Künstliche Intelligenz
CT-Scans zeigen Brandrisiko bei Billig-Batterien
Eine Röntgenanalyse von über 1000 Lithium-Ionen-Batterien offenbart erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen Markenprodukten und günstigen Alternativen. Das Unternehmen Lumafield nutzte Computertomographie-Scanner, um 18650-Zellen verschiedener Hersteller zu durchleuchten und fand dabei laut The Verge gefährliche Produktionsfehler in Billig-Batterien, die das Risiko von Bränden und Explosionen erhöhen.
Die Forscher testeten Batterien von zehn verschiedenen Anbietern: drei Original-Hersteller wie Samsung und Panasonic von spezialisierten Händlern, drei Anbieter von Rewrap-Batterien sowie vier Unternehmen, die Billigprodukte oder Fälschungen über große Online-Marktplätze wie Temu vertreiben. Dabei konzentrierten sie sich auf 18650-Zellen, die in Elektrozahnbürsten, Werkzeugen, E-Bikes, Powerbanks und sogar Elektroautos zum Einsatz kommen.
Kritische Defekte nur bei Billig-Anbietern
Von den 1054 gescannten Batterien wiesen 33 Exemplare einen schwerwiegenden Produktionsfehler auf, den sogenannten negativen Anodenüberstand. Dieser Defekt erhöht laut Lumafield das Risiko interner Kurzschlüsse und Batteriebrände erheblich und verkürzt zudem die Lebensdauer der Zellen. Alle 33 defekten Batterien stammten aus der Gruppe der 424 getesteten Billig- und Fälschungsprodukte – bei den Markenprodukten von Samsung, Panasonic und anderen etablierten Herstellern fanden die Forscher hingegen keine derartigen Mängel.
Einige Billig-Anbieter warben mit unrealistischen Kapazitäten von 9900 mAh, während echte 18650-Zellen typischerweise 3000 bis 3450 mAh erreichen. In praktischen Tests stellte sich heraus, dass die beworbenen Werte nicht nur übertrieben waren – die tatsächliche Kapazität lag bei weniger als 1300 mAh.
Defektrate steigt bei Fälschungen dramatisch
Bei Billig- und Fälschungsbatterien liegt die Wahrscheinlichkeit für den gefährlichen Anodenüberstand-Defekt bei knapp acht Prozent. Bei zwei Marken mit besonders unrealistischen Spezifikationen erreichte die Defektrate sogar 12 bis 15 Prozent. Rewrap-Batterien, bei denen OEM-Zellen mit neuer Umhüllung versehen werden, zeigten zwar ebenfalls Abweichungen beim Anodenüberstand, diese waren jedoch siebenmal geringer als bei den Billig-Produkten.
Neben dem Anodenüberstand identifizierten die Forscher weitere Qualitätsmängel: Alle Batterien der Billig-Anbieter wiesen eine deutlich schlechtere Kantenausrichtung ihrer internen Wicklungsschichten auf als die Produkte etablierter Hersteller. Diese Ungenauigkeiten erhöhen das Risiko von Kurzschlüssen und Leistungsverlusten zusätzlich.
Risikofaktoren verstärken Gefahrenpotential
Die entdeckten Defekte bedeuten nicht automatisch, dass eine betroffene Batterie explodiert oder Feuer fängt. Sie erhöhen jedoch die Wahrscheinlichkeit solcher Zwischenfälle erheblich, insbesondere in Kombination mit anderen Belastungen wie hohen Temperaturen im Auto oder mechanischen Beschädigungen durch Stürze. Die Studie unterstreicht, dass Batterien von etablierten Herstellern wie Samsung, Panasonic und Murata sicherer und zuverlässiger sind.
Für Verbraucher empfiehlt Lumafield, beim Kauf batteriebetriebener Geräte auf renommierte Marken zu setzen. Der vermeintliche Preisvorteil günstiger Alternativen könne sich langfristig als teurer Fehler erweisen – nicht nur finanziell, sondern auch in puncto Sicherheit.
(mki)
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Verfassungsrechtler und Politiker fordern Klarnamenpflicht im Internet
Der Verfassungsrechtler Andreas Voßkuhle hat eine Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet angestoßen. Voßkuhle, von 2010 bis 2020 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ am Donnerstag gesagt, die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar nicht ganz einfach, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle in dem Interview, das am Samstag (27.12.) erscheint. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.
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Am heutigen Freitag legte der Tagesspiegel mit weiteren Stimmen nach: Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne die Diskurskultur im Netz zivilisieren, sagte der Zeitung zufolge der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler). „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital“, so Mehring.
„Öffentliche Debatten entgiften“
Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können, betonte Mehring. „Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können.“ Und wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. Dies könne öffentliche Debatten spürbar entgiften. Dabei gehe es Mehring zufolge nicht um das Einschränken von Meinungen, sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniere.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verlange eine „ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum“, berichtet der Tagesspiegel. Der Staat müsse befähigt werden, „seiner Schutzfunktion besser gerecht zu werden“, verlangte Badenberg demnach. Ermittlungsbehörden bräuchten laut Badenberg in klar definierten Fällen „eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren. Zugleich sind die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihren Beitrag zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung zu leisten.“
(hob)
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Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur
Samstagabend, 20:30 auf der Couch. Süßigkeiten wurden schon bereitgestellt und für den perfekten Heimkinoabend fehlt nur noch eines: der Film. Lieber Blockbuster, Arthouse oder Klassiker? Politthriller, Drama oder Komödie? Netflix, Disney+ oder doch Mubi? Eine gefühlte halbe Stunde zerrinnt im ziellosen Blättern durch das Filmangebot der Streaminganbieter. Die Entscheidung für einen Film rückt dabei immer weiter außer Sichtweite. Zu groß ist das Filmbuffet, zu unterschiedlich sind die Optionen – und dann noch die Meinungsflut im Netz.
Wie schön wäre eine Online-Gemeinschaft, an die man sich vertrauensvoll wenden könnte? Ein Ort, an dem Filmbewertungen noch sinnhaft erscheinen, weil Anerkennung nicht allzu großzügig verteilt wird. Ein Ort des gepflegten Austauschs über Filme, weit weg von der Polemik, die in den Kommentarbereichen etlicher sozialer Netzwerke schon lange zum netzkulturellen Alltag gehört. Was wie ein Traum ewig-gestriger Internetidealisten klingt, das ist Letterboxd für etliche Millionen vor allem junger Filmbegeisterter.
Wieso die Filmplattform gerade die Gen Z so anzieht, was die Pandemie damit zu tun hat und weshalb Letterboxd Gefahr läuft, die eigens geschaffene Filmkultur zu untergraben, erklären wir auf den folgenden Seiten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur“.
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Bundesdigitalminister ist für Social-Media-Sperre für Kinder
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder, wie in Australien. „Ich kann dem eine Menge abgewinnen. Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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Aus Studien, Schilderungen und Beobachtungen wisse man, wie tiefgreifend soziale Medien in die Entwicklung junger Menschen eingriffen. „Da ist jetzt mal die Frage zu stellen: Wie ermöglichen wir ihnen eine gesunde Entwicklung, so wie sie frühere Generationen ohne soziale Medien auch hatten. Was das richtige Alter ist, muss gut diskutiert werden“, fügte er hinzu und verwies auf eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.
Das Gremium aus Wissenschaftlern und Praktikern etwa aus Medizin und Jugendschutz hatte im Herbst seine Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Empfehlungen erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um mögliche Altersgrenzen und auch um das viel diskutierte Thema Handyverbot an Schulen.
„Wir schulden das den Kindern“

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“
(Bild: BMDS / Woithe)
Auch hier ist der Bundesdigitalminister für einen eher strikten Kurs: „Dass man sich mal ein, zwei Stunden hinsetzt, aufmerksam ist und nicht durch Dinge abgelenkt ist, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung. Insofern finde ich, ist das nicht nur zumutbar, sondern wir schulden das den Kindern auch, dass sie diese Möglichkeit haben“, so Wildberger. Auszeit gehöre dazu. Bei solchen Debatten sei es wichtig, auf diejenigen zu hören, die damit täglich zu tun hätten, und das seien die Lehrer.
Mit seinen Äußerungen gegenüber dpa geht der Bundesdigitalminister nun weiter, als er es noch im September im Interview mit c’t formuliert hatte. Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, hatte Wildberger damals betont. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Für ihn gehe es „mehr um Schutz als um Verbote“.
(hob)
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