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China deutet Ausnahmen von Nexperia-Lieferstopp an


Im Fall der Lieferprobleme beim niederländischen Chiphersteller Nexperia gibt China der Regierung in Den Haag die Schuld. „Die unzulässige Intervention der niederländischen Regierung in interne Unternehmensangelegenheiten hat zum derzeitigen Chaos der globalen Produktions- und Lieferketten geführt“, teilte das Handelsministerium in Peking mit.

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Erst am Freitag war bekanntgeworden, dass die Lieferprobleme bei Nexperia und damit die Folgen vor allem für die deutsche Autoindustrie zunehmen könnten. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur setzte Nexperia die Lieferung von Vorprodukten, den Wafern, an sein chinesisches Montagewerk aus. Das Unternehmen bestätigte, dass Kunden von Nexperia über den Schritt informiert worden seien. Weitere Angaben lehnte das Unternehmen ab.

Das chinesische Handelsministerium teilte weiter mit, man bitte Firmen, die Probleme hätten, das Ministerium zu kontaktieren. Die Behörde werde sich die Lage jener Unternehmen ansehen und Exporte zulassen, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllten. Details zu den Voraussetzungen wurden nicht mitgeteilt

Die Lieferprobleme bei Nexperia entstanden, nachdem die niederländische Regierung die Kontrolle über die von einer chinesischen Konzernmutter geführte Firma mit Sitz in Nimwegen übernommen hatte. Das niederländische Wirtschaftsministerium hatte dabei ein nur sehr selten angewandtes Gesetz genutzt. Dadurch soll die Abwanderung von technologischem Wissen und geistigem Eigentum nach China verhindert werden. China stoppte daraufhin die Ausfuhr von Nexperia-Produkten wie Chips für die Autoindustrie.


(nie)



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Europäischer Gesundheitsdaten(t)raum: „Wer jetzt nicht anfängt, hat ein Problem“


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bessere, datengesteuerte Medizin – mit diesem Anspruch soll unter anderem das geplante Medizinregistergesetz die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung in Deutschland vereinfachen und vereinheitlichen – zahlreiche weitere Gesetze sind entweder in Arbeit oder bereits auf den Weg gebracht worden, etwa das Gesundheitsdatennutzungsgesetz oder die Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). All diese Gesetze sollen den Zugang zu Gesundheitsdaten in Europa – und perspektivisch auch darüber hinaus – ermöglichen. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das Medizinregistergesetz sorgt für Debatten über die Umsetzung, wie aus 67 Stellungnahmen hervorgeht.

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Weit über die übliche Kritik hinaus, etwa die an mangelnder Interoperabilität oder fehlenden Mitteln, geht jedoch die fundamentale Kritik des Netzwerks Datenschutzexpertise. In seiner Stellungnahme (PDF) warnt es, dass zwar den Bedürfnissen der Forschung entsprochen werde, dabei aber „selbst die grundlegendsten Anforderungen des Datenschutzes (Zweckbindung, Transparenz, Schutzvorkehrungen, Kontrolle) missachtet werden“. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit Grundgesetz und Europarecht müsse der Entwurf „umfassend überarbeitet werden“. Doch ausgerechnet diese wohl schärfste Stellungnahme ist auf der Webseite des Ministeriums nicht zu finden – trotz Hinweisen.


Dennis Geisthardt

Dennis Geisthardt

Dennis Geisthard ist Chef des Digital HUB der forschenden Pharmaunternehmen.

(Bild: vfa)

In diesem Spannungsfeld zwischen dem Versprechen auf medizinischen Fortschritt, Sorgen um den Datenschutz und handfesten wirtschaftlichen Interessen positioniert sich auch die Pharmaindustrie. Über die Pläne zur Gesundheitsdatennutzung in Deutschland und Europa, die Kritik und die zentrale Frage, wer am Ende von den wertvollen Gesundheitsdaten profitieren soll, haben wir mit Dennis Geisthardt vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) gesprochen.

Bei einer Veranstaltung der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) wurde von Industrievertretern begrüßt, dass sich Unternehmen im Rahmen des European Health Data Space (EHDS) auf Geschäftsgeheimnisse berufen können, um Datenanfragen abzulehnen. Wie passt das zum Gemeinwohl, wenn man Daten aus einem gemeinsamen Topf bekommt, aber selbst nichts zurückgeben will?

Das Thema geistiges Eigentum ist insbesondere auf internationaler Ebene für uns natürlich wichtig. Wir haben jetzt gesetzliche Verpflichtungen, Daten zu teilen. Das bringt uns in eine Situation, wo wir alle Datensätze, die unter den EHDS-Anwendungsbereich fallen – und das sind wahrscheinlich 99,9 Prozent aller Datensätze, die wir haben – in einem Metadatenkatalog listen müssen, damit sie angefragt werden können.

Aber die Möglichkeit, sich auf Geschäftsgeheimnisse zu berufen, schafft doch ein Schlupfloch?

Die Frage ist: Was passiert mit Datensätzen, die wir eingekauft haben, die wir als Grundlage für unsere Forschung nutzen und aus denen sich gegebenenfalls patentierbare Ergebnisse ableiten lassen? Wenn klar wird, dass Unternehmen A ganz spezifische Daten zu bestimmten Indikationen hat und Unternehmen B das sieht, entsteht natürlich Konkurrenz. Das kann Wettbewerbsverzerrungen auslösen und in Summe die Innovationskraft der gesamten Branche schwächen.

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In welchen konkreten Fällen können solche Ansprüche auf geistiges Eigentum, sogenannte IP-Claims, dann geltend gemacht werden?

Das wissen wir noch nicht. Das ist die Frage, die zuerst beantwortet werden muss. Es gibt eine Industrieinitiative – die Innovative Health Initiative –, die versucht, ein Rahmenwerk und Guidelines zu etablieren, wie im Rahmen des EHDS mit IP-Rechten umgegangen werden soll. Aber eine finale Antwort haben wir bisher nicht.

Wo bleibt da das Gemeinwohl?

Jede Forschungsinitiative ist erstmal gemeinwohlorientiert, weil wir versuchen, die Versorgung besser zu machen. In welchen Fällen das dann mit einem IP-Claim belegt werden kann, sodass ein Antrag auf den Metadatensatz gesondert geprüft werden muss – das wissen wir noch nicht.

Wir wollen und können einen Konsens finden, der allen passt – in spezifischen Datenanfragen und spezifischen Datenfällen. Aber insbesondere für Legacy-Daten – also Daten, die wir vor Inkrafttreten des EHDS erhoben oder eingekauft haben – brauchen wir einen Mechanismus, der diesen Konsens ermöglicht. Sei das eine finanzielle Kompensation oder ein Teil der Gebührenordnung.

Kompensation für wen?

Wenn wir als Unternehmen einen Datensatz bei uns tragen, den wir selbst finanziert haben – entweder weil wir ihn eingekauft oder weil wir selbst eine Studie erstellt haben – dann ist die Frage: Wie wird mit den entstandenen Kosten umgegangen? Dafür muss es einen Kompensationsmechanismus geben.

Bei uns im Forum kam oft die Frage, ob nicht auch die Patienten etwas zurückbekommen sollten – schließlich sind es ihre Daten.

Absolut, das teilen wir. Wir finden auch, dass insbesondere mit Blick auf die Patienten incentiviert werden sollte, dass entsprechende Daten der Forschung zur Verfügung stehen.

In die Richtung, wer seine Daten nicht spendet, zahlt drauf?

Nein, das darf keine Malusregelung sein. Man darf keinen Nachteil dadurch haben, dass man Daten nicht teilt, aber man sollte einen Vorteil haben, wenn man Daten teilt.

Und wie will man langfristig sicherstellen, dass Nicht-Teilen keinen Nachteil bringt?

Das ist schwierig, das würde ich unterschreiben. Aber die Frage ist ja, warum Menschen manche Daten komplett bereitwillig teilen und andere nicht.

Die Bereitschaft der Patienten, Daten zu teilen, ist hoch – vor allem für gemeinnützige Forschung. Bei Pharmaunternehmen gibt es Vorbehalte aufgrund von Profitmotiven, beispielsweise teure Patente auf Medikamente, die den Zugang zu Therapien erschweren und als eigennützig empfunden werden.

Mit den Vorbehalten haben wir zu kämpfen, das macht es schwieriger. Für Europa würde ich das nicht so unterschreiben. Beispielsweise funktionieren unsere Preisbildungssysteme in Deutschland und Europa anders als im internationalen Vergleich. Und das ist gut so, solange sie adäquat Innovationen zulassen. Außerdem ist es so: Wenn ich krank bin, dann bin ich in der Regel bereit, meine Daten für Forschung zu teilen. Und dann ist mir als Patient egal, ob das für Pharmaforschung oder für öffentliche Forschung genutzt wird. Das wird bei dieser Debatte immer vergessen.

Die oft genutzte Faustregel in der Politik ist: Datenschutz ist was für Gesunde. Die Frage ist: Wenn wir präventiv schon Daten bereitstellen können, die in eine allgemeine Versorgungsverbesserung fließen, und ich als Versicherter einen direkten Mehrwert wahrnehme – dass mit meinen Daten etwas gemacht wird, was langfristig eine Verbesserung für mich oder andere bewirken kann – dann wird auch die Bereitschaft höher.

Wäre es nicht insgesamt günstiger, nicht immer mehr auf Widerspruchslösungen (Opt-out) beim Teilen von Gesundheitsdaten zu setzen, sondern in ein gutes Opt-in und vernünftige Aufklärung?

Wir hatten ja lange ein Opt-in bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Ich habe 2022 mal eine Keynote bei einem großen gesetzlichen Krankenversicherer gehalten. Da habe ich in einem Raum voller Krankenkassenvertreter gefragt: Wer hat denn hier eine ePA? Die Händezahl war überschaubar. Und wer nutzt sie? Da blieben vielleicht zwei Hände oben – bei 120 Leuten im Raum.

Ich hatte damals selbst eine ePA, weil es mich technisch interessiert hat. Aber ich hatte nichts davon. Ich bin relativ jung, habe eine überschaubare Krankenhistorie. Und selbst die Chroniker im Raum haben sie nicht genutzt, weil sie keinen messbaren Mehrwert hatten.

Dass nicht aufgeklärt wurde, ist genau das Problem, das wir bis heute bei all unseren TI-Anwendungen haben (Anm. d. Red.: Anwendungen der Telematikinfrastruktur). Die Mehrwerte werden nicht wahrgenommen, nicht richtig kommuniziert, nicht richtig beleuchtet. Das führt dazu, dass die Nutzungsraten absolut niedrig sind. Das müssen wir verbessern.



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Videostreaming: Übernahme von Warner Bros. Discover, Start von HBO Max


Zu sagen, im Bereich der Videostreamingdienste würden sich seit Anfang Dezember die Entwicklungen überschlagen, wäre nicht übertrieben: An manchen Tagen müssen Artikel praktisch stündlich aktualisiert werden. Auf die Nachricht vom Deutschlandstart des Warner-Streamingdienstes HBO Max am 13. Januar 2025 folgte kurz darauf die Schlagzeile, dass Netflix den HBO-Mutterkonzern Warner Bros. Discovery (WBD) aufkauft. Beide Seiten hatten sich bereits auf einen Kaufpreis geeinigt, der sich mit 82,7 Milliarden US-Dollar – aktuell gut 71 Milliarden Euro – in schwindelerregenden Höhen bewegt.

Wie in einem guten Krimi folgte jedoch eine überraschende Wende: Der Medienkonzern Paramount Skydance, der im Bieterstreit um Warner unterlegen war, strebt nun eine feindliche Übernahme an. Entsprechend richtete sich Paramount Skydance an der Unternehmensführung vorbei direkt an die WBD-Aktionäre und unterbreitete ihnen das Angebot, 30 Dollar pro Aktie in bar zu zahlen. Netflix’ Offerte beläuft sich auf 27,75 Dollar, aufgeteilt auf 23,25 Dollar pro Aktie in bar und 4,50 Dollar in Aktien. Die feindliche Übernahme würde damit insgesamt 108,4 Milliarden US-Dollar oder rund 93 Milliarden Euro kosten.

Der direkte Vergleich der Zahlen wäre jedoch eine Milchmädchenrechnung, denn Paramount Skydance will Warner Bros. Discovery als Ganzes übernehmen, inklusive linearer TV-Sender wie CNN und TNT Sports, während Netflix nur die Filmstudios und das Streaming-Geschäft interessiert. Die Ausgliederung der TV-Abteilung von WBD dürfte noch einmal mehrere Dollar pro Aktie bringen, weshalb Netflix sein Angebot für lukrativer hält. Wer sich am Ende durchsetzt, wird aber nicht nur entscheiden, wie viel die Warner-Aktionäre am Ende einstreichen, sondern auch, wie sich die Streaminglandschaft in den USA und international verändert.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Videostreaming: Übernahme von Warner Bros. Discover, Start von HBO Max“.
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iPhone muss sich weiter öffnen: Apple hält EU-Deadline ein


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Die von der EU als Gatekeeper eingestuften Betriebssysteme iOS und iPadOS müssen sich weiter für andere Produkte und Hersteller öffnen. Fristgerecht hat Apple kurz vor Jahresende die ersten Interoperabilitätsvorgaben umgesetzt, die Brüssel unter dem Digital Markets Act im Detail diktiert hatte. Der Konzern scheint damit alle Vorgaben pünktlich zu erfüllen, die er mit aller Kraft loswerden will: Ein beschleunigtes Einspruchsverfahren wiesen die Regulierer ab, Apples Berufung gegen die Interoperabilitätsvorgaben ist beim Gericht der Europäischen Union (EuG) allerdings noch anhängig.

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Eine der zentralen Vorgaben zeigt sich in der ersten Beta von iOS 26.3, dort ist die neue Funktion für eine „Mitteilungsweiterleitung“ integriert. Sie macht es in Zukunft möglich, die iPhone-Mitteilungen in vollem Umfang auch an einem anderen Gerät als nur der Apple Watch zu empfangen und zu verwalten. Bislang leitet iOS die Mitteilungen zwar per Bluetooth weiter, aber nur sehr eingeschränkt. Das ist frustrierend für Träger anderer Uhren, etwa von Garmin & Co. Die Begleit-Apps solcher Accessoires sollen außerdem erweiterte Berechtigungen für den Hintergrundbetrieb auf dem iPhone erhalten, um Daten zügig übertragen zu können. Hier gibt es aktuell oft nervende Verbindungsabbrüche.

Zuvor hat Apple bereits ein neues „Wi-Fi Infrastructure“-Framework aufgesetzt, über das Apps auf dem iPhone gespeicherte WLAN-Zugangsdaten mit einem Accessoire teilen können – auch das war zuvor der Apple Watch vorbehalten. Hier scheint Apple mit iOS 26.2 allerdings eine Funktion entfernt zu haben, die bislang die gesamte WLAN-Historie direkt mit watchOS synchronisierte. Für die ebenfalls vorgegebene „High-Bandwidth Peer-to-Peer Wi-Fi Connection“ hat der Hersteller bereits gesorgt: Seit iOS 26 wird der Standard Wi-Fi Aware unterstützt. Auch AirDrop ist offenbar darauf umgeschwenkt, was Google offensichtlich ermöglicht hat, erstmals den bequemen AirDrop-Datenaustausch mit Android zu ermöglichen.

Bis zum Jahresende muss Apple für andere Hersteller auch „Proximity-triggering pairing“ unterstützen. Dahinter steckt ein bequemer Pairing-Prozess, für den es reicht, ein Accessoire nahe an das iPhone zu halten. Zudem muss der Konzern den NFC-Controller weiter öffnen, sodass Apps darüber etwa Zahlungsdaten an eine Smartwatch oder ein anderes NFC-Gerät übertragen können.

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Für 2026 fordert die EU-Kommission weitere Öffnungsschritte: Dazu gehört, dass sich AirDrop-Alternativen ebenso prominent in das Betriebssystem integrieren dürfen – etwa in das Sharing-Menü. Mit iOS 27 muss Apple außerdem „fremdes“ Media Casting besser unterstützen, es soll die gleichen Rechte und Komfortfunktionen wie AirPlay auf Betriebssystemebene erhalten. Und auch den von den AirPods bekannten schnellen Audiowechsel zwischen eigenen Geräten darf Apple nicht mehr für sich behalten: Andere Kopfhörerhersteller können das voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2026 integrieren.


(lbe)



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