Künstliche Intelligenz
Der Mann, der die NSA foppte – zum Tode von Tom Lehrer
Im Alter von 97 Jahren ist der Mathematiker, Songwriter und Satiriker Thomas Andrew „Tom“ Lehrer in Cambridge im US-Bundesstaat Massachusetts gestorben. In den 50er- und 60er-Jahren veröffentlichte er eine Reihe von selbst produzierten Schallplatten mit satirischen Liedern und Couplets. So sang er über alle Elemente des Periodensystems „Elements“ oder parodierte als Antimilitarist die Hymne der US-Marines „Send the Marines“ und den Raketenpapst Wernher von Braun.
Neben eigenen Auftritten schrieb er Lieder für die US-Version von der britischen TV-Show „That Was The Week That Was“. Die britische BBC war es schließlich, die für Lehrer den internationalen Durchbruch brachte, weil sich viele US-Sender weigerten, sarkastische Lieder wie den „Vatican Rag“ oder das Antiatomkriegslied „So Long, Mom; We Will All Go Together When We Go“ zu spielen.
NSA getrollt
Neben seinen Auftritten als Sänger und Komponist arbeitete Tom Lehrer als Mathematiker bei der National Security Agency (NSA). Diese Sicherheitsbehörde war in ihrer Anfangszeit so geheim, dass nicht einmal ihr Name genannt werden durfte. Von den eigentlich nach wie vor als geheim klassifizierten Arbeiten Lehrers wurde eine einzelne zur Spieltheorie mit dem Titel „Gambler’s Ruin With Soft-Hearted Adversary“ veröffentlicht, weil Lehrer und sein Co-Autor in Fußnote drei auf einen russischen Mathematiker Lobachevsky verwiesen.
Dies war ein versteckter Hinweis auf Lehrers Lied Lobachevsky, ein satirisches Lied auf Plagiate in der Mathematik: Der Mathematiker Lobachevsky klaut sich eine Arbeit zusammen, die ihn sehr berühmt macht und sogar verfilmt wird, mit Ingrid Bergmann in der Rolle der Hypotenuse. In späteren Fassungen traten Brigitte Bardot oder Marilyn Monroe an ihre Stelle.
29. Chaos Communication Congress
Im Jahre 2020 erklärte Tom Lehrer seine Lieder für gemeinfrei und für beliebige Zwecke verwendbar. Zum 29. Chaos Communication Congress verwendete der CCC einen Vers aus Lehrers Lied über Wernher von Braun als Kongressmotto: „Once the rockets are up, who cares where they come down? That’s not my department, says Wernher von Braun.“
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Grundrechte: Verfassungsbeschwerde wegen polizeilichem Handy-Auslesen
Der Gewerkschaftler und Journalist Hendrik Torner hat am Dienstag zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das polizeiliche Auslesen und Auswerten seines Mobiltelefons erhoben. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Grundrechte auf Privatsphäre und Pressefreiheit zu stärken, die Rechtsexperten durch die aktuelle Praxis der Handy-Beschlagnahme durch Strafverfolger als massiv gefährdet erachten.
Torner ist Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bamberg. Er geriet laut der taz im September 2023 ins Visier der bayerischen Polizei, als er eine Aktion der damals als „Letzte Generation“ bezeichneten Klimaschutzgruppe in der fränkischen Stadt für die GEW-Zeitschrift „Die deutsche Schule“ dokumentieren wollte. Mit seinem Smartphone nahm Torner dafür eine Polizeimaßnahme gegen Aktivisten akustisch auf.
Die Ordnungshüter beschlagnahmten daraufhin sein Mobiltelefon mit der oft genutzten, aber zweifelhaften Begründung, er habe unbefugt das gesprochene Wort der Polizisten aufgenommen. Dabei handelt es sich um ein Vergehen, das nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden kann. Da Torner die PIN seines Geräts nicht preisgeben wollte, lasen die Ermittler das Smartphone mithilfe der Extraktionssoftware UFED der israelischen Firma Cellebrite aus. Der Gewerkschaftler erhielt sein Smartphone erst ein Jahr später zurück. Das Strafverfahren wurde eingestellt.
Polizei erstellte heimlich ein Persönlichkeitsprofil
Bei der Akteneinsicht machte Torner eine für ihn erschreckende Entdeckung: Die Polizei hatte anhand der Daten seines Handys ein detailliertes politisches Profil von ihm erstellt. Darin hieß es, er sei in der „linken Szene“ Bambergs engagiert und habe eine Abneigung gegen die Vertreter der Staatsmacht.
Torner erhob Klage beim Landgericht Bamberg gegen die Behandlung. Dieses entschied im Juni, dass die Beschlagnahme und die inhaltliche Auswertung aufgrund des fehlenden Strafantrags nach Ablauf der ersten drei Monate rechtswidrig waren. Für die Zeit davor schätzten die Richter die Maßnahme als rechtmäßig ein. Torner, seine Anwältin Gül Pinar und die GFF monieren nun, die Instanz habe sich gar nicht mit der zentralen grundrechtlichen Frage befasst, ob das Auslesen des gesamten Handys und die Erstellung eines politischen Profils auf der Basis eines bloßen strafrechtlichen Anfangsverdachts zulässig sei.
Das Bundesverfassungsgericht soll laut der Beschwerde klarstellen, dass ein so intensiver Grundrechtseingriff eine eigene klare Rechtsgrundlage mit angemessenen Schutzvorkehrungen erfordert. Sonst könne die Polizei „die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen“, gibt Davy Wang, Verfahrenskoordinator bei der GFF, zu bedenken. Das komme einer „digitalen Hausdurchsuchung“ gleich. Der Nachwuchsjournalist selbst führt ins Feld, Pressevertreter müssten sich darauf verlassen können, „dass vertrauliche Informationen auch vertraulich bleiben“. Sonst gehe die Pressefreiheit flöten.
Intime Daten sollen tabu sein
Die Befürchtung, dass Mobiltelefone bei bloßen Verdachtsmomenten beschlagnahmt und ausgewertet werden, kann die kritische Berichterstattung – insbesondere bei Demonstrationen – sowie den Quellenschutz erheblich einschränken. Aktuell stützen sich die Ermittlungsbehörden bei der Handy-Einsichtnahme auf allgemeine strafprozessuale Vorschriften. Diese enthalten weder klare Grenzen für den Datenzugriff noch für die Auswertung. Die Polizei hat damit auch Zugang zu vertraulichen und persönlichen Informationen, die möglicherweise nichts mit den Ermittlungen zu tun haben. Das berührt auch das Computer-Grundrecht, das die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen schützt.
Der Beschwerdeführer will erreichen, dass Strafverfolger nur Einblick in Daten nehmen dürfen, die für ihre Untersuchung tatsächlich relevant sind. Die Verhältnismäßigkeit sei zu wahren: Bei Bagatelldelikten oder Ordnungswidrigkeiten sollte das Auslesen von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht erlaubt sein. Ferner sei eine stärkere richterliche Kontrolle über den Umfang der Auswertung nötig.
Der aktuelle Gang nach Karlsruhe reiht sich in eine Serie von Klagen der GFF ein, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen mit Fokus auf die Pressefreiheit richten. Dazu gehören bereits anhängige Verfassungsbeschwerden gegen das Abhören des Pressetelefons der „Letzten Generation“ sowie gegen die Durchsuchung des freien Senders Radio Dreyeckland.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Spamfilter in iOS 26: Republikaner rechnen mit Millionenverlusten
Eine kleine Änderung in iOS 26 könnte sich massiv auf Wahlkämpfe in den USA auswirken, fürchtet ein Wahlkampfkomitee. Mit einer „aggressiven Message-Filterung“ sorge Apple nämlich dafür, dass politische Textnachrichten künftig „als Spam behandelt werden“, warnt das offizielle Wahlkampfkomitee der Republikanischen Partei für den US-Senat NRSC (National Republican Senatorial Committee).
Das werde sich massiv auf Fundraising, die Mobilisierung von Wählern sowie digitale Kampagnen auswirken, heißt es in einem von Punchbowl News veröffentlichten Memorandum.
Wahlkampfkomitee rechnet mit Millioneneinbußen bei Spenden
Die Funktion blende nicht nur Spam-Absender aus, sondern werde jede politische Nachricht „in die Bedeutungslosigkeit drängen“. Im Unterschied zu den Netzbetreibern ignoriert Apple dabei, dass die Nachrichten von verifizierten Absendern stammen, klagt das NRSC. Das Wahlkampfkomitee schätzt, dass dadurch direkte Spenden in Höhe von 25 Millionen US-Dollar wegbrechen. Der Republikanischen Partei könnte so sogar 500 Millionen US-Dollar an Umsätzen verloren gehen, glaubt die Organisation. Schließlich würden 70 Prozent kleinerer Spenden per Textnachricht eingesammelt und iPhones stellen etwa 60 Prozent der Smartphones in den USA.
Es bleiben nur noch wenige Wochen, bis iOS 26 für die Allgemeinheit freigegeben wird, merkt das Komitee an. Es gebe nur noch ein kleines Zeitfenster, um zu handeln, denn Apple sei bislang nicht weiter darauf eingegangen, so die NRSC.
iOS 26 integriert erweiterten Filter in Nachrichten-App
Mit iOS 26 erweitert Apple die Filterung der vorinstallierten Nachrichten-App, die inzwischen Messaging per iMessage, SMS und RCS unterstützt und in den USA extrem populär ist. Auf Wunsch des Nutzers landen Nachrichten unbekannter Absender generell in einer eigenen Ansicht und werden auch nicht länger per Ton und Mitteilung signalisiert. Nur die App selbst weist noch mit einem kleinen Symbol in der Hauptansicht darauf hin. Diese Funktion gibt es auch schon in iOS 18, bislang ist sie aber recht versteckt und dürfte nur selten aktiviert werden – künftig weist die App prominent darauf hin.
Obendrein hat Apple einen eigenen lokalen Spamfilter in die Nachrichten-App integriert, der in der Beta bereits zuverlässig arbeitete. iOS 26 gibt es inzwischen als Public Beta zum Test, für die Allgemeinheit erscheint das Update voraussichtlich Mitte September.
(lbe)
Künstliche Intelligenz
TI 2.0: Gematik setzt bei Gesundheits-Sicherheit auf Zero Trust, beauftragt EY
Die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige Gematik vergibt an EY Consulting den Auftrag zur Umsetzung „der zentralen Zero-Trust-Software-Komponenten“ für die Zero-Trust-Architektur der TI 2.0. Damit wird ein Sicherheitsansatz verfolgt, bei dem grundsätzlich kein Zugriff auf Systeme und Daten als vertrauenswürdig gilt – auch nicht aus dem eigenen Netzwerk heraus, gemäß dem Motto „Vertraue niemandem, prüfe alles“. Entstehen soll eine robustere, flexiblere und nutzerfreundlichere TI (Telematikinfrastruktur), die den hohen Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit im deutschen Gesundheitswesen gerecht wird.
Jeder Zugriff auf die TI – unabhängig von Nutzer, Gerät oder Standort – soll demnach verifiziert werden. In der Theorie verspricht das mehr Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Die praktische Umsetzung in einem hochkomplexen System wie der TI ist nicht ohne Herausforderungen – insbesondere, was Nutzerfreundlichkeit und reibungslosen Betrieb betrifft.
Proof of Patient Presence
Ab Mitte 2026 soll die neue Architektur genutzt werden – zunächst im Rahmen des Versichertenstammdatenmanagements 2.0 (VSDM 2.0) und mit dem bereits angekündigten „Proof of Patient Presence“ (PoPP), das etwa durch eine Prüfung der Anwesenheit des Versicherten für mehr Sicherheit bei Zugriffen auf die ePA sorgen soll. „Der Proof of Patient Presence ist der digitale Nachweis darüber, dass sich Versicherte zum Zeitpunkt des Zugriffs auf eine TI-Anwendung – wie z.B. auf die elektronische Patientenakte (ePA) – tatsächlich in einer medizinischen Versorgungssituation befinden“, heißt es von der Gematik.
Zuerst sollen medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen und Apotheken auf die neue Architektur umsteigen, später sollen auch Versicherte über mobile Geräte sicheren Zugang erhalten, etwa zur GesundheitsID. Die vollständige Umstellung aller TI-Dienste ist laut Gematik bis 2029 vorgesehen.
Interessant ist, wie gut bestehende Systeme der Leistungserbringer mit den neuen Komponenten harmonieren werden. Zwar sollen Praxisverwaltungssysteme und Versicherten-Apps weiterverwendet werden können, doch die technische Realität könnte für weiteren Anpassungsbedarf sorgen.
(mack)
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