Künstliche Intelligenz
Constanze Kurz vom CCC: Mehrheit weiß nichts von Weitergabe von Gesundheitsdaten
Die Informatikerin und Sprecherin des Chaos Computer Clubs, Constanze Kurz, warnte zum Auftakt der Anosidat-Konferenz am Dienstag in Berlin vor einem schleichenden Abbau des Gesundheitsdatenschutzes zugunsten wirtschaftlicher Interessen. Auf der Konferenz diskutieren Fachleute aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft über den verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Kurz verwies unter anderem auf eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die Weitergabe und Speicherung von pseudonymisierten Gesundheitsdaten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), an das Forscher seit kurzem Anträge auf Datenzugang stellen können.
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Die meisten Menschen wüssten nicht, dass seit 2022 die Abrechnungsdaten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit übermittelt werden und künftig auch in einem sich ebenfalls im Aufbau befindenden Europäischen Gesundheitsdatenraum zugänglich sind, betonte Kurz. Sie wünsche sich ein tieferes technisches Verständnis und Klarheit darüber, wie viele Daten tatsächlich erforderlich sind, um Forschung und Innovation zu ermöglichen – ohne Privatsphäre und Grundrechte zu gefährden.
Während die Daten aller gesetzlich Versicherten bereitstehen sollen, seien andere Gruppen, etwa Privatversicherte und die Bundeswehr, von der Datenausleitung ausgenommen, kritisierte Kurz. Die CCC-Sprecherin wunderte sich, dass bisher nur ein geringer Teil der gesetzlich Versicherten der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte widersprochen hat.
Besonders bei der Nutzung von Gesundheitsdaten seien die Risiken durch unzureichende Anonymisierung gravierend, warnte Kurz. Datenschutz sei kein Hindernis für Forschung, sondern eine Voraussetzung für Vertrauen. Prof. Mohammadi, Leiter der Arbeitsgruppe Privacy and Security von der Universität Lübeck, betonte ebenfalls, dass IT-Sicherheit und Datenschutz keine Gegensätze seien: „IT-Sicherheit bedeutet, dass Systeme sich so verhalten, wie es erwartet wird und nicht anderes tun, selbst wenn bösartige Akteure involviert sind. Sichere Datennutzung heißt, dass Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie gedacht sind – auch wenn jemand versucht, das zu unterlaufen.“ Er plädierte für dezentrale Lösungen und internationale Kooperationen statt zentraler Datenspeicher. Große Datensätze seien nötig, um Analysequalität und Schutz gleichermaßen gewährleisten zu können.
Datenschutz als Ausrede
Selbst wenn man den Datenschutz völlig aufgäbe, würde Deutschland nicht automatisch zu einem führenden Standort für künstliche Intelligenz, gab Thomas Köllmer vom Fraunhofer-Institut für digitale Medientechnologie (IDMT) zu bedenken. Kurz betonte, dass Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung europaweit stärker geschützt werden müssten und Teil der europäischen Werte seien. Für Köllmer sind Datenschutz und Innovation keine Gegensätze. Vielmehr müsse Datenschutz von Beginn an in Projekte integriert und ausreichend finanziert werden. Gleichzeitig verwies er auf die praktischen Hürden im Forschungsalltag, etwa den langwierigen Zugang zu Daten.
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Viele Vorschriften würden übervorsichtig ausgelegt, obwohl die Datenschutzgrundverordnung explizit Abwägungen erlaubt, sagte Mohammadi. Behrendt stellte klar, dass Datenzugriff und wirtschaftliche Nutzung nicht allein nach ökonomischen Maßstäben erfolgen dürften. Priorität habe eine wertorientierte Datenökonomie, in der Datennutzung durch technische und organisatorische Kontrolle flankiert werde.
Auf die Frage, ob man sich nicht besser erst einmal um die Forschungsfrage kümmern sollte, antworte Köllmer, dass das Sammeln der vielen Daten zu dem LLM-Datenhunger passe. Man werfe erst einmal alles rein und finde dann später die passenden Fragen. Mit Blick auf starke Investitionen in LLMs und den derzeitigen KI-Hype verwies Mohammadi auf eine MIT-Studie (PDF), laut der 95 Prozent der Unternehmen noch keinen Vorteil vom Einsatz von KI-Systemen hatten. Er warnte zudem vor uninformierten Debatten über KI-Systeme, die auch erhebliche Risiken bergen, und forderte eine breitere gesellschaftliche Diskussion über die Risiken von LLMs.
Dem Digital Markets Act und anderen EU-Regeln konnte CCC-Sprecherin Kurz durchaus Positives abgewinnen. Durch diese Regularien würden sich die Anbieter auf dem europäischen Markt anders verhalten. „Sogar die Zivilgesellschaft wurde involviert“, sagte Kurz. Datenschutz sei Grundvoraussetzung für das europäische Wertekonzept. Sie sieht in strengen Regeln einen potenziellen Standortvorteil, da Unternehmen dann sichere und vertrauenswürdige Systeme entwickeln. Viele Möglichkeiten für einen besseren Datenschutz seien bereits da, doch oft würden sich die Verantwortlichen laut Forschern nicht dafür interessieren. Auf die Frage, welches Wunder alle Probleme lösen würde, waren die Diskussionsteilnehmer etwas überfragt. Behrendt meinte, es wäre schon ein Wunder, wenn er morgens hinausginge und niemand mehr Interesse an Datenmissbrauch hätte.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Bundesarbeitsgericht: Keine Betriebsräte bei reiner App-Steuerung
In der Welt der Lieferdienste und Plattformökonomie schien die Mitbestimmung zuletzt auf dem Vormarsch zu sein. In Städten wie Braunschweig, Kiel oder Bremen wählten Kuriere eigene Betriebsräte, um ihren Interessen gegenüber großen Betreibern wie Lieferando, Uber Eats oder Wolt Gehör zu verschaffen. Doch der rechtliche Boden unter diesen Gremien hat nun massiv nachgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren am Mittwoch verkündeten Beschlüssen klargestellt, dass die rein digitale Steuerung über eine App nicht ausreicht, um ein Liefergebiet rechtlich als eigenständigen Betrieb einzustufen (u.a. Az.: 7 ABR 23/24).
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Der Streit dreht sich um eine fundamentale Frage des Arbeitsrechts: Was genau ist ein Betrieb? Bisher definiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) diesen als eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mithilfe personeller und materieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Entscheidend ist dabei die Leitungsmacht – also die Kompetenz, in personellen und sozialen Angelegenheiten verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Bei dem betroffenen Lieferdienst sind die Strukturen zweigeteilt. Es gibt „Hub-Cities“, in denen neben den Fahrern auch Verwaltung und Backoffice sitzen. Auf der anderen Seite stehen „Remote-Cities“: Dort sind lediglich die Kuriere unterwegs, gesteuert durch Algorithmen und eine zentrale App. Die Arbeitgeberin focht die Wahlen in diesen Außenposten an, da dort die nötige Leitungsinfrastruktur vor Ort fehle. Das BAG gab dieser Sichtweise nun Recht. Eine Zusammenfassung von Fahrern zu einem Liefergebiet mit eigenem Dienstplan genüge nicht, um die für einen Betrieb erforderliche organisatorische Selbstständigkeit zu begründen.
Justiz will Lücke nicht schließen
Die Hoffnung von Gewerkschaften, das höchste deutsche Arbeitsgericht würde den Betriebsbegriff im Zuge der Digitalisierung dynamisch ausweiten, hat sich so zerschlagen. Die Erfurter Richter betonen, dass die Maßstäbe des BetrVG auch dann gelten, wenn die Arbeitsverhältnisse im Wesentlichen digital gesteuert werden. Ein Mindestmaß an organisatorischer Eigenständigkeit muss vorhanden sein. Eine bloße Interessengemeinschaft von Fahrern, die denselben Algorithmus nutzen, erfüllt diese Kriterien nicht.
Damit folgt das BAG der Linie, die Experten bereits skizzierten. Der Gesetzgeber senkte 2021 zwar mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Hürden für Wahlen, tastete den Kern des Betriebsbegriffs aber nicht an. Das Gericht macht nun deutlich, dass es nicht seine Aufgabe ist, diese gesetzgeberische Lücke durch weitreichende Rechtsprechung zu füllen.
Bundesrat fordert Reform gegen „Union-Busting“
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Erst im Juli monierte der Bundesrat, dass die aktuelle Rechtsprechung Mitarbeitern in per App abgegrenzten Liefergebieten den Zugang zu eigener Mitbestimmung faktisch versage. Die Länderkammer forderte den Gesetzgeber daher auf, den Betriebsbegriff an die Realität der digitalen Arbeitswelt anzupassen. Gerade in der Gründungsphase müssten solche Gremien besser vor Beeinträchtigungen durch Arbeitgeber geschützt werden. Die Länder sehen hier die Gefahr von „Union-Busting“, wenn digitale Strukturen dazu genutzt werden, die Bildung von Betriebsräten durch organisatorische Tricks zu erschweren oder unmöglich zu machen.
Die Entscheidung fällt in eine kritische Zeit, da im Frühjahr bundesweit die regelmäßigen Betriebsratswahlen anstehen. Für viele Wahlvorstände im Liefer-, Handels- und Dienstleistungssektor wirkt das Urteil wie eine kalte Dusche, bietet aber gleichzeitig Rechtssicherheit. Wer in digital fragmentierten Strukturen Wahlen organisiert, muss genau prüfen, ob die angezielte Einheit überhaupt betriebsratsfähig ist. Ansonsten droht die nachträgliche Unwirksamkeit durch die Arbeitsgerichte.
Der Ball liegt jetzt im Feld des Gesetzgebers. Das Arbeitsministerium muss entscheiden, ob es dem Ruf des Bundesrats folgt. Bis dahin bleibt der ortsgebundene Leitungsbegriff der Goldstandard – auch wenn der Chef nur noch als Icon auf dem Smartphone erscheint.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Gas-Durst für den KI-Boom: Neue Rechenzentren gefährden deutsche Klimaziele
Der Hunger nach Rechenleistung kennt derzeit aufgrund des KI-Hypes kaum Grenzen. Doch der Preis für den technologischen Fortschritt wird zunehmend auch in Treibhausgas-Emissionen gemessen. Die jüngste Ausgabe des „Global Oil and Gas Plant Tracker“ (GOGPT) durch den Global Energy Monitor offenbart eine Entwicklung, die Klimaschützer und Experten alarmiert. Weltweit – auch in Deutschland – zeichnet sich demnach ein Trend ab, bei dem der Ausbau von Gaskraftwerken untrennbar mit dem Wachstum der digitalen Infrastruktur verknüpft ist.
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Der GOGPT erfasst global Anlagen ab einer Kapazität von 50 Megawatt, in der EU und Großbritannien bereits ab 20 Megawatt. Die neuen Daten aus der Übersicht zeigen, dass die Energiewende im digitalen Sektor ins Stocken gerät.
Besonders in Deutschland wird das Ausmaß der Abhängigkeit sichtbar. Aktuelle Pläne etwa von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sehen neue Gaskraftwerke an strategisch wichtigen Standorten wie Mainz, Frankfurt, Birstein, Leipheim und Großkrotzenburg vor. Diese sollen primär der Versorgung von Rechenzentren dienen. Insgesamt stehen laut dem Tracker Kapazitäten von bis zu 1,95 Gigawatt in direktem Zusammenhang mit diesen Rechenclustern. Das entspricht fast 13 Prozent des gesamten in Deutschland angekündigten oder im Bau befindlichen Zubaus an Gaskraftwerken, der sich auf gut 15 Gigawatt beläuft.
Was wird aus nationalen Klimazielen?
Was auf den ersten Blick wie eine notwendige Brückentechnologie für die Versorgungssicherheit wirkt, entpuppt sich so bei genauerem Hinsehen als potenzieller Stolperstein für die nationalen Klimaziele.
Julian Bothe von der Organisation AlgorithmWatch sieht in dieser Entwicklung eine Gefahr. Der Wettbewerb um immer mehr Rechenleistung drohe die Klimaziele auszuhebeln, da die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichten. Zwar schreibe das Energieeffizienzgesetz vor, dass Rechenzentren ab dem Jahr 2027 in der Bilanz vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Doch die Praxis der „bilanziellen“ Rechnung steht massiv in der Kritik.
Bisher reicht es aus, wenn Betreiber über das Jahr verteilt Zertifikate für Grünstrom erwerben, während der tatsächliche Strom aus der Steckdose in Spitzenlastzeiten weiterhin aus fossilen Quellen stammt. Bothe fordert deshalb eine Verschärfung: Genehmigungen sollten nur noch erteilt werden dürfen, wenn der Betrieb zu jeder einzelnen Stunde durch zusätzlich geschaffene regenerative Quellen gedeckt sei.
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Korsett für Rechenzentren-Ausbau gewünscht
Ein Blick über den Atlantik zeigt, wohin die Reise ohne strikte Regulierung gehen könnte. In den USA haben sich die geplanten Kapazitäten für Gaskraftwerke binnen eines Jahres auf 252 Gigawatt fast verdreifacht. Ein Viertel des weltweiten Zubaus findet dort statt, getrieben nahezu ausschließlich durch den immensen Energiebedarf von KI-Rechenzentren. Dieser Trend konterkariert die internationalen Bemühungen zur Dekarbonisierung und dient AlgorithmWatch zufolge als Warnsignal für den europäischen Markt. Wenn der Ausbau der Erneuerbaren nicht mit dem Tempo der Serverfarmen Schritt halte, drohe das Erdgas zum dauerhaften Begleiter der Digitalisierung zu werden.
Auch die gesellschaftliche Akzeptanz für diesen Kurs schwindet. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag von AlgorithmWatch vom Oktober verdeutlicht, dass eine breite Mehrheit der Bürger eine deutlich strengere Regulierung fordert. Zwei Drittel der Befragten sprechen sich dafür aus, den Bau neuer Rechenzentren zwingend an den zeitgleichen Ausbau zusätzlicher Kapazitäten für Wind- und Solarenergie zu koppeln. Transparenz ist hierbei das Stichwort: Die Wähler wollen wissen, wie viel CO₂ für ihre Cloud-Dienste und KI-Modelle tatsächlich ausgestoßen wird.
Die Bundesregierung steht nun vor der Herausforderung, das Energieeffizienzgesetz nicht – wie befürchtet – aufzuweichen, sondern an die Realitäten des KI-Booms anzupassen. Die Daten des Global Energy Monitor liefern dafür die nötigen Fakten. Sie zeigen, dass die bloße Hoffnung auf eine grüne Zukunft der IT nicht ausreicht, wenn gleichzeitig Milliarden in eine fossile Infrastruktur fließen und diese auf Jahrzehnte festgeschrieben wird. Ohne eine Kopplung von Netzausbau, zusätzlichem Grünstrom und strengen stündlichen Nachweisen für Rechenzentren droht der digitale Fortschritt zum Klimarisiko zu werden.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Apple holt Halide-Mitgründer Sebastiaan de With ins Design-Team
Apple hat einen bekannten unabhängigen App-Designer in sein Design-Team eingestellt. Sebastiaan de With ist Nutzern unter anderem als Mitbegründer von Lux, dem Herausgeber der iPhone-Kamera-App Halide bekannt. Bei Apple wirkt er künftig am Human Interface Design mit, teilte er in einem Post auf mehreren sozialen Netzwerken mit. Der aus den Niederlanden stammende de With kennt Apple bereits sehr gut, hat er doch für das Unternehmen früher schon einmal gearbeitet und dort an der iCloud bezeihungsweise MobileMe und den Wo-ist-Apps mitgewirkt.
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De With hatte sich bereits im Vorfeld der Vorstellung des neuen Liquid-Glass-Designs in einem Blogpost intensiv Gedanken über Apples Designausrichtung gemacht. Seine Vorstellungen gefielen vielen Kommentatoren besser als das tatsächlich vorgestellte neue Design von Apple, weshalb von einigen an seinen Wechsel zu Apple Hoffnungen geknüpft werden. Als auf der Entwicklerkonferenz WWDC im Juni 2025 schließlich die Veränderungen in den Apple-Betriebssystemen vorgestellt wurden, bewertete er selbst diese in Posts überwiegend positiv.
Veränderungen in Apples Design-Team
Nicht gut war er hingegen auf den inzwischen zu Meta gewechselten Designchef Alan Dye zu sprechen. Als im Dezember dessen Weggang bekannt wurde, zählte de With zu den größten Kritikern seines Abschieds-Posts. Jüngst wurde bekannt, dass Hardware-Chef John Ternus angeblich neu für das Hard- und Software-Design verantwortlich zeichnet.
Mit der beruflichen Veränderung von de With verstummt zugleich eine viel beachtete Stimme, wenn es um die Bewertung der iPhone-Kameras geht. Seit Jahren meldete sich der passionierte Fotograf nach der Veröffentlichung neuer Geräte mit seitenlangen Rezensionen, die – gespickt mit zahlreichen Beispielfotos – einen fachkundigen Blick auf die Entwicklung der iPhone-Kameras gewährten. Zuletzt bewertete er das iPhone Air und das iPhone 17 Pro.
Halide wird fortgesetzt
Zumindest Nutzer der App Halide können aber wohl aufatmen. Entwickler und Lux-Mitbegründer Ben Sandofsky meldete sich nach Bekanntwerden des Wechsels von de With auf Reddit zu Wort. In einem Post erklärte er, dass eine öffentliche Vorschau von Halide Mark III veröffentlicht wurde und er sehr optimistisch in die Zukunft blicke. Beobachter wundern sich allerdings darüber, dass er de With mit keinem Wort erwähnt und die erste Veröffentlichung der App vor zehn Jahren für sich reklamiert. Nutzer merkten an, dass es um de With schon seit Oktober ruhig geworden sei.
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Lux gibt auch die Apps Spectre (für Langzeitbelichtungen), Kino (für Videos) und Orion (Nutzung des iPads als HDMI-Screen) heraus – auch diese Apps dürften wohl weiterentwickelt werden. Sandofsky betonte, dass die App-Entwicklung inzwischen sein Hauptberuf sei.
(mki)
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