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Bundesdatenschutzbeauftragte: DeepSeek soll aus den App-Stores entfernt werden


Bundesdatenschutzbeauftragte: DeepSeek soll aus den App-Stores entfernt werden

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider stellt sich hinter den Vorstoß der Berliner Datenschutzbeauftragten, DeepSeek aus den App-Stores zu entfernen. China habe kein Datenschutzniveau, das der europäischen Datenschutzgrundverordnung entspreche.

Forderungen in diese Richtung hatte im Juni zuerst die Berliner Datenschutz­beauftragten Meike Kamp geäußert. Demnach konnte DeepSeek selbst nach mehreren Anfragen nicht zweifelsfrei versichern, dass die nach China übertragenen und dort gespeicherten Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschützt sind. Konkret nannte Kamp den lockeren Zugriff durch chinesische Behörden.

Risiken genauso groß wie die Chancen

Im Interview mit der Berliner Morgenpost stellt sich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider jetzt hinter ihre Kollegin. Angesprochen auf die Herausforderungen, Risiken und Chancen beim Thema Künstliche Intelligenz sagte sie, dass AI „unsere Gesellschaft in vielen Bereichen – gerade auch in der Medizin – voranbringen“ könne. Dennoch dürfe man die Augen nicht vor den Gefahren verschließen, die mindestens genauso groß wie die Chance seien. „Wir müssen klar sagen, was geht und was nicht geht.

DeepSeek soll aus App-Stores verschwinden

Was nicht geht, ist nach Specht-Riemenschneiders Ansicht das Handeln von DeepSeek. In dem Gespräch stuft sie die Datenabflüsse nach China von Anwendungen wie TikTok und DeepSeek als kritisch ein. „China hat kein Datenschutzniveau, das unserer Datenschutzgrundverordnung entspricht.“ Daraus folgt die Unterstützung der Berliner Datenschutzbeauftragten, DeepSeek aus den App-Stores zu entfernen. „Das ist geboten, solange das europäische Recht nicht eingehalten wird.

Im Juni hatte Meike Kamp in Abstimmung mit den Landeskollegen aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen die App bei Apple und Google als „rechtswidrigen Inhalt“ gemeldet. Anfragen, die App freiwillig offline zu nehmen, ist DeepSeek hierzulande bisher nicht nachgekommen. Die App ist derzeit weiterhin in beiden App-Stores verfügbar. Eine Anordnung hatte Kamp jedoch nicht erlassen, den Konzernen aus den USA steht es frei, ob sie DeepSeek zumindest in Deutschland wirklich verbannen. Sie sind allerdings dazu verpflichtet, sich mit der Meldung auseinanderzusetzen.

Südkorea und Italien sind schon weiter

Die Berliner Datenschutzbeauftragte findet sich mit ihrem Antrag bei den Tech-Konzernen in internationaler Gesellschaft: Neben Deutschland gehen auch Behörden in Südkorea, Italien, Taiwan und Australien auf die Barrikaden und haben entweder Untersuchungen eingeleitet oder wie im Falle von Südkorea und Italien die App bereits verbannt.



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