Künstliche Intelligenz
Datentransfer in die USA: Klage gegen EU-Datenschutzrahmen geht vor den EuGH
 
Der Streit um den EU-US-Datenschutzrahmen geht in die nächste Runde. Der französische Abgeordnete Philippe Latombe hat bestätigt, dass er gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom September zum Bestand des Data Privacy Framework (DPF) Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen wird. Damit wird der freie transatlantische Datenfluss schon zum dritten Mal ein Fall für das höchste EU-Gericht.
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Latombe, der für die Regierungspartei Mouvement Démocrate in der französischen Nationalversammlung sitzt, öffnet mit dem Schritt die Tür für ein „Schrems III“-Urteil. So hatte der EuGH schon die Vorgängerabkommen Safe Harbor und Privacy Shield für ungültig erklärt. Das geschah auf Betreiben des österreichischen Bürgerrechtlers Max Schrems, der noch überlegt, ob er in der Sache ebenfalls noch einmal aktiv wird. Der EuGH urteilte in beiden Verfahren, dass die US-Überwachungspraktiken insbesondere mit Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) und der Anordnung 12333 die Datenschutzrechte der EU-Bürger verletzten.
Weiteres Grundsatzurteil erwartet
Stein des Anstoßes ist aktuell der jüngste Angemessenheitsbeschluss für den Transfer personenbezogener Daten aus der EU in die USA der EU-Kommission. Diese erkennt damit die Rechtslage zum Schutz der Privatsphäre in den Vereinigten Staaten als vergleichbar hoch wie auf dem alten Kontinent an. Auch das EuG war in erster Instanz der Ansicht, dass die USA zum Zeitpunkt des Erlasses des Angemessenheitsbeschlusses ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisteten.
Latombe begründete seine Klage und die nun folgende Berufung hauptsächlich mit dem Argument, dass das DFP nicht mit der EU-Grundrechtecharta und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sei. Der Parlamentarier erläutert sein Vorgehen gegenüber Euractiv damit, dass der neu geschaffene Data Protection Review Court (DPRC) in den USA weder unparteiisch noch unabhängig von der Exekutive sei. Damit werde das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht nicht gewährleistet.
Datenhunger der US-Geheimdienste
Zudem beklagt Latombe die massive und nicht zielgerichtete Datensammelei von US-Geheimdiensten wie der NSA. Die getroffenen Vorkehrungen im DPF seien nicht ausreichend, um diesen schweren Grundrechtseingriffen entgegenzuwirken. US-Präsident Donald Trump hat die von seinem Vorgänger Joe Biden eingeführten Schutzmaßnahmen noch aufgeweicht.
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Der Volksvertreter will mit seinem Ansatz auch die Kommission und die Mitgliedstaaten unter Druck setzen, einen dauerhaft rechtssicheren Rahmen zu schaffen. Von der neuen EuGH-Prüfung hängt etwa ab, ob in der EU ansässige Firmen rechtssicher personenbezogene Daten bei US-Cloudanbietern speichern und verarbeiten können. Es ist davon auszugehen, dass die Luxemburger Richter jenseits der Bewertung der EuG-Entscheidung auch die mit den aufgeworfenen Rechtsfragen verknüpften Tatsachen genau untersuchen und ein weiteres Grundsatzurteil fällen werden.
(vbr)
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In zwei Jahren: Zwei Drittel der Fertiger haben ERP-Software ausgetauscht
 
Rund zwei Drittel der mittelständischen Fertigungsbetriebe in Deutschland haben in den vergangenen zwei Jahren ihr firmenweites ERP-System (Enterprise Resource Planning) ausgetauscht. Das zeigt eine Umfrage des Stuttgarter ERP-Herstellers Planat unter 150 produzierenden Unternehmen.
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Als Hauptgründe für den Wechsel nannten die Befragten, dass die bisherigen Systeme die Anforderungen nicht mehr erfüllten (61 Prozent), zu viele Medienbrüche auftraten (48 Prozent) und veraltete Plattformen im Einsatz waren (46 Prozent). Weitere 42 Prozent beklagten Unzufriedenheit mit dem Support des Anbieters, 39 Prozent bemängelten die Usability für die Mitarbeiter.
Bei der Auswahl eines neuen ERP-Systems setzen 82 Prozent der Unternehmen auf die ERP-Erfahrung des Anbieters, für 66 Prozent sind Service und Support entscheidend. Referenzkunden und deren Erfahrungen spielen für 54 Prozent eine wichtige Rolle. 94 Prozent der befragten Mittelständler suchen eine Lösung, die speziell auf ihre Anforderungen zugeschnitten ist – für 83 Prozent ist dies ein K.-o.-Kriterium.
Support-Qualität bleibt problematisch
Trotz der hohen Bedeutung des Supports zeigt sich in der Praxis ein deutliches Problem: Nur 49 Prozent der befragten Unternehmen sind mit dem Service- und Supportangebot ihres ERP-Herstellers zufrieden. Lediglich 38 Prozent erhalten den Support direkt vom Anbieter, die übrigen müssen auf Fremddienstleister ausweichen oder sich selbst helfen. Ähnliche Probleme bei der Service-Qualität hatte schon 2024 eine frühere Anwenderzufriedenheitsstudie aufgezeigt.
Besonders wichtig ist den Unternehmen die Integration zusätzlicher Systeme: 76 Prozent benötigen ein Dokumentenmanagementsystem (DMS), 57 Prozent ein Produktionsplanungssystem (PPS) und 54 Prozent ein CRM-System. Zwei Drittel der Befragten legen Wert darauf, dass sich diese Systeme nahtlos in das ERP integrieren lassen. 74 Prozent der Unternehmen wünschen zudem die Nutzung von Echtzeitdaten aus Maschinen und anderen Systemen.
Für die Digitalisierungsstrategie im Mittelstand spielt das ERP-System eine zentrale Rolle: 74 Prozent der Befragten bewerten es als „sehr wichtig“, weitere 21 Prozent als „wichtig“. Weitere Details zur Studie finden sich bei Planat.
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(fo)
Künstliche Intelligenz
KI entlastet Entwickler: Jules übernimmt ungeliebte Coding-Aufgaben
 
Wie Google bekannt gegeben hat, lässt sich in seinem Coding-Assistenten für die Kommandozeile Gemini CLI nun die neue Extension Jules nutzen. Jules ist ein experimenteller asynchroner Coding-Agent, an den Developer Aufgaben delegieren können, die dann im Hintergrund automatisch ablaufen. Als Beispiele nennt Google die Wartung von Dokumentation, Testing, Bugfixing und Aktualisieren von Dependencies.
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Bugfixing, Testing & Co.: Jules übernimmt
Jules arbeitet in einer virtuellen Maschine (VM), wo es Code klonen, Dependencies installieren und Dateien verändern kann. Aus Gemini CLI heraus können Entwicklerinnen und Entwickler Jules asynchrone Tasks zuweisen. Im Hintergrund kann die Extension dann etwa Bugs fixen, während Developer im Gemini CLI weiterarbeiten. Zum Beispiel kann sich die Jules-Erweiterung mit GitHub-Issues befassen und die Änderungen in einen neuen Branch submitten oder bestehende sowie neue Tests ausführen.
  

Jules springt ein, wenn es um ungeliebte Developer-Tätigkeiten geht.
(Bild: Google)
Jules installieren und verwenden
Notwendig für die Verwendung von Jules, das derzeit noch experimentell ist, sind sowohl eine Installation von Gemini CLI (Version 0.4.0 oder höher) als auch ein Jules-Account. Dann lässt sich in der Jules-Konsole ein GitHub-Repo mit dem Account verbinden.
Die Jules-Erweiterung lässt sich vom Terminal aus mit folgendem Befehl installieren – hier mit optionaler Einstellung --auto-update für automatische Aktualisierungen:
gemini extensions install  --auto-update
Ein Jules-Task lässt sich dann mit vorangestelltem /jules per Prompt zuweisen, wie Google demonstriert:
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/jules Convert commonJS modules to ES modules
Rückfragen zur Bearbeitung eines Tasks sind ebenfalls möglich, zum Beispiel:
/jules what is the status of my last task?
Kostenfrei, Pro oder Ultra
Jules ist in drei Preisstufen verfügbar, die Limits zwischen 15 bis 300 Tasks pro Tag besitzen. Die beiden kostenpflichtigen Varianten Pro und Ultra sind an ein entsprechendes Google-AI-Abo gebunden. Derzeit nutzen alle Preisabstufungen das aktuelle Modell Gemini 2.5 Pro, doch künftig werden Pro- und Ultra-User Zugriff auf neuere Modelle erhalten.
In Googles Entwicklerblog und auf der Jules-Website sind weitere Infos zur neuen Extension zu finden. Insgesamt existieren derzeit 119 Extensions für Gemini CLI.
(mai)
Künstliche Intelligenz
Heimkinotest: Tron und Tron: Legacy im 4K-Vergleich von Stream, Blu-ray und UHD
 
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Es gibt Filme, die sind mehr als nur Unterhaltung, sondern so etwas wie die Archäologie der Zukunft. Disneys Tron von 1982 und seine späte, hochglanzpolierte Fortsetzung Tron: Legacy von 2010 gehören definitiv dazu. Sie sind weniger eine Filmreihe im klassischen Sinne, als vielmehr ein faszinierendes technisches und ästhetisches Spiel, das uns seinerzeit jahrelang vorführte, wie wir uns die Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine mal erträumt, mal gebaut haben.
In diesem umfangreichen Test schauen wir uns die neuen 4K-Restaurationen genauer an, die Disney als Streams und auf Ultra HD Blu-ray (UHD) veröffentlicht hat. Dabei gehen wir der Frage nach, ob die digitale Politur den analogen Charme des Klassikers von 1982 bewahrt hat und wie gut die Überarbeitung des 2010 mit stereoskopischen 3D-Kameras gedrehten Nachfolgers gelungen ist. Die englischen Tonspuren der Filme wurden zudem neu in Dolby Atmos gemischt. Die deutschen Tonspuren bleiben in 5.1. Zum Vergleich werfen wir auch einen Blick auf die unveränderten Blu-ray-Versionen.
Tron (1982) war der Gründungsmythos, das Avantgarde-Statement einer Branche, die bereit war, das Bild selbst zum Ereignis zu machen. Tron: Legacy (2010) ist die ästhetische Perfektionierung, ein Film der Sinne, der die Regeln des Originals hochstilisiert. Beide Filme sind auf ihre Weise unverzichtbar: Der eine für seine Seele aus Licht und Kodalith-Flickern, der andere für seine Muskelkraft aus Vektoren und Synthie-Wucht. Das Duell zwischen den organischen, auf analoger Chemie basierenden Bildern des Originals und der klinisch-sauberen, gleichsam vom misslungenen De-Aging-geplagten Pipeline der Fortsetzung spiegelt die technische Entwicklung von den ersten Heimcomputern bis zu Allmachtsfantasien der KI wider.
Bevor wir zur Technik kommen, werfen wir auf den nächsten Seiten zuerst einen Blick auf die Geschichte der beiden bahnbrechenden Filme, deren Fortsetzung Tron: Ares gerade in den Kinos läuft. Unsere Rezension von Tron: Ares finden Sie hier.
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