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Künstliche Intelligenz

Bund schafft gesetzliche Grundlagen für den Einsatz ferngesteuerter Pkw


In Deutschland wird es ab dem 1. Dezember 2025 erstmals erlaubt, Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen aus der Ferne zu steuern. Die lenkende Person sitzt dabei nicht im Auto, sondern bedient es von einem anderen Ort aus, zum Beispiel von einem Kontrollraum. Diese Technologie ist unter anderem wichtig, um autonomes Fahren zu unterstützen. Das geht aus der neuen „Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung“ (StVFernLV) hervor, die vor wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und damit Anfang Dezember in Kraft tritt.

Mit der Verordnung habe das Bundesverkehrsministerium „einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen“, erläutert der parlamentarische Verkehrsstaatssekretär Christian Hirte (CDU). „In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren.“ Die StVFernLV beflügele neue Mobilitätskonzepte und lege den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung.

Vor allem im Bereich des Carsharings sieht das Verkehrsressort Potenziale für die Anwendung der neuen Vorschrift: Autos könnten effizienter genutzt werden, indem sie nach der Fahrt ferngesteuert zum nächsten Kunden gebracht werden. Auch Robo-Taxis ohne Fahrer wären denkbar, die flexibel und nach Bedarf unterwegs sind. Im öffentlichen Bereich erkennt das Ministerium ebenfalls viele Chancen: Ob im Nahverkehr mit kleinen oder großen Fahrzeugen oder bei Dienst- und Lieferfahrten – ferngesteuerte Lösungen könnten bestehende Angebote ergänzen und neue Bedürfnisse abdecken. Auch in der Logistik und beim Gütertransport dürfte der Einsatz ferngesteuerter Fahrzeuge die Effizienz steigern.

Wer ein Kfz fernlenken will, muss laut der Verordnung das 21. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen eine dem Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzen und diverse Kenntnisse etwa zu Technik, Ablauf, Übernahme und Rückgabe der Fahrzeugkontrolle aufweisen. Der entsprechenden Person sind in einer Schulung etwa Inhalte und Fähigkeiten rund um „Sensorinformationen der Virtualität und Videodarstellung, Cyberkrankheit, Immersion und Präsenz“ zu vermitteln. Nötig sind auch „Sicherheitsprüfungen des ferngelenkten Kraftfahrzeugs vor Abfahrt, während der Fahrt und nach Abstellen des Fahrzeugs“.

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Deutschland soll laut der Bundesregierung eine Führungsrolle bei der autonomen Mobilität einnehmen. Der Bundestag beschloss daher schon 2021 ein Gesetz, um vollautomatisiertes Fahren der Stufe 4 zunächst in festgelegten Betriebsbereichen bundesweit im öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen. Auf diesem Level übernimmt das System für definierte Anwendungen vollständig die Kontrolle und muss dann von den Insassen nicht mehr überwacht werden.

Ein Kernbestandteil des Gesetzes und einer anderen zugehörigen Verordnung zum autonomen Fahren ist das Konzept einer „Technischen Aufsicht“ (TA). An sie sollen sich Robo-Autos per Funk in außergewöhnlichen Umständen wie einer gestörten Ampel oder einer komplizierten, unübersichtlichen Baustelle wenden können. Menschliche Kontrolleure müssen dann aus der Ferne eine Entscheidung etwa über einen möglichst sicheren Halt oder die Bedingungen für eine Weiterfahrt treffen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelte bereits einen Arbeitsplatz für solche „Teleoperateure“.


(afl)



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iPhone 17 Pro: Infos zu Spezialfarbe und großem Kamerarücken


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In gut sechs Wochen ist es so weit: Dann stellt Apple seine neuen iPhone-Modelle vor. Zuletzt gab es vermehrt Gerüchte über die Themen Kamera bei den Pro-Modellen des iPhone 17, zur vermuteten Preiserhöhung sowie dem Design des Gehäuses. Nun kommen einmal mehr Infos zur möglichen Farbgebung sowie zur Gestaltung des Kamerarückens hinzu – und warum letzterer nun anders aussehen dürfte als zuvor.

Dass es iPhone 17 Pro und 17 Pro Max in einem neuen, orange-artigen Kupferton geben soll, ist bereits bekannt. Nun sind bei Leakern erste Dummy-Modelle aus China eingegangen, die den neuen Look wiedergeben sollen. Sollten diese der Realität entsprechen – was bei Dummys nicht unbedingt der Fall sein muss –, wäre das Design deutlich auffälliger als bislang erwartet. So kommentiert Sonny Dickson, seit Jahren bekannter Apple-Gerüchtekoch, dass das neue Orange „definitiv eine kühne Ergänzung“ sei. Die anderen Farbtöne für die Pro-Modelle, Schwarz, Weiß und ein dunkler Blauton, sind deutlich zurückgenommener.

Von einer schillernden Speziallackierung, die Apple angeblich zusätzlich plant und die Bezug auf Liquid Glass nehmen soll, weiß Dickson aber nichts. Die anderen Farben sind allesamt recht zurückhaltend. Beim dünnen iPhone 17 Air zeigen die Dummys Pastelltöne in Hellblau, „Stahlgrau“, Weiß (fast Eierschale) und Schwarz, beim iPhone 17 sind sie mit zusätzlich Violett (bis Pink) und Grün etwas kecker. Wer, was zur Vermeidung von Fallunglücken empfehlenswert ist, sein iPhone in einem Gehäuse betreibt, sieht den Look womöglich nur selten.

Weiterhin gibt es frische Spekulationen über den die gesamte Gehäusebreite einnehmenden Kamera-Bereich bei den Pro-Modellen. Diese Entscheidung geht angeblich nicht nur auf Designaspekte zurück, sondern hat mit einem neuen Zoom-Bildsensor zu tun, behauptet Macrumors. Künftig soll es optisch bis zu achtfach ins Bild hineingehen, statt wie bislang nur fünffach. Sensor-Cropping wird dabei angeblich nicht verwendet.

Auch verschiedene Brennweiten sind angeblich vorgesehen, statt nur die fixen 120 mm aus dem iPhone 16 Pro. Um dies zu implementieren, braucht Apple angeblich mehr Platz, wobei die Sensoren in den bisherigen Dummy-Modellen weiterhin genauso angeordnet sind wie im iPhone 16 Pro. Nur LIDAR und Blitz sind nach rechts gerückt. Aber eventuell stopft Apple Teile der Elektronik in den mittleren Bereich. Ob dem wirklich so ist, müssen erste Teardowns zeigen, wenn die Geräte verfügbar sind. Damit ist bis Mitte September zu rechnen.


(bsc)



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NAS per DIY: Billiges Gehäuse zum Selberdrucken


Network Attached Storages (NAS) mit vier oder mehr Festplatten-Einschüben sind teilweise immer noch sehr teuer. Für ambitionierte Bastlerinnen und Bastler mit 3D-Drucker bietet Maker Jack Harvest nun eine kostengünstige Lösung auf seiner Webseite an: den Nachdruck des Minisforum N5 mit fünf Einschüben. Darauf kann man dann beispielsweise Daten per RAID 5 auf mindestens drei Festplatten verteilen.

Harvest richtet sich speziell an Besitzer von 3D-Druckern des Herstellers Bambu Labs. Die für den Bau des Cases erforderlichen Teile stellt er dafür auf Bambu Labs‘ eigener Community-Plattform MakerWorld zur Verfügung.

Neben zahlreichen anderen Hardware-Projekten der Community findet man auf MakerWorld auch die Dateien von Jack Harvest. Die Baupläne öffnet man entweder in Bambu Studio oder in der Open-Source-Software Orca Slicer. Hier sollte man zuvor prüfen, ob die Firmware des Bambu-Lab-Druckers weiterhin Druckaufträge des Slicers unterstützt.

Wer möchte, kann den einzelnen Teilen mit farbigem Filament einen individuellen „Anstrich“ verpassen. Die Dateien sendet man anschließend an seinen 3D-Drucker.


Kabel quellen aus geöffnetem NAS-Gehäuse

Kabel quellen aus geöffnetem NAS-Gehäuse

Nach dem Druck kommt die Arbeit. Kabel und Bauteile müssen eingebaut werden.

(Bild: JackHarvest.com)

Der Druck enthält selbstverständlich nur das Gehäuse. Die untere Kammer ist auf Mainboards in Intels NUC-Format mit einer Kantenlänge von 10 cm × 10 cm ausgelegt. Interessierte können die Platine aus einem alten Mini-PC ausbauen und in das NAS umstecken. Für den Einsatz von fünf Festplatten sollte ein M.2-Steckplatz vorhanden sein, um dort einen SATA-Adapter einzustecken. Harvest beziffert alle Bauteile auf einer Einkaufsliste mit einem Anschaffungswert von etwa 215 US-Dollar exklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Kosten für ein Mainboard inklusive Prozessor und Datenträger. Dazu zählen etwa Zusatzplatinen und Adapter.

Software kommt nicht aus dem Drucker und auch Harvest nennt keine. Infrage kommen hier beispielsweise Open-Source-Lösungen wie das auf FreeBSD basierende zVault – ein Fork von TrueNAS – oder OpenMediaVault (OMV), das auf Debian basiert und auch auf komerziellen NAS läuft.


(aki)



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Update: Schlafapnoe-Erkennung landet auf der Galaxy Watch


Die Anfang Juni unter anderem für den deutschen Markt angekündigte Schlafapnoe-Erkennung für Samsungs Galaxy Watches wird nun endlich verteilt. Samsung hat sich Zeit gelassen, die Funktion für Bestandsgeräte freizugeben.

Während Samsung die Schlafapnoe-Funktion ab Werk mit der neuen Galaxy Watch 8 ausliefert, landet das Feature nun auch auf älteren Modellen. Wie wir anhand einer Galaxy Watch 5 feststellen können, bietet der Hersteller nun Updates für die Uhr als auch für das gekoppelte Galaxy-Smartphone an.


Screenshot der Schlafapnoe-Funktion auf einer Galaxy Watch 5

Screenshot der Schlafapnoe-Funktion auf einer Galaxy Watch 5

Schlafapnoe-Funktion auf einer Galaxy Watch 5.

(Bild: Dirk Knop / heise online)

Die Schlafapnoe-Erkennung lässt sich nach der Installation im Samsung-Health-Monitor aufrufen. Die App begrüßt Nuzer mit dem Satz „Finde heraus, ob du mit deinem Arzt über Schlafapnoe sprechen solltest.“

Laut Samsung soll die Schlafapnoe-Erkennung ab der Watch-4-Serie und neuer verfügbar sein. Auf den Smartwatches ist die Funktion verfügbar, sofern auf der Galaxy Watch Wear OS 5.0 oder eine neuere Softwareversion installiert ist. Zudem setzt die Funktion die Kopplung mit einem Galaxy-Smartphone mit Android 12 oder neuer voraus.

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Zur Schlafapnoe-Erkennung nutzt die Galaxy Watch den integrierten „BioActive Sensor“ zur Messung der Blutsauerstoffsättigung (SpO₂) während des Schlafs. Es werden dabei laut Samsung Veränderungen der SpO₂-Werte im Zusammenhang mit Apnoe- und Hypopnoe-Mustern analysiert. Anhand der Werte schätzt die Uhr den Apnoe-Hypopnoe-Index, um Nutzerinnen und Nutzer über mögliche Symptome zu informieren.

Zudem macht der Hersteller darauf aufmerksam, dass nur Personen ab 22 Jahren die Schlafapnoe-Erkennung nutzen sollten, bei denen noch keine Schlafapnoe diagnostiziert worden sei. Ferner würde die Funktion „Anzeichen einer mittelschweren bis schweren obstruktiven Schlafapnoe in Form von erheblichen Atemaussetzern über einen Überwachungszeitraum von zwei Nächten erkennen“.

Das Messverfahren sei nicht als Ersatz oder Ergänzung für bestehende Behandlungen der Schlafapnoe gedacht. Zudem dürfen die Daten nicht für klinische Diagnosen verwendet werden, heißt es.


(afl)



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