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CPU-Gerüchte: Zen-6-Node-Details bei AMD und hohe Yields bei Intel 18A


Die CPU-Gerüchteküche kocht zuletzt Überstunden. Nun geht es um die Fertigungsstufen von Zen-6-Dies und die Ausbeute von Intel Panther Lake aus der Intel-18A-Fertigung. Der Intel-Leak kommt auch von einer Person, die Intel gerade entlassen hat, obwohl sie sich zuvor sprichwörtlich „den Ar*** aufgerissen“ habe.

Intel 18A auf der Zielgeraden – mit guter Ausbeute?

Die Webseite TheLayoff hat, wie der Name bereits impliziert, den Schwerpunkt auf Entlassungen in Unternehmen gelegt. Mitarbeiter sollen hier auch ihre Erfahrungen teilen können. Dabei bleiben die, die sich äußern, allerdings anonym, überprüft werden können die dort gemachten Angaben also nicht. Aber es gibt weitere Hinweise darauf, dass die von einem Intel-Mitarbeiter gemachte Angabe stimmt.

Ein angeblich entlassener Angestellter behauptet auf der Webseite, dass die Ausbeute bei den Panther-Lake-Chips, die in Intel 18A gefertigt werden, 70 Prozent erreicht hat. Quellen aus Asien teilen parallel gleiche Werte.

Das wäre durchaus ein Erfolg im sogenannten Ramp-up, der nun ansteht. Denn im zweiten Halbjahr wird die Massenfertigung hochgefahren und die Chips in ihrer finalen Version ausgeliefert. Nun werden auf Basis der Güte der Chips auch die finalen Taktraten festgezurrt. Der Großteil der Serie erreicht bei gegebener Ausbeute einen gewissen Wert, einige wenige liegen darunter und andere darüber – letzteres werden dann die besten SKUs alias Core Ultra 9.

Wie üblich sind Yield-Angaben mit Vorsicht zu genießen, da oft wichtige Daten nicht benannt sind. In diesem Fall geht es jedoch um ein spezifisches Produkt, deshalb wird die Thematik greifbarer. Ob die Zahl jedoch stimmt, steht auf einem ganz anderen Papier.

AMD Zen 6 nutzt einen oder mehrere N2(P)-Prozesse

Andere aktuelle Gerüchte betreffen den Konkurrenten AMD. AMD wird die großflächige Nutzung von TSMCs N2P-Prozess für Zen 6 nachgesagt. Das passt in TSMCs Roadmap: N2P soll ein Jahr nach N2 fertig sein. N2 wiederum wird derzeit bereits genutzt und soll in Kürze in ersten Chips für Endgeräte verfügbar sein.

N2P ist jedoch nur noch ein Mini-Refresh im Vergleich zu N2, anders als er vor Jahren einmal angekündigt wurde. Denn das beste, ursprünglich geplante Feature von N2P, Backside Power Delivery (BSPD), hat TSMC gestrichen und für A16 aufgehoben. TSMC vergleicht N2P deshalb zuletzt nur noch mit N3-Prozessen, wohl auch, um einen größeren Abstand zu zeigen.

N2 sollte gegenüber N3E nämlich ursprünglich bereits bis zu 15 Prozent mehr Performance bieten, N2P gegenüber N3E 18 Prozent zulegen. Der Unterschied von N2 zu N2P liegt letztlich wohl primär in der zusätzlichen Zeit und Erfahrung mit der neuen GAA-Fertigung, dies dürfte sich ein Jahr nach dem Start positiv auswirken.

Zen 6 ist vielleicht N2P
Zen 6 ist vielleicht N2P (Bild: Anandtech-Forum)

Der Gerüchte-Fokus auf kleine Updates in der Fertigung ist zuletzt ungebrochen. Dabei werden diese Schritte aber oft überbewertet, zumal Standardprozesse von Großkunden häufig angepasst werden, sodass es de facto gar keiner mehr der genannten ist. Deshalb erklären Firmen oft nur, dass sie einen „3-nm-Prozess“ oder ähnliches nutzen, hier und da auch mal die „zweite Generation“ voranstellen. AMD hat das unter anderem bei TSMCs N4-Prozessen so umgesetzt. Dort gab es spezielle Anpassungen an den Metal Layern, verriet der Hersteller bei einem Event gegenüber der Presse einmal.

Zen 6 ist vielleicht N2P – oder eine Abwandlung davon
Zen 6 ist vielleicht N2P – oder eine Abwandlung davon (Bild: Anandtech-Forum)

Selbst die Originalquelle für die Behauptungen zu N2P musste dies am Wochenende letztlich so eingestehen. Ein „Vanilla-N2P“ wird es für Zen 6 letztlich wohl eher nicht sein.

Insofern stimmt AMDs bisher publiziertes Material letztlich noch immer: N2 von TSMC ist gesetzt. In was für einer Form genau, wird der Hersteller dann zum Start im kommenden Jahr erklären.

AMD Achieves First TSMC N2 Product Silicon Milestone
AMD Achieves First TSMC N2 Product Silicon Milestone (Bild: AMD)



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Bundesdatenschutzbeauftragte: DeepSeek soll aus den App-Stores entfernt werden


Bundesdatenschutzbeauftragte: DeepSeek soll aus den App-Stores entfernt werden

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider stellt sich hinter den Vorstoß der Berliner Datenschutzbeauftragten, DeepSeek aus den App-Stores zu entfernen. China habe kein Datenschutzniveau, das der europäischen Datenschutzgrundverordnung entspreche.

Forderungen in diese Richtung hatte im Juni zuerst die Berliner Datenschutz­beauftragten Meike Kamp geäußert. Demnach konnte DeepSeek selbst nach mehreren Anfragen nicht zweifelsfrei versichern, dass die nach China übertragenen und dort gespeicherten Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschützt sind. Konkret nannte Kamp den lockeren Zugriff durch chinesische Behörden.

Risiken genauso groß wie die Chancen

Im Interview mit der Berliner Morgenpost stellt sich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider jetzt hinter ihre Kollegin. Angesprochen auf die Herausforderungen, Risiken und Chancen beim Thema Künstliche Intelligenz sagte sie, dass AI „unsere Gesellschaft in vielen Bereichen – gerade auch in der Medizin – voranbringen“ könne. Dennoch dürfe man die Augen nicht vor den Gefahren verschließen, die mindestens genauso groß wie die Chance seien. „Wir müssen klar sagen, was geht und was nicht geht.

DeepSeek soll aus App-Stores verschwinden

Was nicht geht, ist nach Specht-Riemenschneiders Ansicht das Handeln von DeepSeek. In dem Gespräch stuft sie die Datenabflüsse nach China von Anwendungen wie TikTok und DeepSeek als kritisch ein. „China hat kein Datenschutzniveau, das unserer Datenschutzgrundverordnung entspricht.“ Daraus folgt die Unterstützung der Berliner Datenschutzbeauftragten, DeepSeek aus den App-Stores zu entfernen. „Das ist geboten, solange das europäische Recht nicht eingehalten wird.

Im Juni hatte Meike Kamp in Abstimmung mit den Landeskollegen aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen die App bei Apple und Google als „rechtswidrigen Inhalt“ gemeldet. Anfragen, die App freiwillig offline zu nehmen, ist DeepSeek hierzulande bisher nicht nachgekommen. Die App ist derzeit weiterhin in beiden App-Stores verfügbar. Eine Anordnung hatte Kamp jedoch nicht erlassen, den Konzernen aus den USA steht es frei, ob sie DeepSeek zumindest in Deutschland wirklich verbannen. Sie sind allerdings dazu verpflichtet, sich mit der Meldung auseinanderzusetzen.

Südkorea und Italien sind schon weiter

Die Berliner Datenschutzbeauftragte findet sich mit ihrem Antrag bei den Tech-Konzernen in internationaler Gesellschaft: Neben Deutschland gehen auch Behörden in Südkorea, Italien, Taiwan und Australien auf die Barrikaden und haben entweder Untersuchungen eingeleitet oder wie im Falle von Südkorea und Italien die App bereits verbannt.



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Dieses E-Bike für 669 € geht richtig ab!


Ob es in diesem Jahr wirklich zum Jahrhundertsommer kommt, bleibt noch offen. Allerdings ist das Wetter perfekt, um die nächste Radtour ohne permanente Wasserversorgung zu genießen. Möchtet Ihr den alten Drahtesel in den Ruhestand schicken, könnt Ihr Euch aktuell ein richtig starkes E-Bike für weniger als 700 Euro ergattern. Wo und wie Ihr an das Elektrorad kommt, erfahrt Ihr in diesem Artikel.

Schon als Kind lernen viele Menschen, wie sie auf einem Fahrrad das Gleichgewicht halten. Den Fahrtwind bei 25 km/h oder mehr genießen und etwas für den Körper tun ist ein riesiger Bonus, wenn Ihr Euch auf den Drahtesel schwingt. Allerdings kommen „manuelle“ Modelle immer mehr aus der Mode und der Trend geht zum E-Bike. Jedoch sind die Pedelecs nicht gerade günstig, oder?

E-Bike unter 700 Euro: Ist das wirklich günstig?

Im Online-Shop von Geekbuying ist das nicht ganz korrekt. Denn hier bekommt Ihr ein richtig starkes E-Faltrad, das Avaka BZ20 Plus, aktuell für 669 Euro* geboten. Möglich wird das Ganze, wenn Ihr im Shop den Code „AVABZ201“ nutzt. Denn dadurch sinkt der Angebotspreis in Höhe von 699 Euro um weitere 30 Euro. Im Vergleich zu den regulären Kosten über 822,99 Euro ein ziemlich starkes Schnäppchen. Aber Vorsicht: Der Deal ist auf eine geringe Stückzahl begrenzt. Falls der Code nicht funktioniert, ist die Aktion vorbei und Ihr zahlt 699 Euro.

Vergleicht Ihr das mit den Kosten für „manuelle“ Falträder, ist das ebenfalls nicht allzu teuer. So kostet Euch ein Brompton-Bike nicht selten mehr als 1.500 Euro. Der Versand des Rades erfolgt aus einem EU-Lager, wodurch Ihr keine Importkosten fürchten müsst. Zusätzlich entfallen hier die Versandkosten. Der Online-Shop verspricht zudem eine Lieferung innerhalb weniger Werktage und solltet Ihr Euch doch noch einmal umentscheiden, könnt Ihr das E-Bike innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Stellt sich also die Frage: Was taugt das Avaka BZ20 Plus?

Shimano-Schaltung und große Reichweite: Dieses E-Faltrad lohnt sich

Als Erstes fallen bei diesem E-Bike die dicken 20 x 3-Zoll-Reifen ins Auge. Mit diesen kann es eine Gesamtbelastung von bis zu 120 kg transportieren. Dank des 500 W starken Motors steht auch genügend Leistung zur Verfügung. Das Avaka-Rad kann auch im rein elektrischen Modus arbeiten, ist allerdings für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ungeeignet – schade. Eines der absoluten Highlights ist jedoch der riesige Akku. Denn dieser bietet eine Gesamtkapazität von 873,6 Wh, was für eine Reichweite von bis zu 100 km ausreichen dürfte.

Ein schwarzes Avaka-E-Bike, das auf einem Dach mit einer Stadtsilhouette im Hintergrund geparkt ist.
Vor allem die dicken Räder fallen beim Avaka BZ20 Plus direkt ins Auge. / © Avaka / erweitert mit Photoshop Generative Fill

Auf dem Lenker ist ein LC-Display montiert, über das Ihr neben dem Akkustand auch die aktuelle Geschwindigkeit und den Kilometerstand abfragen könnt. Nächster Pluspunkt ist die Marken-Gangschaltung von Shimano. Hier sind bis zu sieben Gänge möglich und dank einer Tretunterstützung von bis zu 25 km/h sind auch längere Strecken kein Problem. Mechanische Scheibenbremsen sorgen für die nötige Sicherheit beim Radfahren. Zu guter Letzt lässt sich der Sattel zwischen 89 und 109 cm verstellen, während der Lenker zwischen 110 und 123 cm justierbar ist.

Für 669 Euro bekommt Ihr hier ein ziemlich starkes E-Bike*, das leider nicht für öffentliche Straßen gedacht ist. Da der Motor etwas zu stark ist, fällt das Rad unter die Kategorie der Kleinkrafträder. Möchtet Ihr es also auf öffentlichen Straßen nutzen, ist eine Einzelbetriebserlaubnis beim KBA empfehlenswert. Natürlich könnt Ihr das Rad auf Privatgelände jederzeit frei nutzen.

Was haltet Ihr von dem Angebot? Ist das E-Bike interessant für Euch? Lasst es uns wissen!



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Deutsche Bahn: Änderung bei Sparpreis-Tickets



Gute Nachrichten für alle Bahnfahrer: Die Deutsche Bahn muss Sparpreis- und Super-Sparpreistickets ab sofort auch wieder in Papierform anbieten – und das ganz ohne Euch zwingend nach Eurer E-Mail-Adresse oder Handynummer zu fragen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 11. Juli 2025 entschieden (Az. 6 UKl 14/24). Damit ist Schluss mit der Pflicht, beim Ticketkauf persönliche Daten rauszurücken – ein echter Gewinn für Euren Datenschutz!

Deutsche Bahn erlebt Niederlage vor Gericht

Was war passiert? Seit Dezember 2024 gab es Sparpreis-Tickets nur noch digital. Sogar am Schalter musste man die Kontaktdaten angeben, um das Ticket oder eine Auftragsnummer zu bekommen. Wer sich weigerte, wurde von der Nutzung der Sparpreise ausgeschlossen – ohne Wenn und Aber. Die Bahn meinte, nur mit den persönlichen Daten könnte sie Euch bei Verspätungen oder Änderungen schnell erreichen.

Aber das Gericht sieht das anders. Laut Urteil braucht die Bahn Eure Daten gar nicht, um den Vertrag für die Fahrt abzuschließen. Die Richter kritisieren vor allem, dass Ihr keine echte Wahl hattet – die Angabe von E-Mail oder Handy wurde zur Pflicht gemacht. Und das verstößt gegen die DSGVO, die auf Freiwilligkeit bei der Datenerhebung setzt.

Die Bahn hätte, so das Gericht weiter, auch andere, datenschutzfreundlichere Wege finden können, um Euch im Störungsfall zu kontaktieren – und deshalb ist die Pflicht zur Datensammelei unverhältnismäßig. Das Urteil ist übrigens bereits rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Was bedeutet das für Euch? Verbraucherschützer feiern das Urteil als wichtigen Schritt für mehr Datenschutz und Transparenz. Ramona Pop vom Verbraucherzentrale-Bundesverband sagt ganz klar: „Keiner darf beim Fahrkartenkauf gezwungen werden, persönliche Daten rauszugeben – das geht einfach nicht!“ Die Bahn müsse auch analoge, einfache Ticketangebote zur Verfügung stellen.

Sparpreis-Tickets auf Papier kommen zurück

Für Euch heißt das: Sparpreis-Tickets bekommt Ihr künftig wieder auch auf Papier, ohne dabei sensible Daten preisgeben zu müssen. Das digitale Sparpreis-Ticket ohne Alternative ist damit Geschichte.



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