Datenschutz & Sicherheit
BSI: Medienpaket für Lehrkräfte und Eltern zur Cybersicherheits-Bildung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein Medienpaket mit Arbeitsblättern und Erläuterungen für Heranwachsende, Lehrkräfte und Eltern veröffentlicht. Das Paket soll die Vermittlung grundlegender Cybersicherheitskompetenzen unterstützen und richtet sich vor allem an 10- bis 14-Jährige. Damit es möglichst sorgenfrei von pädagogischem Fachpersonal und Erziehungsberechtigten genutzt werden kann, stehen alle Materialien unter der Lizenz CC BY-NC frei zur Verfügung. Sie dürfen unter Nennung des BSI als Urheber weiterverwendet werden.
Material zu drei Themen
Das Medienpaket soll dazu beitragen, Jugendliche frühzeitig für digitale Risiken zu sensibilisieren und ihnen einen sicheren Umgang mit digitalen Medien vermitteln. Bisher gibt es Arbeitsblätter und Erläuterungen zu drei Themen: 1. Smartphone- und App-Sicherheit, 2. Methoden der Cyberkriminalität und Schadprogramme, und 3. Account-Schutz. Sie können einzeln oder auch als Gesamtpaket heruntergeladen werden. Zu jedem Thema stehen jeweils drei Dokumente zur Verfügung, die für die verschiedenen Zielgruppen verfasst wurden: Arbeitsblätter für Schülerinnen und Schüler, das Begleitmaterial für Pädagoginnen und Pädagogen und das Begleitmaterial für Eltern.
Die Arbeitsblätter verweisen über QR-Codes auf digitale Angebote des BSI – etwa auf weitergehende Informationsseiten des BSI oder Videos. Wollen Lehrkräfte die Arbeitsblätter also im Unterricht nutzen, müssen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, über Endgeräte das Internet nutzen zu können. Dem BSI zufolge sind die Materialien auf die Lebenswelt von 10- bis 14-Jährigen ausgerichtet und didaktisch aufbereitet. In Schulen könnten sie in verschiedensten Unterrichtsfächern eingesetzt werden, eine außerschulische Nutzung in Volkshochschulen oder auch Jugendzentren sei ebenso möglich.

Das Arbeitsblatt ist für die interaktive Nutzung gedacht: ohne Endgerät kommen Schülerinnen und Schüler hier nicht weiter.
(Bild: Account-Schutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI))
Larissa Hänzgen, Expertin für Verbraucherschutz im BSI, erklärt zur Veröffentlichung des Medienpakets: „Cybersicherheit ist ein grundlegender Bestandteil digitaler Bildung. Unser Ziel ist, Kinder und Jugendliche nicht nur technisch fit, sondern auch sicher durch die digitale Welt zu führen. Mit dem neuen Medienpaket geben wir Lehrkräften ein praxistaugliches und strukturiertes Werkzeug an die Hand, mit dem sie Wissen und Handlungskompetenz im Bereich IT-Sicherheit nachhaltig vermitteln können.“ Für Eltern stehen noch mehr auf sie ausgerichtete Informationsangebote zur Verfügung. Auf einer Webseite für Eltern des BSI wird unter anderem über Jugendschutzeinstellungen, Smart Toys und Cybermobbing informiert.
Präventionsansatz
Wie das BSI erklärt, sind 19 Prozent der 16- bis 22-Jährigen schon einmal von Kriminalität im Internet betroffen gewesen. Das gehe aus dem aktuellen Cybersicherheitsmonitor 2025 hervor. Die 16- bis 22-Jährigen sind dort die jüngste Gruppe der Befragten. Die nun veröffentlichten Informationsangebote des BSI setzen dementsprechend bei Jüngeren an.
(kbe)
Datenschutz & Sicherheit
Internationaler Strafgerichtshof wirft Microsoft raus
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) will sich von Technologie aus den USA unabhängig machen – aus Furcht vor Repressalien Donald Trumps, hat das Handelsblatt erfahren. Die Institution in Den Haag will die bislang auf den Arbeitsplätzen genutzte Microsoft-Software durch OpenDesk ersetzen.
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Laut Handelsblatt ist die Entscheidung vor dem Hintergrund von Sanktionen durch die derzeitige US-Regierung unter Präsident Donald Trump gegen Mitarbeiter wie dem Chefankläger Karim Khan zu sehen. Microsoft hatte seinen E-Mail-Zugang einfach gesperrt. Er musste daher zum Schweizer E-Mail-Dienst Proton wechseln. Da der IStGH in hohem Maße auf Dienstleister wie Microsoft angewiesen sei, werde er in seiner Arbeit geradezu gelähmt, hieß es im Mai.
Zudem prüfe die US-Regierung in Washington weitere Maßnahmen gegen den Internationalen Strafgerichtshof, erörtert das Handelsblatt weiter. Auch das könnte die Arbeitsfähigkeit der Einrichtung erheblich einschränken.
Digitale Souveränität erreichen
Die OpenDesk-Software wird vom Zentrum für Digitale Souveränität (Zendis) entwickelt, einer Firma des Bundes. Ihre Aufgabe ist es, beim Auflösen kritischer Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern zu helfen.
Beim Internationalen Strafgerichtshof geht es zwar „nur“ um 1800 Arbeitsplätze, die aus der US-Abhängigkeit gelöst werden sollen. Das Handelsblatt sieht das jedoch als Hinweis darauf, dass Geopolitik sich zunehmend um Technologie dreht. Wirtschaft und Politik erkennen die Abhängigkeit von US-amerikanischen Digitalkonzernen als Problem, insbesondere mit Hinblick darauf, dass die USA die Technologie als Druckmittel einsetzen.
Der IStGH steht nicht alleine mit diesen Ambitionen da: Etwa der Öffentliche Gesundheitsdienst will auf OpenDesk setzen, und auch die Deutsche Bundeswehr hat mit Zendis einen Rahmenvertrag über „souveräne Kommunikations- und Kollaborationslösungen“ wie OpenDesk geschlossen.
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(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitslücke: MOVEit Transfer ist für Attacken anfällig
Angreifer können an einer Sicherheitslücke in MOVEit Transfer ansetzen, um Dateiübertragungen zu stören. Ein Update steht zum Download bereit.
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Instanzen vor Attacken schützen
Die Entwickler weisen in einem Beitrag auf die Schwachstelle (CVE-2025-10932 „hoch„) hin. Sie raten zu einem zügigen Update. Bislang gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Lücke bereits ausnutzen. Das Sicherheitsproblem betrifft konkret das AS2-Modul. Die Beschreibung der Lücke liest sich so, als können Angreifer Schadcode hochladen und so dafür sorgen, dass die Dateiübertragungssoftware nicht mehr nutzbar ist.
Davon sind die Versionen bis jeweils einschließlich 2023.0, 2023.1.15 (15.1.15), 2024.0, 2024.1.6 (16.1.6) und 2025.0.2 (17.0.2) bedroht. Die Entwickler versichern, die Lücke in den folgenden Ausgaben geschlossen zu haben:
- MOVEit Transfer 2023.1.16 (15.1.16)
- MOVEit Transfer 2024.1.7 (16.1.7)
- MOVEit Transfer 2025.0.3 (17.0.3)
Weil der Support für 2023.0 und 2024.0 ausgelaufen ist und es keine Sicherheitsupdates mehr gibt, müssen Admins auf eine noch unterstützte Version upgraden. Alternativ gibt es eine Übergangslösung: Um Systeme abzusichern, müssen Admins unter C:\MOVEitTransfer\wwwroot die Dateien AS2Rec2.ashx und AS2Receiver.aspx löschen.
Nach der Installation des Sicherheitsupdates ist noch Arbeit vonnöten: Weil der Patch den Zugriff durch eine Liste mit erlaubten IP-Adressen einschränkt, müssen Admins die jeweiligen Adressen manuell in den Einstellungen (Settings->Security Policies->Remote Access->Default Rules) eintragen. Im Onlinedienst MOVEit Cloud soll bereits eine abgesicherte Ausgabe laufen.
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MOVEit sorgte Mitte 2023 für viele Schlagzeilen, weil eine attackierte kritische Lücke weltweite Auswirkungen hatte.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Monitoring-Software Checkmk: Update stopft kritische Cross-Site-Scripting-Lücke
Eine Schwachstelle in der Netzwerk-Monitoring-Software Checkmk kann dazu führen, dass Angreifer Javascript-Code einschleusen – oder sogar unbefugt Befehle ins Betriebssystem durchreichen. Es handelt sich um eine Cross-Site-Scripting-Lücke, die die Entdecker als kritisch einordnen.
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Die Sicherheitslücke beschreibt SBA-Research konkret als Stored-Cross-Site-Scripting-Schwachstelle. Sie kann auftreten, wenn Checkmk in einem verteilten Monitoring-Setup betrieben wird. In dem Fall kann jede verbundene Remote-Site Javascript-Code in das Userinterface der zentralen Site injizieren (CVE-2025-39663, CVSS 9.1, Risiko „kritisch„). Angreifer, die Kontrolle über eine verbundene Remote-Site haben, können demzufolge durch Ansicht des Status der Hosts oder Dienste der Remote-Site die Kontrolle über Web-Sessions übernehmen. Attackieren bösartige Akteure eine Admin-Session, ermöglicht das die Ausführung von Code aus dem Netz (RCE) in der zentralen Site.
Proof-of-Concept verfügbar
Die IT-Forscher zeigen in der Schwachstellenbeschreibung auch einen Proof-of-Concept (PoC), der die Lücke ausnutzt. Sie führen weiter vor, wie es bei attackierten Admin-Sitzungen dadurch zur Ausführung von Befehlen im Betriebssystem kommen kann.
Die vor Kurzem veröffentlichten Versionen 2.4.0p14 sowie 2.3.0p39 von Checkmk schließen die Sicherheitslücke. In der Sicherheitsmitteilung empfehlen die Autoren, zügig auf diese Versionen zu aktualisieren. Admins sollten die Aktualisierungen auch deshalb rasch anwenden, da Angreifer mit dem verfügbaren PoC die Schwachstelle leicht missbrauchen können. Die IT-Forscher von SBA-Research empfehlen zudem, die Option „Trust this site completely“ für alle Remote-Sites zu deaktivieren.
Erst vor kurzem hatte Checkmk aktualisierte Software herausgegeben, die eine Rechteausweitungslücke im Windows-Agent schloss. Mit einem CVSS-Wert von 8.8 galt sie als hochriskant und schrammte nur knapp am kritschen Status vorbei.
(dmk)
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