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Brandgefahr: Anker ruft mehrere Powerbank-Modelle zurück – auch in Deutschland


Die chinesische Firma Anker Innovations hat einen umfangreichen Rückruf mehrerer Powerbanks wegen Sicherheitsrisiken angekündigt. Nachdem der letzte Rückruf vor wenigen Wochen ein Produkt für den US-Markt betraf, ist der neue Fall weitreichender und umfasst mehrere Modelle.

Die neue Rückrufwelle schwappt mit etwas Verzug aus China nach Deutschland. Denn der Hersteller hatte schon am 20. Juni Probleme bei mehreren Modellen seiner Powerbanks aufgrund von Sicherheitsrisiken vermeldet.

Der Hersteller ruft insgesamt vier Modelle zurück und fordert Besitzer auf, die Powerbanks nicht mehr zu verwenden. Laut der offiziellen Mitteilung von Anker sind die folgenden Modelle potenziell betroffen:

  • Anker Powerbank (10000mAh, 22,5W) – Modellnummer A1257
  • Anker Powerbank (20000mAh, 22,5W, integriertes USB-C Kabel) – Modellnummer A1647
  • Anker Zolo Powerbank (20000mAh, 30W, integriertes USB-C und Lightning Kabel) – Modellnummer A1681
  • Anker Zolo Powerbank (20000mAh, 30W, integriertes USB-C Kabel) – Modellnummer A1689

Besitzer entsprechender Modelle können anhand der Seriennummer erkennen, ob ihr Exemplar zurückgerufen wird. Schritt-für-Schritt-nstruktionen und das Rückruf-Formular sind in der oben verlinkten Anker-Mitteilung zu finden.

Laut Anker hatten einige Akku-Chargen von einem Lieferanten nicht zugelassene Änderungen an den Rohstoffen aufgewiesen. Bei den Akkuzellen könne es zu einem Ausfall der Membranisolierung führen, was zu Sicherheitsrisiken durch Überhitzung und sogar Verbrennung führen könne, heißt es.

Anker hat für den Rückruf eine eigene Webseite mit weiteren Informationen veröffentlicht. Auf dieser beschreibt das Unternehmen, wie die betroffenen Modelle erkannt werden können. Nutzer sollen nach Modell- und Seriennummern Ausschau halten und die Seriennummer auf der entsprechenden Rückrufseite eingeben, um ein Austauschmodell oder einen Gutschein anzufordern.

Die defekten Powerbanks dürfen auf keinen Fall im Hausmüll entsorgt werden, sondern bei Einrichtungen, die Lithiumbatterien annehmen wie Wertstoffhöfen oder Händler, die Batterien verkaufen.

Nahezu zeitgleich zu Ankers mittlerweile zweiten Rückrufaktion von über einer Million Produkten hat der Zubehörhersteller einen neuen Zulieferer für Akkuzellen an Bord geholt. Wie die South China Morning Post berichtet, habe Anker sich vom bisherigen Lieferanten Apex Wuxi, einer Tochtergesellschaft des amerikanischen Batterieherstellers Amprius Technologies und der Wuxi Industrial Development Group, getrennt. Auf Nachfrage der Zeitung wollte Anker nicht bestätigen, dass Apex-Batterien die Ursache des Problems waren, erklärte aber, dass man die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen eingestellt habe.

Neuer Partner ist Amperex Technology Limited (ATL), die etwa Apple und Samsung mit Batteriezellen beliefern. Wie Anker auf der hauseigenen Webseite schreibt, beabsichtigt der Hersteller eine erste Charge von 45 Millionen Lithium-Ionen-Batterien mit hoher Energiedichte von ATL zu beziehen.


(afl)



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Add-on in Alu: Zwei Thunderbolt-5-SSDs für Mac Studio und Mac mini M4


Der chinesische IT-Hersteller Beelink ist vor allem für seine Produktion von PC-basierten Mac-mini-Klonen bekannt. Das Unternehmen nutzt diese erworbene Kompetenz aber auch dazu, Zubehörprodukte für Apple-Nutzer herzustellen. Dazu gehören nun zwei neue SSD-basierte Produkte, die den Speicherplatz von Mac mini M4 und Mac Studio M4 Max und M3 Ultra deutlich erweitern können.

Das Beelink Mate mini ist eine Kombination aus Dock und SSD-Gehäuse. Das System ist (beim Mac mini M4 Pro) mit bis zu 80 Gbps über Thunderbolt 5 ansteuerbar und beinhaltet zwei Slots für M.2-SSDs (2280) samt PCIe-Anbindung (bis 5.0). Somit können bis zu 16 TByte eingebaut werden. Das Dock kommt mit 2,5-Gbps-Ethernet, Audioanschluss (3,5 mm), SD-4.0-Kartenleser und USB-A-3.0-Ports.

Der Preis liegt bei 139 US-Dollar (Direktkauf plus Versand). Ein zweites Modell des Beelink Mate mini kommt mit nur einem SSD-Slot, soll dafür aber „geschwindigkeitsorientiert“ sein und einen höheren Durchsatz bieten. Der Preis ist der gleiche. Das Gerät lässt sich sowohl über als auch unter dem Mac mini M4 betreiben, Luft kommt in beiden Fällen durch. Ein zusätzlicher USB-C-PowerDelivery-Anschluss kann zur Stromversorgung energiehungriger SSDs verwendet werden.

Das Beelink Mate Studio ist eine Variante des Systems für Apples kleinen Profi-Desktop Mac Studio mit M4 Ultra oder M3 Max. Zum Preis von 129 Dollar (plus Versand) gibt es hier allerdings keine zusätzlichen Ports, sondern allein die Speichererweiterung über zwei SSD-Slots. Auch hier werden M.2-Module unterstützt und bis zu 16 TByte sind drin. Auch hier gibt es einen zusätzlichen Port für eine Stromversorgung (wenn mehr als 15 Watt verlangt werden, gilt das als sinnvoll).


Zwei SSD-Slots im Beelink Mate Studio

Zwei SSD-Slots im Beelink Mate Studio

Zwei SSD-Slots im Beelink Mate Studio: Aktuell sind damit 16 TByte drin.

(Bild: Beeklink)

Beide Beelink-Erweiterungen können aktuell vorbestellt werden, die Lieferung dauert allerdings noch einige Monate. Das verwendete Alu soll eine ähnliche Qualität haben wie das Original, ästhetisch fällt die Hardware also nicht aus einem Apple-Setup heraus. Die M.2-Module muss man sich zusätzlich kaufen, wobei Beelink beim Mate mini auch Komplettpakete mit Crucial-SSDs anbieten.


(bsc)



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Warten auf neue AirTags: Was die neuen können sollen – aktuelle verbilligt


Gut viereinhalb Jahre nach der Vorstellung der AirTags, Apples sehr populärer Bluetooth- und Ultra-Wideband-Tracker, steht endlich das Release einer zweiten Version an. Davon geht zumindest die Gerüchteküche aus. Denkbar ist, dass Apple die neuen Geräte bereits Anfang September zusammen mit neuen iPhone-17-Modellen präsentiert. Dafür spricht unter anderem, dass große Händler die Tracker zwischenzeitlich deutlich verbilligt hatten. Zudem gibt es Codeleaks in iOS 18.6 und weitere Hinweise.

So verkauften sowohl Amazon Deutschland als auch die Elektronikfachmärkte Saturn und MediaMarkt der Ceconomy-Gruppe das Viererpack AirTags bis zum Wochenende für 89 Euro, also 22,25 Euro das Stück. Zwar ist die Kampagne inzwischen abgelaufen und Ceconomy auf den Preis von 107,99 Euro und Amazon auf den Preis von 94 Euro zurückgegangen. Doch eine gleichzeitige Aktion zweier so großer Händler spricht für eine Form von Abverkauf.

Tatsächlich gibt es den Schnäppchenpreis bei einzelnen kleineren Resellern noch, wie der heise-Preisvergleich (ab 88,83 €) zeigt. Apples Originalpreis liegt hingegen weiterhin bei 129 Euro für das Viererpack. Einziger Vorteil beim Kauf beim Hersteller: Dort bekommt man kostenlos eine Gravur dazu, mit der man die AirTags dann leichter unterscheiden kann. Der Handel bietet diese leider nicht an.

Bereits im Juni zeigte sich in einer Beta von iOS 18.6, dass Apple neue AirTags plant. Enthaltener Code besagt, dass das Betriebssystem bereits kompatibel zu dem noch unveröffentlichten Modell ist. Lobenswert: Offenbar plant Apple keinen Zwang zum Upgrade auf iOS 26, um die neuen Tracker verwenden zu können.

Bei den AirTags 2 wird unter anderem eine längere Batterielaufzeit mit früheren Warnungen, eine erhöhte Verbindungsstabilität zum „Wo ist?“-Netzwerk samt UWB-Chip der zweiten Generation mit Präzisionssuche ab 60 Meter (statt 15) sowie Verbesserungen bei Datenschutz und Sicherheit erwartet. Letzteres ist für Menschen, die die Tracker als Diebstahlschutz verwenden, nicht unbedingt gut. So sollen die Geräte „tamper-resistant“ sein, also beispielsweise erkennen, dass der Lautsprecher deaktiviert wurde. Ob die AirTags 2 wiederaufladbar sein werden oder weiter Knopfzellen nutzen, ist ebenso unklar wie der vorgesehene Preis. Der könnte bei 35 Euro pro Stück liegen.


(bsc)



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Altersverifizierung für Wikipedia? Beschwerde in Großbritannien abgewiesen


Das oberste Gericht in Großbritannien hat einen Antrag der Wikimedia Foundation gegen Teile des neuen Online Safety Acts abgelehnt. Die Vorgaben könnten nach Überzeugung der Organisation dafür sorgen, dass die Reichweite der beliebten Onlineenzyklopädie massiv eingeschränkt und zentrale Funktionen abgeschaltet werden müssen. Dem folgte der zuständige Richter am High Court nicht. Er stellte aber klar, dass die Regierung „kein grünes Licht“ dafür habe, die neuen Regeln in einer Art umzusetzen, die den Betrieb der Wikipedia signifikant behindern. Noch sei es jedoch verfrüht, darüber zu urteilen. Obendrein habe bislang keine der Konfliktparteien eine Überprüfung beantragt, ob diese strikten Vorgaben für Wikipedia überhaupt gelten.

Hintergrund des Rechtsstreits sind Vorgaben des Online Safety Acts, der vor allem Kinder und Jugendliche besser im Internet schützen soll. Dafür werden Onlineportalen Kategorien zugeordnet, die mit unterschiedlich strikten Vorgaben verbunden sind. Die Wikimedia Foundation ist überzeugt, dass die Wikipedia anhand des Gesetzestexts in die Kategorie 1 eingestuft werden müsste, das ist die höchste mit den schärfsten Vorgaben. In dem Fall müsste der Betrieb der Onlineenzyklopädie aber fundamental geändert werden, behauptet die Organisation. So müsste die Zahl der Besucher und Besucherinnen der Wikipedia um etwa drei Viertel verringert werden. Zudem müssten zentrale Funktionen deaktiviert werden, etwa weil Inhalte von verifizierten und von anonymen Usern nicht getrennt werden können.

Solange der Wikipedia aber noch keine Kategorie zugeordnet wurde, könne ein Gericht auch nicht darüber urteilen, ob diese Einteilung gerechtfertigt ist, erklärte nun der High Court. Sollte die zuständige Medienaufsicht Ofcom entscheiden, dass Wikipedia nicht zur höchsten Kategorie gehört, „dann wird es keine weiteren Probleme geben“. Andernfalls stehe der Wikimedia Foundation der Weg zu einer rechtlichen Überprüfung offen. Sollte eine Einstufung der Wikipedia auf Basis des Online Safety Acts zur Folge haben, dass die Wikipedia nicht mehr weiter betrieben werden könne, könnte die Regierung verpflichtet sein, eine Ergänzung des Gesetzes oder eine Ausnahmeregelung zu prüfen. Soweit sei es aber bislang nicht.

Der Online Safety Act sorgt seit Wochen für Aufregung in Großbritannien. Das Gesetz verpflichtet Plattformen mit benutzergenerierten Inhalten zur Verifizierung des Alters der Besuchenden, ganz unterschiedliche soziale Netzwerke haben deshalb bereits eine Altersverifizierung angekündigt. Social Media ist auch das eigentliche Ziel der Gesetzgebung; Wikipedia könnte gewissermaßen versehentlich ins Fadenkreuz gelangt sein. „Die Wikipedia ist aufgrund seiner Größe und der dort von Nutzern erstellten Inhalte in den Geltungsbereich der strengeren Vorschriften geraten, obwohl die Verantwortlichen (überzeugend) argumentiert haben, dass sie sich von anderen User-Zu-User-Plattformen unterscheiden“, zitiert die BBC die Datenschutzexpertin Mona Schroedel.


(mho)



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