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Datenschutz & Sicherheit

Bundesregierung macht Datenkauf zum Staatsgeheimnis


Diese Recherche entstand in Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk. Sie ist Teil der Databroker Files.


Seit Monaten häufen sich Berichte über menschenfeindliche Übergriffe von Beamt*innen der US-Abschiebebehörde ICE. Sie inhaftieren massenhaft Menschen, die nach dem Willen der Regierung von US-Präsident Donald Trump das Land verlassen sollen. Um sie aufzuspüren, kann die Behörde ein mächtiges Werkzeug nutzen: Mit Tracking-Daten aus der Online-Werbeindustrie kann sie Milliarden Standorte von Handys ausspionieren.

Die Angebote für solche Informationen kommen von Databrokern und darauf spezialisierten Dienstleistern. Gesammelt werden die Daten angeblich nur zu Werbezwecken, doch auch staatliche Stellen können beherzt zugreifen. Kommerzielle und staatliche Überwachung sind weltweit inzwischen eng verwoben.

Neue Dokumente aus dem Bundestag zeigen jetzt: Die Bundesregierung verweigert zwar eine Auskunft darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden auf solche Standortdaten zugreifen – die Möglichkeit schließt sie aber ausdrücklich nicht aus.

Zugleich nährt ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages Zweifel daran, ob staatliche Shoppingtouren bei Databrokern überhaupt rechtmäßig wären: Bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt fehlt demzufolge eine Ermächtigungsgrundlage; selbst für die mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Geheimdienste ist die Rechtslage unklar.

„Wir haben es hier mit einer echten Black Box zu tun“, konstatiert die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke). Sie lehnt es ab, dass Sicherheitsbehörden den Handel mit Werbedaten anheizen. Als „eindeutig rechtswidrig“ bezeichnet Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München​​​​​​​ mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden. Auch Geheimdienstforscher Thorsten Wetzling von der Denkfabrik Interface warnt: Behörden könnten beim Kauf von Datenbanken verfassungswidrig handeln.

Regierung verweigert Transparenz

Über die vielfältigen Gefahren von Handy-Standortdaten aus der Werbeindustrie haben wir in unserer Recherche-Reihe Databroker Files ausführlich berichtet. Anhand echter Datensätze konnten wir zeigen, wie detaillierte Bewegungsprofile auch Millionen Menschen in Deutschland gefährden. Ausspionieren lassen sich sogar Angestellte von Regierung, Militär und Geheimdiensten. Datenschützer*innen gehen davon aus, dass der Datenhandel in der Regel gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

Wie also hält es die Bundesregierung mit Databrokern? Das und mehr wollte die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt durch eine Kleine Anfrage erfahren. Solche Anfragen sind ein Werkzeug, das die Fraktionen im Bundestag nutzen können, um die Regierung zu kontrollieren.

In der Antwort, die wir hier veröffentlichen, stellt die Bundesregierung bei den entscheidenden Fragen keine Transparenz her. Fragen dazu, ob Sicherheitsbehörden wie Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei bei Databrokern einkaufen, beantwortet sie nicht. Sie tut dies auch nicht in „eingestufter Form“; das heißt, selbst unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollen die Abgeordneten keine Informationen zu einer möglichen Teilnahme am umstrittenen Datenhandel bekommen.

„Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden“, rechtfertigt sich die Bundesregierung. Demnach könnten „Täter oder potenzielle Zielpersonen ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln“. Weiter könnte eine Antwort „fremde staatliche Akteure dazu verleiten, entsprechende Dienste anzugreifen, um die jeweiligen Datenbestände im eigenen Sinne zu manipulieren.“

„Absolut nicht hinnehmbar“

Möglich ist es jedoch durchaus, dass deutsche Sicherheitsbehörden bereits bei Databrokern einkaufen. So schreibt die Regierung:

Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass der Bezug von personenbezogenen Daten von Datenhändlern im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sein kann. Dies muss im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage individuell geprüft werden.

Details nennt die Bundesregierung lediglich bei weniger sicherheitsrelevanten Behörden. So kauft etwa das „Bundesamt für Kartographie und Geodäsie“ seit einigen Jahren regelmäßig personenbezogene Daten ​​bei kommerziellen Anbietern. Zum Beispiel bei einem Unternehmen, das nach eigenen Angaben unter anderem Adressen von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern anbietet. Solche Daten sind jedoch weitaus weniger brisant als etwa detaillierte Bewegungsprofile von Handy-Nutzenden.

Die größtenteils ausgebliebene Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage kritisiert die Abgeordnete Donata Vogtschmidt scharf: „Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit im Unklaren darüber lässt, ob und in welcher Form Sicherheitsbehörden persönliche Daten einkaufen, die die Menschen vermeintlich freiwillig für Werbezwecke freigegeben haben.“ Die Digitalpolitikerin fordert ​“​​​​​Transparenz darüber, wie und auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Sicherheitsbehörden am Markt für kommerzielle Geschäfte mit persönlichen Daten beteiligt sind“.

Weiter kritisiert die Abgeordnete, dass der riesige und in der Öffentlichkeit kaum bekannte Markt für personenbezogene Daten entstehen konnte: „Wie konnte es überhaupt dazu kommen?“ Eine Reform der DSGVO wäre wichtig, so Vogtschmidt, würde das Problem aber nicht an der Wurzel packen. Als solche benennt sie den Kapitalismus und das unausgeglichene Kräfteverhältnis zwischen Konzernen und Betroffenen. Ihre Forderung: „Wir brauchen Online-Plattformen im Gemeinwohl ohne Profitabsichten.“

Mehr Transparenz in anderen Staaten

Während die Bundesregierung jeglichen Einblick in mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden für ein Risiko hält, liefern andere Staaten mehr Transparenz. Einkäufe von Handy-Standortdaten durch US-Behörden wurden spätestens ab dem Jahr 2020 schrittweise bekannt. Im November stellte ein Bericht des Kontrollgremiums PCLOB heraus, dass das FBI Kunde bei kommerziellen Datensammlern wie Clearview AI und Babel Street ist.

In den Niederlanden beaufsichtigt das Gremium CTIVD die Geheimdienste. Bereits dessen Bericht aus dem Jahr 2018 handelte davon, wie Agent*innen kommerzielle Datensätze erworben haben. Auch in Norwegen bestätigte das parlamentarische Kontrollgremium EOS-Committee 2023 in einem öffentlichen Bericht, dass der militärische Geheimdienst massenhaft personenbezogene Daten gekauft hat. Die Aufseher*innen sparten nicht mit Kritik, weil der Behörde für das Daten-Shopping eine Rechtsgrundlage fehlte.

Wie Datenhändler Deutschlands Sicherheit gefährden

Eine grundsätzliche Kritik am Handel mit personenbezogenen Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung ist, dass er in der Regel gegen das europäische Datenschutzrecht verstößt. Die Daten aus dem Angebot von Databrokern haben oftmals schon eine lange Reise hinter sich, noch bevor Sicherheitsbehörden überhaupt ins Spiel kommen. Bereits die Erhebung, etwa durch Apps und Tracking-Firmen, kann rechtswidrig sein, weil die Einwilligung der Nutzer*innen oft nicht informiert erfolgt und somit ungültig ist. Der Weiterverkauf wiederum kann gegen die Zweckbindung verstoßen, die etwa die DSGVO verlangt. Von Werbezwecken kann nämlich keine Rede mehr sein, sobald die Daten zur offenen Handelsware werden.

Diesen Standpunkt vertrat 2024 auch das deutsche Verbraucherschutzministerium. Jüngst sprach die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Interview mit netzpolitik.org von einer „unglaublichen Masse an Daten, die rechtswidrig genutzt werden“.

Datenkauf als „besondere Gefahr“ für Grundrechte

Hätten Sicherheitsbehörden des Bundes überhaupt eine Rechtsgrundlage, um bei Databrokern einzukaufen? Dieser Frage geht ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nach. Die dort tätigen Forscher*innen arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Ebenfalls im Auftrag der Abgeordneten Vogtschmidt haben sie die „rechtlichen Voraussetzung und Grenzen des behördlichen Ankaufes von personenbezogenen Daten aus Werbedatenbanken“ untersucht. Hier veröffentlichen wir das 25 Seiten umfassende Gutachten [PDF].

Aus dem Gutachten geht hervor: Sicherheitsbehörden fehlt eine klare Rechtsgrundlage für den Kauf von personenbezogenen Daten von Databrokern. Der Kauf kann zudem einen weitreichenden Grundrechtseingriff darstellen, für den es deshalb sehr hohe Hürden gibt. So könnten die Behörden damit etwa in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen.

„Betroffene können in aller Regel weder überschauen noch beherrschen, welche Daten aus welchen Quellen in Werbedatenbanken gespeichert und miteinander verknüpft werden“, schreiben die Wissenschaftler*innen. Zudem besteht „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung“.

Wie intim Erkenntnisse aus solchen Daten sein können, zeigen die Databroker Files: Handy-Ortungen offenbarten beispielsweise Besuche in Bordellen, Kliniken oder Gefängnissen; die Nutzung bestimmter Apps kann Aufschluss über Krankheiten oder sexuelle Orientierung geben.

Wissenschaftliche Dienste: schwere Belastung für Betroffene

Weiter gehen die Wissenschaftler*innen auf die „Schwere der Belastung“ von Betroffenen ein, wenn Behörden ihre personenbezogenen Daten kaufen. Zunächst erfahren die Betroffenen nichts davon, die Maßnahme ist also heimlich. Außerdem könne es sein, dass die Daten selbst rechtswidrig erhoben wurden. Weiter sei unklar, ob die gekauften Daten „überhaupt inhaltlich korrekt“ sind.

Eine Studie des NATO-Forschungszentrums Stratcom schätzte 2021, dass im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent der Daten von Databrokern „als präzise angesehen werden können.“ Auch unsere Recherchen zeigten, dass immer wieder Zeitstempel oder Geräte-Kennungen in den Datensätzen von Databrokern falsch sind. Im Fall von geheimdienstlicher Überwachung könnten also Unbeteiligte ins Visier geraten.

Bei BKA und Bundespolizei konstatiert das Gutachten, dass ihnen eine „Ermächtigungsgrundlage“ fehle, um solche Daten zu kaufen. Das heißt: Es gibt in den Gesetzen, die die Arbeit dieser Sicherheitsbehörden regeln, keine Normen, die ein Shopping bei Databrokern erlauben oder rechtfertigen würden.

Weniger deutlich fällt die rechtliche Einordnung allerdings bei den Geheimdiensten des Bundes aus, also Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst. Auch hier finden die Wissenschaftlichen Dienste keine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Allerdings kommen sie zu dem Ergebnis, dass der Kauf solcher Daten möglicherweise in Einzelfällen gerechtfertigt sein könnte, wenn auch unter sehr begrenzten Umständen.

Das Gutachten stellt zudem heraus:

Unter welchen Umständen und mit welchen Methoden die Daten erhoben und in die Datenbank eingepflegt wurden, ist daher völlig offen und für den ankaufenden Nachrichtendienst auch kaum mit hinreichender Sicherheit überprüfbar. Es erscheint daher möglich, dass Nachrichtendienste durch den Ankauf an Daten gelangen könnten, die sie im Wege einer Überwachung nicht selbst erheben dürften.

„Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“

Thorsten Wetzling forscht für die gemeinnützige Denkfabrik Interface zu Geheimdiensten und ADINT. So nennt man die Erlangung geheimdienstlicher Erkenntnisse („intelligence“) durch Daten aus der Werbeindustrie („Ad“). Gerade die Aussicht auf Daten, die Geheimdienste sonst nicht erheben dürften, sieht Wetzling als wesentlichen Anreiz für ADINT. Hierbei könnten sich Geheimdienste auch umfangreiche Genehmigungsverfahren, Nutzungsbeschränkungen und Kontrollvorgaben sparen.



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Mit Blick auf das Gutachten beschreibt Wetzling die unklare Rechtslage als besorgniserregend. Gewichtige Gründe sprechen ihm zufolge dagegen, dass die entsprechenden Normen den verfassungsrechtlichen Standards der Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit entsprechen.​​​​​ Der Forscher warnt:

​​​​​Sollte die Bundesregierung nachrichtendienstliche Datenkäufe tätigen, so ist deren rechtliche Grundlage ungewiss und verfassungswidriges Handeln durchaus möglich.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider deutet die Rechtslage ähnlich. Ankauf und Nutzung von Werbedaten bedürften „spezieller gesetzlicher Regelungen, welche für die Sicherheitsbehörden bisher nicht bestehen“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org und BR. Eine allgemeine Ermächtigungsgrundlage reiche nicht aus. „Hier gilt: Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“, so der Sprecher.

Deutlich wird auch Mark Zöller, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München zu Polizeirecht forscht. Er sagt, es wäre „eindeutig rechtswidrig“, wenn Behörden personenbezogene Daten aus der Werbeindustrie kaufen würden. „Eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für den Ankauf solch privater Datenbestände gibt es in keinem Sicherheitsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland.“ Es sei jedoch typisch für Sicherheitsbehörden, dass sie neue Instrumente ohne Rechtsgrundlage erst mal nutzen würden, „bis sich Widerstand regt“. Juristisch könne das aber zum Problem werden, weil damit auch die gerichtliche Verwertbarkeit auf diesem Weg erlangter Beweise in Frage stehe.

ADINT – gefährliche Spionage per Online-Werbung

Forscher Thorsten Wetzling sieht im Ankauf kommerzieller Daten „einen Paradigmenwechsel bei der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung“, der dringend reguliert werden muss. Das Mandat der unterschiedlichen Gremien zur Kontrolle der Geheimdienste sei für das Phänomen nicht ausreichend. ​​​​​​​Der Gesetzgeber sollte bei der anstehenden Geheimdienstreform jedoch nicht nur auf ADINT schauen, sondern „die ganze Palette des möglichen Zusammenwirkens privater und öffentlicher Stellen näher in den Blick nehmen“. Im Falle einer gesetzlichen Regelung fordert Wetzling eine Diskussion über Schutzvorkehrungen beim Kauf sensibler Daten – bis hin zu einem möglichen Verbot, hochsensible Daten überhaupt zu kaufen.

Die Versuchung der Daten

Darüber, wie Geheimdienste mit Databrokern umgehen sollten, gibt es im Bundestag gespaltene Meinungen. „Ich lehne es ab, dass Sicherheitsbehörden den vor Datenschutzverletzungen strotzenden Handel mit Werbedatenbanken anheizen und fordere einen gesetzlichen Riegel davor“, sagt Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt mit Blick auf die neusten Recherchen. Bereits zuvor sagte sie: „Geheimdienste sind Fremdkörper in der Demokratie und müssen schrittweise durch Informationsstellen ohne nachrichtendienstliche Mittel ersetzt werden“.

Eine ambivalente Position äußerte der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter gegenüber netzpolitik.org und BR im Sommer 2024: „Angesichts der Bedrohungslage und der Ressourcenknappheit kann es durchaus sinnvoll sein, auch solche Daten verstärkt für die Aufklärung zu nutzen.“ Andererseits sprach er davon, Datenmarktplätze und Verkäufer zu regulieren, „damit solche Datensätze nicht von gegnerischen ausländischen Diensten im Rahmen hybrider Kriegsführung verwendet werden“ und um „unsere Bürger vor dem Datenabgriff durch ausländische Staaten zu schützen.“

Der Abgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) sprach sich 2024 für eine rechtliche Klärung aus. Er verglich das mit anderen Mitteln wie etwa dem Abhören von Telefongesprächen, bei denen es auch klare Regeln gibt.

Auch der Thinktank Hybrid CoE, bei dem Fachleute im Auftrag von EU und NATO hybride Bedrohungen erforschen, bewertet ADINT als zweischneidig. „Die Frage, ob die Chancen die Risiken überwiegen, ist schwer zu beantworten, da sich beide offenbar die Waage halten“, sagte Sprecherin Kirsi Pere auf Anfrage von netzpolitik.org.

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Aus Perspektive von Daten- und Verbraucherschutz sollten die Maßnahmen bereits früher ansetzen, und zwar schon bei der schieren Anhäufung der Daten. Nicht zuletzt der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken.

EU-Kommission: „wachsendes Problem“

Zumindest scheint im Zuge der Databroker Files das Bewusstsein dafür zu wachsen, wie gefährlich es ist, wenn Angebote von Databrokern praktisch allen offenstehen. Am 4. November haben netzpolitik.org und Recherche-Partner berichtet, wie Datenhändler metergenaue Standortdaten von EU-Personal verkaufen. Wenig später, am 19. November, thematisierte die EU-Kommission Databroker in einem Schreiben an EU-Parlament und Ministerrat. Darin heißt es, leicht gekürzt und aus dem Englischen übersetzt:

Der Handel mit personenbezogenen Daten ist zu einem wachsenden Problem geworden. Solche intransparenten Praktiken untergraben zentrale Grundsätze des Datenschutzrechts und der Privatsphäre, verzerren den Wettbewerb und unterminieren das öffentliche Vertrauen in digitale Märkte. Eine konsequentere Durchsetzung der bestehenden Vorschriften ist erforderlich. Die Kommission wird prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind, um diese Praktiken einzudämmen und die Transparenz im Datenhandel zu erhöhen.

Dabei stehen die Zeichen eigentlich auf Deregulierung. Anlass des Schreibens ist das Vorhaben der EU-Kommission, Daten für KI-Innovationen zu befreien. Auch der Digitale Omnibus, ein Gesetzpaket der EU-Kommission, will Unternehmen beim Datenschutz mehr freie Hand lassen. Offenbar erweisen sich die Databroker Files als Sand im Getriebe der Deregulierung.

Bundesregierung „beobachtet aufmerksam“

Noch im Herbst hatte sich die Bundesregierung mit möglichen Regulierungslücken beim Handel mit personenbezogenen Daten beschäftigt. Anlass war eine schriftliche Frage des Abgeordneten Konstantin von Notz (Grüne). Eine Lücke können etwa Datenmarktplätze sein, die Kontakt zwischen Databrokern und potenziellen Käufern herstellen. Prominentes Beispiel für einen Datenmarktplatz ist der Berliner Anbieter Datarade, der offenbar durch die Maschen der Datenschutz-Regulierung schlüpft und sogar von einer teilweise staatlichen Investition profitiert hat. Über Datarade konnte netzpolitk.org Kontakt zu einem Datenhändler herstellen, der dem Team letztlich 3,6 Milliarden Handy-Standortdaten aus Deutschland zur Verfügung stellte.

In ihrer Antwort vom 16. September schreibt die Bundesregierung, sie „beobachtet aufmerksam die Entwicklungen im Bereich des Datenhandels“. Auch Datenmarktplätze erwähnt sie ausdrücklich. Zu Konsequenzen äußert sie sich jedoch zurückhaltend. „Sollte sich zeigen, dass zusätzliche Regelungen erforderlich sind, wird die Bundesregierung die erforderlichen Schritte prüfen“, heißt es. „Dies kann, je nach Sachlage, auch gesetzgeberische Maßnahmen einschließen.“

Allein in den drei Monaten nach dieser Antwort sind vier große Enthüllungen über die Gefahren von Handy-Standortdaten erschienen – mit Daten aus Belgien, Irland, Frankreich und Italien.



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Windows: Microsoft konkretisiert NTLM-Aus, nennt aber immer noch kein Datum


In einem weiteren Blog-Posting verspricht Microsoft, das Sicherheitsproblem NTLM aus der Welt zu schaffen. „Mit der nächsten Version von Windows Server“ soll es dann so weit sein; wann die erscheint, ist jedoch nach wie vor ungewiss. Aktuell ist NTLM zwar deprecated, aber nach wie vor in vielen Windows-Systemen aktiv und Administratoren müssen die davon ausgehenden Gefahren managen.

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NTLM ist ein seit Jahrzehnten veraltetes Authentifizierungsverfahren, dessen Sicherheitsprobleme altbekannt sind und immer noch etwa von Ransomware-Banden ausgenutzt werden, um sich den Zugang zu Konten mit höheren Rechten zu verschaffen. Insbesondere abgefangene NTLMv1-Hashes lassen sich leicht knacken – etwa mit den von Google bereitgestellten Rainbow-Tabellen. Außerdem lassen sich NTLM-Hashes auch für Pass-The-Hash-Attacken nutzen.

Trotzdem zögert Microsoft, das veraltete Protokoll komplett abzuschalten. Zu viele Systeme nutzen das Verfahren noch. Etwa weil sie keine direkte Verbindung zu einem Domain Controller haben, der für eine Kerberos-Authentifizierung nötig wäre. Oder weil es sich um lokale Accounts handelt oder NTLM fest verdrahtet („hard coded“) ist, erklärt Microsoft. Doch in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 will man diese kritischen Punkte der Migration weg von NTLM aus der Welt geschafft haben. IAKerb, lokale Key Distribution Center und Updates zentraler Windows-Komponenten sollen es bis dahin richten.



Mit der nächsten großen Windows-Server-Version soll es kommen, das Abschalten von NTLM

(Bild: Quelle: Microsoft)

Und dann soll es endlich so weit sein. Mit der nächsten großen Windows-Server-Version und den zugehörigen Windows-Clients will man NTLM standardmäßig deaktivieren, heißt es jetzt bei Microsoft. Ganz aus der Welt ist es damit jedoch weiterhin nicht, beugt man übertriebenen Erwartungen der Security-Community vor. Der NTLM-Code wird immer noch Teil von Windows bleiben und Admins werden das unsichere Protokoll somit reaktivieren können. Wann man diesen letzten Schritt der Ausmusterung von NTLM vollziehen will, dazu lässt sich der Konzern nicht weiter aus.

Wer für die Sicherheit von Windows-Netzen verantwortlich ist, sollte nicht auf dieses ungewisse Ende warten, sondern vielmehr sofort Maßnahmen ergreifen, um die von NTLM ausgehenden Gefahren einzuhegen. Wie das sinnvoll geht, erklärt etwa das heise security Webinar zum Thema Sicherheitslücken in NTLM und Kerberos verstehen und schließen. Denn auch den designierten NTLM-Nachfolger Kerberos plagen Sicherheitsprobleme, die Angreifer etwa beim Kerberoasting gezielt ausnutzen.

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(ju)



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Anonymisierendes Linux: Notfall-Update Tails 7.4.1 erschienen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Tails-Projekt hat die auf anonyme Bewegung im Netz spezialisierte Linux-Distribution in Version 7.4.1 herausgegeben. Es handelt sich um ein Notfall-Update zum Schließen einer kritischen Sicherheitslücke.

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In der Versionsankündigung der Tails-Maintainer erklären sie, dass in der jüngsten Fassung insbesondere die eingesetzte OpenSSL-Bibliothekt auf aktuellen Stand 3.5.4 gebracht wurde. Die schließt die kürzlich bekannt gewordenen Sicherheitslücken in OpenSSL, von denen die gravierendste unauthentifizierten Angreifern etwa das Einschleusen von Schadcode ermöglicht. „Mithilfe dieser Schwachstellen könnten böswillige Tor-Relay-Server einen Tails-Benutzer deanonimisieren“, erklären die Autoren die potenziellen Auswirkungen der Sicherheitslücke. Sie ergänzen zudem, dass ihnen bislang keine Exploits der Schwachstellen in der Praxis zur Kenntnis gelangt sind.

Die Entwickler haben die Gelegenheit auch genutzt, weitere Softwarepakete der Distribution zu aktualisieren. Der Tor-Client ist in Version 0.4.8.22 an Bord und der Mail-Client Thunderbird auf dem Stand 140.7.0.

Dabei haben sie ein Problem mit der Gmail-Authentifizierung in Thunderbird ausbügeln können. Beim Öffnen der WLAN-Einstellungen vom Tor-Verbindungsassistenten aus zeigt Tails nun einen drehenden Cursor als Feedback an, dass es gerade daran arbeitet.

Ein bekanntes Problem ist, dass die Homepage des Tor-Browsers fälschlicherweise behauptet, dass Tails 7.4 im Einsatz wäre, selbst nach der Aktualisierung auf Tails 7.4.1 Die Links auf die Release-Notes verweisen zudem ebenfalls noch auf die ältere Fassung. Im Zweifelsfall sollen Interessierte unter „Apps“ – „Tails“ – „About Tails“ (respektive „Über Tails“) aufrufen. Der Dialog zeigt korrekt die aktuell laufende Version an.

Die aktualisierte Tails-Fassung ist wie üblich als Abbild zum Verfrachten auf USB-Stick sowie als ISO-Image zum Brennen auf DVD oder Starten einer VM verfügbar.

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Die Version 7.4 von Tails erschien Mitte Januar. Darin haben die Maintainer die Software auf den aktuellen Stand gebracht und kleine Ärgernisse korrigiert, die zwischenzeitlich auftreten konnten.


(dmk)



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Medien auf X: Im permanenten Shitstorm


Große Nachrichtensendungen wie die Tagesschau und ZDFheute, aber auch Online-Medien wie Tagesspiegel, Die Zeit und Spiegel sowie Fachmedien wie Legal Tribune Online betreiben weiterhin Accounts auf der Plattform X des rechtsradikalen US-Milliardärs Elon Musk und posten dort aktuelle Inhalte. Sie alle wissen um die Probleme auf der Plattform. Doch sie begründen ihre Aktivität damit, dass sie ihren Qualitätsjournalismus gegen die Desinformation auf X setzen und das Publikum dort abholen wollen, wo es sich aufhält.

Wir haben anhand einer Stichprobe analysiert, wie sich diese Medien auf X schlagen: Wie oft werden die Tweets angesehen, wie oft retweetet, wie interagieren die Nutzer:innen mit den Medien und ihren Inhalten?

Bei der beispielhaften Untersuchung wird klar: Die auf X verbliebenen seriösen Medien befinden sich in feindlichem Terrain. Teils haben sie zwar hohe Followerzahlen, ihre Inhalte werden aber verhältnismäßig wenig Nutzer:innen angezeigt. Wohlwollende Interaktionen wie Retweets können sie kaum generieren. Dafür bläst ihnen in Kommentaren der Wind eisig ins Gesicht.

Gezielter Umbau nach rechts

Für das unwirtliche Klima ist nicht zuletzt Elon Musk selbst mitverantwortlich. Kurz nach dem 44 Millarden US-Dollar schweren Kauf des Online-Dienstes im Jahr 2022 entließ er ganze Moderationsteams und holte im Namen der Meinungsfreiheit zuvor gesperrte Rechtsextremisten, Trolle und professionelle Lügner:innen auf den Dienst zurück. Werbekunden sprangen ab, da sie offenbar ihre Anzeigen ungern neben Nazi-Inhalten sehen wollten. Musk akzeptierte das nicht und überzog die Abtrünnigen mit Klagen.

In diese länger werdende und unvollständige Liste an Kontroversen reiht sich nun der jüngste Skandal um den KI-Chatbot Grok ein. Die ebenfalls zum Firmenimperium Musks gehörende KI-Anwendung ist in X integriert und spuckt auf Anweisung alles mögliche aus – darunter zuletzt auch sexualisierte Deepfakes von Nutzer:innen, in aller Regel von Frauen und sogar von Minderjährigen. Neu ist das Phänomen zwar nicht, aber Grok machte es leicht, bis X doch noch technische Einschränkungen implementierte: Noch nie ließen sich solche Inhalte derart einfach erstellen und an ein globales Publikum ausliefern.

Der Umbau von X zu einer offen rassistischen und sexistischen Plattform geht Hand in Hand mit Musks Unterstützung für rechtsradikale und antidemokratische Bewegungen, hierzulande die AfD. Der Unternehmer macht kein Geheimnis daraus, sein soziales Netzwerk in den Dienst einer rechtsradikalen Revolution zu stellen.

Im Vorjahr zeigte eine Untersuchung von ZDF Frontal, dass die Empfehlungsalgorithmen von X rechte Parteiinhalte überproportional bevorzugen. Bei rassistisch motivierten Ausschreitungen im Sommer 2024 in England hat laut einer Studie von Amnesty International das Empfehlungssystem von X „eine zentrale Rolle“ gespielt. Auch die EU-Kommission vermutet, dass von den algorithmischen Empfehlungen systemische Risiken ausgehen könnten, hat ihre Untersuchungen aber noch nicht abgeschlossen.

Viele haben X verlassen – doch manche sind geblieben

Viele Nutzer:innen, aber auch Medienhäuser und sonstige Organisationen haben deshalb in den vergangenen Jahren die Online-Dienste des rechtsradikalen US-Milliardärs verlassen. Ob Niedersächsischer Landtag, das Jüdische Museum München oder netzpolitik.org, die Gründe für den Rückzug ähneln sich: X sei ein Ort der Zensur, des Rassismus, Antisemitismus und des rechten Agendasettings geworden, begründeten Dutzende Abgeordnete, Wissenschaftler:innen und Journalist:innen im Winter 2024 ihren Abgang. Zwar nutzen in Deutschland immer noch rund sieben Millionen Menschen monatlich die Plattform, ihre Reichweite geht jedoch europaweit kontinuierlich zurück.

Warum also bleiben weiterhin manche Medien auf X und versorgen das soziale Netzwerk mit Inhalten, die wiederum dessen Attraktivität steigern?

Auch hier ähneln sich die Gründe: So betont etwa Markus Sehl, stellvertretender Chefredakteur von Legal Tribune Online (LTO), Beiträge über zahlreiche Social-Media-Kanäle auszuspielen, darunter Instagram, LinkedIn, Bluesky, Facebook – und eben auch X. „Wir verbinden mit unserer Präsenz auf allen diesen Plattformen das Ziel, mit unseren Inhalten dort ein seriöses Inhaltsangebot zu machen. Eines, das Filterblasen durchdringt, für konstruktive Irritation sorgt und schließlich einen demokratischen Diskurs ermöglicht“, so Sehl auf Anfrage von netzpolitik.org.

Bescheidene Reichweite, bescheidene Debatten

Wir haben dieses hehre Ziel einem Realitäts-Check unterzogen. In unserem Beobachtungszeitraum wurden Tweets des juristischen Fachmediums, allesamt mit Links zu LTO-Artikeln, laut der Statistikanzeige von X am Tag der Postings durchschnittlich nur 1.329 Mal von Nutzer:innen gesehen. Derzeit folgen mehr als 28.000 Accounts dem X-Auftritt von LTO. Sonderlich viel Aufmerksamkeit oder gar „demokratischen Diskurs“ konnten die Postings nicht entfachen. Im Schnitt wurden die Tweets knapp mehr als fünf Mal retweetet und zwölf Mal mit einem Herzchen versehen („geliked“). Die Hälfte der untersuchten Postings erhielt keine Antwort, im Schnitt waren es 2,2 Antworten („replys“) pro Tweet.

Und wie sieht es mit der Qualität der Antworten aus? Nennenswerte Diskussionen lösten LTO-Tweets über die Sabotage der russischen Öl-Pipeline Nord Stream aus, über das ungarische Gerichtsverfahren gegen die non-binäre Aktivist:in Maja T. oder ein Beitrag zur Mediendebatte über Inhaltemoderation und Algorithmenregulierung.

Dass solche Themen besonders viel Aufmerksamkeit auf X nach sich ziehen, ist so erwartbar wie viele der Antworten darunter: „Das sind Taschenspielertricks um unliebsame Meinungen kleinzumachen und das weiß auch der Autor der polarisieriende Ausagen mit Desinformationen vermengt“, polterte etwa ein gewisser Leo gegen Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) sowie den Autor des LTO-Artikels.

Schnittstellen-lose Stichprobe

Eine massenhafte Auswertung der jeweiligen X-Auftritte deutscher Medien ist nicht mehr ohne Weiteres möglich, seit Elon Musk die dazu notwendigen Schnittstellen hinter eine Bezahlschranke gepackt hat. Für unsere kleinere Untersuchung haben wir deshalb am 19. Januar 2026 jeden zweiten Tweet eines Mediums erfasst, bis insgesamt zehn erfasste Postings zusammengekommen waren. Diese zehn Tweets pro Medium haben wir hinsichtlich Views, Replys, Retweets und Likes ausgewertet. Außerdem haben wir uns angesehen, ob die Medien selbst in den Replys angegriffen werden und haben die Reaktionen auf die Tweets qualitativ bewertet.

Aufgrund des kleinen Ausschnitts können die erhobenen Daten nur als Stichprobe gelten, die aber deutliche Muster aufzeigt. Diese konnten wir auch bei Tweets außerhalb des Untersuchungszeitraums finden.

Grundsätzlich sind die Zahlen mit Skepsis zu betrachten, nicht nur wegen der kleinen Stichprobe. Manipulationsversuche sind seit Jahren nicht mehr aus dem Internet wegzudenken. Doch wozu noch vor nicht allzu langer Zeit umfangreiche Troll-Farmen notwendig waren, lassen sich Aufruf- und Engagement-Metriken in Zeiten von ChatGPT, Grok und anderen KI-Chatbots mit deutlich weniger Aufwand und raffinierter verfälschen.

Ganze Schwärme von KI-Bots, die etwa über Online-Dienste hinweg authentisches Handeln und konsistente Persönlichkeiten vortäuschen können, überfluten derzeit soziale Medien, warnten zuletzt mehrere Studien. Oft ist nur schwer erkennbar, ob hinter Postings echte Menschen oder Propagandabots stecken. „Die Verschmelzung von agentenbasierter KI und LLMs markiert eine neue Grenze im Informationskrieg“, führt eine der Studien aus.

Ähnliche Vorsicht ist auch bei der Anzeige der Views oder der Followerzahlen angebracht. Nicht einmal X dürfte einigermaßen verlässlich über verdächtige Aktivitäten auf dem eigenen Dienst Bescheid wissen, seit Musk die dafür zuständigen Teams dramatisch reduziert und zugleich die Moderationsregeln gelockert hat – wenn die Manipulationsversuche nicht gleich aus dem eigenen Haus kommen.

Konzentrierter brauner Sumpf

Das bei LTO beobachtete Phänomen lässt sich auch bei anderen noch auf X aktiven Medien feststellen. Kaum Reichweite, wenig Engagement von Nutzer:innen, und wenn es Antworten unter den Tweets gibt, enthalten diese nur selten erhellende Einsichten. Im Gegenteil: Oft genug besetzen reaktionäre Trolle den Platz, den es ohne die Tweets der Medien-Accounts so nicht gegeben hätte. Dabei kapern sie die Debatte und posten gerne auch themenfremde und beliebige Links zu rechtsradikalen Aufregerthemen. Außer einem braunen Sumpf bleibt oft nicht viel übrig unter den Tweets der Medien.

So folgen dem X-Account von Die Zeit derzeit rund 2,3 Millionen Accounts. Einzelne Postings wurden im Beobachtungszeitraum trotz dieser auf dem Papier großen Zahl durchschnittlich nur knapp 2.900 Mal angesehen, 2,1 Mal retweetet, 5,1 Mal geliked und 4,1 Mal beantwortet. Mehrere Tweets erhielten zum Zeitpunkt der Auswertung gar keine Reaktion, die meisten Antworten (17) liefen bei einem Tweet über ein internes Papier der Grünen zur EU-Außenpolitik auf. Ein gefundenes Fressen für selbsternannte „Parodieaccounts“, die die Schuld für jedwedes Problem bei den Grünen verorten.

Bemerkenswert ist, was passiert, wenn der Zeit-Account zuweilen gezielt ein bestimmtes Publikum anzusprechen scheint. Ein Tweet über die Fußballbundesliga erwähnt etwa den rechtsextremen AfD-Spitzenpolitiker Tino Chrupalla. Wie auch im Anreißer des Originalartikels steht dort, der AfD-Politiker habe „nicht viel verpasst“. Dafür gab es Kritik: „Warum wird dieser Faschist hier einfach so erwähnt?“, fragte immerhin ein:e Nutzer:in mit einer EU-Flagge im Profilbild. Wenig später wird der Account selbst als Faschist beschimpft.

In einem anderen Tweet schien die Zeit-Redaktion Gratis-Werbung für die österreichische FPÖ zu machen: Ein von der Rechtsaußen-Partei neu gestarteter Radiosender sei „sehr langweilig (…) und gerade deshalb interessant – besonders für deutsche Hörer“. Was auch immer die Motivation hinter diesen anbiedernden Anreißern war, der Erfolg hielt sich in Grenzen. Beide Tweets erhielten insgesamt nicht einmal zehn Antworten – zusammengerechnet. Als Reibebaum, der Engagement und Klicks lostritt, eignet sich diese Form der Ansprache offenbar nicht.

Gegengewicht oder Zielscheibe?

Auch Zeit Online begründet ihren Verbleib auf X damit, ein Korrektiv sein zu wollen. „Unser Ziel ist es, verlässliche Informationen und unabhängigen Journalismus möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen“, teilt eine Verlagssprecherin mit. Die Zeit sei „ein Gegengewicht zur aggressiven, wenig produktiven Diskussionskultur und der Zunahme von Desinformation auf X, weshalb wir unseren Account mit 2,3 Millionen Followern zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin betreiben. Neben X sind wir auf Plattformen wie Bluesky, Threads und WhatsApp aktiv und bauen diese Kanäle weiter aus“, heißt es aus dem Verlag.

Ein Stückchen erfolgreicher ist der X-Account des Spiegel. Im Untersuchungszeitraum abgesetzte Tweets huschten im Schnitt rund 4.200 Mal über die Bildschirme der Nutzer:innen. Unterm Strich erhielten sie je knapp elf Antworten, 3,6 Retweets und rund 9 Likes. Allerdings verzerrt ein Ausreißer das Bild: Ungewöhnlich viel Resonanz erhielt ein Retweet des @SPIEGEL_EIL-Accounts, der staatliche Förderung von Elektroautos zum Thema hatte. Zum Zeitpunkt der Erfassung konnte der Tweet über 12.000 Views verzeichnen, rund eine Woche später ist die Zahl auf 22.000 angestiegen. Rechnet man diesen Tweet heraus, sinkt die Anzahl der durchschnittlichen Views auf rund 3.000. Für ein angebliches Millionenpublikum – @derspiegel hat über 3 Millionen Follower, @SPIEGEL_EIL über 1,5 Millionen – ist das eine magere Ausbeute.

Ein Screenshot eines Twitter-Posts von Spiegel EIL über die Förderung von Elektroautos mit bis zu 6000 Euro, zusammen mit einem Foto einer Ladestation für Elektroautos und einem Kommentar von Miró, der kritisiert, dass Steuerzahler für die Kosten aufkommen.
Der rechte Influencer holt unter dem Spiegel-Tweet die Likes. – Screenshot / Twitter

Präsenz schafft Diskursräume für Rechtsradikale

Welche Diskursräume die Tweets erst schaffen, zeigt erneut ein Blick in die Antworten unter diesen. Bei besagtem E-Auto-Tweet spülte das Empfehlungssystem von X den rechten Influencer Miró Wolsfeld ganz nach oben. „Steuerzahler zahlen den Müll, nicht der Bund“, wetterte der auch als Unblogd bekannte Aktivist. Während der Tweet des Spiegels gerade mal 8 Retweets und 31 Likes bekommt, holt sich Wolsfeld 51 Retweets und 1.654 Likes mit seinem Kommentar ab. Auch solche Phänomene sind ein klares Zeichen, wer das Sagen auf der Plattform hat.

Ein solches Auftreten lässt sich auf X inzwischen monetarisieren. Dem Account kann man freiwillig für 3,33 Euro im Monat folgen, den zahlenden Followern verspricht Wolsfeld als Bonus „Demnächst Podcasts vorab“. Gekoppelt an Empfehlungsalgorithmen, die umstrittene Inhalte bevorzugen, um damit Nutzer:innen länger auf dem Dienst zu halten, entsteht ein perverses Anreizsystem: Es belohnt diejenigen, die mit reißerischen Inhalten möglichst viel Aufmerksamkeit erregen.

Mit Spott und Hohn wird dabei oft nicht gespart. „SPIEGEL, STERN, SZ, usw. haben auf X einfach so gut wie nichts mehr zu melden“, tönte der rechte Influencer vor wenigen Tagen. „Bei der üblich hohlen Propaganda gibt es so gut wie keine Likes auf deren Posts, dafür aber etliche Kommentare, die den Nonsens zerlegen. Der Wind hat sich hier definitiv gedreht.“

„Wichtige Kontaktpunkte“ zu wem?

Für seriöse Medien, die weiterhin auf X bleiben und der Plattform Inhalte zuliefern, steigt tatsächlich der Druck. „Wenn wir mit den redaktionellen Inhalten unserer Medienmarken neue Nutzerinnen und Nutzer erreichen wollen, müssen wir dorthin gehen, wo sie sich informieren, und das sind eben oft Plattformen, die weniger offen und verantwortungsvoll sind, als wir uns das wünschen“, teilt eine Spiegel-Sprecherin mit.

„Wenn sich unabhängige Medien von diesen Plattformen selbst ausschließen, verlieren wir wichtige Kontaktpunkte zu unseren Zielgruppen. Und an der Nutzung der Plattformen würde sich durch den Rückzug der Qualitätsmedien nichts ändern“, sagt die Sprecherin.

Doch dass sich der Wind gedreht hat, ist auf X kaum von der Hand zu weisen. Die Plattform ist unter den Tweets der Accounts großer deutscher Medien fest in der Hand von Rechtsextremen, Zynikern, Rassisten und Menschen, die einfach nur ihrem Hass auf klassische Medien und die Welt freien Lauf lassen.

Hohes Vertrauen in öffentlich-rechtliche Medien

Diese Wut trifft insbesondere öffentlich-rechtliche Medien. Im öffentlichen Auftrag sollen sie dazu beitragen, die Menschen in Deutschland umfassend und ausgewogen zu informieren. Deshalb landen sie immer wieder im Visier von Rechtsextremen wie dem AfD-Politiker Björn Höcke, der etwa die Medien-Staatsverträge aufkündigen will. Von ganz rechts bis in die Bundesregierung hinein wird am öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesägt.

Trotz aller Versuche, die Glaubwürdigkeit öffentlich-rechtlicher Medien zu untergraben, genießen die Sender bis heute verhältnismäßig viel Vertrauen in der Bevölkerung, mehr als private Tageszeitungen oder Sender. Zwei Drittel der Befragten hielten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) für „unverzichtbar“, wie eine repräsentative Studie im Vorjahr ergab. Den parteiübergreifenden Konsens durchbrechen lediglich Anhänger:innen der Kleinpartei BSW sowie der AfD, die den sogenannten Systemmedien überwiegend nicht vertrauen.

Viele Follower, wenige Ansichten

Unsere Auswertung zeigt, dass sich die Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen auch im Internet abbildet. So wurden die Tweets der großen Kanäle @tagesschau (5,1 Millionen Follower) und @ZDFheute (1,3 Millionen Follower) deutlich mehr Menschen in der App und auf der Seite von X angezeigt als die Postings privater Medien. Im Beobachtungszeitraum sahen im Schnitt rund 24.000 Nutzer:innen Tweets der Tagesschau, bei ZDFheute waren es rund 23.000. Angesichts der hohen Followerzahlen der Kanäle sind diese Zahlen jedoch mehr als ernüchternd.

Wie viele der Nutzer:innen tatsächlich auf einen Link in einem Tweet klickten, verrät X nicht. Und auch die sogenannten Referrer-Zahlen von tagesschau.de und ZDFheute, die mehr über die Herkunft der Besucher:innen verraten, liegen uns nicht vor. Schätzungen von Marketing-Firmen gehen bei X von einer Klickrate von etwa einem Prozent auf externe Links aus.

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Warum die beiden Kanäle der Öffentlich-Rechtlichen laut der nicht notwendigerweise zuverlässigen Views-Anzeige von X derart besser abschneiden als Spiegel oder Die Zeit, geht aus den Daten nicht hervor. Klar ist aber, dass X seit der Übernahme von Musk Tweets mit Links benachteiligt werden, dafür sprechen unterschiedliche Untersuchungen und Berichte.

Zudem hat X schon im Jahr 2023 durch das Design der Tweets Links in die Außenwelt unattraktiver gestaltet, indem nicht mehr die Vorschau eines Artikels eingebettet wird. Hintergrund ist, dass X wie auch andere Big-Tech-Plattformen versucht, die Nutzer:innen auf der Plattform zu halten und dort „Engagement“ und damit Werbeabspielungen zu erreichen. Nutzer:innen über einen Klick auf andere Seiten im Netz zu schicken, widerspricht diesem Ziel.

Tagesschau und ZDFheute sehen sich als Gegenpol

Laut einem Sprecher der ARD geht es der Tagesschau darum, „seriöse und verifizierte Nachrichteninhalte Nutzenden auf Social-Media-Plattformen zur Verfügung zu stellen und damit einen Gegenpol zu Desinformationen und Verschwörungsmythen zu setzen.“ Dies gelinge mit Blick auf die Zugriffszahlen, die die Artikellinks der Tagesschau auf X erzielten, „weiterhin in relevanter Größenordnung“.

Angesichts der relativ zur hohen Followeranzahl wenigen Views und der geschätzten Klickrate von einem Prozent dürfte sich der Anteil von X bei den 50 bis 80 Millionen monatlichen Seitenbesuchen auf tagesschau.de in Grenzen halten. Zur Einordnung: Auch vor Elon Musks Übernahme erreichte beispielsweise netzpolitik.org mit seiner damals Twitter-affinen Leser:innenschaft nie mehr als ein bis zwei Prozent aller Seitenabrufe über die Plattform. Diese Zahlen umfassen sowohl Klicks auf Links in Tweets des eigenen Accounts als auch in Tweets anderer.

ZDF schreibt gegenüber netzpolitik.org, dass alle Social-Media-Aktivitäten einem „kontinuierlichen Controlling mit Blick beispielsweise auf Zielgruppe, Performance und Entwicklung der jeweiligen Plattform“ unterliegen würden. „Sollten Accounts entsprechende Ziele nicht erreichen bzw. genannte Kriterien nicht erfüllen, werden diese eingestellt.“

Was für Ziele das sind, gibt das ZDF nicht preis, führt jedoch aus, warum man weiter auf der Plattform poste: „Das Nachrichtenangebot ZDFheute veröffentlicht aktuelle Informationen weiterhin auf X, um Qualitätsjournalismus auch dort möglichst vielen Menschen einfach zugänglich zu machen.“

Doch die Versuche der Tagesschau und von ZDFheute werden von den Nutzenden auf der Plattform X wenig honoriert. Das Gegenteil ist der Fall. Dementsprechend heiß geht es in den Kommentaren unter den Tweets zu: Durchschnittlich liefen bei der Tagesschau 77 Kommentare auf, bei ZDF Heute sogar 100.

Dort findet eine Schlacht um die Deutungshoheit statt. Mit 173 Kommentaren besonders umkämpft war ein Tweet zu einer Eilmeldung, dass der Begriff „Sondervermögen“ zum Unwort des Jahres 2025 gewählt wurde. Die Debatte lenkten dem rechten Milieu zuordnenbare Accounts, etwa der des rechten Magazins Krautzone. Eine der Top-Antworten wollte etwas ganz anderes diskutieren: „Für mich ist ‚ÖRR‘ das Unwort des Jahrhunderts.“

Öffentlich-rechtliche Medien im Dauer-Shitstorm

Die grundsätzliche Feindseligkeit der Rezipient:innen auf X ist bei den untersuchten Medien am Verhältnis von Antworten zu Retweets erkennbar, der „Reply Retweet Ratio“. Tweets mit vielen Replys und wenigen Retweets zeigen in der Regel eine Kontroverse oder eine Ablehnung der Nutzer:innen an. Diese kann sich auf den Inhalt des Tweets oder auf den Postenden selbst beziehen.

Es ist ganz normal, dass einzelne Tweets bisweilen mehr Replys erhalten als Retweets. Ungewöhnlich ist aber, dass bei den öffentlich-rechtlichen Nachrichten-Accounts von Tagesschau und ZDFheute mehr Replys als Retweets der Regelfall sind. Die Tagesschau erhielt im Untersuchungzeitraum drei Mal so viele Replys wie Retweets, ZDF gar fast vier Mal soviele. Auch der Spiegel erhielt drei mal so viele Replys wie Retweets, bei der Zeit waren es immer noch doppelt so viele. Einzig LTO war als Medium nicht so negativ im Fokus – es erreichte mehr Retweets als Replys.

Bei ZDFheute und Tagesschau gab es in den untersuchten Tweets bis auf eine Ausnahme unter jedem Tweet direkte Angriffe auf die Sendungen oder die Sender selbst, oft auch mehrfach. Dabei ging es in den Kommentaren nicht um sachliche oder inhaltliche Kritik an Nachrichteninhalt oder dessen Aufbereitung.

So findet man unter Tweets regelmäßig die Forderung, die Pflicht zum Rundfunkbeitrag abzuschaffen. Die Tagesschau wird unter anderem als „Terrorpropaganda“, „Propagandascheisse“ oder „Schundfunk“ diffamiert, das ZDF als „Schrottsender“ und die ZDFheute-Redaktion sieht ein User als heroinabhängig. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt dutzender Beschimpfungen, die wir als Reaktion auf das kleine Set an untersuchten Tweets identifizieren konnten.

netzpolitik.org holt auf Bluesky mehr Retweets als Tagesschau, heute, Spiegel und Zeit zusammen

Wir haben uns zum Vergleich angesehen, wie die Interaktion beim Account von netzpolitik.org auf Bluesky aussieht. Im gleichen Untersuchungszeitraum erhielt netzpolitik.org auf Bluesky eine deutlich umgekehrte Reply-Repost-Ratio: Fast neun Mal mehr Accounts klickten auf den Repost-Button als auf Reply. Mehr Reposts als Replys sind der eigentliche Normalzustand bei Diensten wie X, Bluesky oder Mastodon.

Spannend war auch die Anzahl der Reposts insgesamt beim Account unserer Redaktion auf Bluesky. Der Account von netzpolitik.org mit seinen etwa 35.000 Followern erreichte im Untersuchungszeitraum am 19. Januar mit 755 Reposts mehr Verstärkung als Tagesschau, Heute, Spiegel, Zeit und LTO auf X mit ihren fast 12 Millionen Followern. Insgesamt kamen diese Accounts auf 615 Reposts. Und das, obwohl den untersuchten Medien auf X mehr als 300 Mal mehr Accounts folgen.

Weder Tagesschau noch ZDFheute betreiben einen offiziellen Kanal auf Bluesky. Die Sender ARD und ZDF sind jedoch auf Mastodon vertreten und betreiben dort jeweils eigene Server.

Überprüfen, bis das Fass überläuft

Ein Abschied von X fällt offenkundig nicht leicht. Das Bleiben aber auch nicht. „Die Entwicklung und die gesellschaftlichen Auswirkungen von X beobachten wir kritisch und diskutieren regelmäßig, ob und wie wir dort weiterhin präsent sein sollten“, heißt es von Die Zeit. „Fehlentwicklungen auf Plattformen nehmen wir ernst, selbstverständlich behalten wir die Entwicklungen gerade bei X kritisch im Blick“, beteuert LTO. Auch der Spiegel befasse sich im Lichte der neuen Erkenntnisse „erneut mit unserer Präsenz auf der Plattform“, sagt eine Sprecherin. Die Antworten ähneln denen der EU-Kommission, der Bundesregierung, Parteien im Bundestag und Ministerien, die weiterhin der Plattform treu sind und immer schwerer Argumente dafür finden.

Es bleibt also spannend, wann der Punkt erreicht ist, an dem es auch für die letzten Verbliebenen nicht mehr weiter geht. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Der Skandal mit sexualisierten Deepfakes realer Personen rund um den X-Chatbot Grok wird nicht der letzte bleiben.



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