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Künstliche Intelligenz

Deutsche Forscher dürfen Auskünfte von X vor deutschen Gerichten einklagen


Weil große Online-Plattformen starken Einfluss auf ihre Nutzer haben können, legt der europäische Digital Services Act (DSA) den Betreibern unter anderem Auskunftspflichten auf. Wollen etwa Wissenschaftler untersuchen, wie sich Algorithmen eines prägenden Social-Media-Portals auf demokratische Wahlen ausgewirkt haben, sollen sie die dafür nötigen Daten abfordern können. Forschung dieser Art ist wichtig, um beispielsweise Mechanismen auf die Spur zu kommen, die Plattformteilnehmer unbemerkt in ihrer politischen Willensbildung manipulieren. So hat eine Studie der internationalen Nichtregierungsorganisation Global Witness vor dem Hintergrund der Bundestagswahl 2025 statistische Hinweise darauf geliefert, dass auf Accounts bei TikTok und X überproportional viele Inhalte aus dem rechten Politikspektrum angezeigt worden sind.

Der europäische Gesetzgeber schreibt in Art. 34 Abs. 1 DSA vor, dass Betreiber sehr großer Plattformen und Suchmaschinen (VLOP beziehungsweise VLOSE) sorgfältig alle systemischen Risiken in der Europäischen Union ermitteln, analysieren und bewerten müssen, die sich aus der Konzeption, dem Betrieb oder der Nutzung ihrer Dienste und aus den damit verbundenen Systemen, einschließlich der verwendeten Algorithmen, ergeben. Dabei geht es vor allem um die Verbreitung rechtswidriger Inhalte und um etwaige nachteilige Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten. Im Blick sind ebenso tatsächliche und absehbare Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte, auf Wahlprozesse und auf die öffentliche Sicherheit. Dasselbe gilt für Auswirkungen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit und von Minderjährigen sowie um alles, was schwerwiegende nachteilige Folgen für das körperliche und geistige Wohlbefinden von Personen hat.

Art. 40 Abs. 12 DSA verpflichtet zudem Social-Media-Plattformen, Forschern gegebenenfalls unverzüglich Zugang zu relevanten Daten über eine technische Schnittstelle zu gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass diese Forscher das Material ausschließlich zu Zwecken verwenden, die zur Aufdeckung, Identifizierung und zum Verständnis systemischer Risiken in der Europäischen Union im Sinne des zuvor genannten Art. 34 Abs. 1 beitragen. Sie dürfen dabei auch mit gemeinnützigen Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen verbunden sein. Dieser Anspruch ist deswegen nötig, weil Forscher nicht ohne Weiteres über die Schnittstellen der Anbieter auf die Daten zugreifen können. Eine repräsentative Datenerhebung für Studien scheitert häufig daran, dass Plattformbetreiber den Zugang blockieren. Das gilt besonders für TikTok und X.


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Künstliche Intelligenz

Das fehlende Puzzleteil für Passkeys: Apple stellt Exportfunktion in Aussicht


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Apple-Nutzer können ihre Passkeys bald exportieren. Dies stellte der Hersteller auf der WWDC 2025 für die Betriebssysteme iOS, iPadOS und macOS 26 in Aussicht, die im Herbst erscheinen. So wird erstmals möglich, die im iCloud-Schlüsselbund respektive in Apples Passwörter-App gespeicherten Passkeys in eine andere Passwortverwaltung umzuziehen. Das Exportieren von Passwörtern und Einmal-Codes wird dabei obendrein unterstützt, betonte Apple – ebenso wie ein Import.

Der neue Transferprozess sei zudem sicherer als der bisherige Weg, die sensiblen Zugangsdaten im Klartext in einer JSON- oder CSV-Datei zu speichern.



Passwörter und Passkeys sollen sich in iOS 26 einfach in einen anderen Passwort-Manager übertragen lassen.

(Bild: Apple)

Für den sicheren Transferprozess kommt ein von der FIDO-Allianz spezifiziertes Verfahren zum Einsatz, so Apple. Gemeint sind offenbar das Credential Exchange Protocol (CXP) und das Credential Exchange Format (CXF), das die Allianz im vergangenen Herbst vorgestellt hat. Es soll einen direkten Austausch der Zugangsdaten zwischen zwei Passwortverwaltungen ermöglichen. Dafür müssen beide Seiten die Spezifikation unterstützen.

Apple stellt dafür neue Schnittstellen bereit, die Apps integrieren können. Bestehende Passkeys werden durch den Transferprozess nicht verändert und lassen sich nahtlos weiterverwenden, verspricht das Unternehmen. Passwort-Manager wie 1Passwort haben bereits angekündigt, die Spezifikation zu unterstützen, auch viele weitere bekannte Namen sind laut FIDO beteiligt, darunter Bitwarden, Dashlane, Google und Microsoft.

Passkeys sind als sicherere Alternative zu Passwörtern konzipiert und sollen diese langfristig ablösen. Bislang ist die Technik aber eine Insellösung geblieben, da Passkeys in die Silos großer Passwort-Manager eingesperrt sind und so hauptsächlich bei den integrierten Diensten der Plattformanbieter Apple, Google oder Microsoft liegen.

Zwar ließen sich Passkeys auch plattformübergreifend nutzen, etwa über Googles in Chrome integrierte Passwortverwaltung, doch gibt es viele Stolperfallen und längst nicht jeder möchte seine Zugangsdaten der Cloud eines IT-Riesen anvertrauen. Eine standardisierte arbeitende Exportier- und Importierfunktion könnte künftig für mehr Passkeys-Akzeptanz sorgen, falls Nutzer in der Lage sind, ihre kompletten Zugangsdaten wirklich nahtlos von einer Passwortverwaltung zur nächsten mitzunehmen.


(lbe)



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VR-Hit „Beat Saber“ stellt PlayStation-Support ein und schaltet Multiplayer ab


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Das VR-Studio Beat Games hat angekündigt, dass es ab sofort keine Updates oder neuen Inhalte mehr für die Playstation-Versionen des VR-Rhythmusspiels und Bestsellers „Beat Saber“ veröffentlichen werden. Die bisher gekauften Inhalte bleiben aber weiter verfügbar und spielbar. Auch der Kauf des Basisspiels sowie älterer Songs und Musikpakete sind weiterhin möglich. Die Cross-Buy-Option zwischen PS4 und PS5 bleibt ebenfalls bestehen. Nur der Online-Multiplayer-Support auf Playstation VR und Playstation VR2 endet am 21. Januar 2026.

Die Entscheidung erfolgt nur wenige Monate nach dem Rückzug der Gründer Jaroslav Beck, Ján Ilavský und Vladimír Hrinčár, die das Studio 2018 ins Leben riefen und 2023 und 2024 nacheinander verließen. Beat Games nennt als Grund für den Schritt die künftige Ausrichtung auf neue Entwicklungen. Ziel sei es, sich auf den „nächsten großen Sprung“ für Beat Saber zu konzentrieren. Gemeint ist damit wohl ein verstärkter Fokus auf PC-VR und vor allem auf Metas VR-Plattform Quest.

Die Entscheidung, den Playstation-Support einzustellen, dürfte auch mit der begrenzten Nutzerbasis der Playstation VR2 zusammenhängen. Anders als Meta, das mit über 20 Millionen verkauften Quest-Headsets eine große Reichweite aufgebaut hat, dürfte Sony kaum mehr als 3 Millionen PSVR2-Geräte im Umlauf haben.

Erfolgreich war Beat Saber auf Playstation-Konsolen dennoch. Nach der Veröffentlichung im Mai 2023 avancierte es zum meistverkauften PSVR2-Spiel des Jahres 2024 in Nordamerika, Europa und Japan. Auch auf der ersten Playstation VR war das Spiel ein Dauerbrenner. Bis 2022 soll Beat Saber laut einem Bericht des Wall Street Journal einen weltweiten Umsatz von über 255 Millionen US-Dollar generiert haben.

Erstmals erschienen ist der Titel 2018 auf SteamVR und der ersten Playstation VR. Im Mai 2019 folgte die Umsetzung für die Oculus Quest. Kurz darauf vermeldete Meta die Akquise des Entwicklers Beat Games, das fortan für neue Features und optional erhältliche Music-Packs mit Stars wie Lady Gaga oder Linkin Park verantwortlich war. Weitere VR-Spiele veröffentlichte das Studio nicht.

Trotz der Eingliederung in Metas Oculus Studios, zu denen auch die kürzlich fusionierten VR-Studios Camouflaj und Downpour Interactive gehören, blieb der Titel bis heute auf sämtlichen Plattformen erhältlich und wurde aktiv weiterentwickelt.


(joe)



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Trump verlängert Tiktoks Betriebserlaubnis erneut


Das US-Verbot Tiktoks wird zumindest für weitere 90 Tage nicht greifen. Wie das Weiße Haus mitteilt, stellt US-Präsident Donald Trump eine entsprechende Betriebserlaubnis für Tiktok aus. Die bisherige Ausnahmegenehmigung wäre am Donnerstag abgelaufen.

2020, als Trump der 45. Präsident der USA war, hat er selbst versucht, Tiktok mittels präsidentiellem Erlass zu verbieten. Dazu war er aber nicht befugt, sodass ein Gericht Trumps Tiktok-Verbot stoppte. Inzwischen wurde Trump einmal abgewählt, vier Jahre später erneut gewählt. Dazwischen trat der US-Gesetzgeber auf den Plan: Beide US-Parteien beschlossen gemeinsam mit deutlicher Mehrheit ein Gesetz, das Tiktok verbietet, solange es in chinesischer Hand ist. Im jüngsten Wahlkampf hat Trump plötzlich seine Meinung geändert und begonnen, sich für Tiktok in den USA einzusetzen. Den Supreme Court konnte er allerdings nicht für eine Aufhebung des Tiktok-Verbotsgesetzes gewinnen.

Stattdessen erteilt Trump seit seinem zweiten Amtsantritt befristete Betriebsgenehmigungen für Tiktok. So etwas ist im Gesetz nur für den Fall vorgesehen, dass Gemeineigentümer Bytedance echte Schritte auf dem Weg hin zu einem Verkauf Tiktoks vorweisen kann. Ob diese Voraussetzung gegeben ist, ist zweifelhaft. Schließlich müsste nach chinesischem Recht auch die Regierung der Volksrepublik China zustimmen.

Laut US-Medienberichten waren Verhandlungen im April bereits weit fortgeschritten. Bytedance hätte lediglich 20 Prozent behalten, der Rest wäre an US-Investoren gegangen. Doch dann torpedierte Trump die Verhandlungen, indem er die Zölle für Einfuhren aus China auf bis zu 145 Prozent erhöhte.

Zusätzlich verhängten beide Seiten in ihrem Wirtschaftskrieg Exportverbote. Inzwischen haben sich Washington und Peking auf eine Lockerung der Exportverbote und eine zumindest zeitweilige Senkung der US-Zölle auf „nur“ 55 Prozent verständigt. Im Windschatten dieser leichten Entspannung könnte ein Tiktok-Deal gelingen.

Trumps Sinneswandel vom eigenmächtigen Tiktok-Verbot hin zum persönlichen Einsatz gegen das gesetzliche Tiktok-Verbot haben US-Medien unter anderem auf große Spenden an Republikanische Wahlkampffonds seitens Jeff Yass zurückgeführt. Dieser Milliardär hält Anteile an Bytedance.


(ds)



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