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China hat Nexperia-Chip-Exportverbot aufgehoben, berichtet Zulieferer Aumovio


Im Streit um Chips des Autobranchenzulieferers Nexperia zeichnet sich weitere Entspannung ab. China habe Exportverbote für Halbleiter von Nexperia aufgehoben, sagte Philipp von Hirschheydt, Chef des Autozulieferers Aumovio, der Nachrichtenagentur Bloomberg. Aumovio habe die Auslieferung von Nexperia-Halbleitern und Komponenten mit solchen Chips wieder aufgenommen, nachdem das Unternehmen in dieser Woche eine Exportlizenz aus Peking erhalten habe, sagte von Hirschheydt. Das chinesische Handelsministerium habe nun das breitere Exportverbot aufgehoben, ergänzte er.

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Damit zeichnet sich eine Lösung im Streit zwischen den Niederlanden und China ab. Die niederländische Regierung sei bereit, die Kontrolle über Nexperia abzugeben, wenn China wieder den Export wichtiger Elektronikchips erlaube, hatte Bloomberg zuvor unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen berichtet. Bereits am Donnerstagabend hatte die niederländische Regierung mitgeteilt, dass sie mit einer Wiederaufnahme der Lieferung von Nexperia-Chips aus China in den kommenden Tagen rechne. „Es wird einige Zeit dauern, bis alle Abläufe und Prozesse wieder normal laufen“, sagte von Hirschheydt. In den kommenden vier bis sechs Wochen könne es durchaus noch zu Problemen in der Versorgung kommen.

Die Lieferprobleme bei Nexperia entstanden, nachdem die niederländische Regierung die Kontrolle über die von einer chinesischen Konzernmutter geführte Firma mit Sitz in Nimwegen übernommen hatte. China stoppte daraufhin die Ausfuhr von Nexperia-Produkten wie Chips für die Autoindustrie. Grund für den Konflikt ist laut den Niederländern Missmanagement der chinesischen Unternehmensführung. Der Eingriff der Regierung bei Nexperia sei keine Maßnahme gegen China, hieß es dazu jüngst. Bei Aumovio handelt es sich um eine erst kürzlich vom Continental-Konzern ausgegründete Einheit mit mehr als 86.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Sitz in Frankfurt. Sie entwickelt Elektronik für das sogenannte softwaredefinierte Fahrzeug.

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(fpi)



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E-Zigaretten als Wegwerfprodukt: Politik treibt Verbot voran


Das Aus für die umstrittenen Einweg-E-Zigaretten in Deutschland rückt etwas näher. Der Bundestag forderte die Bundesregierung am späten Donnerstagabend auf, ein Verbot zu prüfen. Den entsprechenden Prüfauftrag hatten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD eingebracht. In dem Text heißt es, die Bundesregierung solle das Vorgehen Frankreichs und Belgiens beachten – in diesen EU-Staaten ist der Verkauf dieser Wegwerfprodukte bereits untersagt. Der Bundesrat hatte sich kürzlich für ein Verbot ausgesprochen, woraufhin die Bundesregierung allerdings rechtliche Bedenken geäußert hatte – nun soll sie schauen, wie das doch machbar wäre.

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Außerdem beschloss das Parlament eine Rücknahmepflicht von E-Zigaretten generell als Teil von Mehrweg- und Einweg-Systemen. Sie können künftig überall dort, wo sie verkauft wurden, auch zurückgegeben werden. Bislang ist das nur in größeren Geschäften möglich. Ein Pfandsystem gibt es weiterhin nicht.

Einweg-E-Zigaretten seien ein Ärgernis und sollten verboten werden, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews. „Sie sind eine Gefahr für die Umwelt, die Gesundheit und die Recyclingbetriebe und eine sinnlose Verschwendung von Ressourcen.“ Der Sozialdemokrat wies darauf hin, dass die Geräte gedankenlos in die Umwelt, den Restmüll und Gelben Sack geworfen werden und dann – gequetscht oder gerieben – Brände in Sortier- und Entsorgungsanlagen verursachten.

Der Verkauf von E-Zigaretten – auch Vapes genannt – ist in Deutschland ein Milliardengeschäft, nach einer Schätzung des Branchenverbandes Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) geben die Bundesbürger dafür in diesem Jahr 2,4 Milliarden Euro aus, Tendenz steigend. Ein Zehntel entfällt auf Einweg-Produkte und der Rest auf Geräte, die man aufladen und neue Flüssigkeit ergänzen kann.

Vapes erzeugen Dampf, der inhaliert wird und nach Früchten oder Menthol schmeckt. Der Dampf enthält deutlich weniger Schadstoffe als der Rauch von Tabakzigaretten, Mediziner warnen dennoch vor den Gesundheitsgefahren und der Wirkung von Nikotin, das abhängig macht.

Die Einweggeräte halten für einige Hundert oder maximal etwa tausend Züge, dann sind sie leer und müssen weggeworfen werden. Der kleine Tank, in dem die Flüssigkeit ist, kann nicht aufgefüllt und die verbaute Batterie nicht nachgeladen werden. Chinesische Marken wie Elfbar sind mit Wegwerf-Produkten stark präsent. Große Tabakkonzerne wie Philip Morris und British American Tobacco (BAT) haben die E-Zigaretten ebenfalls im Sortiment, dies als Einweg- und Mehrweg-Variante. Besonders unter jungen Leuten sind die Wegwerfprodukte beliebt, was Sorgen schürt.

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Kommt es nun zum Verbot – werden die Einweg-Vapes bald vom Markt genommen? Aus Sicht der Grünen-Bundestagsabgeordneten Julia Schneider wäre das „der unbürokratischste und effizienteste Weg“. Andere Länder in Europa wie Belgien und Frankreich hätten es vorgemacht. „Deutschland sollte hier nicht hinten anstehen.“

Aber taugen solche Staaten, wo die Einweg-E-Zigaretten bereits verboten wurden, als positives Beispiel? Der frühere SPD-Politiker und heutige Lobbyist des Tabakkonzerns Philip Morris, Torsten Albig,
schüttelt den Kopf. Solche Verbote führten meist zu unerwünschten Nebeneffekten wie einem Anstieg des illegalen Handels. In Frankreich habe der Konsum illegaler Produkte stark zugenommen.

Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartigen Erzeugnisse (BVTE) hält ebenfalls nichts von einem Verbot. Schon jetzt würden viele E-Zigaretten illegal verkauft, ohne dass der Staat richtig eingreife. „Das Verbot wäre nur eine weitere Regelung, deren Einhaltung der Staat kaum kontrollieren würde.“

Und Dustin Dahlmann vom BfTG weist darauf hin, dass die Nachfrage nach den Einweg-Produkten schon jetzt sinke – 2024 habe ihr Marktanteil 15 Prozent betragen und damit 5 Prozentpunkte mehr als derzeit. Außerdem laufe die im Februar 2027 greifende Verschärfung der EU-Batterieverordnung doch ohnehin auf ein Aus für die Wegwerfprodukte hinaus, sagt Dahlmann. Dann dürfen der Regelung zufolge nur noch Geräte verkauft werden, deren Batterien „leicht entfernt und ausgetauscht werden können“.

Ein klares Verbot sei das aber keineswegs, moniert Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Möglicherweise werde die Industrie die Wegwerfprodukte nur etwas modifizieren und dann weiter anbieten. Ein eindeutiges Verbot der Einweg-E-Zigaretten sei hingegen überfällig. „Zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt müssen die Produkte schleunigst vom Markt verschwinden“, sagt der Umweltschützer. Durch die Wegwerfprodukte werden wichtige Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Kupfer verschwendet. Frankreich und Belgien hätten bereits erfolgreich vorgemacht, wie man dem einen Riegel vorschiebe.

Und was sagen Händler vor Ort? Sebastian Jähn bleibt gelassen, er betreibt in Düsseldorf-Benrath ein Tabakwarengeschäft. Der 44-Jährige verkauft die E-Zigaretten-Marken Veev von Philip Morris und Vuse von BAT. Etwa die Hälfte des Vaping-Geschäfts entfalle auf Einweg- und die andere Hälfte auf Mehrweg-Produkte, sagt er. Schon jetzt nimmt er Altgeräte für eine sachgemäße Elektroschrott-Entsorgung zurück. Aber: „Das kommt sehr selten vor, dass jemand das Gerät zurückbringt – es ist wohl leider einfacher, das in die Mülltonne zu schmeißen.“

Künftig wird Jähn nicht nur Veev- und Vuse-Geräte zurücknehmen müssen, sondern auch Produkte von anderen Herstellern, die er gar nicht verkauft. Stört ihn das? Nein, sagt er: „Da wird eh nichts zurückkommen.“ Und was sagt er zu einem möglichen Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten? „Das fände ich gut – es gibt ja Mehrweg-Varianten, die sind besser für die Umwelt.“


(nen)



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iOS: Alternative App-Marktplätze jetzt in 29 Ländern


In insgesamt 29 Ländern der Erde hat Apple sogenannte alternative App-Marktplätze (Alternative App Marketplace, AAM) offiziell genehmigt – üblicherweise auf Druck des jeweiligen Regulierers. Die jüngste Region ist Japan, wo mit Freigabe von iOS 26.2, die vermutlich im Dezember erfolgt, eine Entscheidung der dortigen Fair Trade Commission aus dem vergangen August umgesetzt wird. Betroffen ist allerdings nicht nur der iPhone-Hersteller: Auch Google muss baldmöglichst die einfachere Installation von Alternativen zum Play Store ermöglichen.

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Bereits startbereit für Japan sind nach Nutzerangaben sowohl der Epic Games Store als auch der AltStore PAL (demnächst wohl eher AltStore NTSC-J), sobald die Beta von iOS 26.2 auf dem Gerät ist. Weitere AAMs könnten zeitnah folgen. Apple hatte das Grundgerüst für die Installierbarkeit solcher App-Store-Alternativen dereinst in der EU gelegt, die als Vorreiter bei der Regulierung des Konzerns mittels Digital Markets Act gilt.

Allerdings passt Apple die jeweiligen Möglichkeiten für die lokalen App-Anbieter an die jeweilige Gesetzeslage an. So sind in den USA etwa noch keine AAMs erlaubt, dennoch muss Apple aber alternative Bezahlwege freigeben. Der Konzern wehrt sich zumeist gerichtlich oder zumindest mit Lobbyaktivitäten gegen die Regulierung, dies gilt auch für weitere Freigabezwänge, wie sie etwa die EU-Kommission bis ins kleinste Detail einfordert.

Die 29 Weltregionen mit alternativen App-Marktplätzen bestehen aus den 27 EU-Staaten, das genannte Japan sowie Brasilien. Sehr bald soll auch Australien hinzukommen, womit Land 30 „geknackt“ wäre. Apples größer Markt, die USA, ist bislang noch umkämpft – bis zu einer AAM-Entscheidung könnten Jahre vergehen. In Großbritannien droht Apple unterdessen teurer gerichtlicher Ärger, der ebenfalls in eine AAM-Freigabe münden könnte, auch wenn diese bislang noch nicht entschieden ist.

Apple hatte in Großbritannien zuletzt mit der EU als marktpolitisches Negativbeispiel argumentiert. Den Digital Markets Act lehnt der iPhone-Hersteller in seiner jetzigen Form öffentlich ab. Der Konzern sieht unter anderem die „fundamentalen Rechte auf Privatsphäre und Onlinesicherheit der Nutzer“ gefährdet.

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(bsc)



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Kalifornien stärkt Datenschutz: Das Ende des Cookies, wie wir ihn kennen?


In Kalifornien wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das es Verbraucher künftig deutlich einfacher machen soll, ihre Daten beim Surfen im Internet zu schützen. Wie The Markup berichtet, verpflichtet das Gesetz Browser-Anbieter dazu, eine Opt-out-Funktion bereitzustellen, die Websites automatisch darüber informiert, dass persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Obwohl das Gesetz 566 zunächst nur in Kalifornien gilt, könnte es auch für Menschen in anderen US-Bundesstaaten positive Effekte mit sich bringen.

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Das Gesetz ist in den USA das erste seiner Art und wurde sowohl von der California Privacy Protection Agency als auch von mehreren Datenschutzorganisationen gefördert. Browser wie Google Chrome oder Microsoft Edge haben jetzt bis Anfang 2027 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen und Nutzern eine entsprechende Opt-out-Funktion bereitzustellen. Emory Roane ist stellvertretender Politikleiter bei der Organisation Privacy Rights Clearinghouse. Er sagt, die technische Umsetzung sei unkompliziert und könnte auch über alle Bundesstaaten hinweg Auswirkungen haben.

Kalifornien bietet im Rahmen des California Consumer Privacy Act schon seit Längerem Datenschutzmaßnahmen, die Einwohner beispielsweise die Möglichkeit bieten, der Weitergabe persönlicher Daten zu widersprechen. Befürworter des neuen Gesetzes verweisen allerdings darauf, dass Nutzer bisher jede Website einzeln aufrufen mussten, um die Einstellung vorzunehmen. Durch das neue Gesetz soll dieser Vorgang automatisiert werden und das Opt-out mit nur einem einzigen Klick ermöglichen.

Einige Anbieter wie Mozilla haben ähnliche Funktionen im Rahmen eines Standards mit dem Titel Global Privacy Control schon freiwillig implementiert. Wird diese Einstellung in Firefox aktiviert, übermittelt der Browser automatisch die Präferenz der Benutzer an die Websites. Mehrere US-Bundesstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen zur Einhaltung zu verpflichten, und Kaliforniens Generalstaatsanwalt hat sogar schon rechtliche Schritte eingeleitet, wenn der Datenschutz ignoriert wird. Bislang waren Browser allerdings nicht dazu verpflichtet, eine solche Funktion standardmäßig anzubieten.

In Verbindung mit aktuellen Entwicklungen in anderen Bundesstaaten könnte das neue Gesetz 566 einen Wendepunkt markieren, der darüber entscheidet, wie in den USA zukünftig mit Onlinedaten umgegangen wird. Experten gehen davon aus, dass es für Unternehmen kaum umsetzbar wäre, die Funktion ausschließlich kalifornischen Nutzern bereitzustellen. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Opt-out-Option landesweit angeboten werden könnte. Wie diese Umsetzung im Detail aussehen wird, bleibt allerdings unklar. Einige Websites könnten versuchen, den Standort ihrer Besucher zu ermitteln und die Funktion nur dann bereitzustellen, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das birgt laut Roane aber Risiken, da das Gesetz für alle Einwohner Kaliforniens gilt – unabhängig davon, wo sie sich gerade aufhalten.

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Der politische Leiter von Privacy Rights Clearinghouse geht zudem davon aus, dass das Gesetz 566 künftig ausgeweitet werden könnte. Denkbar wäre beispielsweise, dass auch Smart-Home-Geräte oder vernetzte Fahrzeuge in Zukunft Opt-out-Einstellungen anbieten müssen. Er begrüßt den Vorstoß des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom, der das Gesetz zum Schutz der Daten von Internetnutzern kürzlich unterzeichnet hat. „Aber wir sind noch weit davon entfernt, dass diese Rechte wirklich einfach im ganzen Land und über die Grenzen hinweg ausgeübt werden können, selbst in Bundesstaaten wie Kalifornien, wo wir diese Rechte haben“, so Roane.

Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.


(jle)



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