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Clearingstelle Urheberrecht: CUII lässt Webblockaden richterlich prüfen


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Die 2021 eingerichtete Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) attestiert sich nach über vier Jahren Arbeit einen „Erfolg im Kampf gegen kriminelle Geschäftsmodelle im Internet“. Zugleich reagiert sie auf einen der Hauptkritikpunkte, wonach eine private Instanz weitgehend unkontrolliert und hinter verschlossenen Türen grundrechtssensible Sperren für Webseiten verhängt. Das Verfahren solle nun so weiterentwickelt werden, dass Gerichte jeden Sperre prüfen, teilte die Organisation am Mittwoch mit.

Damit werde „ein effektives und rechtssicheres Verfahren etabliert“, heißt es von der Clearingstelle, zu dessen Mitgliedern etwa die großen Provider Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 gehören. Auf der Seite der Rechtevertreter sind unter anderem der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie, die Vertretung der Games-Branche, die Motion Picture Association (MPA), Sky und die Gema vertreten.

„Nach geltendem Recht dürfen Webseiten mit urheberrechtlich illegalem Geschäftsmodell durch Zugangsprovider gesperrt werden“, erläuterte der Vorsitzende des Steuerungskreises der CUII, der Berliner Rechtsanwalt Jan Bernd Nordemann. Für die Vereinigung habe es dabei „oberste Priorität, dass nur berechtigte Blockaden umgesetzt würden. Das neue gerichtliche System gewährleiste das „auch in der Zukunft“.

Im bisherigen System sind laut dem Zusammenschluss „25 Webseiten mit vielen hundert Domains gesperrt“. Deren Betreiber hätten gezielt Urheberrechte verletzt. Sie machten „vorsätzlich und unerlaubt“ geschützte Inhalte aus den Bereichen Film, Musik, Sport, Games, Bücher und Zeitschriften zugänglich. Im Regelfall könne gegen die Macher auch nicht direkt vorgegangen werden, „weil sie sich in der Anonymität des Internets verstecken“.

Auf der Schwarzen Liste, die offiziell nicht verbreitet wird, landeten bereits Streaming-Portale für Filme und Serien wie kinox.to, streamkiste.tv, filmfans.org und serienfans.org. Auch Seiten für Musik- und Spiel-Downloads sind enthalten.

Als besonders kritisch gilt die Blockade der Schattenbibliothek Sci-Hub. Dort würden auch zahlreiche legale Open-Access-Publikationen gesammelt, moniert etwa die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Sperre habe so „weitreichende Folgen für die Wissenschafts- und Informationsfreiheit“. Aktivisten, die sich gegen Online-Zensur stark machen, haben die betroffenen Domains über die Seite cuiiliste.de öffentlich gemacht. Sie kritisierten, dass voriges Jahr 41 Domains zu Unrecht gesperrt gewesen seien.

Die CUII spricht von einer Liste von „Sperrempfehlungen“. Diese setzen die beteiligten Zugangsanbieter in der Regel aber auch um. Der Berliner Kabelnetzbetreiber Tele Columbus, der seine Leistungen unter der Dachmarke Pÿur anbietet, betont dagegen: „Netzsperren führen wir nur auf amtliche Anordnung aus.“ Auch dabei gelte es juristisch zu hinterfragen, inwieweit es sich beim Erlass einschlägiger Verfügungen um berechtigte Antragsteller handele.

Bislang war die Bundesnetzagentur in die Blockadeempfehlungen eingebunden. Sie prüfte bei den Domains aber nur die Vereinbarkeit der von der CUII angeratenen DNS-Sperren mit der Netzneutralität. Eine behördliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit eines Angebots lag damit nicht vor. Dies führte auch zu kartellrechtlichen Bedenken, dass sich hier Unternehmen gegen direkte Wettbewerber verbündeten und dies mit deren angeblicher Rechtswidrigkeit begründeten, ohne dass diese Einschätzung durch ein Gericht oder eine Behörde getroffen worden sei.

Der überarbeitete Ansatz werde „mit Blick auf die zahlreichen neuen Digitalaufgaben bei der Bundesnetzagentur“ beim Regulierer „zu einer personellen Entlastung“ führen, erklärte die CUII. Aus diesem Grund habe die Behörde den Einbezug der Justiz angeregt. Der Verbund selbst verspricht sich vom Gang vor Gericht auch eine Verfahrensbeschleunigung, da die Absprachen mit dem Regulierer recht lange gedauert hätten.

Durch die bisher durch das Gremium verwaltete und von der Bundesnetzagentur „überprüften DNS-Sperren“ seien die Besuche auf erfassten Seiten um bis zu 80 Prozent gefallen, ließ die CUII zudem wissen. Steuerten Webnutzer eine der gesperrten Domain an, würden sie auf spezielle Aufklärungsseiten umgeleitet. Diese informierten über die Hintergründe der Sperre und deren Ursprung. Allein die entsprechende „CUII-Landingpage“ habe 2024 rund 50 Millionen Besucher gezählt. Websperren sind in Deutschland heftig umkämpft, seit ein Düsseldorfer Regierungspräsident 2002 mit einschlägigen Verfügungen vorpreschte. DNS-Blockaden lassen sich vergleichsweise leicht umgehen.

Die CUII hat die neue Methode nach eigenen Angaben auch dem Bundeskartellamt vorgestellt. Ein gerichtliches Verfahren werde künftig immer gegen einen CUII-Provider geführt. Sofern das Gericht die Sperre anordne, richteten alle angeschlossenen Zugangsanbieter eine entsprechende Blockade ein.


(mack)



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