Künstliche Intelligenz
Cisco-Switches: Mehr Sicherheit – auch wenn es noch keine Patches gibt
Cisco bringt eine ganze Reihe von Neuerungen im Netzwerkumfeld. Darunter neue Smart Switches der Catalyst-9000-Serie gezielt für Campus-Umgebungen. Erst Anfang des Jahres gab es im Rechenzentrumsumfeld die Ankündigung zu Nexus 9000 Smart Switches in Kooperation mit AMD Pensando. Cisco möchte damit die Sicherheitslösung Hypershield an den Rand der Netzwerke bringen, um den Datenverkehr zwischen den Endgeräten besser zu kontrollieren. Zudem gab es ein Wi-Fi Campus Gateway und Wi-Fi 7 Access-Points für Umgebungen mit hoher Dichte an Nutzern.
Die ersten beiden Modelle stellen die nicht-modularen Catalyst 9350 Smart Switches für den Access-Bereich und die modularen Catalyst 9610 Smart Switches für Core und Distributionsebenen dar. Beide basieren auf der vereinheitlichten Silicon-One-Architektur. Dabei sind spezifische Anwendungsslices des ASICs programmierbar gestaltet, wodurch spezifische Anwendungen direkt auf dem ASIC betrieben werden können. Zusätzlich gibt es einen Co-Prozessor.
Netzwerk-Security mit Hypershiels
Als Anwendungsbeispiel nennt Cisco die Sicherheitslösung Hypershield, die als Agent auf diesen Switches laufen soll. Falls eine Komponente eine Sicherheitslücke aufweist, es aber keinen Patch gibt oder bis der Patch eingespielt ist, soll Hypershield über sogenannte kompensierende Kontrolle Segmentierungsrichtlinien auf Switch-Ebene implementieren, um attackierende Traffic-Muster zu blocken. Damit sollen sie als sogenannter Enforcement Point im UZTNA-Framework (Universal Zero Trust Network Access) dienen. Für besonders sensible Datenströme bietet Cisco nun auch eine Funktion zur sogenannten Security Service Insertion, mit der sich der Verkehr gezielt an spezialisierte Next Generation Firewalls mit Layer-7-Intelligenz, beispielsweise einem integrierten IPS, weiterleiten lässt. Dadurch wird eine optimale Ausnutzung der vorhandenen Sicherheits- und Netzwerkressourcen erreicht. Ferner gibt es Integrationen mit den ThousandEyes- und Splunk-Plattformen, um die Sichtbarkeit in puncto Netzwerk- und Applikationsperformance, als auch der Sicherheit zu verbessern.
Neben diesen Features liefern die Switches einige wenige Neuerungen gegenüber den direkten Vorgängern in der 9300- und 9600-Modellreihe. Die 9350er-Switche kommen auf einer Höheneinheit daher und unterstützen nun UPoE+ bis 90 Watt, also 802.3bt Klasse 8 und MultiGigabit Ethernet bis 10G im Downlink und bis 100G Uplinks, um den gestiegenen Bandbreiten- und Leistungsbedarfen im Wi-Fi-Umfeld gerecht zu werden. VXLAN unterstützen diese Switche nicht. Die Switche sollen zudem post-quantenresistente Algorithmen für MACsec, IPsec und WAN MACsec zur Verschlüsselung der Links unterstützen.
Innerhalb des UZTNA-Frameworks fungieren die neuen Switches als durchsetzende Knotenpunkte (Enforcement Points), die Sicherheitsrichtlinien konsequent umsetzen. Für besonders sensible Datenströme bietet Cisco nun die Funktion Security Service Insertion, mit der sich der Verkehr gezielt an spezialisierte Firewalls weiterleiten lässt. Dadurch wird eine optimale Ausnutzung der vorhandenen Sicherheits- und Netzwerkressourcen erreicht.
Die Catalyst-9610-Switche bieten ein modulares Chassis mit 10 Einschüben auf 18 Höheneinheiten. Jeder Slot soll bis zu 6,4 Tbit/s Durchsatz unterstützen. Bei über 120 kg Gewicht möchte man nicht der Integrator sein, der dies in das Rack bringen muss. Der Switch unterstützt zwei redundante Supervisor und Stackwise Virtual zur Kombination von zwei Chassis zu einem logischen Verbund. Auf Anschlussebene bietet er bis zu 256 × 100G QSFP28 oder 16 × 400G QSFP-DD. Dazu bringt er acht Netzteile und vier Lüftereinheiten mit. Zudem unterstützt er gemäß Datenblatt 8 GByte QoS-Puffer mit hierarchischem QoS, 256 Bit MACsec und VXLAN für Ciscos Software Defined Access (SDA) oder BGP-EVPN-Umgebungen. Als Betriebssystem kommt auf beiden das bewährte IOS-XE zum Einsatz.
Wi-Fi 7 von Cisco
Ein weiteres neues Produkt ist Ciscos neue CW9179F Wi-Fi 7 Access-Point-Serie. Sie soll insbesondere für Umgebungen mit hoher Dichte an Nutzern, etwa Stadien, dienen. Dazu soll er sich flexibel über softwarekontrolliertes Beam Switching anpassen können. Sie erlaubt es, die Funkabdeckung flexibel in drei verschiedenen Konfigurationen anzupassen, wodurch der Access-Point in Umgebungen, in denen sich Nutzerverhalten und Geräteverteilung stetig ändern, dynamisch agieren können soll. Zusätzlich bietet er zweimal 4×4:4 Antennen im 5-GHz-Band und jeweils einmal 4×4:4 Antennen im 2,4- und 6-GHz-Band, die entsprechend unidirektional und nicht omnidirektional sind. Außerdem bietet er zwei 10G Uplinks zum Switch für Redundanz und Link-Aggregation.
Mit der Einführung des Cisco Campus Gateway sollen Kunden, die bisher On-Premises-Controller mit zentraler Traffic-Ausleitung genutzt haben, ohne Anpassung der Netzwerkarchitektur auf die Meraki Plattform wechseln können. Die Access-Points tunneln dabei den Datenverkehr zum zentralen Campus Gateway, der den Datenverkehr dann zentral ausleitet. Bisher war nur ein lokales Ausleiten möglich. Unterstützt werden bis zu 5000 Access-Points und 50.000 Clients. Die Lösung erscheint insbesondere für Gast-WLANs interessant, um den Datenverkehr in entsprechende WLAN-DMZs zu tunneln.
Vereinheitlichtes Management
Zudem vereinheitlicht Cisco das Management, indem eine neue vereinheitlichte Oberfläche für On-Premises- und das Meraki Cloud-Management eingeführt wurde. Hierbei handelt es sich um eine weitere von Kunden erwartete Vereinheitlichung, nachdem auch die Access-Points und Lizenzmodelle angeglichen wurden.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Überblick: Diese Airlines nehmen AirTags zum Gepäck-Tracking
Mittlerweile unterstützen insgesamt 30 Fluggesellschaften die Möglichkeit, über Apples „Wo ist?“-Findenetzwerk nach verlorengegangenem Gepäck zu suchen. In dieser Woche kam der saudische Flag-Carrier Saudia Airlines hinzu, wie lokale Medien berichteten. Dies sei Teil des „kontinuierlichen Engagements für die digitale Transformation“ der Fluggesellschaft, so Technikchef Abdulgader Attiah. Man wolle die Erfahrung der Fluggäste mit „modernster Technik und innovativen Lösungen“ stärken.
Erst User, dann auch Fluggesellschaften
Tatsächlich hilft die „Wo ist?“-Funktion Menschen dabei, mehr Einblick in die Gepäcksituation beim Reisen zu erhalten. Findet sich ein Tracker (es kann ein AirTag, aber auch ein kompatibles „Wo ist?“-Gerät sein, von denen es mittlerweile sehr viele gibt) im Aufgabegepäck, lässt sich etwa stets feststellen, ob die Koffer wirklich mitgekommen sind oder aber noch am Ausgangsflughafen stehen. Mit der sogenannten Präzisionssuche, sobald sich das Objekt in der Nähe befindet, lässt sich sogar feststellen, ob der Koffer bald vom Band rollt. Perfekt ist das Tracking zwar nicht immer, weil Apple-Geräte anderer Menschen zur Positionsweitergabe in der Nähe sein müssen (mit Ausnahme der Präzisionssuche im Nahfeld), doch sind diese bekanntermaßen weit verbreitet. Apple hat laut eigenen Angaben mittlerweile drei Milliarden iPhones verkauft.
Die seit dem vergangenen Jahr ausgerollte Erweiterung von „Wo ist?“ auf Airlines verbindet nun beide Welten: Die Systeme der Fluggesellschaften zum Auffinden verlorenen Gepäcks und die Daten aus AirTag und Co., die die Nutzer bereitstellen. Apple hat dazu in iOS und über ein Webportal eine Freigabe implementiert, mit der man einzelne Tracker für solche Suchen nutzen kann. Daten des Users bleiben dabei geschützt. Die Weitergabe der Informationen ist über die „Wo ist?“-Anwendung möglich, Mindestvoraussetzung sind iOS oder iPadOS 18.2 sowie macOS 15.2. Anschließend lässt sich auch ein Link teilen, bei dem die Ortsangabe automatisch aktualisiert wird.
Die Airlines, die „Wo ist?“ für Gepäck unterstützen
Die Liste der Gesellschaften, die „Wo ist?“ aktuell unterstützen, wird immer länger. Hier eine aktuelle Übersicht:
- AJet
- Aer Lingus
- Air Canada
- Air France
- Air India
- Air New Zealand
- American Airlines
- Austrian Airlines
- Breeze Airways
- British Airways
- Brussels Airlines
- Cathay Pacific
- China Airlines
- Delta
- Eurowings
- Finnair
- Iberia
- JetBlue
- KLM
- Lufthansa
- Porter Airlines
- Qantas
- Saudia
- Singapore Airlines
- SunExpress
- SWISS
- Turkish Airlines
- United
- Virgin Atlantic
- Vueling
Im Falle eines Gepäckverlustes sollte man im Rahmen der Meldung bei der Airline jeweils angeben, dass man „Wo ist?“-Nutzer ist. Dann wird der Link übergeben. Das Tracking wird automatisch gestoppt, sobald man sein Gepäck wieder hat.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Missing Link: Die Wegschaubehörden | heise online
Es ist ein Paradoxon: Mit fortschreitender Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Cyberwar wären Datenschutz und Datensicherheit eigentlich immer wichtiger. Doch ausgerechnet jene, die sich von Amts wegen darum kümmern müssen, werden immer leiser.
Wann haben Sie zuletzt von den Datenschutzbeauftragten gehört? Heise-Meldungen gelten dafür nicht, aber auch unter diesen finden sich inzwischen zahlreiche eigentümliche Exemplare. Etwa die, dass der europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski keine rechtlichen Einwände mehr gegen die Nutzung von Office 365 durch die Europäische Kommission vorbringt. Ein Thema, bei dem die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden seit fünf Jahren keine Lösung herbeigeführt haben — genau so wenig wie Anbieter Microsoft.
In der Debatte um die elektronische Patientenakte spielt das CCC-Umfeld eine ungleich wichtigere Rolle, beim Thema Digitale Identitäten ist das BSI weitgehend alleine unterwegs. Wie kann es sein, dass im Zeitalter angewandter künstlicher Intelligenz und damit der Auswertung und Verknüpfung großer Datenbestände ausgerechnet die Datenschutzbeauftragten auffallend leise sind? Müssten sie nicht derzeit mehr zu tun haben und präsenter sein, denn je zuvor?
Datenschutz wäre eigentlich immer relevanter
Der Datenschutz ist von einer theoretischen Diskussion über Machtpotenziale wie im Volkszählungsurteil längst zu einem ganz praktischen Thema geworden, das überall eine Rolle spielt. Es gibt mehr vernetzte Geräte als je zuvor. Und es gibt mehr Sensorik, die darin steckt, jede Menge Software, die irgendwelche Daten abgreift. Für Unternehmen und Organisationen gibt es kaum einen Grund, sie nicht einzusetzen.
Moderne Autos etwa stecken voller Sensorik, unter anderem Kameras. Und wohin diese Daten gehen, wie sie verarbeitet werden, durch wen und was mit diesen geschieht? Ein überaus alltagsrelevantes Thema. Und auch in Deutschland sitzt eine Vielzahl an Autoherstellern — oder europäische Firmenzentralen derselben, sodass deutsche Aufsichtsbehörden zuständig sind.
Doch von kritischer Draufsicht ist dort regelmäßig nichts zu sehen. Selbst wenn in anderen Ländern rund um den Globus die Thematik wie die der potenziellen Schnüffelautos aufgegriffen wird, die Erna und Dieter im Garten, am Zebrastreifen und beim Wildpinkeln filmen, deren Sensorik für Polizei eine Fundgrube wäre, von deutschen Aufsichtsbehörden hört man dazu: so gut wie nichts.
Da gibt Niedersachsens Beauftragte mal bekannt, sich in enger Abstimmung mit Volkswagen und anderen Aufsichtsbehörden zu befinden. Aber tatsächliches handeln? Nur in den seltensten Fällen passiert etwas.
Sprechen ist wie Aufsicht, nur billiger
Das liegt auch an den Datenschutzaufsichtsbehörden. Die haben über die Jahre zwar mehr Personal bekommen. Aber dass sie tatsächlich ihr Gebiss poliert und kräftig zugebissen hätten, kann nicht seriös berichtet werden. Wer sollte es Unternehmen oder Behörden also verdenken, dass sie im Wissen darum, dass die Aufsichtsbehörden zwar maulen, am Ende aber doch vor einer härteren Gangart meist zurückschrecken, auf nichts Substanzielles verzichten würden?
Talk is cheap, heißt es in der Politik. Und aufsichtsbehördliches Handeln ist teuer: das wäre mit Papierkrieg, Zeitaufwand und möglicherweise auch zu verlierenden Gerichtsprozessen verbunden.
Natürlich lässt sich hervorragend darüber streiten, inwieweit Deutschlands Datenschutzdiskussionen teils etwas artifiziell geraten sind. Immerhin gibt es kein Land auf diesem Planeten mit mehr juristischen Fachzeitschriften, in denen selbst die absonderlichsten und interessengeleiteten Interpretationen des Datenschutzrechts breit ausgewalzt werden, um dann im Diskurs als veröffentlichte und somit absolut seriöse Argumente vorgetragen zu werden. Wer mit Anwälten spricht, die vom Fach sind, bekommt schnell ein Gefühl dafür, wie viele der Debatten primär dazu da sind, Verfahren jeder Art in die Länge ziehen zu können und Rechtsklarheit zu vermeiden.
Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Doch es gehört zu den wundersamen deutschen Eigenschaften, daran zu glauben, dass Deutschland im digitalen Raum von besonders scharf durchgreifenden und die Beteiligten verunsichernden Aufsichtsbehörden stranguliert würde. Irgendwie scheint dieses Narrativ immer noch zu verfangen.
Dabei gibt es wirklich erstaunliche Fälle: Der Hessische Datenschutzbeauftragte etwa wurde verklagt, weil er meinte, dass er Bürgerbeschwerden nicht scharf nachgehen müsse. Und bekam vor dem EuGH Recht: das sei durchaus die Rechtslage.
Ein absurder Fall: Bürger verlangen von Aufsichtsbehörden, Verstöße schärfer zu ahnden – und die wollen das auf keinen Fall müssen. Auch in anderen Fällen werden inzwischen Datenschutzaufsichtsbehörden verklagt, weil sie zu wenig tun.
Schuld trägt vor allem die Politik
Diese Situation ist nur zum Teil das Verschulden der oftmals eher spröden und nicht gerade als Karrieresprungbrett für Beamte bekannten Behörden. Der Großteil der Misere ist politisch gewollt — und längst bis in weite Teile der Grünen hinein hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass Datenschutz der Digitalisierung im Weg stehen würde.
Ein Grund, warum etwa die grün-schwarze Landesregierung in Hessen weder etwas gegen die IP-Vorratsdatenspeicherung noch gegen Palantirs Analysesoftware bei der Landespolizei einzuwenden hat. Und die FDP? Die hatte damit in Teilen auch schon lange ihre Probleme. Mit ihrem bundespolitischen Ausscheiden allerdings ist ihre Bedeutung derzeit vernachlässigbar. Doch auch sie frönte zuletzt einem Narrativ, das von CSU bis Grünen gepflegt wird: Es braucht einen ganz anderen Ansatz, um Digitalisierung und Datenschutz zusammenzubekommen.
Statt knallharter behördlicher Aufsicht, die Verfehlungen ahndet, soll ein Wischi-Waschi-Beratungsauftrag erfüllt werden. Und nur bei den ganz, ganz unbelehrbaren soll wirklich einmal durchgegriffen werden. Vielleicht aber besser auch nur dann, wenn das nicht der Wirtschaft schadet. Denn es ist ja auch alles schrecklich kompliziert, vom Datenschutz über die KI-Verordnung und den Data und Data Governance Act bis hin zum Digital Services Act greifen Regelungen ineinander und teilweise aneinander vorbei, regeln ähnliche Sachverhalte und erlauben und verbieten ganz unterschiedliche Dinge.
Und wenn die Politik so komplizierte Geflechte in die Welt setzt, was läge da näher, als, man ahnt es bereits, deren Anwendung im Nachhinein abzuschwächen? Indem aus einer Aufsicht mit Kontrollfunktion eher eine Pausenaufsicht wird, die pädagogisch wertvoll den Kindern bei der Einhaltung der Regeln unter die Arme greift und nur im Ausnahmefall Sanktionen ergreift?
Unabhängig, aber bitte nicht zu kritisch
Die Politik erklärt Unternehmen, Behörden und Organisationen seit Jahren in gewisser Weise für zu blöd, Regeln zu verstehen und einzuhalten, nachdem diese über Jahre die ach so große Komplexität beklagt haben. Kein Phänomen des Datenschutzes alleine, aber hier ist es besonders auffällig: seitdem Datenschutz politisch stärker unter Druck steht und zum Sündenbock für die sowohl von Politik, Behörden und Unternehmen an vielen Stellen schlicht nicht oder falsch angegangene Digitalisierung erklärt wurde, agieren diese immer vorsichtiger.
Auch deshalb, weil Vertreter einer härteren Linie unter den Datenschutzbeauftragten von der Politik zuletzt mehrfach abgesägt wurden oder die Stellen schlicht über Monate und Jahre gar nicht mehr besetzt wurden, sind die heutigen Datenschutzaufsichtsbehörden in weiten Teilen als Verwaltungsaufsichten besetzt – die formelle Unabhängigkeit, die die Datenschutzgrundverordnung vorschreibt, endet schnell.
Eine Möglichkeit: die Zuständigkeiten zu verschieben. Das droht etwa bei der Datenschutzaufsicht über die Nachrichtendienste schon seit einer ganzen Weile: Egal wie freundlich die Datenschützer mit den Diensten umgehen, egal, wie wenig sie real kontrollieren oder einwenden, die Kontrollkompetenz wollte schon der ehemalige Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) lieber an eine andere Stelle auslagern, den Unabhängigen Kontrollrat, der die Nachrichtendienstarbeit auch sonst kontrolliert.
Dass spätestens da, wo Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, mit Landesämtern für Verfassungsschutz oder dem Bundeskriminalamt interagieren dann doch wieder die jeweiligen Datenschutzaufsichtsbehörden ins Spiel kommen: in der politischen Debatte lässlich. Denn es ginge ja darum, den Datenschutz „zurechtzustutzen“.
Ein ähnliches politisches Signal: bei staatlichen Vorhaben wird in Gesetzen vom sogenannten „Einvernehmen“ auf ein „Benehmen“ reduziert. Sprich: Statt dass die Datenschutzaufsicht grünes Licht geben müsste, reicht es, dass sie ihre Bedenken zu Protokoll gegeben hat. Datenschützer nerven und damit sollen sie aufhören, egal ob Vorratsdatenspeicherung, Gesundheitsdaten oder KI-Einsatz bei Videoüberwachung durch Polizei oder in anderen Kontexten.
Nicht nur Datenschutzaufsicht unter Beschuss
Damit sind die Datenschützer am Ende nicht allein. Exakt das gleiche Schicksal droht derzeit in anderen Bereichen: Weil die KI-Verordnung kompliziert ist, soll die zuständige Behörde viel weniger sanktionieren als vielmehr protegieren. Und weil das auch für die Cybersicherheit gilt, soll natürlich auch bei der NIS2-Richtlinie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor jedem Eingreifen doch bitte möglichst die Hand reichen, um darbende deutsche Unternehmen bei der Regeleinhaltung zu unterstützen. Der Präsident der Bundesnetzagentur hat viele Male öffentlich betont, wie wichtig die Beratungsfunktion bei der deutschen Umsetzung der KI-Verordnung ist. Als ob Aufsichtsbehörden Consultingfirmen wären.
Digitalpolitik ist Machtpolitik heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Und genau das ist es, worum es derzeit an vielen Stellen geht: Statt einem behördlichen Aufsichtsregime soll eine Art Digitalisierungsförderung stehen. Gegen letzteres spricht eigentlich auch wenig – aber es ist eine völlig andere Aufgabe, die in Aufsichtsbehörden wenig verloren hat. Niemand käme auf die Idee, etwa die Wirtschaftsförderung eines Bundeslandes mit der Bau-, Lebensmittelaufsicht oder den finanzbehördlichen Aufgaben zu betrauen. Aber vielleicht ist das auch nur noch eine Frage der Zeit, bis die Steuerfahndung als Steuerberater für darbende deutsche Unternehmen tätig werden soll?
Falk Steiner ist Journalist in Berlin. Er ist als Autor für heise online, Tageszeitungen, Fachnewsletter sowie Magazine tätig und berichtet unter anderem über die Digitalpolitik im Bund und der EU.
So ist es fast schon als Glücksfall zu betrachten, dass sich zumindest beim Datenschutz ein anderer Zweig der Rechtsdurchsetzung inzwischen alternativ herausgebildet hat: Immer häufiger müssen sich Unternehmen Massenverfahren beim immateriellen Schadenersatz stellen. Die jeweils eingeklagten Summen pro Fall sind in der Regel marginal – doch je mehr Betroffene diese Rechte geltend machen, umso höher sind die Risiken, die mit Schlamperei beim Datenschutz verbunden sind.
Zumindest solange, bis die Politik auch hier ein Risiko für die Wirtschaft sieht und die rechtlichen Regeln dafür wieder abändert. Die Datenschutzaufsichtsbehörden können sich über die Entlastung freuen. Und weiter in Arbeitskreisen Positionspapiere schreiben, warum es auf den Einzelfall ankommt, ob die datenschutzrechtliche Bewertung des Einsatzes dieser oder jener Software zu kritisieren wäre.
Vielleicht ist es also einfach an der Zeit, einzusehen, dass Digitalisierung nur dann Regeln folgt, wenn die Bürger in allen Feldern die Möglichkeit bekommen, böswillige oder schlampende Akteure in Grund und Boden zu klagen – dann können die staatlichen Aufsichtsbehörden sich auf die politisch derzeit gewünschte Beratungsleistung konzentrieren.
(nen)
Künstliche Intelligenz
„Ikejime“: Roboter verarbeitet Fisch auf „humane Weise“ und verbessert Geschmack
Das kalifornische Start-up Shinkei Systems möchte mit seinen Poseidon-Robotern die traditionelle japanische Fischverarbeitung „Ikejime“ neu beleben. Die Roboter sollen an Bord von Schiffen mit dieser Methode frisch gefangene Fische manuell auf „humane Weise“ töten. Früher haben Menschen diesen arbeitsintensiven und damit teuren Prozess erledigt, bis er aus Rentabilitätsgründen weitgehend eingestellt wurde. Ikejime hat jedoch einige Vorteile: Der Fisch soll leckerer schmecken, eine bessere Textur haben und länger haltbar sein.
Nur einige wenige Restaurants in den USA bieten mit Ikejime verarbeiteten Fisch an. Der Prozess ist auch für hochpreisige Nobelrestaurants meist zu teuer. Shinkei Systems wittert hier die Chance, das große Geld zu machen und Fisch, der auf diese traditionelle japanische Weise verarbeitet wird, an gehobene Restaurants gewinnbringend verkaufen zu können. Das Unternehmen verspricht, diesen Fisch durch die Automatisierung des Verarbeitungsprozesses günstiger und damit verfügbarer zu machen.
Stressfreie Fischverarbeitung
Die Anwendung des Ikejime-Verfahrens bedeutet für den Fisch einen schnellen Tod. Ihm werden bei lebendigem Leib mit einem Spieß das Gehirn durchbohrt und die Kiemen durchtrennt. Mitunter wird auch noch das Rückenmark mit einem weiteren Schnitt unterbrochen. Dadurch wird die Bildung von Stresshormonen und Milchsäure verhindert, die den Geschmack des Fisches beeinträchtigen können. Denn oft ersticken Fische qualvoll auf den Fischerbooten und schütten dabei Stresshormone aus und bilden Milchsäure.
Die übermannshohen Poseidon-Roboter in Form eines Schrankes automatisieren den Ikejime-Prozess, auf den Rückenmarksschnitt wird dabei jedoch verzichtet. Der Fisch wird durch eine Öffnung in den Roboter eingeführt. Eine Künstliche Intelligenz (KI) identifiziert die Fischart und bestimmt, wo sich das Gehirn und die Kiemen befinden. Der Roboter verarbeitet den Fisch und legt ihn danach auf eine Eisschwämme, um ihn ausbluten zu lassen. Der Fisch wird nicht eingefroren, um die hohe Qualität aufrechtzuerhalten.
Vier der Poseidon-Roboter sind bereits auf Schiffen im Pazifik und Atlantik im Einsatz. Für 2025 plant Shinkei Systems weitere zehn Roboter auf Fischerbooten einzusetzen.
(olb)
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