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Das Mercedes-Team der Formel 1 nutzt TeamViewer im Simulator


Das Formel-1-Team von Mercedes-AMG Petronas nutzt einen digitalen Simulator, um Team, Fahrer und Material auf das jeweils kommende Rennwochenende vorzubereiten, ohne dabei die in Handarbeit gefertigten Wagen zu verschleißen. Wie der Mercedes-Rennstall im südlichen England und der Simulator aussehen, zeigt Brad Pitt als Rennfahrer Sonny Hayes in Joseph Kosinskis Kinofilm F1.

Im sogenannten „Driver-in-the-Loop“-Simulator läuft ein digitaler Zwilling des Rennwagens. Piloten George Russell und Formel-1-Neuling Kimi Antonelli nutzen den Simulator zur Vorbereitung, beispielsweise um zu testen, wie sich der Wagen auf der Strecke bei den gegebenen Wetterbedingungen verhält.

Im DiL-Simulator können die Piloten die Streckenbedingungen und Fahrzeugkomponenten virtuell testen, bevor sie auf der Strecke zum Einsatz kommen. Dabei werden neben Telemetriedaten auch subjektive Rückmeldungen der Fahrer einbezogen, um Aerodynamik, Reifenstrategien oder Fahrzeugbalance zu optimieren.

Auch Simulator- und Reservefahrer arbeiten an Rennwochenenden mit den Ingenieuren aus der Fabrik in Brackley zusammen, um an Lösungen für Herausforderungen auf der Strecke zu tüfteln. Was im Simulator gelingt, findet im nächsten Renneinsatz Anwendung.

Jedes Formel-1-Team spannt während der Rennen eigene WLANs auf, um große Mengen telemetrischer Daten über Verhalten und Zustand von Reifen, Bremsen, Motorleistung und andere Details möglichst verlässlich zu übertragen und dabei vor dem Zugriff durch die Konkurrenz zu schützen.

Dafür nutzt der Rennstall die Software TeamViewer Tensor. Über die Fernwartungsplattform können sich Ingenieure aus der Ferne mit dem Simulator verbinden und die Ergebnisse gemeinsam mit den Fahrern bewerten, etwa bei Nachtschichten während eines Grand-Prix-Wochenendes. Über „dynamisches Remoting“ können mehrere Nutzer gleichzeitig auf dasselbe Gerät zugreifen.

Für die Übertragung des Remote-Bildschirms in bis zu 4K-Auflösung nutzt TeamViewer einen eigenen Algorithmus, der analysiert, wie viel Bewegung gerade auf dem entfernten Bildschirm stattfindet. Läuft dort ein Video oder Videospiel, nutzt die Software einen auf dem System installierten Videocodec wie H.264 oder AV1. Wird nur ein Dokument angezeigt, überträgt TeamViewer Einzelbilder.


(akr)



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Oberlandesgericht: Vorsicht bei Werbung mit Superlativen für Software


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Behauptungen über Spitzenstellungen sind auch beziehungsweise gerade in der Werbung für Computerprogramme nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit einem jetzt publik gewordenen Urteil vom 8. Juli entschieden (Az.: 9 U 443/25). Ein Softwareanbieter hatte sein Lernmanagement-System als „das einfachste und effizienteste“ beworben. Diese Aussagen befand das Gericht nun als irreführend und somit wettbewerbswidrig. Der Grund: Solche Superlative haben einen objektiv nachprüfbaren Tatsachenkern. Sie sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) folglich nur erlaubt, wenn man sie beweisen kann. Die beklagte Firma konnte dies nicht.

Effizienz könne zum Beispiel durch Zeitersparnis oder technische Standards belegt werden, verdeutlichte das OLG. Einfachheit lasse sich an Kriterien wie der Benutzerfreundlichkeit oder der Anzahl der benötigten Klicks messen. Da der werbende Anbieter in diesem Fall keine Belege für seine Aussagen vorlegen konnte, sahen die Koblenzer Richter die zur Kundengewinnung getätigten Behauptungen als irreführend an.

Die Klägerin und die Beklagte sind Konkurrenten im Bereich digitaler Weiterbildung. Die letztlich unterlegene Firma bewarb ihr LMS auf ihrer Website und in Google-Anzeigen mit den beanstandeten Slogans. Die Klägerin mahnte dies ab und zog vor Gericht, da die Beklagte die Abgabe einer Unterlassungserklärung zurückwies.

Das Landgericht (LG) Mainz hatte in erster Instanz den Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren abgewiesen (Az.: 12 HK O 9/25). Es sah die Werbung zwar als Wettbewerbsverstoß an. Die Mainzer Richter hielten die Klage aber für unzulässig, da sie möglicherweise das Recht missbrauche. Denn die Klägerin habe die geforderte Vertragsstrafe in der Abmahnung als zu hoch angesetzt und auch den Gegenstandswert unangemessen hoch bemessen.

Das OLG gab der Berufung der Klägerin nun statt und hob das Urteil aus Mainz auf. Es sah die Werbung als klaren Wettbewerbsverstoß an und verneinte den vom LG angenommenen Rechtsmissbrauch. Die Koblenzer Richter sehen die in der Abmahnung geforderte Vertragsstrafe von 10.000 Euro und den Gegenstandswert von 30.000 Euro nicht als offensichtlich überhöht an. Sie weisen darauf hin, dass die Klägerin nur einmalig eine solche Summe gefordert habe und der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nach dem UWG eine Wiederholung voraussetze. Zudem habe solche Superlativ-Werbung das Potenzial, dem Konkurrenten erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Die Beklagte führte auch ins Feld, dass die Klage rechtsmissbräuchlich sei, weil die Klägerin lange gewartet habe. Die Werbung sei schon länger online gewesen. Das OLG widersprach dem, da die Antragstellerin vorgetragen hatte, erst kurz vor der Abmahnung von der Reklame erfahren zu haben. Eine allgemeine Marktbeobachtungspflicht für Mitbewerber bestehe nicht.

Auch die Tatsache, dass die Klägerin die Berufungs- und Begründungsfristen fast vollständig ausgeschöpft hatte, werteten die Koblenzer Richter nicht als „schleppendes Vorgehen“ oder Indiz für fehlende Dringlichkeit. Sie bestätigten die Eilbedürftigkeit des Verfahrens, die bei Wettbewerbsverstößen grundsätzlich vermutet wird. Die Beklagte habe diese Annahme nicht entkräften können. Für den IT-Rechtler Jens Ferner zeigt die Entscheidung, „dass das Wettbewerbsrecht auch im digitalen Marketing klare Grenzen setzt“. Es sei wichtig, rechtzeitig auf Abmahnungen zu reagieren, um kostspielige Verfahren zu vermeiden.


(nen)



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Canon führt, Joby wird verkauft – Fotonews der Woche 37/2025


Der japanische Branchenverband CIPA gilt als die solideste Quelle, wenn es um Marktzahlen der dortigen Kamerabranche geht. Die monatlich von der CIPA veröffentlichten Zahlen zeigen jedoch keine Verkaufszahlen der einzelnen Hersteller, nur für einzelne Segmente wie Systemkameras. Die Mitglieder des Verbandes werden wohl genauere Daten erhalten, aber auch ohne diese gibt es manchmal etwas mehr Einblick.

So hat in der vorvergangenen Woche die renommierte japanische Webseite DClife die neueste „Nikkei Industry Map“ ausgewertet. Das ist ein großformatiges Buch, in dem der Verlag der Wirtschaftszeitung Nikkei jedes Jahr die Kennzahlen der im gleichnamigen Börsenindex, dem Nikkei, vertretenen Unternehmen zusammenfasst. Und dazu zählen auch die großen japanischen Kamerahersteller.

Aus der neuen Nikkei-Map geht hervor, dass Canon im Jahr 2024 mit weitem Abstand Marktführer in der japanischen Kameraindustrie war. Man verkaufte 3,53 Millionen Geräte, was einen Marktanteil von über 43 Prozent bedeutet. Auf Platz 2 und 3 liegen Sony mit 2,33 Millionen und Nikon mit 960.000 Kameras. Diese beiden verkauften im Vorjahr also zusammen weniger Geräte als Canon allein und kamen auf 28,5 und 11,7 Prozent Marktanteil.

Dahinter liegen in Reihenfolge Fujifilm, Panasonic, OM Digital und Ricoh mit jeweils einstelligen Anteilen. Da kann man schon wieder von der jahrzehntelang bekannten Dominanz von Canon sprechen, die vor rund 10 Jahren nur kurz durch Sonys frühen und starken Schwenk zu spiegellosen Systemkameras aufgebrochen wurde. Und der früher häufig Zweitplatzierte, Nikon, hat inzwischen nur noch einen halb so großen Marktanteil wie Sony.

Immerhin gibt es in der japanischen Kameraindustrie mit ihren Traditionsunternehmen meist keine Sorgen vor Übernahmen – anders als in der Zubehörbranche. Da gibt es in dieser zu vermelden, dass Joby, die Hersteller der Gorillapods, ihre Marke verkauft haben. Und zwar an das chinesische Unternehmen VIJIM aus Shenzen, das ebenfalls Fotozubehör anbietet. In einer kurzen Börsenpflichtmitteilung (PDF) teilt Joby lediglich mit, man wolle sich auf den professionellen Markt konzentrieren. Finanzielle Details stehen da auch nicht drin, aber immerhin: Der Verkauf soll die Schulden von Vivendum reduzieren, dem Unternehmen, dem Joby bisher gehörte.

Von einem der renommiertesten deutschen Zubehöranbieter ist ein solcher Schritt wohl nicht zu bald zu erwarten. Die Rede ist von Kaiser Fototechnik, die in dieser Woche 80. Geburtstag feierten. 1945 gründete Erich Kaiser zuerst die „EKA-Werkstätte“, die aus, so schreibt die Firma in einer Mitteilung, „Restmaterialien“ Gebrauchsgegenstände herstellten. 1948, so die offizielle Historie des Unternehmens, kamen dann schon Sonnenblenden und Vergrößerungsrahmen, also: Fotozubehör. Heute dürfte Kaiser wohl vor allem durch seine Repro-Stative und Beleuchtungssysteme bekannt sein. Auch andere Marken wie Fidlock und Artisan & Artist vertreibt Kaiser inzwischen.

Eigentlich würde sich an dieser Stelle anbieten, unseren Heft-Schwerpunkt „Made in Germany“ nochmal als Long Read zum Sonntagabend anzupreisen. Das Link steht hier aber nur als Hinweis darauf, dass die deutsche Fotobranche mehr zu bieten hat, als man vielleicht gemeinhin meint. Denn Zeit für lange Texte ist heute Abend kaum: Auch der Kolumnist der Fotonews hat, sagen wir, Blutmondfieber. Es ist nämlich ziemlich selten, dass der Mond schon verdunkelt aufgeht. Also wurden in den letzten Tagen die alten APS-C-Bodies – wegen der verlängerten Brennweite – mit modernen, lichtstarken Teles bestückt, und ein paar Bracketing-Verfahren für das digitale Äquivalent von Mehrfachbelichtungen ausprobiert. Falls Sie kein Glück mit dem Wetter hatten: Ende 2028 gibt es die nächste in Deutschland sichtbare Mondfinsternis.

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(nie)



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Unterseekabel im Roten Meer durchtrennt – Verzögerungen bei Azure möglich


Wegen durchtrennter Netzwerkkabel im Roten Meer kann es aktuell zu höheren Latenzzeiten bei Microsofts Cloud-Dienst Azure kommen. Die Probleme bestehen seit der Nacht auf Sonntag. Betroffen ist ausschließlich der Datenverkehr, der durch den Nahen Osten fließt und in Europa oder Asien beginnt oder endet. Während Microsoft betroffene Verbindungen umleitet, laufen die Reparaturen. Diese könnten sich aber länger hinziehen.

Microsoft teilte das in der Nacht auf Sonntag auf seiner Übersichtsseite für den Azure-Status mit. Am Sonntagmittag (Stand: 13 Uhr) informierte das Unternehmen hier weiterhin, dass es zu langsameren Verbindungen kommen könne. Medienberichten zufolge teilte Microsoft auch mit, dass aktuell keine Probleme mehr zu verzeichnen seien. Der Warnhinweis zu höheren Latenzzeiten befindet sich am Sonntag aber weiterhin auf der Azure-Statusseite.

Das Rote Meer ist eine wichtige Telekommunikationsroute, hier verlaufen die Unterseekabel, welche Europa mit Asien und Afrika verbinden. In dem Gebiet sind auch die Huthi-Rebellen präsent, welche dort auch Schiffe attackieren. Das könnte auch die Reparatur der Kabel schwierig machen.

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(nen)



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