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Künstliche Intelligenz

Deutsche Forscher dürfen Auskünfte von X vor deutschen Gerichten einklagen


Weil große Online-Plattformen starken Einfluss auf ihre Nutzer haben können, legt der europäische Digital Services Act (DSA) den Betreibern unter anderem Auskunftspflichten auf. Wollen etwa Wissenschaftler untersuchen, wie sich Algorithmen eines prägenden Social-Media-Portals auf demokratische Wahlen ausgewirkt haben, sollen sie die dafür nötigen Daten abfordern können. Forschung dieser Art ist wichtig, um beispielsweise Mechanismen auf die Spur zu kommen, die Plattformteilnehmer unbemerkt in ihrer politischen Willensbildung manipulieren. So hat eine Studie der internationalen Nichtregierungsorganisation Global Witness vor dem Hintergrund der Bundestagswahl 2025 statistische Hinweise darauf geliefert, dass auf Accounts bei TikTok und X überproportional viele Inhalte aus dem rechten Politikspektrum angezeigt worden sind.

Der europäische Gesetzgeber schreibt in Art. 34 Abs. 1 DSA vor, dass Betreiber sehr großer Plattformen und Suchmaschinen (VLOP beziehungsweise VLOSE) sorgfältig alle systemischen Risiken in der Europäischen Union ermitteln, analysieren und bewerten müssen, die sich aus der Konzeption, dem Betrieb oder der Nutzung ihrer Dienste und aus den damit verbundenen Systemen, einschließlich der verwendeten Algorithmen, ergeben. Dabei geht es vor allem um die Verbreitung rechtswidriger Inhalte und um etwaige nachteilige Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten. Im Blick sind ebenso tatsächliche und absehbare Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte, auf Wahlprozesse und auf die öffentliche Sicherheit. Dasselbe gilt für Auswirkungen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit und von Minderjährigen sowie um alles, was schwerwiegende nachteilige Folgen für das körperliche und geistige Wohlbefinden von Personen hat.

Art. 40 Abs. 12 DSA verpflichtet zudem Social-Media-Plattformen, Forschern gegebenenfalls unverzüglich Zugang zu relevanten Daten über eine technische Schnittstelle zu gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass diese Forscher das Material ausschließlich zu Zwecken verwenden, die zur Aufdeckung, Identifizierung und zum Verständnis systemischer Risiken in der Europäischen Union im Sinne des zuvor genannten Art. 34 Abs. 1 beitragen. Sie dürfen dabei auch mit gemeinnützigen Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen verbunden sein. Dieser Anspruch ist deswegen nötig, weil Forscher nicht ohne Weiteres über die Schnittstellen der Anbieter auf die Daten zugreifen können. Eine repräsentative Datenerhebung für Studien scheitert häufig daran, dass Plattformbetreiber den Zugang blockieren. Das gilt besonders für TikTok und X.


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c’t-Workshop: SELinux effizient einsetzen | heise online


Linux-Administratoren stehen täglich vor der Aufgabe, ihre Systeme sicher zu betreiben. SELinux (Security-Enhanced Linux) unterstützt sie dabei, indem es zusätzliche Schutzmechanismen bereitstellt, die über klassische Unix-Dateisystemberechtigungen hinausgehen. Dennoch wird SELinux oft nicht genutzt oder deaktiviert, weil die Konzepte komplex erscheinen oder wenig bekannt sind. SELinux hilft dabei, Systeme vor Sicherheitslücken und Programmfehlern zu schützen, die über Berechtigungen allein schwer zu kontrollieren wären.

Der Workshop „Dienste mit SELinux absichern“ vermittelt praxisnah, wie Admins SELinux sinnvoll einsetzen. Sie lernen, Zugriffe auf Dateien, Netzwerkdienste und Systemaufrufe präzise zu steuern und Sicherheitsrichtlinien effektiv umzusetzen. Das Training richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an erfahrene Admins, die ihre Kenntnisse vertiefen möchten. Vorausgesetzt werden grundlegende Erfahrung mit der Unix/Linux-Kommandozeile und TCP/IP-Netzwerken sowie der sichere Umgang mit einem Editor wie vi, nano oder emacs.

Das lernen Sie im Workshop

  • Unterschiede zwischen Mandatory Access Control (MAC) in SELinux und klassischer Discretionary Access Control (DAC)
  • Absicherung von Server-Diensten am Beispiel des BIND 9 DNS-Servers
  • Funktionsweise und Anpassung von SELinux-Richtlinien
  • Praktische Anpassung von Richtlinien für eigene Anwendungen
  • Analyse und Behebung typischer Probleme bei SELinux-Installationen

Zur Teilnahme genügen ein aktueller Browser, eine Kamera sowie ein Headset oder Mikrofon. Sie haben während des Workshops jederzeit die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen oder sich mit den anderen Teilnehmern in Diskussionsrunden auszutauschen. Damit dies gut gelingt, ist die Gruppengröße auf maximal 15 Personen begrenzt.

Es handelt sich um einen zweitägigen Online-Workshop, der am 07. und 08. Oktober 2025 jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr stattfindet und 1.550,00 Euro kostet. Weitere Informationen sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zum Workshop von heise academy.


(abr)



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KI-Bildbearbeitung im Vergleich: ChatGPT 5 und Gemini 2.5 Flash Image


Ende August 2025 hat Google das KI-Bildbearbeitungsmodell „Gemini 2.5 Flash Image“ alias „Nano Banana“ vorgestellt. Es erstellt und bearbeitet Fotos in Googles KI-Chatbot Gemini über natürlichsprachliche Prompts. Das Modell ist im Webbrowser kostenlos nutzbar und in Android integriert. Unter iOS steht Google Gemini im App Store zum Download bereit. Behaupten muss sich das Google-Modell vor allem gegen das im selben Monat veröffentlichte Sprachmodell ChatGPT 5 von OpenAI, das ebenfalls im Webbrowser sowie als App bereitsteht.

Gemini und ChatGPT stellen die neuesten Bildgeneratoren am Markt. Beide Werkzeuge lassen sich nach Anmeldung kostenlos nutzen. Gemini erstellt und bearbeitet unbegrenzt viele Bilder. ChatGPT stellte im Test nach etwa sechs generierten Bildern die Arbeit ein. Nach 24 Stunden steht ein neues kostenloses Kontingent bereit. Wer nicht warten möchte, muss zahlen: Das Plus-Abo kostet 23 Euro pro Monat.

  • Die kürzlich erschienenen Sprachmodelle Google Gemini und ChatGPT versprechen große Fortschritte beim Generieren von Bildern.
  • Google Gemini 2.5 Flash Image liefert fotorealistische Bilder und kann sie per „Multi-Turn-Editing“ schrittweise verändern.
  • ChatGPT 5 interpretiert Bildvorlagen neu, statt sie zu bearbeiten und unterscheidet sich damit deutlich in Stil, Detailgrad und im Umgang mit Nutzeranweisungen vom Konkurrenten.

Wir haben mit beiden Modellen Bilder bearbeitet und die Ergebnisse verglichen. Dabei haben wir Porträts in Szene gesetzt, Fotos von Personen und Kleidungsstücken kombiniert, Kuscheltiere zum Leben erweckt, Architekturaufnahmen verändert und surreale Welten anhand von Vorlagenfotos erstellt. Gemini und ChatGPT haben sich dabei höchst unterschiedlich verhalten.


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300 Millionen Views: „KPop Demon Hunters“ mit neuem Allzeitrekord


Das Animations-Musical „KPop Demon Hunters“ hat laut offiziellen Zahlen des Streamingdienstes als erster Netflix-Film überhaupt die Marke von 300 Millionen Abrufen überschritten. Seit der Veröffentlichung am 20. Juni kommt der Film inzwischen (bis Sonntag, 14. September) auf mehr als 314,2 Millionen „Views“.

Netflix hat nach eigenen Angaben weltweit mehr als 300 Millionen Abonnenten (Netflix nennt sie „zahlende Mitglieder“). Statistisch hat also jedes Abo diesen Film schon einmal abgerufen.

In seinen Bestenlisten bezieht sich Netflix immer nur auf die ersten 91 Online-Tage. Längerfristige Abrufzahlen gibt der Streamingdienst nicht preis. Das bedeutet, dass bei „KPop Demon Hunters“ nur noch bis 19. September öffentlich gezählt wird.

Die Netflix-Wochencharts-Zahlen seit dem Start von „KPop Demon Hunters“:

  • 20.6. bis 22.6.: 9,2 Millionen Abrufe
  • 23.6. bis 29.6.: 24,2 Millionen Abrufe
  • 30.6. bis 06.7.: 22,7 Millionen Abrufe
  • 07.7. bis 13.7.: 24,2 Millionen Abrufe
  • 14.7. bis 20.7.: 25,8 Millionen Abrufe
  • 21.7. bis 27.7.: 26,3 Millionen Abrufe
  • 28.7. bis 03.8.: 26,3 Millionen Abrufe
  • 04.8. bis 10.8.: 25,9 Millionen Abrufe
  • 11.8. bis 17.8.: 26,0 Millionen Abrufe
  • 18.8. bis 24.8.: 25,4 Millionen Abrufe
  • 25.8. bis 31.8.: 30,1 Millionen Abrufe
  • 01.9. bis 07.9.: 25,4 Millionen Abrufe
  • 08.9. bis 14.9.: 22,6 Millionen Abrufe


(mho)



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