Künstliche Intelligenz
Deutschland-Stack: Bund und Länder feiern Durchbruch bei der Verbindlichkeit
Bund und Länder feiern sich für einen Durchbruch bei den Verhandlungen über den Deutschland-Stack: Die 16 Bundesländer haben eine „verbindliche Anbindung und Flächendeckung“ von Basiskomponenten des Stacks zugesagt. Im Gegenzug übernimmt der Bund überwiegend die Kosten für Entwicklung und Betrieb der Komponenten. Damit habe man eine „entscheidende Weichenstellung vorgenommen“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung des IT-Planungsrates von Bund und Ländern.
Weiterlesen nach der Anzeige
Bislang geht es allerdings nur um eine überschaubare Zahl von Basiskomponenten. Die Zusage der Länder zur Anbindung, Flächendeckung und Nutzung gelte für die bereits definierten Komponenten, erklärte Markus Richter, Staatssekretär im Bundesdigitalministerium, bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung des IT-Planungsrates sowie auf LinkedIn. Dabei handelt es sich um die digitale Identität (eID und EUDI-Wallet), um das National Once Only Technical System (NOOTS) für den Nachweisdatenabruf sowie um die Datentransportinfrastruktur FIT-Connect.
Zur Akzeptanz von eID und (ab 2027) EUDI-Wallet sind Behörden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes allerdings sowieso verpflichtet. Und die Verbindlichkeit des NOOTS ist bereits im NOOTS-Staatsvertrag geregelt. Neu sind daher im Wesentlichen die Regelungen zur Finanzierung und Verbindlichkeit von FIT-Connect. Schnittstellen für diese Transportinfrastruktur müssen in vielen Fällen allerdings von privaten Softwareanbietern gebaut werden, die dazu nicht verpflichtet sind. Das Bekenntnis von Bund und Ländern zu FIT-Connect könnte dabei helfen, dieses Produkt weiter zu etablieren und ältere Infrastrukturen wie OSCI zurückzudrängen.
Bezahldienst und Postfachsystem noch nicht fertig
Der Deutschland-Stack umfasst aktuell zwei weitere Basiskomponenten: Einen Bezahldienst auf Basis von ePayBL sowie ein umfassendes System für die Kommunikation zwischen Staat, Bürgern und Unternehmen auf Matrix-Basis, das aktuell noch unter dem Projektnamen ZaPuK läuft. Diese beiden Komponenten sind laut Richter allerdings noch „in Ausgestaltung“. Was genau die Länder hier zugesagt haben, ist noch unklar, da der Beschluss des IT-Planungsrates erst in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll.
Alle News und Debatten zum Thema Digitalisierung: Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen c’t-Newsletter D.digital.
E-Mail-Adresse
Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Vor allem mit einem flächendeckenden Rollout von ePayBL und ZaPuK könnte der Deutschland-Stack eine spürbare Wirkung entfalten. Bei den Bezahldiensten gibt es aktuell noch einen föderalen Flickenteppich. Und aufgrund des Scheiterns von De-Mail existiert aktuell kein umfassendes System für die rechtssichere Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und dem Staat. Bund und Länder wollen nach und nach weitere Komponenten in den Deutschland-Stack aufnehmen. Dafür soll laut Richter ein „Portfolio-Board“ eingerichtet werden, in dem der Bund und fünf Länder die Weiterentwicklung und die föderale Nutzung begleiten.
Aus Sicht der Beteiligten ist ihnen trotzdem schon jetzt ein Durchbruch gelungen. „Der gordische Knoten ist durchschlagen“, sagte Richter bei der Pressekonferenz. Staatssekretär und IT-Planungsrat-Mitglied Fedor Rose aus Rheinland-Pfalz kommentierte, er sei von der Verbindlichkeit des Beschlusses begeistert. „Die Länder werden die Basiskomponenten verbindlich nutzen und in die Fläche bringen!“ Im Dezember hatte Bayern als einziges Land noch gegen einen Beschluss zur verbindlichen Nutzung des Stacks gestimmt. Damals waren die Komponenten noch nicht verbindlich definiert.
Weiterlesen nach der Anzeige
Experte fordert Qualitätskriterien
Auch aus Sicht von Florian Theißing, Experte für Digitales Regierungshandeln beim Think-Tank Agora Digitale Transformation, ist der Beschluss „ein Riesenschritt hin zu einer einheitlichen Plattform für die digitale Verwaltung, die wir dringend brauchen“. Die Nutzungsverpflichtung müsse allerdings auch mit verbindlichen Qualitätskriterien für die Komponenten einhergehen. „Es wäre fatal, wenn die Behörden durch den Beschluss gezwungen würden, untaugliche Lösungen einzusetzen“, betonte Theißing im Gespräch mit c’t. „Die BundID ist hier ein warnendes Beispiel.“ Erst vor Kurzem hatten Nordrhein-Westfalen und Bayern in der Digitalministerkonferenz die Usability der BundID und der damit verbundenen eID kritisiert.
Zum Deutschland-Stack gehört neben den Basiskomponenten auch noch ein Katalog aus technischen Standards, auf den sich Bund und Länder im Frühjahr geeinigt haben. Dieser soll ebenfalls noch weiter ausgestaltet werden.
(cwo)