Liebe Leser*innen,
diese Woche hat das Parlament des einwohnerstärksten Bundeslandes einen folgenreichen Entschluss gefasst. Mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition verabschiedete Nordrhein-Westfalen eine Novelle des Polizeigesetzes, die es erlaubt, mit eindeutig identifizierenden Informationen wie Klarnamen oder Gesichtsfotos Überwachungs-KI zu trainieren. Die Polizei darf dabei nicht nur die Daten von Täter*innen und Verdächtigen nutzen, sondern auch die von Opfern und Zeug*innen.
Künftig ist es also möglich, dass nordrhein-westfälische Polizist*innen mit unseren Daten kommerzielle Überwachungswerkzeuge wie palantirartige Datenanalysen, Verhaltensscanner oder Gesichtserkennungssoftware füttert. Das liegt gerade im bundesweiten Trend: Hamburg hat vorgelegt, Baden-Württemberg nachgezogen, in Sachsen ist eine derartige Polizeigesetzänderung in der Pipeline, in Berlin soll sie kommende Woche verabschiedet werden.
Viele Bundesländer bereiten sich also gesetzgeberisch auf den Einsatz von KI-gestützten Überwachungstools vor. Die Gesetzestexte dazu sind teils wortgleich. Und die Hemmungen beim Einsatz solcher Tools offenbar weitgehend gefallen. Den waghalsigsten Überwachungsexzess will sich Sachsen ins Polizeigesetz schreiben: Dort sollen Drohnen künftig anlasslos in fahrende Fahrzeuge filmen.
Viel Spaß beim Lesen
Martin




