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Bundesregierung legt Gesetzentwurf für „klimafreundlicheres Tanken“ vor
Das Bundeskabinett muss EU-Vorgaben umsetzen und hat dafür einen Gesetzentwurf zur Senkung von Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen auf den Weg gebracht. „Diese Gesetzes-Novelle macht das Tanken Schritt für Schritt klimafreundlicher“, meint Umweltminister Carsten Schneider (SPD). Konkret geht es um die sogenannte Treibhausgasminderungsquote.
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Wasserstoff-Infrastruktur schaffen
Im Verkehrssektor werden Klimaziele seit Jahren verfehlt. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Kraftstoffanbieter verpflichtet, die CO₂-Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen gewissen Prozentsatz, die THG-Quote, zu mindern. Das erreichen sie, indem sie zum Beispiel nachhaltige Biokraftstoffe beimischen, „grünen Wasserstoff“ in Raffinerien einsetzen oder Strom für Elektrofahrzeuge bereitstellen.
Ein Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur soll vorangebracht werden „Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch“, so Schneider. „Aber auch für die große Bestandsflotte wollen wir Fortschritte erreichen.“ Erstmals gebe es eine Verpflichtung für Mineralölunternehmen, „grünen“ Wasserstoff einzusetzen, der mithilfe von Wind- und Solarstrom erzeugt wird. Das solle eine gesicherte Nachfrage schaffen, die den Ausbau der neuen Wasserstoff-Infrastruktur voranbringen werde.
„Herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln bleiben gedeckelt, um negative Folgen für die Welternährung oder die Regenwälder zu vermeiden“, argumentiert Schneider. Dafür werde der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen attraktiver. Diese werden etwa aus Stroh, Gülle oder Biomasse aus Algen hergestellt. Die Quote für diese Biokraftstoffe soll schrittweise steigen.
THG-Quote bis 59 Prozent
Um Unternehmen Planungssicherheit für Investitionen zu geben, soll generell die nationale THG-Quote bis zum Jahr 2040 fortgeschrieben und schrittweise auf 59 Prozent steigen. In diesem Jahr liegt sie bei 10,6 Prozent. Ein bestimmter Reststoff soll ab 2027 nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden, nämlich der aus der Palmölproduktion. Die Herstellung von Palmöl gehe in vielen Teilen der Welt mit großen Umweltschäden einher, so das Ministerium.
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Weiter eingesetzt werden könnten Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln. Die Quote soll aber gedeckelt bleiben, um zu vermeiden, dass sich Konkurrenzen „zwischen Teller und Tank“ mit Blick auf die Welternährung weiter verschärfen. Auch Strom für Elektroautos kann auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn er nachweislich im Verkehr eingesetzt wird.
Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie, sagte, der Gesetzesvorschlag fordere schon im nächsten Jahr deutlich ehrgeizigere Treibhausgasminderungsziele als bisher. „Um die Verbraucher nicht zu sehr zu belasten, ist eine Reform der Energiebesteuerung noch wichtiger geworden. Mit dieser sollten die erneuerbaren Kraftstoffe deutlich geringer besteuert werden als bisher.“
„Chance für den Klimaschutz verpasst“
Nikolas von Wysiecki, Klima- und Verkehrsexperte im NABU-Bundesverband, kritisierte, die Bundesregierung verpasse mit der Neuregelung der THG-Quote eine wichtige Chance für den Klimaschutz und die Elektromobilität. So sollten Autofahrer durch eine verpflichtende Quote für E-Fuels an der Tankstelle zur Kasse gebeten, nachdem die Industrie es nicht geschafft habe, selbst Produktionskapazitäten aufzubauen. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, dass der Ausstieg aus „Soja-Diesel“ entfallen solle und Palmöl-Reststoffe erst ab 2027 ausgeschlossen werden sollten.
Für den Verband der Automobilindustrie sagte Geschäftsführer Andreas Rade, um die Ziele zu erreichen, müssten jetzt die richtigen Investitionsanreize für erneuerbare Kraftstoffe gesetzt werden. Zugleich müsse die Quote bereits für das Jahr 2030 weiter erhöht werden, um frühzeitig die richtigen Investitionsanreize zu setzen.
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(mfz)
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Nach EU-Zwang: Volksbanken bringen eigene iPhone-Zahlungslösung
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben mit der Einführung von kontaktlosem Bezahlen per Girocard auf dem iPhone begonnen. Dies berichtet die US-Finanznachrichtenagentur Bloomberg. Die digitale Girokarte in der VR-Banking-App nutzt die NFC-Schnittstelle und funktioniert unabhängig von Apple Pay. Zunächst nehmen laut Nutzerberichten im Netz sechs Institute an der Erprobung teil: die Volksbanken Mittelhessen und Mittelfranken, die Berliner Volksbank, die Stuttgarter Volksbank, die Raiffeisen-Volksbank Aurich sowie die VR-Bank Memmingen. Weitere Banken des Verbunds sollen bis zum 15. Januar folgen.
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Eigentlich sollte die Funktion bereits im September verfügbar sein. Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) hatte die Verzögerung im August auf LinkedIn begründet: Die Entwicklung sei demnach „weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen“. Hintergrund sind technische Probleme bei der Einrichtung der digitalen Girokarte, die noch nicht vollständig ausgeräumt werden konnten.
Zur Einrichtung öffnen Kunden das Menü „Karten“ in der VR-Banking-App und bestellen die digitale Girokarte. Sie können entweder die Sicherheitsnummer ihrer physischen Karte übernehmen oder eine separate PIN beantragen. Nach einem doppelten Druck auf die Seitentaste lässt sich die App am Bezahlterminal nutzen.
Mehr als nur Zahlungen möglich
Die digitale Girokarte ermöglicht nicht nur kontaktloses Bezahlen an allen Girocard-Terminals. Nutzer können damit auch Bargeld an Geldautomaten abheben und Kontoauszüge an SB-Geräten abrufen. Die App sendet zudem Push-Mitteilungen zu Debitkartentransaktionen. Eine Unterstützung für die Apple Watch ist nicht vorgesehen – die NFC-Funktion der Smartwatch bleibt Apple Pay vorbehalten.
Entwickelt wurde die Lösung von der Atruvia AG, dem IT-Dienstleister der Genossenschaftsbanken. Die App ist TÜV-geprüft und nutzt verschlüsselte Datenübertragung. Im Unterschied zu Apple Pay müssen Nutzer die VR-Banking-App manuell aktivieren, da sie nicht automatisch als Standard-Wallet hinterlegt wird.
EU zwang Apple zur Öffnung
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Möglich wurde die Alternative zu Apple Pay durch den Digital Markets Act (DMA) der EU. Die EU-Kommission hatte Apple 2024 Marktmissbrauch vorgeworfen, weil der Konzern die NFC-Schnittstelle exklusiv für Apple Pay reservierte. Seit 2025 müssen Drittanbieter Zugang zur Technologie erhalten. Als erster Anbieter hatte PayPal im Mai kontaktlose Zahlungen auf dem iPhone gestartet, gefolgt von Curve Pay.
Die Volksbanken-Lösung unterscheidet sich von PayPal und Curve durch ihren Fokus auf die Girocard. Während PayPal eine virtuelle Mastercard nutzt und Curve mehrere Karten bündelt, konzentriert sich die VR-Banking-App auf das in Deutschland weit verbreitete Debitkartensystem. Unter Android ist die Funktion bereits seit Jahren verfügbar.
Ob der BVR plant, künftig auch Kreditkarten in die App zu integrieren, ist nicht bekannt. Aktuell liegt der Schwerpunkt auf der Optimierung der Girocard-Funktionen. Parallel arbeitet der Verbund an der Erweiterung von Wero, dem europäischen Bezahlsystem, das ab 2026 auch für Zahlungen im stationären Handel verfügbar sein soll.
(mki)
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iX-Workshop: Spurensicherung nach M365-Angriff ‒ Protokolle gezielt auswerten
Hinter Business E-Mail Compromise (BEC) stehen zielgerichtete Angriffe, bei denen Cyberkriminelle die Identität von Führungskräften annehmen. Mit gefälschten E-Mails verleiten sie Angestellte dazu, Geld oder interne Daten zu versenden und so dem Unternehmen nachhaltig zu schaden.
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Im zweitägigen iX-Workshop M365 Forensik und Incident Response: Angriffe erkennen, eindämmen und forensisch untersuchen lernen Sie aktuelle Bedrohungen für Microsoft 365 kennen und erfahren, wie Sie mit BEC richtig umgehen, um die daraus folgenden Schäden zu minimieren. Ebenfalls erhalten Sie einen Einblick in das Mitre-Att&ck-Framework und den Security Incident Management Process.
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Februar 25.02. – 26.02.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 28. Jan. 2026 |
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Mai 20.05. – 21.05.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 22. Apr. 2026 |
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August 05.08. – 06.08.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 08. Jul. 2026 |
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November 11.11. – 12.11.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 14. Okt. 2026 |
Perspektivwechsel: simulierte Angriffe selbst ausführen
Mit einer praxisnahen BEC-Simulation werden Sie in diesem Workshop selbst zum Angreifer und lernen so die Vorgehensweise von Cyberkriminellen mit M365-Anwendungen kennen. Dabei übernehmen Sie ein Benutzerkonto und stehlen vertrauliche Daten, um sie für Phishing-Angriffe und Rechnungsbetrug zu verwenden.
Im nächsten Schritt übernehmen Sie die Rolle des Incident Responders und analysieren auf Grundlage der Ergebnisse die hinterlassenen Spuren. Dazu lernen Sie die Best Practices im Umgang mit den Protokollen von Microsoft 365 kennen. Nach dem Workshop können Sie Aktivitäten erkennen, fundiert interpretieren und konkrete, effektive Gegenmaßnahmen ableiten.
Ihre Referenten sind Moritz Oettle und Pascal Schohn aus dem Beratungsunternehmen HvS-Consulting GmbH. Als Head of Incident Response verfügt Oettle über langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen in der Eindämmung und Bewältigung digitaler Angriffe. Cybersecurity-Consultant Pascal Schohn ist Experte für Identity Compromise in Microsoft-365-Anwendungen und unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen in den Bereichen Ransomware und Identitätsdiebstahl.

(ilk)
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DMA: Google droht hohe EU-Geldstrafe wegen Play Store
Die Alphabet-Tochter Google steht in der EU wegen ihres Play-Stores weiter unter Druck: Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Bezugnahme auf mit der Sache vertrauten Personen berichtet, könnte dem Konzern eine saftige Geldstrafe drohen, wenn dieser nicht mehr unternehme, „die EU-Vorschriften zur Gewährleistung eines fairen Zugangs und Wettbewerbs“ in seinem hauseigenen Marktplatz für Android einzuhalten.
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Play Store seit März im Fokus der EU
Der Google-Play-Store steht seit März dieses Jahres im Fokus der Europäischen Kommission. Dabei beanstandet die Regulierungsbehörde vor allem technische Beschränkungen, die App-Entwickler daran hindern sollen, Nutzer zu anderen Kanälen mit günstigeren Angeboten zu leiten. Als weiteres Problem sehe man die Servicegebühr, die Google für die Vermittlung neuer Kunden über den Play-Store an App-Entwickler erhebe, diese aber nach Ansicht der Regulierungsbehörde über das gerechtfertigte Maß hinausgehe.
Im August hatte Google einige Änderungen an Google Play angekündigt, um die drohenden DMA-Strafen der EU abzuwenden. Unter anderem sehen diese Anpassungen vor, dass App-Entwickler Kunden leichter auf andere Kanäle leiten könnten, um Käufe über alternative Zahlungsmöglichkeiten zu tätigen. Zudem geht die Änderung mit einer neuen Gebührenstruktur einher. Konkret sinken die Transaktionsgebühren für Entwickler von 10 auf 3 Prozent, wenn sie alternative Zahlungswege nutzen.
Jedoch reichten diese Anpassungen offenbar immer noch nicht aus. Laut Reuters sieht die EU-Kartellbehörde die letzten im Juni vorgenommenen Änderungen von Apple an seinem App-Store als Maßstab. Apple sah sich wegen einer verhängten Strafzahlung in Höhe von 500 Millionen Euro dazu gezwungen, seinen App-Store erneut zu überarbeiten. Dem Konzern wurde von der EU vorgeworfen, App-Entwickler durch technische und kommerzielle Beschränkungen daran zu hindern, Kunden über günstigere Angebote außerhalb der Plattform zu informieren.
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Laut den Reuters-Quellen hat Google bis zum ersten Quartal 2026 Zeit, noch weitere Änderungen anzubieten, bevor die Regulierungsbehörden eine Geldstrafe verhängen. Jedoch könne sich der Zeitpunkt der Sanktionen noch ändern. Laut DMA können die Strafen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen – bei Alphabet wären das mehrere Milliarden Euro.
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Ein Google-Sprecher sagte gegenüber Reuters: „Wir arbeiten weiterhin eng mit der Europäischen Kommission bei ihrer laufenden Untersuchung zusammen, haben jedoch ernsthafte Bedenken, dass weitere Änderungen Android- und Play-Nutzer dem Risiko von Malware, Betrug und Datendiebstahl aussetzen würden. Im Gegensatz zu iOS ist Android bereits von Grund auf offen gestaltet.“
Streit mit den USA könnte weiter eskalieren
Reuters spekuliert, dass eine hohe Geldstrafe gegen Google die bereits bestehenden Spannungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten verstärken könnte. Denn die USA behaupten, dass eine Reihe kürzlich verabschiedeter EU-Gesetze auf US-Technologieunternehmen abzielen. Die Kritik werde zwar von der EU zurückgewiesen, jedoch habe sie Eingang in das vor wenigen Tagen veröffentlichte nationale Strategiedokument Washingtons gefunden. Zuletzt krachte es Anfang Dezember zwischen der EU und den USA. Die EU hatte eine Millionenstrafe gegen Musks Firma X wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängt. Bislang zeigte sich die EU von den Drohungen aus den USA eher unbeeindruckt.
(afl)
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