehörden und einen „Grundrechteabbau zugunsten von Profitinteressen“.

Grundsätzlichen Reformbedarf bei der Aufsicht sehen allerdings auch Linke und Grüne. Die Kohärenz müsse durch eine verbesserte Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der Datenschutzkonferenz erreicht werden. Sie sollte gesetzliche verankert werden und verbindliche Mehrheitsentscheidungen treffen.

Im Sinne der Bürger:innen

Durchweg kritisch sehen Grüne und Linke hingegen die weiteren Reformvorhaben von Schwarz-Rot. Fast wortgleich antworten sie uns, dass sie „pauschale Ausnahmen“ für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Vereine ablehnen. „Das würde in der Realität zu weniger Datenschutz und Datensicherheit für Millionen von Bürger*innen in Deutschland führen“, so Benner und von Notz. Sonja Lemke wiederum erinnert daran, dass auch kleine Unternehmen wie etwas Medizin-Start-ups oder auch Selbsthilfevereine hochgradig sensible Daten verarbeiten. Eine Umbenennung der BfDI sehen beide Parteien kritisch.

Auch Johannes Schätzl von der SPD betont: Bei den angedachten Vereinfachungen gehe es nicht darum, „Datenschutzvorgaben und bewährte Instrumente wie die betrieblichen Datenschutzbeauftragten zur Risikominimierung grundsätzlich in Frage zu stellen“. Vielmehr sollten Spielräume der DSGVO genutzt werden, um neben der Kohärenz auch Vereinfachungen für kleinere und mittlere Unternehmen und das Ehrenamt zu erreichen. Details dazu, wie dies im bestehenden rechtlichen Rahmen aussehen könnte, nennt er nicht. Die genaue Ausgestaltung werde noch verhandelt.

Unklar bleibt auch, ob die Koalition mit ihren Reformen nicht nur für Erleichterungen „im Sinne der Wirtschaft“ sorgen wird, sondern auch bestehende Probleme bei der Durchsetzung des Datenschutzes angeht. Denn dass es auch dort Handlungsbedarf gibt, zeigen immer wieder Recherchen nicht nur unseres Mediums. Sei es beim Werbe-Tracking, beim Datenhandel oder bei Einwilligungen im Handy-Shop oder in der Sparkasse – an vielen Stellen funktioniert der Datenschutz für Bürger:innen nicht. Jede Reform wird daran zu messen sein, ob sie auch daran etwas ändert.


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Datenschutz & Sicherheit

Patchday Microsoft: Azure, Office, Windows & Co. sind angreifbar


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Angreifer können an mehrere Sicherheitslücken in unter anderem Azure, Defender, Hyper-V, Office, Windows und einem Xbox-Service ansetzen. Im schlimmsten Fall kann Schadcode auf Computer gelangen und Systeme vollständig kompromittieren. Eine Windows-Schwachstelle ist öffentlich bekannt und es können Attacken bevorstehen. Bislang gibt es aber noch keine Berichte zu Angriffen.

Die bekannte Lücke (CVE-2025-55234hoch„) betrifft die SMB-Komponente von Windows. Daran können Angreifer für eine Relay-Attacke ansetzen. Dabei fangen Angreifer oft Anmeldedaten ab. In diesem Fall können sich Angreifer Microsoft zufolge höhere Nutzerrechte verschaffen. Davon sind unter anderem Windows 10, 11 und verschiedene Windows-Server-Versionen bedroht. Neben der Installation des Sicherheitsupdates empfiehlt Microsoft, Funktionen wie SMB Server signing gegen Relay-Attacken zu aktivieren.

Am gefährlichsten gilt eine Schwachstelle (CVE-2025-55232kritisch„) in Microsofts Computercluster-Verwaltung High Performance Computer (HPC). Nutzen Angreifer die Lücke erfolgreich aus, können sie über ein Netzwerk Schadcode ausführen.

Microsoft stuft noch weitere Lücken als „kritisch“ ein. Darunter unter anderem welche in Hyper-V (CVE-2025-55224hoch„), Windows Graphics Component (CVE-2025-55228hoch„) und Windows NTLM (CVE-2025-54918hoch„). In diesen Fällen können sich Angreifer primär höhere Nutzerrechte verschaffen. Über eine Office-Lücke (CVE-2025-54910 „hoch“) kann Schadcode auf Systeme gelangen.

Eine Lücke (CVE-2025-55245hoch„) betrifft die App Xbox Gaming Services. Hier können Angreifer nach erfolgreichen Attacken Dateien auf einem System löschen.

Weiterführende Informationen zu den Sicherheitslücken und Patches führt Microsoft im Security Update Guide auf.


(des)



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