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Bundeslebensmittelschlüssel 4.0: Nährstoff-Datenbank jetzt frei verfügbar
Der Bundeslebensmittelschlüssel (BLS), Deutschlands umfangreichste Nährwertdatenbank, steht ab sofort in der Version 4.0 kostenlos zur Verfügung. Die bisherigen Lizenzgebühren entfallen vollständig bei der vom Max-Rubner-Institut (MRI) bereitgestellten Datenbank, die detaillierte Informationen zu den Inhaltsstoffen und Energiegehalten von aktuell 7.140 Lebensmitteln und Gerichten enthält.
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In die überarbeitete Version wurden zudem Lebensmittel wie Pflanzendrinks oder Quinoa und Buchweizen in den Datenbestand aufgenommen. Insgesamt listet der BLS 4.0 pro Lebensmittel bis zu 138 verschiedene Nährstoffe, darunter auch neue Vitaminformen. Für die Aktualisierung wurden neben Laboranalysen des MRI auch Daten von nationalen Kooperationspartnern, aus der Lebensmittelwirtschaft und der wissenschaftlichen Literatur herangezogen. Der BLS dient unter anderem der Auswertung von Ernährungsstudien, als Grundlage für die Ernährungsberatung und wird von Lebensmittelherstellern zur Berechnung der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung genutzt.
Beitrag zu Open Science und Open Data
Auf Anfrage von heise online erläuterte ein Sprecher des vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die Hintergründe der Entscheidung. Demnach soll der freie Zugang „allen Interessierten – von Verbraucherinnen und Verbrauchern bis hin zu Wissenschaft und Behörden – die uneingeschränkte Nutzung der BLS-Nährstoffdaten“ ermöglichen. „Der BLS profitiert hiervon, da sein offener Zugang den Austausch mit der Öffentlichkeit und Fachwelt erleichtert, deutlich entbürokratisiert und qualitativ auf Dauer sichert.“
Das Ministerium sieht die Maßnahme als wichtigen Beitrag zur „Weiterentwicklung einer offenen Wissenschaft (Open Science), die mehr Transparenz, bessere Möglichkeiten für einen Wissensaustausch und effektivere Möglichkeiten zur Qualitätssicherung anstrebt.“ Man folge dem Grundgedanken eines offenen Verwaltungshandelns im Einklang mit gesetzlichen Regelungen wie dem E-Government-Gesetz, „wonach staatliche, nicht-personenbezogene Daten frei und ohne Einschränkungen für alle zur Nutzung, Verbreitung und Weiterverwendung zugänglich gemacht werden, um Transparenz, Innovation und Effizienz zu fördern“.
„Essen ganz transparent gemacht“
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„Das Angebot hochwertiger Lebensmittel in Deutschland ist riesig, dank der hervorragenden Arbeit unserer Landwirte, der Lebensmittelhersteller und des Handels. Daraus können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher nach Lust und Laune bedienen – als Bundesregierung machen wir da keine Vorgaben. Wir unterstützen aber dabei, die Entscheidung für eine ausgewogene und gerne regionale Ernährung gut informiert zu treffen. Der kostenlose Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel hilft dabei“, sagt dazu Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU).
Auch MRI-Präsidentin Tanja Schwerdtle, begrüßt den Schritt: „Der lizenzfreie Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel bietet nun auch der breiten Bevölkerung die Möglichkeit, sich über die Zusammensetzung einzelner Lebensmittel zu informieren. Wer weiß, was in Lebensmitteln steckt, kann sich bewusster ernähren. Dies kann eine ausgewogene und gesunde Ernährung unterstützen.“
Siehe auch:
(mack)
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Nationale Sicherheit gefährdet: US-Regierung stoppt Offshore-Windprojekte
Die US-Regierung hat die Mietverträge und Bauarbeiten für fünf große Offshore-Windenergieprojekte an der Ostküste vorübergehend ausgesetzt. Grund seien nationale Sicherheitsbedenken, wie das US-Innenministerium mitteilte.
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Demnach sollen die Lizenzen für die im Bau befindlichen Offshore-Windparks pausiert werden, um Zeit für eine Überprüfung möglicher Risiken zu gewinnen. Es gebe Regierungsberichte, wonach die Bewegung massiver Turbinenblätter und die stark reflektierenden Türme Radarstörungen verursachten. Das erschwere das Erkennen von feindlichen Bedrohungen.
Die Entscheidung betrifft Projekte vor Massachusetts, Connecticut, New York sowie der Küste Virginias, die bereits große Investitionen und Bauarbeiten vorzuweisen haben.
Opposition wirft Regierung politisch motiviertes Vorgehen vor
Kritik kam unter anderem von dem demokratischen Fraktionschef im US-Senat, Chuck Schumer. Er warf Präsident Donald Trump vor, mit einem „irrationalen und ungerechtfertigten“ Vorgehen gezielt Offshore-Windprojekte und damit die Windkraft zu blockieren. Die Entscheidung werde Energiepreise weiter in die Höhe treiben, Tausende gewerkschaftlich organisierte Arbeitsplätze gefährden und die Stabilität des Stromnetzes untergraben, erklärte Schumer.
Auch Umweltgruppen und weitere politische Vertreter sehen Medienberichten zufolge in dem Schritt eine politisch motivierte Belastung der Windenergiebranche, die zuvor umfangreiche Genehmigungs- und Sicherheitsprüfungen durchlaufen habe – teils auch unter früheren Regierungen. Branchenvertreter und Projektentwickler prüfen demnach die Auswirkungen der Maßnahme auf Arbeitsplätze und Investitionen und haben teilweise juristische Schritte angekündigt.
(olb)
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Sonderheft c’t Ratgeber PC-Hardware jetzt erhältlich
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Egal, ob Sie aufrüsten oder neu bauen, es ist nicht leicht, sich im Hardware-Dickicht zurechtzufinden. Das Sonderheft c’t Ratgeber PC-Hardware enthält unter anderem einen großen CPU-Wegweiser. Er klärt auf, welche Prozessoren von AMD, Apple, Intel und Qualcomm bei Effizienz, Performance und Preis/Leistung vorn liegen. Passend dazu haben wir schnelles RAM sowie Mainboards für Core Ultra 200S und Ryzen 9000 getestet. Zudem liefert das Sonderheft Tipps zur Auswahl günstiger Gaming-CPUs und zum Energiesparen.

Anhand der Grafikkarten-Kaufberatung und den Tests aktueller GeForce RTX 5000 und Radeon RX 9000 können Sie die richtige Karte für 3D-Spiele und KI-Anwendungen auswählen. Zudem hilft Ihnen der c’t Ratgeber PC-Hardware bei der Auswahl des passenden, hochauflösenden Monitors. Dazu haben wir Curved-Displays und 5K-Monitore getestet.
Tests von SSDs , Kühlern und Netzteilen
Schnelle SSDs lohnen nicht nur für neue Rechner, sondern können auch bestehende Desktop-PCs und Notebooks beschleunigen. Im Test treten 22 moderne M.2-SSDs mit PCI Express 4.0 und 5.0 gegeneinander an. Weiterhin stellt das Sonderheft 30-TByte-Festplatten vor. Im Ausblick auf die Festplattenzukunft erklären wir, wie diese großen Kapazitäten mit HAMR-Technik funktionieren.
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Der CPU-Kühler entscheidet darüber, wie laut oder leise ein Rechner ist. Wir haben zahlreiche Tower-Modelle sowie flache Kühler für kompakte PC-Gehäuse ins c’t-Labor geholt. Im c’t Ratgeber PC-Hardware mussten sich außerdem günstige ATX-Netzteile beweisen, die genug Leistung für Gaming-PCs mitbringen. Eine FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen, worauf es beim Netzteilkauf ankommt.
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Den c’t Ratgeber PC-Hardware gibt es sowohl auf Papier als auch in digitaler Form. Wer die Print-Ausgabe für 14,90 € bis einschließlich 27.12.2025 im Heise Shop bestellt, zahlt keine Versandkosten. Hier erhalten Sie die digitale Ausgabe ab sofort für 12,99 € im heise Shop als PDF. Ebenfalls im heise Shop finden Sie das gedruckte Heft und die digitale Ausgabe als Bundle. Sie erhalten das Heft und PDF für 19,90 € statt 32,90 Euro.
(chh)
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USA: FCC untersagt faktisch Import einiger neuer ausländischer Drohnen
Die US-Telekommunikationszulassungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat verschiedene Flugdrohnen und Flugdrohnenteile ausländischer Drohnenhersteller wie etwa DJI und Autel auf die „Covered List“ gesetzt, eine Schwarze Liste mit Kommunikationsprodukten und -diensten, die ein inakzeptables Risiko für die Sicherheit der USA darstellen. Sie dürfen nicht mehr in den USA betrieben und deshalb nicht mehr eingeführt werden. Das teilte die FCC am Montag mit (PDF). Die Entscheidung basiert auf einer Einschätzung eines von der US-Regierung einberufenen interinstitutionellen Gremiums, das die Gefährdung der nationalen Sicherheit durch im Ausland produzierte Drohnen vorab geprüft und bewertet hatte.
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Bedrohung der nationalen Sicherheit
Konkret fußt die Entscheidung der FCC auf der Feststellung, dass spezifische, im Ausland hergestellte Flugdrohnen und -komponenten „inakzeptable Risiken für die nationale Sicherheit der Vereinigen Staaten und die Sicherheit von US-Bürgern“ darstellen. Die FCC erklärt in der Mitteilung, dass feindliche ausländische Akteure und Terroristen die Fluggeräte dazu nutzen könnten, um „neue und ernsthafte Bedrohungen für unser Heimatland darzustellen“. Dabei geht es auch darum, dass im Ausland hergestellte Drohnen für „für Angriffe und Störungen, unbefugte Überwachung, die Exfiltration sensibler Daten und andere UAS-Bedrohungen (Unmanned Aircraft Systems – UAF) für das Heimatland verwendet werden könnten“. Die FCC nennt in diesem Zusammenhang verschiedene, in den USA anstehende Großveranstaltungen wie etwa die FIFA-Weltmeisterschaft 2026, die America250-Feierlichkeiten und die Olympischen Sommerspiele 2028 in Los Angeles.
Hinzu kommt die Befürchtung der US-Sicherheitsbehörden, dass Abhängigkeit von im Ausland hergestellten Drohnen die industrielle Basis der USA im Drohnenbereich schwächen könnte. Ausnahmen, welche Drohnen, Drohnenklassen oder Drohnenkomponenten doch erlaubt sind, können vom Departement of War oder dem Departement of Homeland Security der FCC übermittelt werden. Die FCC selbst kann die „Covered List“ nicht eigenständig aktualisieren, sondern ist an Entscheidungen von Expertengremien nationaler Sicherheitsbehörden gebunden.
Bestandsschutz
Die FCC betont, dass die jetzigen Bedingungen lediglich für neue Flugdrohnen und ihre Komponenten gelten. Bisher im Rahmen der FCC-Gerätezulassung genehmigte Drohnenprodukte seien nicht betroffen. Sie können weiterhin betrieben und von Händlern in die USA importiert, vermarktet und verkauft werden.
Die FCC ist eine Behörde, die für die Zulassung neuer Kommunikationsgeräte zuständig ist. Darunter fallen auch Geräte, die per Funk angesteuert werden wie etwa Drohnen. Geräte, die nicht von der FCC zugelassen sind, dürfen nicht in die USA importiert, dort nicht verkauft und verwendet werden.
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(olb)
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