Künstliche Intelligenz
Bund schafft gesetzliche Grundlagen für den Einsatz ferngesteuerter Pkw
In Deutschland wird es ab dem 1. Dezember 2025 erstmals erlaubt, Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen aus der Ferne zu steuern. Die lenkende Person sitzt dabei nicht im Auto, sondern bedient es von einem anderen Ort aus, zum Beispiel von einem Kontrollraum. Diese Technologie ist unter anderem wichtig, um autonomes Fahren zu unterstützen. Das geht aus der neuen „Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung“ (StVFernLV) hervor, die vor wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und damit Anfang Dezember in Kraft tritt.
Fünfjährige Erprobungsphase
Mit der Verordnung habe das Bundesverkehrsministerium „einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen“, erläutert der parlamentarische Verkehrsstaatssekretär Christian Hirte (CDU). „In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren.“ Die StVFernLV beflügele neue Mobilitätskonzepte und lege den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung.
Vor allem im Bereich des Carsharings sieht das Verkehrsressort Potenziale für die Anwendung der neuen Vorschrift: Autos könnten effizienter genutzt werden, indem sie nach der Fahrt ferngesteuert zum nächsten Kunden gebracht werden. Auch Robo-Taxis ohne Fahrer wären denkbar, die flexibel und nach Bedarf unterwegs sind. Im öffentlichen Bereich erkennt das Ministerium ebenfalls viele Chancen: Ob im Nahverkehr mit kleinen oder großen Fahrzeugen oder bei Dienst- und Lieferfahrten – ferngesteuerte Lösungen könnten bestehende Angebote ergänzen und neue Bedürfnisse abdecken. Auch in der Logistik und beim Gütertransport dürfte der Einsatz ferngesteuerter Fahrzeuge die Effizienz steigern.
Anspruchsvolle Anforderungen
Wer ein Kfz fernlenken will, muss laut der Verordnung das 21. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen eine dem Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzen und diverse Kenntnisse etwa zu Technik, Ablauf, Übernahme und Rückgabe der Fahrzeugkontrolle aufweisen. Der entsprechenden Person sind in einer Schulung etwa Inhalte und Fähigkeiten rund um „Sensorinformationen der Virtualität und Videodarstellung, Cyberkrankheit, Immersion und Präsenz“ zu vermitteln. Nötig sind auch „Sicherheitsprüfungen des ferngelenkten Kraftfahrzeugs vor Abfahrt, während der Fahrt und nach Abstellen des Fahrzeugs“.
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Deutschland soll laut der Bundesregierung eine Führungsrolle bei der autonomen Mobilität einnehmen. Der Bundestag beschloss daher schon 2021 ein Gesetz, um vollautomatisiertes Fahren der Stufe 4 zunächst in festgelegten Betriebsbereichen bundesweit im öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen. Auf diesem Level übernimmt das System für definierte Anwendungen vollständig die Kontrolle und muss dann von den Insassen nicht mehr überwacht werden.
Ein Kernbestandteil des Gesetzes und einer anderen zugehörigen Verordnung zum autonomen Fahren ist das Konzept einer „Technischen Aufsicht“ (TA). An sie sollen sich Robo-Autos per Funk in außergewöhnlichen Umständen wie einer gestörten Ampel oder einer komplizierten, unübersichtlichen Baustelle wenden können. Menschliche Kontrolleure müssen dann aus der Ferne eine Entscheidung etwa über einen möglichst sicheren Halt oder die Bedingungen für eine Weiterfahrt treffen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelte bereits einen Arbeitsplatz für solche „Teleoperateure“.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Online-Banking: Echtzeitüberweisungen und IBAN-Name-Prüfung kommen
Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken und Sparkassen im Euroraum verpflichtet, SEPA-Überweisungen in Euro auf Kundenwunsch in Echtzeit durchzuführen. Dies gilt neben Online- und Telefonüberweisungen auch für den Überweisungs-Service am Schalter. Das verlangt die Verordnung (EU) 2024/886. Echtzeit bedeutet, dass das Geld innerhalb von maximal zehn Sekunden beim Empfänger angekommen und der Sender über den Eingang informiert sein muss. Für Fehlschläge gilt dieselbe Benachrichtigungsfrist. Durch die Verordnung stehen Echtzeitüberweisungen damit künftig auch Kunden von Banken wie der DKB und der ING vollumfänglich zur Verfügung.
Zusätzlich müssen die Institute bei sämtlichen SEPA-Überweisungen im Euroraum den Empfängernamen und die IBAN untereinander abgleichen. Gibt es Abweichungen, müssen sie den Sender warnen, bevor er die Überweisung freigibt. Mit dieser sogenannten IBAN-Namens-Prüfung oder englisch „Verification of Payee“ (VoP) will die EU Bankkunden besser vor Betrug schützen.
Bereits seit dem 9. Januar 2025 müssen Banken in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen zu empfangen. Für Echtzeitüberweisungen wie nun auch VoP dürfen die Institute seither außerdem nicht mehr Entgelt verlangen als für eine SEPA-Standardüberweisung. Kostet eine Überweisung regulär 25 Cent, darf die Bank auch für die schnelle Variante nur 25 Cent verlangen. Sind Überweisungen pauschal im Kontoentgeltmodell inbegriffen, gilt das auch für solche in Echtzeit.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Online-Banking: Echtzeitüberweisungen und IBAN-Name-Prüfung kommen“.
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Künstliche Intelligenz
Neuer Job: Humanoider Roboter-Marathon-Gewinner testet Laufschuhe
Im Mai 2025 gewann der humanoide Roboter Tien Kung (auch Tiangong Walker) des chinesischen Robotikunternehmens UBTech Robotics den ersten Platz in einem Marathonlauf in Peking in 2 Stunden und 40 Minuten. Nun hat der Roboter einen ersten „Vertrag“ erhalten: Er arbeitet als Laufschuhtester. Das berichtet China Daily am Montag. Was sich zunächst wie ein Werbegag anhört, hat allerdings einen ernsten wirtschaftlichen Hintergrund. Die Entwicklung von Laufschuhen könnte dadurch deutlich verbessert und beschleunigt werden.
Der humanoide Roboter Tien Kung ist 1,7 m groß und wurde zusammen mit dem Beijing Humanoid Robot Innovation Center entwickelt. Der Roboter besitzt insgesamt 20 Freiheitsgrade und ist dank seiner verkörperten Intelligenz in der Lage, menschenähnlich zu laufen. Dabei kann er Geschwindigkeiten von bis zu 12 km/h erreichen, Treppen steigen, Anhöhen erklimmen und auch auf Sand, Schotter und Schnee laufen.
Bessere Daten in kürzerer Zeit
Die ersten Laufschuh-Tests hat der Roboter im Li-Ning Sports Science Research Center durchgeführt. Dadurch, dass es sich um einen lebensgroßen Roboter handelt, der menschenähnlich laufen kann, ist der Roboter für solche Tests geeignet. Die Ergebnisse können auf Laufschuhe für Menschen übertragen werden. Zunächst wurde der mit Laufschuhen ausgestattete Roboter auf ein 3D-Kraftlaufband und eine 200 m lange Hallenbahn geschickt. Dabei wurden die Dämpfung, der Rückprall und weitere Leistungsindikatoren der Laufschuhe erfasst. Normalerweise werden dafür Sportler eingesetzt, die mehrere Wochen diese Daten erheben.
Die notwendigen Daten erfasst der Roboter während des Laufens über Sensoren, die in den Hüft-, Knie- und Knöchelgelenken des Roboters eingebettet sind. Darüber erfassen die Tester detaillierte biomechanische Informationen. Yang Fan, Direktor des Li-Ning-Forschungszentrums, sagt, dass solche Daten bei menschlichen Athleten nahezu unmöglich zu erfassen sind.
Der Einsatz humanoider Roboter für Laufschuh-Tests hat aber noch einen weiteren Vorteil: Roboter sind in der Lage, Testabläufe immer wieder gleich zu wiederholen, ohne dabei Ermüdungserscheinungen zu bekommen. Menschliche Athleten müssen dagegen, um einen vergleichbaren Datensatz zu erhalten, über mehrere Wochen hinweg mehrere Testläufe absolvieren. Der Einsatz des Tien-Kung-Roboters liefere dagegen schon nach wenigen Einsatzstunden gleichmäßige, nachvollziehbare und damit verwertbare Ergebnisse.
Die Tests zeigen bereits jetzt, dass der Einsatz des humanoiden Roboters für bessere und schneller vorliegende Testdaten sorgt, die in die Produktentwicklung einfließen können. Das beschleunigt den Zyklus des Produktdesigns und senkt die Kosten. Zudem erhalten die Entwickler ein genaueres Bild der Leistungsfähigkeit der Laufschuhe in der Praxis.
Die Tester des Forschungszentrums wollen die Tests nun weiter verfeinern. Sie planen den Aufbau einer Laufschuh-Datenbank, in der Werte zu Dämpfung, Rückfederung und weiteren Leistungsmerkmalen erfasst sind. Die Datenbank soll dann für Forschung und Materialentwicklung sowie für die gezielte Produktentwicklung von Laufschuhen eingesetzt werden.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Cyber-Resilienz steigern auf dem IT-Sicherheitstag Gelsenkirchen
Am 18. November dreht sich in Gelsenkirchen auf dem IT-Sicherheitstag alles um Cyber-Resilience. Die Westfälische Hochschule richtet die Konferenz gemeinsam mit heise aus.
Von technischen Maßnahmen bis zu organisatorischen Strategien
Die zunehmende Bedrohungslage im Cyberraum erfordert nicht nur wirksame Prävention, sondern auch die Fähigkeit, im Ernstfall schnell zu reagieren und den Betrieb rasch wiederherzustellen. Unter der Moderation von Prof. Dr. Norbert Pohlmann (Institut für Internet-Sicherheit – if(is)) beleuchten Experten aus Wissenschaft und Praxis, welche regulatorischen, technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen helfen, die Resilienz gegen immer intelligentere Angriffe zu steigern.
Das Programm reicht von einer Einführung in die Idee und Umsetzung von Cyber-Resilience über den Einsatz von Serious Games zur Verbesserung der Abwehrfähigkeit bis hin zu Methoden zur Bewertung des Cyber-Risikos. Weitere Vorträge behandeln unter anderem resiliente IT-Sicherheitstechnologien, die Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) und Strategien für eine widerstandsfähige Cloud-Sicherheit. In Diskussionsrunden können Teilnehmende ihre Fragen an die Referenten stellen und Erfahrungen austauschen. Zum Abschluss beschäftigen wir uns mit der zentralen Frage: „Was müssen wir tun, um resilienter gegen immer intelligentere Cyberangriffe zu werden?“
Netzwerken und Austausch
Zwischen den Vorträgen bietet der IT-Sicherheitstag Raum für intensives Networking mit Fachkollegen, Referenten und Partnern der Veranstaltung.
(kaku)
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