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Datenschutz & Sicherheit

Degitalisierung: Die Abkürzung



Die heutige Degitalisierung startet mit tiefsinnigen Fragen. Sie stammen aus einer Konversation über ein vermeintlich rein technisches Problem.

„Aber was macht das mit den Menschen?“ Vielleicht ist diese Gegenfrage, wie sich der Einsatz von Technik auswirkt, nicht unbedingt das Erste, was ihr erwarten würdet, wenn ihr einer Expert*in eine vermeintlich ausschließlich technisch geartete Frage stellt.

Es folgten eine zweite ungewöhnliche Frage und ein eindringlicher Appell, die heute immer noch in meinen Gedanken nachhallen. Auch nach Jahren.

„Kann es Menschen Schaden hinzufügen? Dann solltest du das nicht weiter vorantreiben.“

Die Fragen und den Appell habe ich tatsächlich im Gespräch mit einer bekannten Person aus dem Fachbereich der Kryptografie zu hören bekommen. Ganz im Sinne der Privatsphäre sei jetzt nebensächlich, wer genau das war. Die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr hoch, dass sehr viele von euch das Werk dieser Person möglicherweise schon genutzt haben.

Im Wesentlichen haben diese Fragen nach der Wirkung von Technik auf Menschen und die Gesellschaft eine Abkürzung aufgezeigt. Eine Abkürzung hin zur eigentlichen Wirkung von Technik. Eine Abkürzung, die so wieder zu mehr Nutzen für alle führen kann.

Digitalisierung wirkt oftmals einfach und logisch. Alles sei durch Daten, Daten und Daten abbildbar und das sei ja auch wichtig für sogenannte Künstliche Intelligenz und Innovation und überhaupt – die Wirtschaft. Zuerst an die möglichen negativen Folgen zu denken und deshalb schon im Design bessere Lösungen mit weniger möglichem Schaden für Betroffene zu schaffen, scheint daher oftmals gar nicht so erstrebenswert. Leider.

Datenketten und Schulabbrüche

Um das mit der Schadensvermeidung besser zu verstehen, bedarf es vielleicht eines aktuellen Beispiels. Vor ein paar Tagen fiel der Spitzenkandidat der Grünen in Baden-Württemberg, Cem Özdemir, mit der Forderung nach einer Schüler-ID auf. Er forderte öffentlich eine eindeutige und dauerhafte Kennnummer für Schüler*innen, die quasi als „Schulabbrecher-Prellbock“ dienen würde. Eine Art Frühwarnsystem, das Alarm schlagen könne, „bevor ein Schüler durch das Raster fällt“.

Aber nicht nur in Baden-Württemberg gibt es Pläne für eine solche Schüler-ID, auch die Bundesregierung möchte das laut Koalitionsvertrag weiter voranbringen. Wie so häufig sind die Ziele von solchen digitalen Vorhaben oftmals im Kern löblich: Weniger Schüler*innen sollen die Schule ohne Abschluss verlassen, es soll bessere Fördermöglichkeiten geben.

Im Koalitionsvertrag steht sehr klar, wie das alles zu schaffen sei: Von einer datengestützten Schulentwicklung und einem Bildungsverlaufsregister ist da die Rede, von einer Schüler-ID, die auch gleich noch mit einer Bürger-ID verknüpft werden soll. Nach einem vermeintlich löblichen Ansinnen – die Schulabbrecherquote senken – folgt eine ganze Menge an potenziellem Schaden: mögliche dauerhafte Stigmatisierung wegen schlechter schulischer Leistungen, Reduktion auf nackte Zahlen bei Ignoranz der oftmals vielfältigen Gründe für schulische Probleme, Objektivierung von jungen Menschen, die immer persönlich anerkannt und wertgeschätzt werden sollten, und so weiter.

Ob eine Schüler-ID überhaupt wirksam ist, ist von der Datenlage her eher eine „entdeckerische, explorative“ Frage. Man müsse erst mal schauen, was sich über ein paar Jahre vielleicht statistisch begleiten lässt, so etwa die Aussage einer Professorin für Mediendidaktik im Breitband-Beitrag zum Thema. Sehr große Fragezeichen, unklare Risiken. Eigentlich sollte man das nicht vorantreiben.

Der vermeintlich löbliche Zweck der Schüler-ID, Schulabbrüche zu verhindern oder Schüler*innen besser zu fördern, schreit geradezu nach Privatsphäre-sensitiven Lösungen, die jedes Mal neue Chancen ermöglichen, sich zu verbessern. Unvoreingenommenheit braucht es hier etwa als wesentliches Merkmal, um Menschen jedes Mal neu gute Chancen zu bieten, zu einem guten Abschluss zu kommen, teils auch ein Leben lang.

Der Zweck schreit nicht nach einer typischen Verwaltungslösung mit mehr Daten und umfassenden Registern, er schreit erst mal nach gar keinen rein digitalen Lösungen. An sich ließe sich die digitalpolitische Diskussion hier schon wieder vollständig abkürzen. Sollte es aber unbedingt eine digitale Hilfslösung sein (müssen), dann müsste dies eine konsequent individuelle, vertrauliche und vergessliche Lösung sein, die Mängel in der schulischen Entwicklung anzeigt. Also eben kein Bildungsregister mit lebenslänglichen IDs, die dann auch noch mit einer Bürger-ID verknüpft werden.

Nichtnutzen und Markterfolg

Allzu oft scheint der ursprüngliche Sinn und Nutzen einer digitalen Lösung vergessen zu werden. Ein Paradebeispiel ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland, nicht erst seit der elektronischen Patientenakte „für alle“. Bevor jetzt wieder „der Datenschutz“ als Wurzel allen Übels herhalten muss, sollten wir erst einmal ein paar Jahre in die Vergangenheit schauen: Was war der Auslöser, das Gesundheitswesen in Deutschland zu digitalisieren? Welchen Nutzen wollte man stiften?

Ein wichtiges Ereignis in dieser Genese ist der Lipobay-Skandal von 2001. Dabei wurde der Cholisterinsenker Cerivastatin nach Todesfällen vom Markt genommen. Nach der Untersuchung der betroffenen Patient*innen stellte sich heraus, dass es kaum Aufzeichnungen über Medikamente gab. Damals wurde die Einführung einer Chipkarte vorgeschlagen, um darauf die verordneten Medikamente zu speichern und mögliche Kontraindikationen feststellen zu können.

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Der Rest ist dann mehr oder weniger Geschichte, oder wie Detlef Borchers schon 2011 bei heise schrieb: Aus der einfachen Verschreibungsliste erwuchs ein höchst komplexes System, das Deutschland eine „telemedizinische Infrastruktur“ bescheren sollte.

Harter Sprung ins Jahr 2025: An der Digitalisierung des Gesundheitswesens Beteiligte schwärmen davon, dass jetzt die Medikationsliste – diesmal aber wirklich manifest geworden in der ePA für alle – Leben rette. „KI-ready“ sei die ePA jetzt auch, wenn der versprochene Nutzen schon etwas später und die Kosten ein paar unzählige Milliarden Euro teurer geworden sind als die ursprünglich gedachte Medikationsliste.

Auf dem Weg dorthin sind neben diversen Sicherheitsproblemchen, auf die speziell ich jetzt nicht noch mal eingehen möchte, neue Probleme mit der Verfügbarkeit dazugekommen. Ob das elektronische Rezept funktioniert, das vielleicht auch irgendwie zum Nutzen dieser Medikationsliste gezählt werden könnte, ist gefühlt so planbar wie eine Fahrt mit der Deutschen Bahn. Kaum ein Tag ohne Ausfälle und die Zuverlässigkeit des E-Rezepts stellt Apotheken jedes Mal aufs Neue vor Herausforderungen, um die medizinische Versorgung überhaupt sicherstellen zu können.

Erfolgreich sind in der Genese der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens eigentlich nur Unternehmen gewesen – auch dank dem in der Telematikinfrastruktur zelebrierten Marktmodell. Manche Firmen wie CGM verdienten besonders gut und deren Gründer finanziert jetzt mit dem vielen Geld rechte Newsportale.

Klar, es wäre auch anders gegangen in den 2000er-Jahren. Als nutzenfokussierte Abkürzung: mit eher kartenbasierten, offlinefähigen Anwendungen wie einer gut gemachten Medikationsliste zu starten. Aber der Drang noch mehr Daten, Daten, Daten und Überwachung war schon damals stärker.

Der zweifelhafte „Erfolg“ der Telematikinfrastruktur sollte bei allen digitalpolitischen Vorhaben eine Warnung sein. Eine Warnung, was passiert, wenn ursprüngliche, oft löbliche Ziele immer mehr aufgeblasen werden. Eine Warnung, was passiert, wenn trotz von vielen Seiten vorgebrachter, greifbarer Probleme immer wieder wild drauf los digitalisiert wird.

Gerade der aktuell sehr kritisch angegangene, nervige Datenschutz bietet Handlungsleitlinien wie Datensparsamkeit, Security by Design und Privacy by Design, um immer wieder über eine Abkürzung zum eigentlichen Zweck und Ziel von Digitalisierungsvorhaben zu kommen. Am Ende bleibt immer wieder die eine Frage zentral: Was macht das mit den Menschen?



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Kritik an Debatte um „Missbrauch von Sozialleistungen“


Die Koalition aus Union und SPD setzt ihren Kurs der Verschärfungen in der Migrations- und Sozialpolitik fort. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat nun angekündigt, Missbrauch von Sozialleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland in Deutschland entschiedener bekämpfen zu wollen. Laut Bas gebe es „organisierten Leistungsmissbrauch“ durch kriminelle Netzwerke.

Nach einem Treffen mit Vertreter*innen der Kommunen und Jobcentern am Montag in Duisburg kündigte die Co-Chefin der SPD an, betrügerische Strukturen vor allem mit einem schnelleren Datenaustausch zwischen Behörden aufzuspüren. Ordnungsämter, Polizei und Jobcenter müssten besser miteinander kommunizieren und Daten austauschen können, forderte Bas. Dazu seien Gespräche mit Datenschützer*innen und dem Digitalminister nötig.

Bas will EU-Freizügigkeit einschränken

Gemeinsam mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Bas außerdem prüfen, ob es eine „Strafbarkeitslücke“ im deutschen Recht gibt. So könnte Sozialleistungsmissbrauch im Strafgesetzbuch ein eigener Straftatbestand werden. Nach eigener Aussage will sie damit erreichen, „dass die Verfahren nicht immer eingestellt werden“.

Außerdem will Bas die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf EU-Ebene neu definieren. Diese sei zwar eine wichtige Errungenschaft, müsse aber an Voraussetzungen geknüpft werden. Dazu nannte sie etwa die mögliche Einführung einer Mindestanzahl an Wochenarbeitsstunden.

Derzeit können Menschen aus anderen EU-Staaten unkompliziert nach Deutschland einreisen, hier einen Wohnsitz anmelden und eine Arbeit aufnehmen, sofern sie einen gültigen Pass. Anders als deutsche Staatsangehörige haben sie Anspruch auf Sozialleistungen jedoch nur, wenn sie einen Minijob haben und der Lohn zum Leben nicht reicht.

Verfahren nur bei ausländischen Verdachtsfällen

In Deutschland bezogen zuletzt insgesamt rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Angesichts der scharfen Debatte überraschen die geringen Fallzahlen solcher Verdachtsfälle „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“. Bis Mai dieses Jahres haben die Jobcenter 195 solcher Fälle registriert, 96 zogen eine Strafanzeige nach sich. Im vergangenen Jahr waren es 421 Verdachtsfälle, bei 209 von ihnen wurde eine Strafanzeige erstattet. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

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Die Zahl der Fälle, die tatsächlich zu einer Verurteilung führen, ist nicht bekannt. Die Strafverfolgungsbehörden teilen den Ausgang des Verfahrens nicht immer an die Jobcenter mit.

Jobcenter eröffnen Verfahren wegen „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ nur bei nicht-deutschen Unionsbürger*innen. Alle anderen Fälle, die im Zusammenhang mit organisierten Tätergruppen stehen, werden nicht separat als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch erfasst, so die Bundesregierung.

Zivilgesellschaft kritisiert faktenfreie Debatte

Die Veranstaltung in Duisburg, nach der Bas ihre Pläne verkündete, war eine Fachtagung zu „Herausforderungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten“. Eingeladen waren Vertreter*innen von Stadtverwaltungen, Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit. Interessenvertretungen von Menschen aus dem EU-Ausland, die in Deutschland prekär beschäftigt sind oder Sozialleistungen beziehen, waren nicht dabei.

Das kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler*innen in einem offenen Brief an die Arbeitsministerin. Darin weisen sie die von der Arbeitsministerin befeuerte Debatte um „bandenmäßigem Sozialmissbrauch durch EU-Bürger*innen“ zurück. Diese entspreche nicht der Faktenlage und stelle Menschen aus EU-Staaten unter Generalverdacht des Missbrauchs und Betrugs.

Bereits vor zwei Wochen haben sich zahlreiche andere Organisationen sowie Sozialverbände zu Wort gemeldet. Sie sprechen von medialer Hetze und politischer Instrumentalisierung von Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen. Die zugrunde liegenden Ursachen wie strukturell bedingte Armut, Ausbeutung und fehlender Schutz für Beschäftigte aus anderen EU-Staaten würden in der Debatte ausgeblendet.

Razzien und Zwangsräumungen

Zu den Unterzeichner*innen des am Montag veröffentlichten offenen Briefs zählen zum Beispiel das Netzwerk Europa in Bewegung und die Initiative Stolipinovo in Europa e.V., die sich für die Rechte und Interessen von Migrantengemeinschaften aus Osteuropa einsetzt. Die Organisationen schildern darin mehrere Fälle aus deutschen Städten, die von struktureller Ungleichbehandlung von EU-Ausländer*innen und repressiven behördlichen Praktiken zeugen. Dazu zählen massenhafte Zwangsräumungen, diskriminierende Razzien und rassistische Behandlung in Jobcentern.

Ein Beispiel ist eine Razzia in einer Notunterkunft für wohnungslose Menschen in Berlin-Schöneberg Mitte Oktober. Mitarbeiter*innen der Berliner Jobcenter und der Familienkasse hatten in Begleitung von Polizeibeamt*innen und Pressevertrer*innen um 6 Uhr morgens die Unterkunft aufgesucht. Die Anlauf- und Beratungsstelle Amoro Foro e.V bezeichnet die Aktion als unverhältnismäßig und politisch motiviert. Ihr sei monatelange rassistische Berichterstattung vorausgegangen.

Der Verein Stolipinovo berichtet von Beispielen aus Duisburg. Die Stadt verfolge eine der repressivsten migrationspolitischen Strategien Deutschlands. Eine „Tasksforce Problemimmobilien“ nutze Brandschutzverordnungen als Vorwand, um bulgarische und rumänische Staatsbürger*innen unangekündigt aus ihren Wohnungen zu räumen. Die Stadt gebe den Menschen keine Möglichkeit, die angeführten Baumängel zu beseitigen. Im Laufe eines Jahrzehnts hätten auf diese Weise mehr als 5.000 Menschen ihr zuhause verloren, darunter Familien mit minderjährigen Kindern, Kinder mit Behinderung sowie Schwangere.

Systematische Benachteiligung in Behörden

Auch eine Untersuchung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege dokumentierte 2021 eine diskriminierende Sonderbehandlung von nicht-deutschen EU-Bürger*innen durch Jobcenter und Familienkassen. Eine Umfrage unter Mitarbeitenden in der Beratung ergab unter anderem, dass Bürger*innen östlicher EU-Staaten mit systematischen und teilweise rechtswidrigen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen und von Kindergeld konfrontiert sind.

Dazu gehört beispielsweise, dass Menschen aus Rumänien, Bulgarien und anderen Staaten bereits in der Eingangszone von Jobcentern abgewiesen werden und nicht mal einen Antrag auf Leistungen stellen können. Auch werden von EU-Bürger*innen oft unverhältnismäßig hohe Anforderungen an das Vorlegen von Dokumenten gestellt. Teilweise werden aufstockende Leistungen trotz belegter Erwerbstätigkeit verweigert.

Der Paritätische Gesamtverband bewertete die Ergebnisse als skandalös und warnte vor strukturellem Rassismus in Jobcentern. Eine Untersuchung der Universität Duisburg-Essen bestätigte die Vorwürfe im vergangenen Jahr am Beispiel Duisburgs: Sozialrechtlicher Ausschluss, repressives Vorgehen der lokalen Behörden sowie ein informeller Arbeitsmarkt würden zur prekären Lebenslage von Unionsbürger*innen in segregierten Stadtteilen beitragen.

Warnung vor verheerenden sozialen Folgen

Der offene Brief fordert ein Ende der politischen Instrumentalisierung von Armut und eine Rückkehr zu einer faktenbasierten Debatte. Armut, unsichere Beschäftigung und Ausgrenzung seien keine Vergehen, sondern Folgen politischer Entscheidungen. Arbeitsminister Bas dürfe Probleme wie Wohnungslosigkeit und Ausbeutung im Niedriglohnsektor nicht noch verstärken.

Die Unterzeichner*innen warnen, dass die angekündigten Verschärfungen verheerende Folgen für die Betroffen hätten. Für viele EU-Bürger*innen in Deutschland sei ein Minijob in Kombination mit aufstockenden Sozialleistungen oft der einzige Weg, Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten. Wenn diese Regelung eingeschränkt wird, würden viele Menschen den Versicherungsschutz und damit den Zugang zu medizinischer Versorgung verlieren.



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Collins Aerospace: Mangelhafte Passwörter ermöglichten Nachrichten an Cockpits


Bei Collins Aerospace ist ein weiteres schwerwiegendes IT-Sicherheitsproblem aufgetreten. Ende September kam es bei dem Dienstleister für diverse Flughäfen weltweit zu einem Datenabzug, bei dem das Unternehmen von Ransomware sprach, die Boarding- und Check-in-Systeme offline nahm und in der Folge der Flugbetrieb an den Flughäfen Berlin oder Brüssel beeinträchtigt wurde. Nun hat der Chaos Computer Club (CCC) herausgefunden, dass auch weitere Systeme schlecht gesichert waren und es etwa möglich war, Nachrichten in Flugzeug-Cockpits zu senden.

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Das kürzliche Datenleck ging auf Zugangsdaten aus dem Jahr 2022 zurück, die seitdem nicht geändert wurden und aufgrund eines Infostealers ins Internet gelangten. Etwas mehr Kopfschütteln verursacht der nun vom CCC gefundene, mit trivialen Zugangsdaten „geschützte“ Zugang. Collins Aerospace betreibt das ARINC Opcenter, mit dem Nachrichten von und zu Flugzeugen verteilt und aufbereitet werden, etwa von Betriebsdaten. Dazu gehören auch ACARS-Nachrichten (Aircraft Communications Addressing and Reporting System), die technische Zustandsdaten, Flugpläne oder auch Verspätungen umfassen.

Der CCC konnte sich mit Benutzername „test“ – und IT-Experten vermuten es bestimmt schon – Passwort „test“ in das ARINC OpCenter einloggen und dort in den Message Browser gelangen. Ein Eintrag in der Wayback-Machine (PDF) zeigt die Benutzeroberfläche und die Abfrage von Nachrichten zu einem bestimmten Flugzeug. Der Zugang wies die IT-Forscher als „US Navy Fleet Logistics Support Wing“ aus.

Mit dem Zugang ließen sich versendete Nachrichten einsehen. Das Portal ermöglicht auch das Senden von Nachrichten ins Flugzeug-Cockpit – was der CCC jedoch ausdrücklich nicht ausprobiert hat.

Die CCC-Analysten haben sowohl die Muttergesellschaft RTX Corporation von Collins Aerospace, als auch das Department of Defense Cyber Crime Center der USA kontaktiert und über die Schwachstelle informiert. Rückmeldungen gab es keine. Jedoch wurde der Zugang inzwischen deaktiviert.

Die mangelnde Passwort-Hygiene und Zugangssicherung bei Collins Aerospace scheint ein weiterreichendes Problem zu sein, als der Cyberangriff im September vermuten ließ. Das ist umso schwerwiegender, da die Firma ein System betreibt, das global so weit eingesetzt wird und bis in die Flugzeug-Cockpits reicht, wie ARINC.

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(dmk)



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US-Abschiebebehörde ICE baut Überwachungsarsenal weiter aus



Die US-Abschiebebehörde ICE (Immigration and Customs Enforcement) baut ihre Überwachungskapazitäten weiter aus. Wie The Lever kürzlich berichtete, hat die Behörde im September einen Vertrag über potenziell knapp 6 Millionen US-Dollar mit dem IT-Dienstleister Carahsoft Technology unterzeichnet. Das soll ICE „Datenanalysen in Echtzeit für strafrechtliche Ermittlungen“ ermöglichen, wie aus dem Vertrag hervorgeht.

Carahsoft Technology ist dabei nur der Mittelsmann, die Software für die Überwachung und Auswertung sozialer Medien stellt das IT-Unternehmen Zignal Labs. Die Big-Data-Firma bietet an, aus jeglichen öffentlich zugänglichen Informationen mithilfe von Künstlicher Intelligenz sogenannte „Erkennungs-Feeds“ zusammenstellen zu können. Auf seiner Website sowie in einer Werbebroschüre wirbt das Unternehmen etwa damit, mehr als acht Milliarden Beiträge täglich zu durchsuchen und automatisiert auszuwerten.

In der Broschüre verweist der Hersteller unter anderem auf seine Zusammmenarbeit mit dem US-Militär, weiteren US-Diensten sowie internationalen Partnern. So beschreibt der Flyer etwa einen israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen, bei dem das Unternehmen geholfen haben soll.

Zignal Labs arbeitete außerdem bereits 2019 mit ICEs übergeordneter Behörde zusammen, dem Department of Homeland Security (DHS). Dabei ging es um Lizenzen und Dienstleistungen für den U.S. Secret Service, auch damals stand die Überwachung sozialer Medien auf dem Programm.

ICE im Kaufwahn

Neben Software von Zignal Labs kaufte ICE für sieben Millionen US-Dollar auch Software von SOS International LLC, auch SOSi, die laut The Lever „den Aufenthaltsort einer Person verfolgt“. Im Frühjahr zahlte die Migrationsbehörde außerdem knapp 30 Millionen US-Dollar für die Software ImmigrationOS von Palantir, welche unter anderem überzogene Visa und Selbstausweisungen trackt.

Letzte Woche wurde bekannt, dass ICE weitflächig nach IT-Dienstleistern sucht, die Daten aus Quellen unterschiedlichster Art zusammenführen und auswerten können, darunter auch aus sozialen Medien. Dabei kann die umstrittene Behörde aus dem Vollen schöpfen: Schon vor Jahren hat sie damit begonnen, ein engmaschiges Überwachungssystem zu errichten.

Im vergangenen Sommer hat der US-Kongress das ohnehin milliardenschwere Budget der Abschiebebehörde weiter aufgestockt. Ihr stehen nun jährlich 28 Milliarden US-Dollar zur Verfügung, um die vom US-Präsidenten Donald Trump geforderten Massenabschiebungen umzusetzen. Kritiker:innen warnen vor einem „industriellen Deportations-Komplex“, der sich zunehmend jeglicher rechtsstaatlicher Kontrolle entzieht.

„Wir beobachten einen Anstieg bei den Verträgen von ICE, die Überwachung erleichtern“, sagt Julie Mao, Juristin bei der liberalen Nichtregierungsorganisation Just Futures Law, gegenüber The Lever. Diese Möglichkeiten setzt die Behörde in die Tat um, inzwischen wurden zahlreiche Migrant:innen oder Student:innen mit gültigen Aufenthaltsgenehmigungen, aber ohne US-Staatsangehörigkeit, nach regierungskritischen Äußerungen des Landes verwiesen. Mit dem Entzug eines Visa müssen auch Menschen rechnen, die in sozialen Medien etwa die Ermordung des rechtsextremen Influencers Charlie Kirk kommentiert hatten.



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