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Künstliche Intelligenz

Bundesregierung will EU-KI-Regeln massiv überarbeiten


Zwei Monate vor Weihnachten hat die Bundesregierung ihren Wunschzettel für den sogenannten Digital-Omnibus nach Brüssel gesandt. Und in dem steckt einiges: Auf gut zehn Seiten ist teils detailreich vermerkt, was die sie gerne an Änderungen bei der von der EU-Kommission geplanten Überarbeitung der Digitalgesetzgebung hätte. Einige der Änderungswünsche haben es jedoch in sich und gehen in ihrer Wirkung über die eigentlich in solchen Verfahren üblichen kleineren Änderungswünsche weit hinaus. Auch deshalb wurde in der Bundesregierung über Wochen intensiv verhandelt.

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Besonders lang geraten ist die Liste der Änderungswünsche bei der KI-Verordnung. Bei der zunächst umrungenen Verabschiedung waren die Mitgliedsstaaten zunächst stolz, eine neue Technologie frühzeitig zu regulieren. Nun sollen maßgeblich Änderungen vorgenommen werden. Der wohl wichtigste Vorschlag: Für die beiden Hochrisikobereiche der Anhänge I und III der KI-VO soll die Anwendung um ein Jahr verzögert werden. Hinter Anhang I verbergen sich eine Reihe bereits anderweitig regulierter Systeme, darunter fällt etwa Spielzeug oder Motorboote. Anhang III befasst sich unter anderem mit Systemen zur biometrischen Überwachung und kritischer Infrastruktur.

Der Vorschlag, den Digitalminister Karsten Wildberger schon vor einigen Monaten erstmals machte, sieht nun vor, dass die erweiterte Regulierung nach KI-VO ein Jahr später greift, also statt 2026 erst 2027. Zusätzlich schlägt die Bundesregierung vor, dass die Kriterien zur Feststellung, ob ein Allzweck-KI-Modell (gpAI) über „hochwirksame Fähigkeiten“ verfügt und daher als gpAI-Modell mit systemischem Risiko eingestuft wird, überarbeitet werden sollen. Das war bislang vor allem über den Schwellenwert der Rechenpower für den Trainingsdatensatz definiert – etwas, das von Beginn an für Kritik sorgte. Hier will die Bundesregierung künftig jenseits der reinen Rechenpower differenzieren.

Einige Diskussionen dürfte die Forderung nach einer ersatzlosen Streichung der Folgeabschätzung für Hochrisikosysteme für die Menschenrechte auslösen. Denn gerade die Frage, ob algorithmisch „erlernte“ oder durch Trainingsdatensätze beförderte Diskriminierung sich perpetuiert oder konzentriert, sowie ob nichteuropäische Modelle den europäischen Wertevorstellungen aktiv widersprechend designt wurden, war in der Entstehungsgeschichte der KI-Verordnung von großer Bedeutung.

Berlin möchte zudem weitere Ausnahmen für die Forschung festhalten. Die Bundesregierung schlägt vor, dass die Forschungsbesserstellung in Artikel 2 der KI-VO künftig auch in Realanwendungen erhalten bleiben soll – was bisher nicht erlaubt war. Da aber KI-Modell-Training immer auch Forschung und Entwicklung ist und die Ausnahme nicht auf Forschungseinrichtungen begrenzt ist, könnte das de facto eine Komplettaushöhlung der Vorschriften bedeuten.

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Die Bundesregierung schlägt außerdem vor, dass die Ausnahmen nach Artikel 63 Absatz 1 KI-Verordnung nicht nur auf Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sondern auch auf alle sogenannten Kleinen und Mittelständischen Unternehmen Anwendung finden soll. Das würde Unternehmen bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz und bis zu 249 Mitarbeitern einschließen. Laut EU-Statistiken würden, wenn auch die KMU ausgenommen würden, 99 Prozent der Unternehmen in der EU von vielen AI-Act-Pflichten ausgenommen. Dass schon die bisherigen Kriterien ihre Tücken haben, da digitale Unternehmen auch mit wenigen Mitarbeitern und formell geringen Jahresumsätzen schnell einen großen Impact entwickeln können, ignoriert der Berliner Input für Brüssel.

Die Regierung äußert zudem den Wunsch, über verschiedene Rechtsakte hinweg konsistente Begrifflichkeiten zu definieren. Denn bislang gab es teils gleichlautende, allerdings je nach Gesetz unterschiedlich definierte Begriffe – das Papier der Bundesregierung nennt hier etwa die Definition des Inverkehrbringens eines Modells oder notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zwischen der KI-Verordnung und der Maschinenverordnung.

Auch jenseits des AI Acts hat sich Berlin mit Vorschlägen für gesetzliche Änderungen eingebracht. Während die Bundesregierung sich in den Vorschlägen für den Omnibus zum Thema Datenschutz zurückhält und sich nur vage für eine möglichst weitgehende Ausnahme von kleinen, mittelständischen und mit geringen Risiken behafteten Datenverarbeitungen ausspricht, macht sie sich zudem noch für eine Änderung der E-Privacy-Richtlinie stark: „Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn die technische Speicherung oder der Zugriff eindeutig keine Auswirkungen auf die Privatsphäre und den Datenschutz hat“, heißt es in dem Papier. Dass diese Eindeutigkeit selten gegeben sein dürfte, wird auch den Bundesministerien dabei durchaus bewusst gewesen sein. Mittelfristig wünsche sich Deutschland eine stärkere Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit im Datenschutzrecht – aber ohne, dass das Niveau abgesenkt werden dürfe. Wie das gehen soll, verrät die Stellungnahme gleichwohl nicht.

Konkreter wiederum sind die Vorstellungen geraten, mit denen die Bundesregierung den Data Act überarbeiten will: Von der Definition, was eigentlich genau unter dieses Gesetz fällt über die damit verbundenen Pflichten bis hin zur Streichung kompletter Teile und der Abschaffung der Verordnung über den freien Verkehr nichtpersonenbezogener Daten in der EU gehen hier die Ideen, die Berlin gen Brüssel geschickt hat. Offenbar scheint in Berlin der Eindruck vorzuherrschen, dass die verschiedenen Regulierungsstränge, an denen auch alle bisherigen Bundesregierungen mitgewirkt haben, derzeit vor allem Durcheinander verursachen.

Nur dort, wo es um den Staat selbst als Akteur geht, ist der Wunschzettel besonders wortkarg ausgefallen: Bei der Verwaltungsdigitalisierung bleibt Berlin in der Stellungnahme vage: Hier sollten die unterschiedlichen Vorschriften besser aufeinander abgestimmt werden, so der Wunsch. Die EU-Kommission will ihre eigenen Pläne am 19. November vorstellen, das „Digitalomnibus“ genannte Artikelgesetz könnte, bereinigt um allzu strittige Punkte, relativ zügig verabschiedet werden, hoffen die Beteiligten.


(emw)



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Künstliche Intelligenz

Nvidia als erste Firma mehr als fünf Billionen Dollar wert


Der Chipkonzern Nvidia hat als erstes Unternehmen die Marke von fünf Billionen Dollar beim Börsenwert geknackt. Die Nvidia-Aktie ist auf einem Höhenflug, weil das Unternehmen eine Schlüsselrolle im aktuellen Boom rund um Künstliche Intelligenz spielt. Im frühen US-Handel stieg der Kurs zeitweise um fünf Prozent auf gut 211 Dollar. Nvidia war etwa 5,05 Billionen Dollar wert. Die vorherige Billionen-Marke hatte der Konzern erst Anfang Juli durchbrochen.

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Nvidias Chip-Systeme werden rund um die Welt für das Training von Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz verwendet. Schwergewichte wie Google oder der Facebook-Konzern Meta füllen damit ganze Rechenzentren, aber auch KI-Start-ups wie die ChatGPT-Erfinderfirma OpenAI sind Nvidia-Kunden. Diese Schlüsselposition ließ das Geschäft von Nvidia in den vergangenen zwei Jahren explosiv wachsen. Anleger setzen darauf, dass Nvidia diese dominierende Rolle gegen Rivalen verteidigen kann.

Zuletzt kam hinzu, dass Nvidia-Chef Jensen Huang ein gutes Verhältnis zur Regierung von Donald Trump aufbauen konnte. Er überzeugte den US-Präsidenten von der Ausnahmerolle Nvidias und punktete mit dem Bau einer Fabrik in den USA. Trump stellte in Aussicht, dass er mit Chinas Staatschef Xi Jinping auch über die neueren Nvidia-Chips mit der Bezeichnung Blackwell sprechen will.

Die chinesische Regierung hindert Unternehmen im Land Medienberichten zufolge daran, abgespeckte Nvidia-Chips zu nutzen, die der Konzern nach China verkaufen darf. Die USA lassen unterdessen selbst die aktuell leistungsstärksten Nvidia-Systeme nicht nach China liefern. Huang redet auf die US-Regierung ein, dass am Ende ein starker Konkurrent für amerikanische Technik in China entstehen könnte, wenn der dortige Markt für Nvidia verschlossen bleibt.

Mit dem Börsen-Rekord festigt Nvidia den Status als wertvollstes Unternehmen mit weitem Abstand zu anderen Tech-Konzernen. Der Software-Riese Microsoft und Apple liegen aktuell bei rund vier Billionen Dollar.


(mho)



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EZB peilt Einführung des digitalen Euro 2029 an


Die Europäische Zentralbank (EZB) treibt die Arbeiten an einem digitalen Euro voran und peilt eine Einführung der Alternative zum Bargeld 2029 an. Voraussetzung ist, dass es bis dahin einen Rechtsrahmen dafür gibt. Unabhängig von der noch ausstehenden Einigung auf politischer Ebene beschloss der EZB-Rat bei seiner auswärtigen Sitzung in Florenz, die Vorbereitungen der Notenbank für einen digitalen Euro fortzusetzen.

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„Wenn die Gesetzgebung im Laufe des Jahres 2026 in Kraft tritt, könnte 2027 ein Pilotprojekt starten, und das Eurosystem sollte für eine mögliche erste Ausgabe des digitalen Euro im Jahr 2029 bereit sein“, teilte die Notenbank mit Sitz in Frankfurt mit. In Zusammenarbeit mit Zahlungsanbietern, Händlern und Verbrauchern wollen die Währungshüter den digitalen Euro fit für die Praxis machen. Sofern der Rechtsrahmen stehe, könnten ab Mitte 2027 testweise erste Transaktionen durchgeführt werden, heißt es von der Zentralbank.

Seit Jahren tüfteln die Euro-Währungshüter an einer digitalen Variante der europäischen Gemeinschaftswährung. Nach Arbeiten an Technologie und Datenschutz hatte die EZB am 1. November 2023 eine auf zwei Jahre angelegte erste Vorbereitungsphase gestartet.

Verbraucher bekämen einen digitalen Euro in einer digitalen Geldbörse, einer sogenannten Wallet, gutgeschrieben und könnten in Sekundenschnelle rund um die Uhr zum Beispiel per Smartphone bezahlen.

Die Kosten für das gesamte Projekt, das Banken und Sparkassen nach wie vor mit viel Skepsis verfolgen, schätzt die EZB bis 2029 auf rund 1,3 Milliarden Euro für das Eurosystem. „Die anschließenden jährlichen Betriebskosten werden ab 2029 auf etwa 320 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt“, teilte die EZB mit.

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Mit einem digitalen Euro wollen die Euro-Notenbanken privaten Anbietern vor allem aus den USA wie Paypal, Mastercard und Visa, die derzeit den Markt für digitale Zahlungen in Europa dominieren, ein europäisches Angebot entgegensetzen.

Befürchtungen, das Bargeld könnte abgeschafft werden, treten sowohl die EZB als auch die EU-Kommission immer wieder entgegen. Ein Vorschlag der Behörde für einen Rechtsrahmen aus dem Juni 2023 sieht zwar vor, dass der digitale Euro gesetzliches Zahlungsmittel wird, er aber Schein und Münze nicht ersetzt. Brüssel will zugleich per Gesetz sicherstellen, dass Bargeld in der Europäischen Union weiterhin breit akzeptiert wird und gut verfügbar ist.

Kritiker fragen sich, ob sich der Aufwand lohnt und es nicht sinnvoller wäre, den seit Juli 2024 verfügbaren Bezahldienst Wero auszubauen. Wero wird von einem Zusammenschluss europäischer Banken und Zahlungsdienstleister (European Payments Initiative/EPI) vorangetrieben und ist bereits in Deutschland, Frankreich und Belgien nutzbar.


(mho)



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Ubuntu 25.10 führt optimierte Pakete für moderne x86-64-CPUs ein


Canonical erweitert Ubuntu 25.10 um ein neues Konzept namens Architektur-Varianten. Dabei handelt es sich um mehrere Versionen derselben Pakete, die für unterschiedliche Prozessor-Generationen optimiert wurden. Den Anfang macht die x86-64-v3-Variante, die speziell moderne Intel- und AMD-Prozessoren besser ausnutzt.

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Hierfür musste Canonical Anpassungen an den zentralen Komponenten dpkg, apt und der Build-Plattform Launchpad vornehmen. Wie das zuständige Ubuntu-Team in seinem offiziellen Discourse-Forum erklärt, können nun Pakete parallel für verschiedene Mikroarchitektur-Level kompiliert werden. Das Ziel: Performance-Gewinne auf aktueller Hardware ohne Einbußen bei der Kompatibilität mit älteren Systemen.

Die x86-64-v3-Architekturebene – von Ubuntu als amd64v3 bezeichnet – setzt Unterstützung für AVX, AVX2 sowie weitere Befehlssatzerweiterungen wie BMI1, BMI2, FMA und MOVBE voraus. Diese Features sind in Intel-Prozessoren ab der Haswell-Generation sowie in AMD-CPUs ab Excavator verfügbar. Folglich erfüllen die meisten Cloud-Instanzen und Desktop-Rechner der letzten zehn Jahre die Anforderungen.

Für Ubuntu 25.10 hat Canonical etwa 2000 Source-Pakete aus der Main-Komponente für amd64v3 neu kompiliert. Die Distribution setzt dabei auf ein Opt-in-Modell: Anwender müssen die optimierten Varianten explizit aktivieren. Hierfür genügt es, die aktuellste dpkg-Version zu installieren und anschließend die Konfigurationszeile APT::Architecture-Variants "amd64v3"; in der Datei /etc/apt/apt.conf.d/99enable-amd64v3 zu hinterlegen. Nach dem üblichen apt update und apt upgrade installiert das System die optimierten Pakete.

Die Entwickler weisen darauf hin, dass apt beim Upgrade möglicherweise von einem „Downgrade“ ausgeht – eine rein kosmetische Anzeige, die Ubuntu 26.04 LTS korrigieren soll. Außerdem sollten Nutzer beachten, dass sich eine mit amd64v3-Paketen ausgestattete Festplatte nicht ohne Weiteres bei einem Wechsel mit älterer Hardware einsetzen lässt, die diese Befehlssatzerweiterungen nicht beherrscht.

Nutzer können die Unterstützung ihres Systems mit einem einfachen Befehl prüfen: ld.so --help | grep '\-v[0-9]' listet die verfügbaren und unterstützten x86-64-Level auf. Zeigt die Ausgabe v2, v3 und optional v4 als „supported“ an, kann das System mit den optimierten Paketen umgehen.

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Benchmarks von Canonical, bei denen das gesamte Ubuntu-Archiv für x86-64-v3 neu gebaut wurde, zeigen überwiegend moderate Performance-Steigerungen von etwa einem Prozent. Bei rechenintensiven Anwendungen mit hohem Anteil an Fließkomma- und Vektoroperationen – zum Beispiel Multimedia-Encoding, wissenschaftliche Berechnungen oder Kryptographie – fallen die Verbesserungen jedoch deutlicher aus. Die aktuelle Ubuntu-25.10-Variante hat allerdings noch nicht das übliche Testing-Niveau durchlaufen, sodass Canonical vor möglichen Bugs bei testwilligen Anwendern warnt.

Für die kommende LTS-Version Ubuntu 26.04 plant Canonical, alle Pakete für amd64v3 neu zu kompilieren und sie denselben rigorosen Tests zu unterziehen wie die Standard-Pakete. Zudem arbeitet das Team an Funktionen, um Systeme wiederherzustellen, die versehentlich auf älterer Hardware mit amd64v3-Paketen gebootet werden. Langfristig könnte Ubuntu weitere Architektur-Varianten wie x86-64-v4 mit AVX-512-Unterstützung einführen, um noch neuere Prozessoren optimal auszunutzen – hierzu machen die Entwickler aber noch keine Angaben.


(fo)



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