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Brasiliens Oberster Gerichtshof: Digitale Plattformen haften für Nutzerbeiträge


Der Oberste Gerichtshof Brasiliens hat eine einschneidende Entscheidung zur Haftung von Online-Plattformen für Nutzerinhalte gefällt. Das Supremo Tribunal Federal (STF) urteilte am Donnerstag mit der Mehrheit der beteiligten Richter von 8 zu 3 Stimmen, dass Social-Media-Plattformen künftig direkt für illegale Inhalte ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden können. Eine vorherige richterliche Anordnung zur Löschung entsprechender Beiträge ist demnach nicht erforderlich. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Praxis dar. Demnach hafteten digitale Plattformen nur dann, wenn sie einer gerichtlichen Löschaufforderung nicht nachkamen.

Konkret bedeutet die höchstrichterliche, nicht anfechtbare Entscheidung, dass große Tech-Konzerne wie Meta mit Facebook, Instagram, WhatsApp, Google mit YouTube und Microsoft mit LinkedIn oder auch Elon Musks soziale Plattform X künftig verpflichtet sind, unverzüglich Inhalte wie Hasskommentare, Aufrufe zur Gewalt oder „antidemokratische Handlungen“ zu entfernen. Alleinige Voraussetzung dafür ist, dass sie davon Kenntnis erlangen oder darüber benachrichtigt werden. Bei Nichteinhaltung drohen schwere Sanktionen, einschließlich hoher Bußgelder oder sogar der vorübergehenden Sperrung eines Dienstes.

Das auch als Verfassungsgericht fungierende STF begründet seinen Beschluss damit, dass der bisherige Artikel 19 des brasilianischen Zivilgesellschaftlichen Rahmenabkommens für das Internet (Marco Civil da Internet) nicht ausreiche, um Grundrechte und die Demokratie zu schützen. Die Plattformen haben damit nun eine „Sorgfaltspflicht“ in Bezug auf gravierende rechtswidrige Inhalte. Das Gericht ebnete auch den Weg dafür, dass individuelle Nutzer Plattformen verklagen können, wenn sie die Unternehmen auf illegale Inhalte aufmerksam machen, die diese anschließend nicht zeitnah löschen.

Die Entscheidung erfolgte in einem Klima der wachsenden Besorgnis in Brasilien über schädliche digitale Inhalte. Insbesondere deren Auswirkungen auf junge Menschen stehen in dem Land in der Kritik. Appelle für eine strengere Internetregulierung wurden dort nach den Unruhen in Brasília am 8. Januar 2023 laut, als Anhänger des rechtsextremen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro Regierungsgebäude stürmten und zu einem Militärputsch aufriefen.

Nun dürfte das Urteil die globale Debatte über die Grenzen der freien Meinungsäußerung im Internet befeuern, schreibt die Financial Times (FT). Es berge zudem das Risiko, die Spannungen mit der US-Regierung unter Präsident Donald Trump zu verschärfen. Diese drohte bereit mit Visabeschränkungen für Ausländer, die die freie Meinungsäußerung von US-amerikanische Unternehmen und Bürger einschränkten.

US-Außenminister Marco Rubio kündigte im Mai an, Washington erwäge Sanktionen gegen einen Richter des brasilianischen Obersten Gerichtshofs auf Basis des Magnitsky Act. Dieses Gesetz ist auf ausländische Beamte ausgerichtet, die sich der Korruption oder Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. Der brasilianische Richter Alexandre de Moraes blockierte im vorigen Jahr Elon Musks Social-Media-Plattform X vorübergehend ganz, nachdem sich der Tech-Milliardär geweigert hatte, Gerichtsbeschlüssen zur Sperrung bestimmter Konten Folge zu leisten.

David Nemer, Professor für Medienwissenschaften an der University of Virginia, bezeichnete das Urteil gegenüber der FT als wegweisend. Es führe ein „reaktionsfähigeres System“ insbesondere für Fälle etwa auch von Rassismus und Gewaltaufrufen ein, die nicht durch die brasilianischen Gesetze zur Meinungsfreiheit geschützt seien. Gleichzeitig habe das Gericht wichtige Schutzmechanismen für die freie Meinungsäußerung bewahrt, „indem es die gerichtliche Aufsicht in Fällen von Ehrendelikten wie Verleumdung aufrechterhält“.

Doch es gibt auch andere Stimmen. Konservative in dem südamerikanischen Staat hoben hervor, die mit der offiziellen Veröffentlichung in Kraft tretenden Entscheidung werde die Redefreiheit unterlaufen. „Der Kongress wird reagieren müssen“, sagte der rechtsgerichtete Abgeordnete Coronel Chrisóstomo dem lokalen Sender Jovem Pan. „Wir können keine Zensur zulassen.“

Meta zeigte sich „besorgt über die Auswirkungen des Urteils auf die Meinungsfreiheit und die Millionen von Unternehmen, die für Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in Brasilien auf unsere Apps angewiesen sind“. Der Beschluss führe zu Rechtunsicherheit und werde auch Innovationen und die Entwicklung der digitalen Wirtschaft bremsen. Der Konzern erwägt offenbar eine Einstellung von Diensten in dem Land: „Dadurch erhöht sich das Risiko für Geschäftstätigkeiten in Brasilien deutlich.“ Google äußerte erneut ähnliche Bedenken.

In der EU gilt mit dem Digital Services Act (DSA) ein gestaffeltes Haftungssystem mit Privilegien für Plattformen: Grundsätzlich haften diese nicht für rechtswidrige Inhalte ihrer Nutzer, solange sie keine Kenntnis davon haben und die Inhalte lediglich durchleiten oder speichern. Sobald sie jedoch etwa durch Meldung auf rechtswidrigen Content hingewiesen werden, müssen sie diesen unverzüglich entfernen oder den Zugang dazu sperren. Für sehr große Online-Plattformen gelten ferner erweiterte Sorgfaltspflichten zum Mindern von Risiken, um die Verbreitung illegaler Inhalte oder gesellschaftlicher Schäden proaktiv zu verhindern. Die US-Regierung und soziale Netzwerke beklagen auch hier Zensur, was die EU-Kommission zurückgewiesen hat.


(nie)



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Support-Aus für Windows-10- und 11-Versionen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Dass das Ende von Windows 10 naht, sollte inzwischen bekannt sein. Dennoch erinnert Microsoft daran, dass es in 60 Tagen so weit ist. Aber auch Windows-11-Versionen ziehen die Redmonder den Stecker.

Darauf weist Microsoft nun im Message Center der Windows Release Health Notizen hin. Der erste Hinweis gilt natürlich Windows 10 22H2. Die Ausgaben Home, Pro, Enterprise, Edu und IoT Enterprise erreichen am 14. Oktober 2025 ihr Lebensende. Ebenfalls betroffen sind Windows 10 2015 LTSB und Windows 10 IoT Enterprise LTSB 2015, ergänzt der Hersteller. Erstmalig können jedoch auch Privatanwender am Extended Security Updates (ESU) teilnehmen und so das Unvermeidliche um 12 Monate hinauszögern. Microsoft bevorzugt jedoch die empfohlene Lösung, dass Betroffene auf Windows 11 migrieren.

Aber auch da gibt es eigentlich nur eine Fassung, die als Migrationsziel dienen kann, da das Unternehmen älteren Builds den Support-Hahn abdreht. Microsoft weist nämlich darauf hin, dass auch für Windows 11 22H2 in 60 Tagen der Support endet. Die Versionen Enterprise, Edu, IoT Enterprise erreichen dann das Service-Ende – die Windows 11 22H2 Home- und Pro-Versionen waren bereits vor einem Jahr „fällig“.

Da die Home- und Pro-Versionen von Windows 11 lediglich 24 Monate Support erhalten – siehe dazu auch die FAQ zum Windows-Produkt-Lebenszyklus von Microsoft –, hat der Hersteller auch eine Erinnerung 90 Tage vor dem Aus von Windows 11 23H2 für Privatanwender herausgegeben. Dort wird das Sicherheitsupdate zum November-Patchday das letzte sein.

Nach Oktober respektive November erhalten die genannten Windows-Versionen keine Funktions- und Sicherheitsupdates mehr. Sie stehen dann schutzlos vor neuen Bedrohungen und Sicherheitslücken. Microsoft empfiehlt daher, auf Windows 11 24H2 zu aktualisieren – die derzeit jüngste Windows-11-Version. In den Vorschau-Kanälen ist derzeit Windows 11 25H2 im Test. Der Build rückt in den Insider-Kanälen immer näher Richtung „Release“, der in diesem Herbst zu erwarten ist. Einen genauen Zeitplan hat Microsoft dafür jedoch noch nicht genannt.


(dmk)



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Fahrradnavis mit Solartechnik im Test: Höhere Laufzeit dank Sonnenergie


Endlich eine Sorge weniger auf langen Fahrradtouren: GPS-Fahrradcomputer mit eingebauten Solarzellen sollen das Aufladen an der Steckdose zur Ausnahme machen. Wer sein Rad bei gutem Wetter fährt, tankt den Akku einfach mit Sonnenenergie: So lautet zumindest das Versprechen der „Solar-Navis“ für das Fahrrad. Nebenbei schont das auch den Handy-Akku, da man das Smartphone nicht mehr mit angeschaltetem Bildschirm und Navigationsapp an den Fahrradlenker stecken muss.

Aber funktioniert das auch bei dem unbeständigen Wetter im deutschen Sommer? Dieser Frage gehen wir in diesem Vergleichstest auf den Grund. Es treten an: der Coros Dura, der kompakte Garmin Edge 840 Solar (Solar-Aufpreis zum Standardmodell: 100 Euro) und der größere Garmin Edge 1040 Solar (Solar-Aufpreis: 160 Euro).

  • Solar-Fahrradnavis sollen Radfahrer auf sonnigen Touren unabhängig von der Steckdose machen.
  • Wir klären, ob dies bei Sonne und bei wechselhaftem Wetter funktioniert.
  • Der Test vergleicht drei aktuelle Modelle von Garmin und Coros hinsichtlich Hardware, Software und Navigation.

Wir haben die Features, das Durchhaltevermögen und die Navigationsgenauigkeit der drei Solar-Navis untersucht und dabei auch einige Probleme mit der Software und der Montage erlebt. Es gab nicht nur große Unterschiede beim Solarstromeinfluss auf die Laufzeit, sondern auch bei der Bedienung und Anbindung an das Smartphone.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Fahrradnavis mit Solartechnik im Test: Höhere Laufzeit dank Sonnenergie“.
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Ob zu Hause oder auf Reisen: Mehrheit zahlt bargeldlos


Cash ist für die meisten Deutschen auch auf Auslandsreisen nicht mehr King: Sowohl zu Hause als auch im Ausland greift zum Bezahlen nur noch gut ein Drittel der Menschen auf Schein und Münze zurück, wie eine Umfrage für das Vergleichsportal Verivox ergab.

In der vorherigen Erhebung im Sommer 2023 hatte noch eine Mehrheit der Befragten (53 Prozent) angegeben, einen Einkauf im Wert von 20 Euro an der Ladenkasse auf Auslandsreisen innerhalb des Euroraums bevorzugt mit Bargeld zu begleichen. Nun greifen nach eigenen Angaben nur noch gut 34 Prozent der 1031 Befragten in solchen Fällen zu Schein und Münze.

„Die Deutschen gelten seit jeher als Bargeldliebhaber. Doch mittlerweile bevorzugt die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl im Inland als auch im Ausland kartengestützte Bezahlverfahren“, ordnet Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH, ein.

Innerhalb Deutschlands zücken demnach gut 51 Prozent bevorzugt eine Karte, um an der Ladenkasse zu bezahlen: Rund 30 Prozent nutzen die Girocard, die landläufig oft noch EC-Karte genannt wird, 12 Prozent zahlen mit einer Debitkarte von Visa oder Mastercard, bei der die Einkaufssumme unmittelbar nach der Zahlung vom Konto abgebucht wird. Eine echte Kreditkarte ist im Inland für gut 9 Prozent der Befragten das beliebteste Zahlungsmittel.

Im Ausland ist Kartenzahlung noch häufiger als in Deutschland das favorisierte Bezahlverfahren: Innerhalb des Euroraums gilt dies für fast 55 Prozent der Befragten, außerhalb des Euroraums sind es der Umfrage zufolge etwas mehr als 56 Prozent.


(dmk)



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