Datenschutz & Sicherheit
„Das war dringend notwendig, diese neue Idee einer Schleppnetzfahndung im Internet abzuwenden“
Ende November erging eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer neuen Form der Massenüberwachung: Das Gericht stoppte einen Amtsgerichtsbeschluss, die einem Netzbetreiber das Mitprotokollieren von Billionen DNS-Anfragen vorgeschrieben hätte.
Das Amtsgericht Oldenburg hatte Vodafone zur Umsetzung von Überwachungsanordnungen verpflichtet, die monatlich sage und schreibe 12,96 Billionen DNS-Anfragen betroffen hätte. Der DNS-Server des Anbieters sollte überwacht werden, gestützt auf Paragraph 100a der Strafprozessordnung. Außerdem sollten die zur Identifizierung des Anschlussinhabers notwendigen Kundendaten mitgeliefert werden.
Doch der Telekommunikationskonzern wehrte sich und setzte sich nun vorerst durch. Die Vollziehung des amtsgerichtlichen Beschlusses ist für sechs Monate ausgesetzt, auch neue Anordnungen darf es nicht geben.
Das Bundesverfassungsgericht sieht „jedenfalls massenhafte Eingriffe“ in das Fernmeldegeheimnis der vierzig Millionen Vodafone-Kunden und erkennt Anhaltspunkte, dass die DNS-Massenüberwachung verfassungswidrig sein könnte. Viele völlig unverdächtige Kunden gerieten in die Überwachung und könnten sich nicht dagegen wehren. Denn die Überwachung findet heimlich statt, weswegen weder vorbeugender noch abwehrender Rechtsschutz möglich sei.
Wer ruft was auf?
Vodafone sollte DNS-Anfragen zu einem bestimmten Server abfangen, über den aber keine näheren Angaben bekannt sind. Das Domain Name System (DNS) übersetzt den Namen einer Website wie beispielsweise netzpolitik.org in Nummern (hier IPv4 144.76.255.209). Das könnte man mit den früher gebräuchlichen Telefonbüchern vergleichen. Allerdings wird nicht minutenlang gestöbert und geblättert, sondern die Namensauflösung wird in einem Bruchteil einer Sekunde geliefert.
Die Namensauflösung erfolgt technisch mehrstufig. Typisch ist heute die Server-assistierte iterative Form: Ein DNS-Stub-Resolver fragt den lokalen rekursiven DNS-Server, der die Anfrage (iterativ von der Wurzel abwärts) bis zum gesuchten Domain-Namen weiterleitet. Gebräuchliche DNS-Resolver und DNS-Server beschleunigen diese Namensauflösung dadurch, dass sie lokale DNS-Caches als Zwischenspeicher nutzen.
Zieht man den Vergleich mit dem Telefonbuch heran, dann wollten die Ermittler also eine Art Zielwahlüberwachung der gesamten Telefonie, um gezielt für eine vorgegebene Zieltelefonnummer herausfinden, wer alles diese Nummer angerufen hat.
13 Billionen DNS-Anfragen pro Monat mitprotokollieren
Vodafone gab dem Gericht die Anzahl von etwa fünf Millionen DNS-Server-Anfragen pro Sekunde im Anordnungszeitraum von einem Monat an. So errechnen sich die 12,96 Billionen DNS-Anfragen monatlich.
Massenüberwachung
Wir berichten unter dem Stichwort Massenüberwachung über Technologien, die dazu eingesetzt werden, massenhaft Daten über Menschen festzuhalten und auszuwerten. Unterstütze unsere Arbeit!
Um eine so große Anzahl für eine Überwachungsanordnung festzuhalten, müsste ein erheblicher Aufwand betrieben werden. Und je größer die eigene DNS-Infrastruktur des Netzbetreibers ist, desto aufwendiger wird es. Die Technik zur Protokollierung darf aber dabei die eigentliche Funktion, nämlich die schnelle Namensauflösung, nicht bremsen.
Das bedeutet einen großen organisatorischen und personellen Aufwand. Die DNS-Server-Systeme der Anbieter müssten sämtliche DNS-Anfragen aller Kundenanschlüsse daraufhin auswerten, ob diese einen bestimmten inkriminierten Server abfragen.

Klaus Landefeld, Vorstand des IT-Branchenverbandes eco, bewertet die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts positiv und hofft auf ein Ende der Überwachungsmethode: „Das war dringend notwendig, um diese neue Idee einer Schleppnetzfahndung im Internet zumindest vorübergehend, hoffentlich aber auch dauerhaft abzuwenden.“
Die Maßnahme sei „völlig ungeeignet“. Denn es müssten „faktisch alle Anbieter von DNS-Resolvern verpflichtet werden“. Doch selbst dann könnten diese Anbieter nur einen Teil der DNS-Anfragen ihren eigenen Kunden zuordnen, da diese auch Resolver von populären Drittanbietern wie etwa Google (8.8.8.8), Cloudflare (1.1.1.1) oder Quad9 (9.9.9.9) nutzten. Und selbst wenn die Methode Erfolg hätte, wäre der immense Aufwand „mit Sicherheit dem Ergebnis nicht angemessen“ und rechtfertigte nicht die „anlasslose Massenüberwachung der DNS-Anfragen aller Kunden“, so Landefeld.
Es drängt sich die Frage auf, weswegen diese offensichtlich wenig geeignete Maßnahme von den Ermittlern überhaupt gefordert wird. „Ich halte es persönlich für einen verzweifelten Versuch, die mangelhafte oder derzeit überhaupt nicht vorhandene Möglichkeit der (Rück-)Auflösung von Carrier-NAT durch die vorgeschaltete DNS-Abfrage zu umgehen“, sagt Landefeld. Die Ermittler wollen demnach an private IP-Adressen gelangen, auch wenn dies für die Netzbetreiber einen außerordentlichen Aufwand bedeutet und Millionen Kunden betroffen wären. Denn der DNS-Server vom Anbieter sieht vielleicht die private IP-Adresse des Kunden und nicht nur die öffentliche IP-Adresse, die sich eben viele Kunden (Carrier-grade NAT) teilen.
Es gibt auch andere technische Methoden, um an die gesuchte private IP-Adresse zu kommen, die bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht schon auf der ersten Stufe scheitern. Das sieht auch das hohe Gericht so. Landefeld fielen ebenfalls Alternativen ein, die ohne anlasslose Massenüberwachung auskämen. Den Ermittlern waren aber offenbar keine anderen Methoden eingefallen.
Wer die gesuchten Verdächtigen sind, ist bisher nicht bekannt. Akteneinsicht hatte der Netzbetreiber von der Staatsanwaltschaft nicht bekommen. Aber schwerwiegende Verfehlungen können es nicht sein. Denn das Bundesverfassungsgericht schreibt, es sei „nicht ersichtlich, dass die hier konkret verfolgten Delikte besonders schwer wögen oder die Ermittlung des Sachverhalts mit anderen Ermittlungsmethoden nicht ebenso erfolgsversprechend sein könnte“.
Datenschutz & Sicherheit
Windows Updates: Neue Boot-Zertifikate, Fehlerkorrekturen und neue Probleme
Microsoft hat am Wochenende mehrere Windows-Updates veröffentlicht. Sie beheben teils Probleme mit den Sicherheitspatches vom Januar-Patchday. Außerdem beginnt Microsoft, die im Juni ablaufenden Boot-Zertifikate von Windows mit eigenen Updates auszutauschen. Dabei untersucht der Hersteller nun neu auftretende Probleme.
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Microsoft hat ein Update außer der Reihe veröffentlicht, das Probleme mit nicht mehr reagierenden Anwendungen nach der Installation der Januar-Patches lösen soll. „Nach der Installation des Windows-Updates, das am und nach dem 13. Januar 2026 veröffentlicht wurde, reagierten einige Anwendungen nicht mehr oder sind beim Öffnen von Dateien aus oder Speichern von Dateien in cloudbasiertem Speicher wie OneDrive oder Dropbox zu unerwarteten Fehlern aufgetreten“, erklärt Microsoft zu den damit korrigierten Fehlern. Außerdem führte das Update zu hängendem Outlook, wenn dessen PST-Dateien auf OneDrive gespeichert waren.
Im Windows-Release-Health-Nachrichtenzentrum schreibt Microsoft weiter, dass das Update für viele Versionen verfügbar und kumulativ ist, also die Sicherheitskorrekturen des Januar-Updates enthält: Windows 11 25H2 und 24H2 (KB5078127), Windows 11 Enterprise 25H2 und 24H2 (Hotpatch KB5078167), Windows 11 23H2 (KB5078132), Windows 10 ESU (22H2) und Enterprise LTSC 2021 (KB5078129), Windows Server 2025 (KB5078135), Windows Server 2025 Datacenter: Azure Edition (Hotpatch KB5078239), Windows Server 23H2 (KB5078133), Windows Server 2022 (KB5078136), Windows Server 2022 Datacenter: Azure Edition (Hotpatch KB5078238) und Windows Server 2019 sowie Windows 10 Enterprise LTSC 2019 (KB5078131).
Neue Secure-Boot-Zertifikate
Microsoft hat zudem damit begonnen, zum Austausch der Secure-Boot-Zertifikate eigene Windows-Updates zu verteilen. So kommt es möglicherweise zu unerwarteten Neustart-Aufforderungen.

Microsoft verteilt Windows-Updates, die erste Secure-Boot-Zertifikate austauschen.
(Bild: heise medien)
Offenbar tauscht Microsoft zunächst nur eines von vier Zertifikaten aus, den Schlüsselregistrierungsschlüssel (KEK, Key Exchange Key). Das Zertifikat „Microsoft Corporation KEK CA 2011“ wird dabei durch „Microsoft Corporation KEK 2K CA 2023“ ersetzt. Es dient zum Signieren von DB (Datenbank erlaubter Signaturen) und DBX (Datenbank verbotener Signaturen). Bereits im vergangenen Juni hatte Microsoft die Öffentlichkeit gesucht, um Admins auf den anstehenden Zertifikatstausch für die in diesem Juni ablaufenden Secure-Boot-Zertifikate vorzubereiten – jetzt geht es also los.
Derweil untersucht Microsoft Probleme mit nicht mehr startenden Rechnern, die nach Installation der Januar-Patches die Fehlermeldung „UNMOUNTABLE_BOOT_VOLUME“ anzeigen. Das haben Admins aus Microsofts Nachrichtencenter auf Reddit gepostet. Betroffen sind Windows 11 25H2 und 24H2. Da das Problem jedoch nach Installation der Januar-Patches vom 13.01.2026 auftreten kann, steht es offenbar nicht im Zusammenhang mit den nun aktualisierten Secure-Boot-Zertifikaten.
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(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
BitLocker: Microsoft gibt Schlüssel an Strafverfolger heraus
Wer seine Festplatte oder SSD verschlüsselt, darf eigentlich davon ausgehen, dass nur er diese auch wieder entschlüsseln kann. Bei der Verschlüsselungstechnologie BitLocker von Microsoft scheint dies aber nicht unbedingt der Fall zu sein, weil das Unternehmen den Schlüssel in der Home-Edition von Windows automatisch im Online-Account des Nutzers abspeichert. Das schützt davor, den Schlüssel zu vergessen, gewährt aber auch Microsoft Zugriff darauf. Je nach Konfiguration betrifft dies auch Kunden der Enterprise- und Education-Varianten von Windows.
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Laut dem Unternehmen erreichen Microsoft pro Jahr 20 Anfragen von Ermittlungsbehörden, die BitLocker-Schlüssel haben wollen. Einer Recherche des US-Nachrichtenmagazins Forbes zufolge hat der Konzern aus Redmond im letzten Jahr Wiederherstellungsschlüssel an das FBI übergeben. Hierbei handelt es sich um die erste bekannte Herausgabe. Hintergrund sind strafrechtliche Ermittlungen zum Diebstahl von Geldern im Rahmen eines Covid-Arbeitslosenhilfeprogramms auf der Insel Guam.
Sicherung im Online-Account: Bequem, aber nicht sicher
Gegenüber Forbes sagte Microsoft-Sprecher Charles Chamberlayne: „Die Schlüsselwiederherstellung bietet zwar Komfort, birgt jedoch auch das Risiko eines unerwünschten Zugriffs. Microsoft ist daher der Ansicht, dass die Kunden am besten entscheiden können, wie sie ihre Schlüssel verwalten möchten.“ Ob Kunden wissen, dass sie sich diesem Risiko aussetzen, ist allerdings fraglich. Bedenkt man jedoch, dass Microsoft es in den letzten Jahren immer schwieriger machte, einen Windows-PC überhaupt noch ohne Online-Account nutzen zu können, so dürfte die Anzahl an im Online-Konto hinterlegter Wiederherstellungsschlüssel relativ hoch sein.
Jennifer Granick, Beraterin für Überwachung und Cybersicherheit bei der American Civil Liberties Union, wies Forbes gegenüber darauf hin, dass diese Daten für viele Regierungen von hohem Interesse sein dürften. Dem Law Enforcement Request Report nach, den Microsoft zweimal im Jahr veröffentlicht, erreichten den Konzern zwischen Juli und Dezember 2024 auch 5296 Anfragen aus Deutschland im Rahmen von Ermittlungen zu Straftaten. Insgesamt ging es dabei um 9835 Konten beziehungsweise Benutzer. Nicht jede Anfrage resultiert automatisch in einer Herausgabe von Daten.
Wie Anwender sich schützen können
Nutzer können den Schlüssel aus ihrem Online-Account löschen. An dieser Stelle sei aber eindringlich darauf hingewiesen, dass die Verwaltung des Schlüssels ab diesem Moment vollständig in der Verantwortung des Anwenders liegt. Der Schlüssel sollte keinesfalls nur auf dem damit gesicherten Gerät hinterlegt werden. Denn wenn es einer Wiederherstellung bedarf, ist ein Zugriff auf die auf dem Gerät gespeicherten Daten nicht möglich. Als Speicherort bietet sich stattdessen beispielsweise ein Passwort-Manager auf einem anderen Gerät an. Nach dem aktiven Entfernen des Schlüssels aus dem Online-Account ist dieser theoretisch noch bis zu 30 Tage in Systemen von Microsoft zu finden.
Wer lieber auf Open-Source-Tools wie Veracrypt setzt oder die Verschlüsselung aus einem anderen Grund entfernen möchte, für den gibt es – je nach Windows-Version – zwei Wege, BitLocker zu deaktivieren. Der erste führt über die klassische Systemsteuerung. Diese erreicht man beispielsweise über das Suchfeld des Startmenüs. Danach müssen die Punkte „System und Sicherheit“ sowie „Geräteverschlüsselung“ aufgerufen werden. Im Abschnitt „Betriebssystemlaufwerk“ sollte sich nun neben „Windows (C:)“ der Knopf „BitLocker deaktivieren“ finden.
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Ist dies nicht der Fall, so lässt sich BitLocker auch über das moderne Einstellungsmenü deaktivieren. Dieses lässt sich ebenfalls wieder über das Suchfeld unter „Einstellungen“ im Startmenü aufrufen. Dort wählt man „Datenschutz und Sicherheit“ und dann „Geräteverschlüsselung“ aus. Im folgenden Fenster findet sich dann der gleichnamige Eintrag mit einem Kontrollkästchen daneben. Ein Abschalten ohne alternative Absicherung ist aber nicht zu empfehlen. Die Daten sind dann, zum Beispiel im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Geräts, sehr leicht zugänglich.
(nie)
Datenschutz & Sicherheit
Grundrechte sind nicht FSK 16
Wer Kinder und Jugendliche von sozialen Medien ausschließen möchte, um sie zu schützen, der könnte ihnen ebenso die Teilnahme an Demonstrationen verbieten. Schließlich könnte man sich dabei verletzen, manchmal werden Steine geschmissen und viele Demo-Parolen sind sehr polemisch. Auch die Mitgliedschaft in einer Partei könnte eine Altersgrenze bekommen; der Politikbetrieb ist alles andere als harmlos. Und bei all den Horrornachrichten wäre es besser, wenn junge Menschen nicht länger die Tagesschau sehen dürften.
Solche Forderung stellt derzeit zwar keiner. Sie machen aber deutlich, was hinter dem vielfach geforderten Social-Media-Verbot steckt: Im Namen des Schutzes für Minderjährige wird mehr eingeschränkt, als nötig wäre. Das Recht junger Menschen auf politische Teilhabe und die Pflicht des Staats, sie dazu zu befähigen, fallen unter den Tisch.
Seit die australische Regierung Ende des vergangenen Jahres ein Social-Media-Verbot für Menschen unter 16 Jahren eingeführt hat, findet die Regelung auch in Deutschland immer mehr Zuspruch. Hierzulande drehen sich große Teile der Debatte darum, ob ein Verbot für bestimmte Altersgruppen juristisch umsetzbar wäre, welche technischen Mittel wie datensicher wären und wie hoch die Altersgrenze sein sollte. Doch egal, welche Methode zur Durchsetzung eines Social Media-Verbots für Kinder und Jugendliche herangezogen würde: Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe von relevanten Orten der politischen Teilhabe ist nicht mit ihren Teilhaberechten vereinbar.
Es darf nicht nur Hürden geben
Besonders düster sind die Bilder, die Befürworter eines Social-Media-Verbots für Jugendliche malen. Soziale Medien würden junge Menschen demnach regelrecht vergiften. Es drängt sich der Eindruck auf, Reels zu schauen sei ungefähr genauso schädlich, wie Crack zu nehmen, und gehöre selbstredend verboten.
Oft ins Feld geführt wird außerdem, Jugendliche seien besonders empfänglich für politischen Populismus in sozialen Medien, der eine der Hauptursachen für die Zunahme radikal rechter Tendenzen bei jungen Menschen wäre. Um das zu verhindern, solle man deswegen für antidemokratische Inhalte empfängliche Menschen von bestimmten Plattformen ausschließen.
Oft vernachlässigt wird in der Debatte jedoch, dass Kinder und Jugendliche nicht nur das Recht haben, vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt zu werden. Kinder und Jugendliche haben all die Grundrechte, die auch Erwachsene haben. Nicht ihre Freiheit muss begründet werden, sondern die Begrenzung ihrer Freiheitsrechte.
Für Kinder und Jugendliche bedeutet das: Es darf nicht nur Hürden geben, sondern es muss auch Freiheiten geben – etwa die, sich zunehmend selbstständig aus einer Vielzahl öffentlicher Quellen zu informieren, Medien selbst zu wählen und Informationen mit anderen zu teilen. Eine Beschränkung dieser Freiheit wäre ein starker Eingriff in die Grundrechte einer Bevölkerungsgruppe, die über zwölf Millionen Menschen umfasst.
Instagram ist kein Psychothriller
Auch für Filme, Spiele und Bücher gibt es Altersgrenzen – aber soziale Medien sind kein einzelnes Medium wie ein Film, sondern große, vielfältige Räume des öffentlichen Lebens. Sie sind der Ort, an dem Kinder und Jugendliche in großer Zahl etwa Nachrichten konsumieren, politische Geschehnisse verfolgen und sich eine Meinung bilden.
Junge Menschen informieren sich zunehmend weniger über klassische Nachrichtenmedien wie den Rundfunk oder Tageszeitungen. Dass 12- bis 15-Jährige nach einem Social-Media-Verbot verstärkt damit anfangen würden, die FAZ zu lesen oder das Heute Journal zu schauen, ist lebensfremd. Was ein solches Verbot also bewirken würde, ist, Jugendliche von Information auszuschließen und ihre Informiertheit zu verringern.
Das Recht, sich ungehindert zu informieren und eine eigene Meinung zu bilden, unterscheidet sich in seiner Relevanz für die Gestaltung des eigenen Lebensentwurfs junger Menschen fundamental von der grundsätzlichen Freiheit, einen Psychothriller zu schauen oder einen Ego-Shooter zu spielen.
Wer Kinder und Jugendliche vor den schädlichen Aspekten sozialer Medien schützen möchte, müsste also spezifischer vorgehen, je nach konkretem Risiko. Um Jugendliche vor Horrorfilmen zu schützen, gibt es schließlich auch kein pauschales Kinoverbot, sondern eine Altersgrenze pro Film. Entsprechend bräuchte es zum Beispiel eher Einschränkungen für die potenziell radikalisierende Sogwirkung algorithmisch sortierter Feeds auf sozialen Medien – aber kein pauschales Social-Media-Verbot.
Auf sozialen Medien geht es um Austausch
Was soziale Medien ebenso fundamental von Büchern oder Filmen unterscheidet, ist, dass sie nicht nur konsumiert werden, sondern auch Plattform für Austausch sind. Menschen teilen eigene Informationen über soziale Medien, etwa explizit politische Meinungen oder bloße Dokumentationen ihres Alltags, und geben sie an andere weiter, die diese Inhalte wiederum selbst konsumieren und weitergeben können. Dazu gehört auch etwa das Liken und Kommentieren von Beiträgen.
Das bedeutet, dass soziale Medien nicht nur Räume sind, an denen Informationen und Meinungen passiv wahrgenommen werden – etwa, wenn man sich die Tagesschau ansieht –, sondern auch aktiv geteilt und verbreitet werden – wie wenn man ein Flugblatt verteilt oder eine Demo-Rede hält.
Politische Teilhaben stärken statt schwächen
Erwachsene sollten Möglichkeiten zur politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken, statt sie durch ein Social-Media-Verbot zu schwächen. Minderjährige von sozialen Medien auszuschließen würde Misstrauen in eine gesamte Generation ausdrücken und könnte den Eindruck erwecken, man würde sich vor der Politisierung junger Menschen fürchten.
Vielmehr müssen junge Menschen stärker in die öffentliche Meinungsbildung mit einbezogen werden. Soziale Medien sind dazu besonders gut geeignet, weil Jugendliche sich dort austauschen, vernetzen und organisieren können. Bewegungen wie etwa Fridays for Future, #MeToo, Black Lives Matter, „Frau, Leben, Freiheit“ oder die Proteste um Lützerath hätten wohl nicht dieselbe Resonanz gefunden, wenn insbesondere junge Menschen nicht über etwa Instagram oder Twitter davon erfahren und daran teilgenommen hätten. Wäre der Demokratisierung junger Menschen geholfen, sie von diesen Teilhabemöglichkeiten auszuschließen?
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Würde jetzt ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche eingeführt werden, würden bestehende demokratiekritische Tendenzen bei jungen Menschen nicht einfach verschwinden. Wahrscheinlicher ist, dass viele junge Menschen das Verbot als Beeinträchtigung ihrer Informations- und Meinungsfreiheit erkennen und darüber – auch politisch – frustriert wären.
BzKJ sieht Verstoß gegen UN-Kinderrechtskonvention
Ablehnung für das Social-Media-Verbot gibt es nicht nur von Kindern und Jugendlichen, die sich ihre digitalen Räume nicht wegnehmen lassen möchten. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sieht in einem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige gar einen Verstoß gegen den 17. Artikel der UN-Kinderrechtskonvention. Demnach müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass Kinder „Zugang [haben] zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen“.
Das Internet und die Plattformen, die es bereithält, gehören zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und sind ein wesentlicher Ort, an dem sie Informationen erlangen. Gerade deshalb muss ihnen ein sicherer Zugang dazu ermöglicht werden. Um das zu erreichen, sieht das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) je nach Dienst und Risiko zahlreiche mögliche Maßnahmen vor: Neben Datenschutz-wahrender Altersverifikation sind das etwa ein Verbot suchtförderder Funktionen oder verstärkte Anforderungen an Inhaltsmoderation.
Plattformen für alle sicherer machen
Es stimmt, dass soziale Medien diverse Gefahren bereithalten. Sexuelle Übergriffe, Bedrohungen, Desinformation, manipulative Designs, Gewaltdarstellungen oder demokratiefeindliche Inhalte sind nur einige davon. Das sind jedoch nicht nur Gefahren für Kinder und Jugendliche, sondern für alle. Besonders angreifbar sind dabei vulnerable Gruppen – nicht alle haben die hohe Medienkompetenz oder die ausgefeilten Recherche-Kenntnisse, die dabei helfen, sich vor Übergriffen zu schützen.
Es gibt auf sozialen Medien auch Inhalte, die niemand sehen sollte, weder Kinder noch Erwachsene. Etwa weil sie in extremem Maße gewaltverherrlichend, volksverhetzend oder ehrverletzend sind. Vor der Verbreitung solcher Inhalten müssen mehr Menschen als nur Kinder und Jugendliche geschützt werden – sowohl diejenigen, die als Opfer in diesen Darstellungen abgebildet werden als auch die Vielzahl von Menschen, die durch den Konsum solchen Materials gefährdet werden kann. Gegenüber all diesen Menschen hat der Staat eine Schutzpflicht.
Wenn der Staat sich hier aber nicht imstande sieht, seinen Schutzpflichten gegenüber der gesamten Bevölkerung gerecht zu werden, entscheidet er sich stattdessen für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte einer Bevölkerungsgruppe.
Statt Kinder und Jugendliche von potenziell gefährlichen Orten auszuschließen, sollten die Gefahren selbst entschärft werden. Das muss insbesondere durch konsequente Plattformregulierung und eine politische Weiterentwicklung des DSA geschehen. Das Ziel sollte sein, Plattformen für alle Menschen sicherer zu machen.
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