Künstliche Intelligenz
Die Lehren aus dem C2PA-Debakel – Fotonews der Woche 39/2025
Mit der Firmware 2.00 für die Nikon Z6 III signiert die Kamera Bilder, die nicht mit ihr aufgenommen wurden. Das ist genau das, was die „Content Authenticity Initiative“, gegründet unter anderem von Adobe 2019, verhindern wollte: Eine Kamera, die Bilder, die nicht aus ihr stammen, als quasi „echt“ ausgibt. Denn dass ein Foto mit einer bestimmten Kamera aufgenommen wurde, von wem, wann und wo genau, und das kryptografisch zu belegen, ist die ganze Idee hinter dem, was unter Namen wie CAI, C2PA oder Content Credentials gemeint ist. Die vielen Bezeichnungen, die da seit ganzen sechs Jahren unterwegs sind, zeigen schon, wie uneinheitlich die Branche agiert – und warum CAI, bleiben wir bei diesem Namen, nicht aus dem Quark kommt.
Was insbesondere Pressefotos, die in Sekunden weltweit verteilt werden, heute fehlt, ist die digitale Provenienz, also der Herkunftsnachweis. Dabei geht es nicht um absolute Fälschungssicherheit, die kann es nicht geben. Jedes System hat Lücken, Sicherheit ist ein Prozess, nicht etwas, das man durch eine einmalige Aktion wie den Kauf einer bestimmten Kamera herstellen kann. Aber am Anfang der Kette von der Aufnahme eines Bildes muss man irgendjemandem oder irgendetwas trauen, das ist die „chain of trust“. Und bei CAI, das oft auch als „Echtheitssiegel für Fotos“ bezeichnet wird, ist das die Kamera.
Darum wiegt Nikons Firmware-Bug auch ziemlich schwer, wenn es um das System CAI an sich geht: Wenn die Vertrauenskette schon im allerersten Glied massive Schwächen hat, ist es völlig egal, wie stabil der Rest ist. Da CAI noch kaum verbreitet ist, und es Wochen dauerte, bis das Ausmaß des Problems bekannt wurde, dürfte der tatsächliche Schaden, also Fake-Fotos, zwar gering sein. Wie eine falsch signierte Aufnahmen mit der Z6 III entsteht, und was der zeitliche Ablauf war, zeigt unsere ausführliche Meldung.
Der Moment der Aufnahme ist die einzige Chance
Dass das System unausgereift ist, wurde dadurch nämlich deutlich sichtbar. Darauf weist auch Michael J. Hußmann bei Docma hin: „Man hat nur eine einzige Chance, die Entstehung eines Bildes durch eine Aufnahme mit einer bestimmten Kamera fälschungssicher zu dokumentieren, nämlich während der Speicherung der Bilddatei in der Kamera.“ Und das ist der Punkt: Der Anfang der Kette. Alles, was danach kommt, Bearbeitung, Ausschnitt, Größenänderung, lässt sich – das ist im Workflow von C2PA vorgesehen – dokumentieren. Der Ursprung ist aber die Aufnahme an sich und deren Provenienz.
Weil ein solcher Fehler, wie bei Nikon mit der Firmware verursacht, aber offenbar bisher nicht bedacht wurde, blieb dem Unternehmen nur eine drastische Reaktion: Die Prüfung der C2PA-Signatur durch Nikons Onlinesysteme ist bis auf Weiteres ganz abgeschaltet. Und zwar für alle Nikons, nicht nur die Z6 III. Andere Prüfstellen, das zeigte der Entdecker Adam Horshack auch bereits, akzeptieren die verfälschten Bilder weiterhin. Darum schrieb ganz richtig auch Petapixel: Nikon kann das Problem allein nicht lösen.
Denn wie auch andere digitale Sicherheitsmechanismen basiert C2PA auf Zertifikaten. Das kennt man, vereinfachtes Beispiel: Wenn sie diese Kolumne gerade mit einem handelsüblichen Browser lesen, stellt der irgendwo ein kleines Schloss dar. Das sagt, dass die Verbindung zwischen Ihrem Gerät und dem Server – heise.de – tatsächlich zu unserem Angebot führt. Die Verbindung ist zwischen dem Gerät und uns verschlüsselt. Dafür hat der Server ein Zertifikat, das wir regelmäßig erneuern müssen, und das auch zurückgerufen werden kann. Wie gesagt, alles etwas vereinfacht.
Und ein globaler Rückruf dieser Zertifikate ist wohl bei C2PA nicht vorgesehen. Ebenso, dass die Kamera selbst darauf hinweist, dass ihr Zertifikat vielleicht ungültig oder veraltet ist. Das ist, neben Nikons eigenem Problem, das, was die ganze Allianz für C2PA, eben die CAI, lösen muss. Dass Nikon ein Firmware-Update bringt, und Fotos aus einer Z6 III mit Firmware 2.00 nirgendwo mehr akzeptiert werden, ist zwingend nötig.
Die CAI muss enger zusammenarbeiten
Sinnvoll wäre aber auch noch, und da werden wir dann endlich mal konstruktiv, wenn die zahlreichen Mitglieder der CAI im Verbund neue Firmware-Versionen auf solche Lücken prüfen. Konkurrenz unter den Firmen muss da beiseitegelegt werden, auch wenn die Markteinführung einer neuen Kamera oder ein Update für C2PA-Funktionen länger dauert. Die Zerfaserung der CAI, die wir schon vor gut anderthalb Jahren festgestellt haben, muss endlich aufhören. Das ganze System muss so sicher wie möglich sein, und nicht schon bei der Aufnahme ausgehebelt werden können.
Um es auszuhebeln, reicht es im Übrigen nicht, wie vielfach behauptet, einen Monitor, eine Leinwand oder einen Ausdruck abzufotografieren. Es geht, siehe oben, um die komplette Provenienz: Wer hat das Bild wo, wann und mit welchem Gerät gemacht? Das wird verschlüsselt mit den Bilddaten in der Kamera bei Aufnahme gespeichert. Und später mit Servern abgeglichen. Wenn Max Mustermann ein Foto des US-Präsidenten, aufgenommen von seinem Monitor in Hintertupfing, veröffentlicht, dann hat das wenig Glaubwürdigkeit. Und gar keine, wenn solche Daten fehlen.
Wenn dagegen ein namentlich bekannter Berufsfotograf von einer großen Agentur dieses Bild veröffentlicht, aufgenommen vor dem Weißen Haus, dann ist allein das schon ein Hinweis auf Authentizität. Und erst recht, wenn die Daten der Aufnahme kryptografisch gesichert sind. Ein Grund, warum es C2PA braucht, ist ja, dass sich EXIF-Daten beliebig verändern lassen, ohne dass der Verlauf nachprüfbar festgehalten würde. Im Übrigen speichern C2PA-Kameras oft auch viel mehr Daten als per EXIF, teilweise auch Informationen des Autofokus für die Tiefe der Elemente in einem Bild. Darauf wies kürzlich Sony hin.
Preise für den Blick ins All
Nach diesem schwierigen Thema ist ein bisschen Entspannung angesagt. Also blicken wir doch in den Himmel, oder vielmehr, lassen Astrofotografen das tun. Denn der „Astrophotography Prize 2025“ wurde in der vergangenen Woche vergeben. Wenn man die Galerie der Bilder bei DPreview im Vollbild ansieht – unser Long Click zum Wochenende – stehen da auch die Aufnahmedaten, natürlich nicht per C2PA signiert, aber mit Namen der Fotografen. Alternativ gibt es einen Long Watch von knapp einer Stunde auf YouTube von der Preisverleihung mit Kommentaren der Juroren zu den wunderschönen Bildern.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Zehn Jahre Virtual Reality: Diese Prognosen gingen in Erfüllung
Die folgenden Vorhersagen stammen aus einem GDC-Vortrag vom März 2016, in dem Schell einige seiner 40 Prognosen überarbeitet hatte. Sie wurden für diesen Beitrag ins Deutsche übersetzt.
Prognose 1: 2016 werden VR-Brillen dauerhaft im Massenmarkt angekommen sein.
Prognose 2: Bis Ende 2017 werden acht Millionen Gaming-VR-Brillen verkauft.
Prognose 3: Auf jede Gaming-VR-Brille werden vier mobile VR-Brillen kommen.
Prognose 4: Die Verkaufszahlen von VR-Brillen werden sich jährlich verdoppeln, bis eine Marktsättigung erreicht ist.
Prognose 5: Auf der CES 2017 werden rund 50 unterschiedliche VR-Brillen zu sehen sein.
Prognose 6: Sobald Sony zehn Millionen VR-Brillen verkauft hat, wird Microsoft eine VR-Brille für die Xbox One ankündigen (vermutlich zur E3 2018).
Prognose 7: Bis 2022 wird der Großteil der VR-Umsätze auf tragbare, autarke VR-Systeme entfallen, die keine Smartphones nutzen.
Prognose 8: Bis Ende 2017 wird ein asymmetrisches Partyspiel zu den zehn erfolgreichsten VR-Spielen zählen.
Prognose 9: Madden 2018 wird eine VR-Version erhalten.
Prognose 10: Bis Ende 2018 wird ein neues, speziell für VR entwickeltes Spielegenre entstehen.
Prognose 11: Bis Ende 2017 werden die Medien mindestens einen Amoklauf auf ein VR-Spiel zurückführen.
Prognose 12: Bis Ende 2017 werden Berichte über „VR-Sucht“ regelmäßig in den Nachrichten auftauchen.
Prognose 13: Bis Ende 2018 werden mindestens drei Kinofilme erscheinen, die Ängste rund um VR thematisieren.
Prognose 14: Bis 2025 werden private VR-Heimvideos zu unseren wertvollsten Erinnerungsstücken zählen.
Prognose 15: Dokumentarfilme werden die ersten VR-Filme sein, die bedeutende Preise gewinnen.
Prognose 16: Bis 2020 wird VR-Pornografie ein Milliarden-Dollar-Geschäft sein.
Prognose 17: Bis 2020 wird es mindestens zehn Virtual-Reality-Reality-Shows geben.
Prognose 18: Dantes „Göttliche Komödie“ wird als Vorbild für gelungenes VR-Storytelling dienen.
Prognose 19: Bis Ende 2018 wird Comcast einen eigenen VR-Sender betreiben.
Prognose 20: Damit Spielfilme in VR funktionieren, müssen sie soziale Erlebnisse sein. Wie das gelingt, werden wir bis 2025 herausfinden.
Prognose 21: Bis 2025 wird der Großteil der VR-Umsätze aus sozialen Erlebnissen stammen.
Prognose 22: Bis 2018 wird eines der zehn erfolgreichsten VR-Spiele ein Tanzspiel sein.
Prognose 23: Bis 2025 wird der Markt für VR- und AR-Brettspiele ein Volumen von rund 100 Millionen Dollar erreichen.
Prognose 24: Bis Ende 2020 wird es mindestens ein VR-MMO mit mehr als einer Million Abonnenten geben.
Prognose 25: Bis Ende 2018 wird es eine führende soziale VR-Plattform geben, und sie wird nicht von etablierten Anbietern stammen.
Prognose 26: Bis 2018 werden VR-Emotes sehr populär sein und einen ziemlich albernen Namen tragen.
Prognose 27: Im Jahr 2017 wird auf jeder US-amerikanischen Staatsmesse mindestens eine VR-Attraktion zu finden sein.
Prognose 28: Bis 2016 wird es weltweit mindestens 20 VR-Achterbahnen geben.
Prognose 29: Bis 2025 wird es Bowling mit AR-Brillen geben.
Prognose 30: Bis 2025 wird der AR-Markt von sogenannten „Video-AR“-Systemen dominiert.
Prognose 31: Es wird AR-Erlebnisse geben, die mit dem Fernseher synchronisiert sind.
Prognose 32: Bis 2025 werden Vorlesungen mit Augmented Reality weit verbreitet sein.
Prognose 33: Im Jahr 2025 wird das Jagen virtueller Wesen im eigenen Zuhause vor allem Kinder begeistern.
Prognose 34: Bis 2018 werden Gamer auf schmalere Brillen oder Kontaktlinsen umsteigen.
Prognose 35: Bis 2020 werden Hardcore-VR-Gamer Brillen mit Sehstärkenlinsen nutzen.
Prognose 36: Bis 2018 werden VR-Headsets mit Eye-Tracking verfügbar sein.
Prognose 37: Bis 2020 wird Foveated Rendering umgesetzt und bis 2025 wird es nützlich sein.
Prognose 38: Bis 2025 wird es keine kabelgebundenen VR-Systeme mehr geben.
Prognose 39: Bis 2020 werden getrackte physische Objekte für VR und AR zum Standard gehören.
Prognose 40: Im Jahr 2025 werden euch Roboter in VR berühren, und es wird euch gefallen.
Künstliche Intelligenz
Das Blu-ray-Jahr 2025: bester Ton, bestes Bild, beste Restauration | c’t uplink
Die Cineasten c’t-Redakteur Hartmut Gieselmann und c’t-Autor Timo Wolters stellen ihre Top-Erscheinungen vor, sortiert nach bestem Ton, bestem Bild, bester Restauration, bestem Film insgesamt – und auch enttäuschendstem Flop. Kenntnisreich und mit vielen Anspielungen auf weitere Filme diskutieren sie die 30 Filme. In inhaltlicher Sicht vertreten sie dabei durchaus unterschiedliche Meinung, in technischer Sicht machen sie weitgehend die gleichen Erfahrungen.
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Filmfans erfahren, bei welchen Titeln die Qualität mit der Veröffentlichungsform schwankt und bei welchen Sequels die Vorgänger sehenswerter waren. Zudem fallen nicht nur Tipps für 2025er-Veröffentlichungen ab, sondern auch für ältere Filme, sodass die Heimkinoanlage über die Feiertage genug Futter bekommt.
Außer per Uplink findet ihr den Rückblick von Hartmut und Timo auch in dieser ausführlichen Heise-Meldung.
Mit dabei: Hartmut Gieselmann, Timo Wolters
Anmoderation: Jörg Wirtgen
Produktion: Tobias Reimer
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(jow)
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Verfassungsrechtler und Politiker fordern Klarnamenpflicht im Internet
Der Verfassungsrechtler Andreas Voßkuhle hat eine Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet angestoßen. Voßkuhle, von 2010 bis 2020 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ am Donnerstag gesagt, die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar nicht ganz einfach, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle in dem Interview, das am Samstag (27.12.) erscheint. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.
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Am heutigen Freitag legte der Tagesspiegel mit weiteren Stimmen nach: Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne die Diskurskultur im Netz zivilisieren, sagte der Zeitung zufolge der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler). „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital“, so Mehring.
„Öffentliche Debatten entgiften“
Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können, betonte Mehring. „Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können.“ Und wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. Dies könne öffentliche Debatten spürbar entgiften. Dabei gehe es Mehring zufolge nicht um das Einschränken von Meinungen, sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniere.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verlange eine „ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum“, berichtet der Tagesspiegel. Der Staat müsse befähigt werden, „seiner Schutzfunktion besser gerecht zu werden“, verlangte Badenberg demnach. Ermittlungsbehörden bräuchten laut Badenberg in klar definierten Fällen „eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren. Zugleich sind die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihren Beitrag zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung zu leisten.“
(hob)
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