Künstliche Intelligenz
Datenschutzgutachten zum Praxisregister Schmerz offenbart fragwürdige Praktiken
Gesundheitsdaten gelten als sehr wertvoll. Zunehmend werden Ärzten unter anderem Geld oder andere Vorteile im Tausch gegen Gesundheitsdaten angeboten. Erneut übt das Netzwerk Datenschutzexpertise in einem Gutachten scharfe Kritik an dieser Praxis – dieses Mal am Praxisregister Schmerz. Das Register wird von der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) und der Firma O.Meany betrieben. Es sammelt seit 2014 mithilfe von Fragebögen und Arztinformationen umfangreiche Gesundheitsdaten von Schmerzpatientinnen und -patienten. Nach Einschätzung des Netzwerks werden dabei Datenschutzrechte missachtet und mit sensiblen Patientendaten erhebliche Gewinne erzielt.
„Rechtlich unwirksame Einwilligungserklärungen“
Die Daten würden unter dem Vorwand der Gemeinnützigkeit und mit wissenschaftlich fragwürdigen Auswertungen vor allem für die Pharmaindustrie vermarktet. „Mit intransparenten Informationen und rechtlich unwirksamen Einwilligungserklärungen beschaffen sich die Betreiber bei Patienten und Heilberufen mit dem Ziel einer guten Behandlung von den Patienten sensitive Gesundheitsdaten, die dann unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit mit aus wissenschaftlicher Sicht fragwürdigen Auswertungen für die Pharmaindustrie zu Geld gemacht werden. Eine Offenlegung der Praktiken wird verweigert“, heißt es in dem Gutachten (PDF).
Die Information an die Patienten und Ärzte über die tatsächliche Verwendung der Daten sei intransparent. Eine Offenlegung der genauen Praktiken wird von den Verantwortlichen verweigert. Auf Fragen von heise online, etwa, an wen und unter welchen Umständen die Daten verkauft werden, hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin bisher nicht reagiert.
Die Dokumentation erfolge über die Online-Plattform iDocLive, die als Ergänzung zum Praxisverwaltungssystemen eingesetzt werde. Die im Register gespeicherten Daten dienen nicht nur der Behandlung und Abrechnung, sondern würden auch für Forschungszwecke genutzt. Hinter dem Handel mit den Daten steht Privatdozent Michael A. Überall, der in mehreren Funktionen an zentraler Stelle eingebunden ist. Das hatte der Spiegel im März offengelegt.
„Fragwürdiger Interessenkonflikt“
Aus den Recherchen ging hervor, dass Überall mit seiner Firma O.Meany eine Software namens iDocLive betreibt, die für die Verwaltung der Patientendaten dient. Die Patienten müssen für das Praxisregister Schmerz die Schmerz-Fragebögen und das Schmerz-Tagebuch ausfüllen. Den Interessenkonflikt fand die ehemalige DSG-Vorständin Astrid Gendolla fragwürdig. Kritische Nachfragen wurden abgetan. „Das ganze System dient vor allem dem Wohle desjenigen, der die Daten besitzt und damit Geld verdient. Das sind weder die Patienten noch die Ärzte“, sagte Gendolla gegenüber dem Spiegel.
„Gemäß der Darstellung des Spiegelberichts besteht eine zentrale Funktion des Praxisregisters darin, durch die Auswertung der gesammelten Daten der DGS mbH (20 Prozent) und der O.Meany (80 Prozent) lukrative Einnahmen zu generieren, ohne dass dies den die Daten liefernden Patienten und Ärzten bewusst ist“, steht dazu im Gutachten. Laut Spiegel werden die Daten unter anderem von Pharmaunternehmen genutzt, um die Wirksamkeit bestimmter Arzneimittel gegen Schmerzen zu belegen. Die Ergebnisse fielen im Beispiel des Schmerzmittels Tapentadol von der Pharmafirma Grünenthal positiv aus. Überall habe zudem zahlreiche Zuwendungen und Aufträge von Grünenthal und ähnlichen Unternehmen erhalten. Die Wissenschaftlichkeit der Ergebnisse wird infrage gestellt.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Österreich: Ruf nach Ausweitung von Messenger-Überwachung
Österreichs Regierung plant, Malware im Millionenwert zu kaufen und zur Überwachung von Bürgern einzusetzen, die keiner Straftat verdächtig sind – wenn andere Ermittlungsmaßnahmen aussichtslos erscheinen. Der liberale Koalitionspartner NEOS war eigentlich dagegen, hat sich aber einen Kompromiss abringen lassen: Der Einsatzbereich sogenannter Bundestrojaner ist auf „Vorbeugung bestimmter, besonders schwerwiegender verfassungsgefährdender Angriffe“, die mit zehn Jahren oder längerer Haft bedroht sind, sowie Spionageabwehr beschränkt. Doch noch bevor das Gesetz beschlossen ist, ruft der Innenminister schon nach Ausweitung.
Die Regierungsvorlage für die erste Stufe der Legalisierung staatlich finanzierter Malware ist vergangene Woche ans Parlament gegangen. Durchführen soll die Überwachungsangriffe der österreichische Geheimdienst. Bereits diese Woche Donnerstag hat sich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bei einem Auftritt im Farbfernsehen dafür ausgesprochen, die geplante Überwachungsmethode auf weitere Bereiche des Strafrechts auszudehnen.
„Ich finde es gut – das ist ja letztendlich auch vereinbart –, dass man auch in diesem Bereich zu gegebener Zeit nachschärft. Ich denke, dass es dazu auch Arbeitsgruppen geben wird“, sagte Karner. „Ich halte es für sinnvoll, dass man das tut.“ Ihm zur Seite stehen die Vorsitzende der Staatsanwältevereinigung, Elena Haslinger, und der Chef des Bundeskriminalamts, Andreas Holzer. Haslinger möchte, dass auch die Staatsanwaltschaften den Einsatz von Bundestrojanern anordnen können, während Holzer die Kriminalpolizei ermächtigen will.
SPÖ und NEOS unterstützen Karner nicht
Laut Karner ist die Verschärfung also bereits „vereinbart“. Die Koalitionspartner sehen das anders. „Eine Ausweitung der Gefährderüberwachung auf weitere Delikte ist in der Regierung kein Thema“, heißt es seitens der SPÖ in Person ihres Sicherheitssprechers Maximilian Köllner.
Keine Verhandlungsbereitschaft zeigen die NEOS: „Eine Ausweitung der Gefährder-Überwachung kommt nicht infrage. Unsere Aufgabe in der Politik ist es, die Menschen in Österreich und unsere Verfassung gleichermaßen zu schützen“, schreibt NEOS-Klubobmann Yannick Shetty in einer Aussendung, „Dazu gehört es, Angriffe auf unsere Gesellschaft und Demokratie durch Terroristen und Extremisten frühzeitig zu erkennen, um sie verhindern zu können. Eine Ausdehnung der Gefährder-Überwachung auf andere Delikte wird es mit uns in der gesamten Regierungsperiode nicht geben.“
Millionenbudget
Die Malware soll heimlich auf Computern und Handys installiert werden, um verschlüsselte wie unverschlüsselte Nachrichten und Informationen sowie sonst gespeicherte Daten auszuspähen. Laut bisheriger Regierungsvorlage muss das im Einzelfall vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt sein. Das Innenministerium geht offiziell davon aus, jährlich etwa 30-mal die Ausspähung unverschlüsselter Nachrichten zu beantragen, und 5- bis 15-mal die Überwachung verschlüsselter Nachrichten. Für Bundestrojaner und dafür notwendige Vorkehrungen werden für 2026 18,3 Millionen Euro budgetiert, in den Folgejahren jeweils rund zehn Millionen Euro.
Erst wenn in einem Kalenderjahr 30-mal tatsächlich verschlüsselte Nachrichten ausgespäht werden, muss der Innenminister den ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Nationalrates informieren. (Der Nationalrat ist die direkt gewählte Kammer des österreichischen Parlaments, Anmerkung.)
(ds)
Künstliche Intelligenz
Sony testet Beta-Version zur Bildauthentifizierung
Sony hat die Beta-Version von „Camera Verify“ vorgestellt, eine Technik, die die Authentizität von Bildern sicherstellen soll. Dass dies bald möglich sein soll, hatte Sony bereits im März angekündigt. Neu in der Beta-Version ist die Möglichkeit, Verifizierungsinformationen über eine URL weiterzugeben. Nachrichtenorganisationen können diese URLs dann an Dritte weiterreichen, die so die Authentizität eines Bildes überprüfen können. Dies soll den Prüfprozess erheblich beschleunigen und die Verbreitung vertrauenswürdiger Inhalte erleichtern.
Die Authentifizierungsfunktion in der Kamera erfordert jedoch eine Lizenz, die über die Sony Creators’ Cloud verfügbar ist. Unterstützt werden außerdem bisher nur bestimmte Kameramodelle wie die Alpha 1 II, Alpha 9 III oder Alpha 7 IV.
Wie Sony informiert, basiert die neue Funktion neben der Einbettung dieser C2PA-Signaturen auch auf den 3D-Tiefeninformationen, die die Kameras direkt bei der Aufnahme erstellen. Die digitale Signatur wird direkt in der Kamera erstellt und in Echtzeit in die Bilddatei integriert. Das soll gewährleisten, dass die Aufnahme tatsächlich mit einer Kamera erstellt und nicht etwa durch eine KI generiert wurde. Laut Sony werden auch diese Änderungen dokumentiert, sollte das Bild bearbeitet werden. Bei der Verifizierung wird ein Bericht erstellt, der alle diese Daten zusammenfasst. Über die oben genannte URL können Nutzer diesen Bericht einsehen und so die Echtheit eines Bildes überprüfen.
Vorerst nur für ausgewählte Agenturen
Zielgruppe sind, wie der Hersteller damals schon bekannt gab, vorerst nur ausgewählte Nachrichtenagenturen. Fotojournalisten und Medienunternehmen, die nicht zu diesem Kreis gehören, profitieren von der neuen Technik vorerst nicht.
Da sich die Medienlandschaft zunehmend mit manipulierten oder KI-generierten Inhalten konfrontiert sieht, hat Adobe bereits vor einigen Jahren das Echtheitssiegel nach CAI/C2PA angestoßen, das inzwischen von fast der gesamten Fotobranche unterstützt wird. Die Initiative soll die Entwicklung von Standards, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Medieninhalten fördern. Neben Sony bieten auch Leica und Nikon Kameras mit C2PA-Signatur an.
Erweiterung auf Videos geplant
Ab Herbst 2025 soll die Kamera-Authentizitätslösung auch für Videos verfügbar sein. Sonys Beta-Version bleibt vorerst kostenlos, Änderungen am Funktionsumfang sind jedoch möglich. Die endgültige Verfügbarkeit für alle Kunden steht bisher nicht fest.
(cbr)
Künstliche Intelligenz
Chatbot für Schulen: Bremen macht den Anfang
Künstliche Intelligenz im Bildungsbereich – das klingt nach einem heißen Eisen. Besonders der unstillbare Datenhunger der großen LLM-Anbieter nach Trainingsmaterial steht dem Gebrauch der großen bekannten Modelle in Schulen auf dem ersten Blick im Wege. Ein eigener KI-Chatbot namens „Telli“ soll es jetzt aber richten. Bremen führt diesen als erstes Bundesland in Deutschland ein, wie die Senatorin für Kinder und Bildung mitteilte. Später einmal soll er in Schulen bundesweit zum Einsatz kommen.
Der Chatbot ist Teil des länderübergreifenden Projekts „Adaptives Intelligentes System“ (AIS) und soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern einen geschützten Zugang zu generativer KI ermöglichen. Telli unterscheidet sich dabei von kommerziellen KI-Diensten durch seinen Datenschutzansatz. Das System arbeite ausschließlich mit pseudonymisierten Nutzerdaten und werde vollständig innerhalb der Europäischen Union gehostet, heißt es seitens der zuständigen Behörden. Dadurch sollen keine personenbezogenen Daten an US-amerikanische oder andere Unternehmen aus dem KI-Sektor übermittelt werden. Die eingegebenen Daten fließen auch nicht in das Training der zugrundeliegenden Modelle ein.
Schüler sollen Umgang mit KI erlernen
„Wir wollen Schülerinnen und Schüler auf eine Zukunft vorbereiten, in der der Umgang mit Künstlicher Intelligenz selbstverständlich sein wird“, erklärt Sascha Aulepp, Bremens Senatorin für Kinder und Bildung. „Dafür brauchen sie Orientierung, Kompetenz – und Räume, in denen sie KI verantwortungsvoll erproben können.“ Der Chatbot steht künftig an allen öffentlichen Schulen im Bundesland zur Verfügung.
Technisch basiert Telli auf einer Open-Source-Architektur, die seit November 2024 entwickelt wird. Die Plattform fungiert als Zwischenschicht zwischen verschiedenen Large Language Models (LLMs), darunter auch Modelle von OpenAI und Meta, und den Endnutzern. Lehrkräfte können eigene Dokumente hochladen, um kontextspezifische Antworten zu erhalten, und fachdidaktische Lernszenarien erstellen, die sich per QR-Code oder Link mit Schülerinnen und Schülern teilen lassen.
Zur Vorbereitung und im Unterricht
Telli wurde speziell für den Einsatz im Unterricht entwickelt. Lehrkräfte können den KI-Chatbot sowohl zur Unterrichtsvorbereitung als auch im Unterricht selbst nutzen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, Telli für ihre Schülerinnen und Schüler freizugeben.
Die Anbindung an das schulische Identity-Management-System VIDIS (Vernetzungsinfrastruktur Digitale Identitäten für Schulen) ermöglicht eine nahtlose Integration in die bestehende IT-Infrastruktur der Schulen. Nutzer können sich ohne zusätzliche Registrierung anmelden.
Das Telli-Projekt ist eingebettet in das größere AIS-Vorhaben, das vom FWU (Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht) koordiniert wird. Alle 16 Bundesländer sind an dem Projekt beteiligt.
Umfassende Lernumgebung geplant
Das AIS-System soll künftig eine umfassende digitale Lernumgebung bereitstellen, die weit über den Chatbot hinausgeht. Geplant sind adaptive Lernmaterialien, ein intelligentes Empfehlungssystem und Tutorfunktionen, die Schüler individuell unterstützen und Lehrkräfte entlasten sollen. Das System wird auch kommerzielle Bildungsmedien-Anbieter einbinden können – ein „Marktplatz“ für lizenzpflichtige Inhalte ist vorgesehen.
Die technische Umsetzung berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der Länder. Konfigurationsmöglichkeiten sollen es ermöglichen, dass Bundesländer eigene oder selbst beschaffte LLMs nutzen können. Schulträger und Länder können den Code einsehen und bei Bedarf anpassen. Dies soll unter anderem die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern reduzieren.
(mki)
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