Künstliche Intelligenz

Bund schafft gesetzliche Grundlagen für den Einsatz ferngesteuerter Pkw


In Deutschland wird es ab dem 1. Dezember 2025 erstmals erlaubt, Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen aus der Ferne zu steuern. Die lenkende Person sitzt dabei nicht im Auto, sondern bedient es von einem anderen Ort aus, zum Beispiel von einem Kontrollraum. Diese Technologie ist unter anderem wichtig, um autonomes Fahren zu unterstützen. Das geht aus der neuen „Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung“ (StVFernLV) hervor, die vor wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und damit Anfang Dezember in Kraft tritt.

Mit der Verordnung habe das Bundesverkehrsministerium „einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen“, erläutert der parlamentarische Verkehrsstaatssekretär Christian Hirte (CDU). „In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren.“ Die StVFernLV beflügele neue Mobilitätskonzepte und lege den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung.

Vor allem im Bereich des Carsharings sieht das Verkehrsressort Potenziale für die Anwendung der neuen Vorschrift: Autos könnten effizienter genutzt werden, indem sie nach der Fahrt ferngesteuert zum nächsten Kunden gebracht werden. Auch Robo-Taxis ohne Fahrer wären denkbar, die flexibel und nach Bedarf unterwegs sind. Im öffentlichen Bereich erkennt das Ministerium ebenfalls viele Chancen: Ob im Nahverkehr mit kleinen oder großen Fahrzeugen oder bei Dienst- und Lieferfahrten – ferngesteuerte Lösungen könnten bestehende Angebote ergänzen und neue Bedürfnisse abdecken. Auch in der Logistik und beim Gütertransport dürfte der Einsatz ferngesteuerter Fahrzeuge die Effizienz steigern.

Wer ein Kfz fernlenken will, muss laut der Verordnung das 21. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen eine dem Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzen und diverse Kenntnisse etwa zu Technik, Ablauf, Übernahme und Rückgabe der Fahrzeugkontrolle aufweisen. Der entsprechenden Person sind in einer Schulung etwa Inhalte und Fähigkeiten rund um „Sensorinformationen der Virtualität und Videodarstellung, Cyberkrankheit, Immersion und Präsenz“ zu vermitteln. Nötig sind auch „Sicherheitsprüfungen des ferngelenkten Kraftfahrzeugs vor Abfahrt, während der Fahrt und nach Abstellen des Fahrzeugs“.

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Deutschland soll laut der Bundesregierung eine Führungsrolle bei der autonomen Mobilität einnehmen. Der Bundestag beschloss daher schon 2021 ein Gesetz, um vollautomatisiertes Fahren der Stufe 4 zunächst in festgelegten Betriebsbereichen bundesweit im öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen. Auf diesem Level übernimmt das System für definierte Anwendungen vollständig die Kontrolle und muss dann von den Insassen nicht mehr überwacht werden.

Ein Kernbestandteil des Gesetzes und einer anderen zugehörigen Verordnung zum autonomen Fahren ist das Konzept einer „Technischen Aufsicht“ (TA). An sie sollen sich Robo-Autos per Funk in außergewöhnlichen Umständen wie einer gestörten Ampel oder einer komplizierten, unübersichtlichen Baustelle wenden können. Menschliche Kontrolleure müssen dann aus der Ferne eine Entscheidung etwa über einen möglichst sicheren Halt oder die Bedingungen für eine Weiterfahrt treffen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelte bereits einen Arbeitsplatz für solche „Teleoperateure“.


(afl)



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