Künstliche Intelligenz
BSI zur Cybersicherheit: Stabil unsicher
Die Vorstellung des sogenannten Lagebilds gehört seit Jahren fest zum Berliner Terminkalender: Traditionell stellen Bundesinnenminister und Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dort zum einen den Stand der IT-Sicherheit vor. Und zum anderen eben die Maßnahmen, die gegen die Probleme helfen sollen.
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Die Hauptbotschaft, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diesmal mitgebracht hat: Das BSI und auch seine Präsidentin leisten wichtige Arbeit. „Wir haben Pläne, das BSI deutlich zu stärken“, schildert der Vorgesetzte von BSI-Präsidentin Claudia Plattner. Um 65 Prozent solle der Haushalt der Bonner Behörde im kommenden Jahr anwachsen. Das liegt zum einen an neuen Zuständigkeiten: Mit dem Cyber Resilience Act wird das BSI erstmals eine Marktüberwachungsbehörde.
Künftig soll das BSI die IT-Sicherheit bei vernetzten Produkten auf dem Schirm haben, vom kleinen Consumer-Endgerät bis hin Komponenten, die in kritischen Infrastrukturen genutzt werden. Auch bei jenen wird das BSI 2026 deutlich mehr Zuständigkeiten bekommen – denn mit der anstehenden Verabschiedung des NIS2-Umsetzungsgesetzes werden künftig etwa 30.000 Stellen den erweiterten IT-Sicherheitsvorgaben unterliegen. Prüfkompetenzen, Beratung und auch die Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen sollen beim BSI angesiedelt sein. Und auch die Federführung für die Cybersicherheit der Bundesverwaltung, der sogenannte CISO Bund, soll beim BSI beheimatet sein.
Sicherheitsprobleme in der Bundesverwaltung
Dass die Lage mehr Handeln erfordert, das stellt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt klar heraus. Eine Bedrohung liege in „Angriffen staatlich gelenkter Gruppen, die geopolitisch aufgestellt sind und Deutschland ist eines der Topziele im Bereich der Cyberangriffe“, sagte der Innenminister – nach den USA, Indien und Japan sei es das viertrelevanteste Ziel. Und die Bundesverwaltung gibt dabei ein gutes Ziel ab, zeigt der BSI-Lagebericht: „Im aktuellen Berichtszeitraum wird unverändert vereinzelt ‒ in weniger als 10 Prozent der IP-Adressen ‒ Software eingesetzt, die bereits das Ende ihrer Lebensdauer überschritten hat.“ Hier könnte mit der Rolle als CISO auch ein härteres Durchgreifen des BSI möglich werden. „Bitteschön, Frau Plattner“, gibt Minister Alexander Dobrindt die Frage weiter, als er nach Windows 10 in der Bundesverwaltung gefragt wird. Die weist zum einen auf die lebenszeitverlängernden Möglichkeiten hin, aber auch auf die Notwendigkeit für neue Wege.
Insgesamt sei das Updateverhalten deutlich verbesserungsfähig. „Nach wie vor unzureichend geschützte Angriffsflächen“ wie etwa 30.000 verwundbare Microsoft Exchange-Server habe das BSI ausgemacht, berichtet Plattner. Im März 2024 waren es nur 17.000, die dem BSI bekannt waren. Jeden Tag würden 119 neue Schwachstellen der Behörde zur Kenntnis gelangen. Die gute Nachricht aus Sicht von Claudia Plattner: Die Resilienz bei Kritischen Infrastrukturen steigt allmählich an, wenn auch mit viel Luft nach oben. „Wir kommen vorwärts“, sagte die seit Mitte 2023 im Amt befindliche BSI-Präsidentin. Angreifer würden gezielt nach Lücken suchen: „Den Letzten beißen die Hunde.“ Zuletzt habe es immer wieder Probleme mit Software gegeben, die eigentlich für Sicherheit sorgen solle, etwa von VPN-Anbietern.
Kein Hackback, nur Zerstörung von Angriffsinfrastruktur
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Um auch das zu verhindern, will Alexander Dobrindt die Sicherheitsbehörden möglichst früh eingreifen lassen. Ein Hackback sei es nicht, was er plane. Es gehe darum, „neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden“ zu schaffen, „die uns auch ermöglichen, die Infrastruktur von Angreifern vom Netz zu nehmen, zu stören, zu zerstören.“ Dies solle auch dann möglich sein, wenn sich die Angreifer außerhalb der Bundesrepublik befinden. „Das ist kein Hackback“, meint Dobrindt: Es gehe um die Störung und Zerstörung im Zuge der Gefahrenabwehr. Ob das von der dann betroffenen anderen Seite genauso gewertet wird, bleibt bis auf weiteres offen. Da die Zuständigkeit dafür wohl nicht im BSI landen wird, spielt das eher bei anderen Behörden eine unmittelbare Rolle. Allerdings müsste die Bonner Behörde wohl dann mit Reaktionen auf diese „aktive Cyberabwehr“ umgehen.

heise security veranstaltet am 10. Dezember ein Webinar zu NIS-2, das nicht nur erklärt, wer konkret von NIS-2 betroffen ist, sondern auch, was die Richtlinie in der Praxis für ein Unternehmen bedeutet.
Dass die geopolitischen Spannungen bis auf Produktebene Auswirkungen haben, zeichnet der BSI-Bericht noch einmal nach. Darin heißt es etwa, dass „Konzepte zur cybersicheren Umsetzung von Mieterstrommodellen, Energy Sharing, Ladeinfrastrukturen sowie zur Eigenverbrauchsoptimierung und flexiblen Speichernutzung gemeinsam mit der Branche und beteiligten Behörden erarbeitet und nach Stand der Technik umgesetzt werden“ müssten – weil viele einzelne und über die Cloud vernetzte Objekte nicht automatisch dazu führen würden, dass etwas als kritische Infrastruktur eingestuft würde.
Kritis-Gesetzgebung und dezentrale Kritikalität
Dieses Grundproblem betrifft nicht nur Produkte der Energieversorgung, sondern etwa auch Autos und Sicherheitstechnik wie Videokameras. Eine Zertifizierung allein kann dieses Problem kaum lösen, da viele Produkte regelmäßig – auch im Sinne der IT-Sicherheit – Updates erhalten müssten, wie Claudia Plattner am Vormittag beschreibt:
„Bei vielen Produkten müssen wir gar nicht über Hintertüren, sondern über Vordertüren sprechen.“ Produkte aus China seien dabei verstärkt im Fokus, sagt Plattner. „Dazu kommt, dass der Hersteller diese Daten, die Sie auf diesem Gerät produzieren, auf einem Server sammelt“, mahnt Innenminister Alexander Dobrindt. „Der Zugriff auf diesen kann von unterschiedlicher Stelle möglich sein.“ Wie relevant das sei, sei oft nicht unmittelbar absehbar, sagt Dobrindt, erst in der Zusammenführung ergebe sich daraus ein Problem, etwa beim Schutz kritischer Infrastruktur. „Oftmals ist die boshafte Vermutung, die man haben kann, gar nicht so weit weg von der Realität.“
Was aber die Konsequenz daraus sei? Für Claudia Plattner ist das Konzept der Kontrollschichten maßgeblich, mit denen Zu- und Abfluss von Daten kontrolliert und notfalls auch eine Betriebsfähigkeit unabhängig vom Anbieter sichergestellt werden könne. Es hänge sehr stark von den einzelnen Komponenten ab, weshalb darauf jetzt auch der Fokus liege, schilderte Alexander Dobrindt die aktuelle Herangehensweise, bei kritischen Infrastrukturen könne es etwa in Bereichen zu Positivlisten kommen.
Dobrindt erwartet kein Verbot für chinesische Autos
Das weitere Vorgehen soll durch die neuen NIS2-Regeln genauer ausspezifiziert werden, die der Bundestag noch in dieser Woche verabschieden soll. Das aber wiederum wird nur für spezifische, kritische Infrastrukturen gelten. Könne als Konsequenz der Diskussion am Ende auch ein Betriebsverbot, etwa für chinesische Autos stehen? „Nein, damit rechne ich nicht“, sagt Alexander Dobrindt an diesem Morgen in Berlin.
Was das NIS2-Gesetz nur an einer Stelle mit sich bringt, die Opposition jedoch gerne hätte: „Um schwerwiegende Interessenkonflikte zu vermeiden, bleibt es zwingend notwendig, zumindest Teile des BSI endlich unabhängig zu stellen“, fordern Jeanne Dillschneider und Konstantin von Notz von den Grünen. Wie es um die Unabhängigkeit der Behörde an kritischen Stellen ihrer Tätigkeit bestellt ist, wenn politische Wünsche und technische Einschätzungen aufeinanderprallen, darum gab es in der Vergangenheit bereits mehrfach Diskussionen.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Wegen Visa-Restriktionen: US-Techjobs boomen in Indien
Nachdem die US-Regierung die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte im vergangenen Jahr deutlich erschwert hat, stellen große Techkonzerne diese zunehmend in ihren Herkunftsländern ein. Besonders stark wächst das Personal in Indien, wo Amazon, Apple, Google, Meta und Microsoft ihre Neueinstellungen zuletzt deutlich ausgeweitet haben.
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Allein im Jahr 2025 sollen diese Unternehmen rund 33.000 neue Beschäftigte eingestellt haben, was einem Zuwachs von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. In diesem Jahr wird ein noch stärkerer Anstieg erwartet, schreibt die US-Techpublikation Rest of World.
Aktuell sind mehr als 4000 Stellen vakant, von denen lediglich 15 Prozent Einstiegspositionen mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung betreffen. Fast die Hälfte entfällt auf Positionen in den Bereichen Künstliche Intelligenz, einschließlich maschinelles Lernen, Cloud und Cybersicherheit.
Indien wird globaler Entwicklungs- und Talentstandort
Ein zentraler Knotenpunkt der US-Techindustrie ist die indische Stadt Bengaluru, wo Google seine größte Belegschaft außerhalb der USA unterhält. Bloomberg zufolge prüft Googles Muttergesellschaft Alphabet die Anmietung von Büroflächen für bis zu 20.000 Beschäftigte, was den aktuellen Personalbestand in Indien mehr als verdoppeln würde.
Microsoft betreibt in Bengaluru sein größtes Forschungs- und Entwicklungszentrum außerhalb der USA. Sowohl für Microsoft als auch Amazon ist Indien inzwischen der zweitwichtigste Arbeitsmarkt. Die beiden Unternehmen wollen dort im Laufe dieses Jahrzehnts zusammengerechnet mehr als 50 Milliarden US-Dollar in KI-Entwicklung und neue Stellen investieren, berichtet Rest of World.
Auch Apple weitet sein Engagement in Indien aus. Nachdem China nicht zuletzt durch Apple zum weltweit wichtigsten Standort für die Elektronikfertigung aufgestiegen ist, verfolgt der Konzern nun ein ähnliches Ziel in Indien. Erst kürzlich kündigte Apple den Aufbau eines Bildungszentrums in Bengaluru an, um dort neue Entwickler und Ingenieure zu rekrutieren.
Visa-Politik treibt US-Jobs ins Ausland
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Der zunehmende Personalaufbau in Indien dürfte auch eine Reaktion auf verschärfte Regeln beim US-Arbeitsvisum H-1B sein, das hoch qualifizierten Fachkräften erlaubt, bis zu sechs Jahre in den USA zu arbeiten. Die US-Regierung erhöhte die Gebühren für neue Visa im vergangenen Jahr auf 100.000 US-Dollar pro Antrag und verschärfte zugleich die Prüfungen, etwa durch die detaillierte Auswertung von Lebensläufen, Online-Profilen und Social-Media-Aktivitäten. Damit sollten US-Unternehmen dazu gebracht werden, bevorzugt Absolventen amerikanischer Universitäten einzustellen.
Diese Strategie scheint jedoch eine gegenteilige Wirkung zu entfalten. Von dieser Entwicklung profitiert Indien ganz besonders, da dort bereits große Entwicklungszentren bestehen und hochqualifizierte Fachkräfte ohne Visa-Hürden verfügbar sind. Wie gefragt indische Fachkräfte sind, zeigen Zahlen aus dem Jahr 2024: Demnach entfielen 71 Prozent der vergebenen H-1B-Visa auf Indien und 11,7 Prozent auf China.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Warner-Wettbieten: Paramount zu weiteren Zahlungen für Warner-Deal bereit
Im Bieterwettstreit um das Hollywood-Urgestein Warner Brothers gibt der Konkurrent Paramount nicht auf und ist zu weiteren Milliardenzahlungen bereit. So bot Paramount an, die Zahlung von 2,8 Milliarden US-Dollar (2,35 Mrd Euro) zu übernehmen, die Warner an Netflix bei einer Auflösung des bereits vereinbarten Übernahmedeals mit dem Streaming-Riesen überweisen müsste.
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Paramount demonstriert in der Firmenmitteilung auch Zuversicht, schnell eine Zustimmung der Behörden für eine Warner-Übernahme bekommen zu können. Den Aktionären wurde eine Zahlung von 25 US-Cent pro Aktie für jedes Quartal nach Ende dieses Jahres versprochen, in dem der Deal nicht abgeschlossen ist. Das wären 650 Millionen Dollar pro Vierteljahr, wie der Gründer der am Paramount-Gebot beteiligten Investmentfirma Redbird Capital Partners, Gerry Cardinale, dem Wall Street Journal sagte.
Netflix bisher im Rennen vorn
Netflix will für knapp 83 Milliarden Dollar das Studio- und Streaming-Geschäft von Warner Brothers übernehmen. Die TV-Sender wie CNN sollen dabei in ein eigenständiges Unternehmen abgespalten werden. Der Rivale Paramount bietet derweil 108,4 Milliarden Dollar für den gesamten heutigen Konzern Warner Bros. Discovery samt den Fernsehsendern. Der Warner-Verwaltungsrat entschied sich für das Netflix-Gebot. Paramount wandte sich danach direkt an die Aktionäre. Der Ausgang des Bieterwettstreits ist noch offen.
Zudem will Paramount eine anstehende Umschichtung der Warner-Schulden garantieren und damit verbundene Kosten von 1,5 Milliarden Dollar übernehmen. Ein Ziel des Vorgehens ist, den Warner-Verwaltungsrat an den Verhandlungstisch zu zwingen, wie Cardinale im US-Sender CNBC deutlich machte. Es gehe darum, nach und nach Warner-Einwände gegen das Paramount-Gebot auszuräumen, sagte Cardinale. Er verwies darauf, dass Warner Bros. Discovery den offiziellen Firmensitz im Bundesstaat Delaware hat, wodurch das Unternehmen verpflichtet sei, jedes potenziell bessere Angebot zu prüfen.
Zukunft von CNN
In der Bieterschlacht geht es auch um das Schicksal des Nachrichtensenders CNN, bei dem oft kritisch über US-Präsident Donald Trump berichtet wird. Trump sagte im Dezember, es müsse sichergestellt werden, dass CNN bei einem Deal auf jeden Fall den Besitzer wechselt.
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Paramount wurde im vergangenen Jahr von der Familie des als Trump-Unterstützer bekannten Tech-Milliardärs Larry Ellison gekauft. Die Nachrichtenredaktion des Paramount-Senders CBS schlug seit der Übernahme durch die Ellisons zum Teil einen freundlichen Ton gegenüber der Trump-Regierung an. Trump-Kritiker in den USA befürchten, dass CNN unter dem Dach von Paramount die redaktionelle Unabhängigkeit verlieren könnte. Beim Netflix-Deal soll CNN zusammen mit anderen TV-Sendern von Warner Bros. Discovery abgespalten werden.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Etappensieg für WhatsApp: EuGH ebnet Weg gegen Datenschutz-Millionenbußgelder
Das juristische Tauziehen um eines der bislang höchsten Bußgelder in der Geschichte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat eine entscheidende Wende erfahren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag den Weg für WhatsApp freigemacht, sich direkt gegen die Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zur Wehr zu setzen. Damit hoben die obersten Richter eine vorangegangene Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) auf, das eine entsprechende Nichtigkeitsklage des Messenger-Dienstes Ende 2022 noch als unzulässig abgewiesen hatte.
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Ursprung im Jahr 2018
Der Fall hat seinen Ursprung in einer Untersuchung der irischen Datenschutzkommission (DPC) aus dem Jahr 2018, die Unregelmäßigkeiten bei der Transparenz und der Information von Nutzern bei WhatsApp prüfen sollte. Während die irischen Kontrolleure ursprünglich ein moderates Bußgeld im Bereich von 30 Millionen bis 50 Millionen Euro im Auge hatten, regte sich unter den europäischen Partnerbehörden Widerstand.
Da sich kein Konsens abzeichnete, schalteten die beteiligten Aufsichtsbehörden den EDSA ein. Dieser erließ 2021 schließlich einen verbindlichen Beschluss, der die DPC dazu zwang, die geplanten Maßnahmen drastisch zu verschärfen. Das Resultat war eine Rekordstrafe von 225 Millionen Euro, die WhatsApp schließlich auferlegt wurde. Der EDSA warf der Meta-Tochter Intransparenz beim Teilen von Daten mit Facebook – einer weiteren Konzernsparte – vor.
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Bisher vertrat das erstinstanzliche EU-Gericht die Auffassung, dass WhatsApp lediglich den finalen Bescheid der irischen Behörde vor einem nationalen Gericht anfechten könne. Den EDSA-Beschluss werteten die Richter auf dieser Ebene als bloße Zwischenmaßnahme ohne direkte Außenwirkung für den Konzern. Dieser Argumentation folgte der EuGH nun ausdrücklich nicht. In seinem Urteil in der Rechtssache C-97/23 P stellte der Gerichtshof fest, dass ein solcher Beschluss sehr wohl eine anfechtbare Handlung darstellt, da er von einer Einrichtung der EU stammt und darauf abzielt, Rechtswirkungen gegenüber Dritten zu entfalten.
Rückverweisung an die Vorinstanz
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Mit dieser Entscheidung folgten die Luxemburger Richter weitgehend der Empfehlung der Generalanwältin Tamara Ćapeta vom März 2025. Besonders bedeutsam ist die Feststellung des Gerichtshofs, dass WhatsApp von der Entscheidung des Datenschutzausschusses unmittelbar betroffen ist. Da der Beschluss für die nationalen Behörden verbindlich ist und diesen keinerlei Ermessensspielraum lässt, ändere er die Rechtslage des betroffenen Unternehmens in qualifizierter Weise. Ein Sprecher von WhatsApp begrüßte das Urteil und betonte, dass der EDSA als nicht gewählte Instanz gegenüber den EU-Gerichten voll rechenschaftspflichtig sein müsse.
Die Tragweite dieser Entscheidung reicht weit über den Einzelfall hinaus. Das Urteil dürfte einen Stau von weiteren Klagen auflösen, die derzeit beim EuG anhängig sind. In vielen dieser Fälle, die oft den Mutterkonzern Meta betreffen, geht es um Milliardenbeträge. Durch die Bestätigung, dass der EDSA direkt verklagt werden kann, eröffnen sich für Tech-Konzerne neue juristische Flanken, um gegen die strengen Auslegungen der europäischen Datenschützer vorzugehen.
Für WhatsApp bedeutet der Erfolg in Luxemburg allerdings noch nicht das Ende des Bußgeldverfahrens. Der EuGH hat die Rechtssache nun zur Entscheidung in der Sache an die niedere Instanz zurückverwiesen. Die muss jetzt inhaltlich prüfen, ob WhatsApp tatsächlich gegen die Transparenzpflichten der DSGVO verstoßen hat und ob die Höhe der verhängten Strafe rechtmäßig ist. Der EDSA erklärte, das Urteil zur Kenntnis genommen zu haben und bereit zu sein, seine Entscheidung in der Sache vor Gericht zu verteidigen.
(afl)
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