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Dienstag: S-pushTAN-Verfahren unzureichend, Trump bremst BYD in Mexiko aus


Eine Sparkasse muss einem Kunden, der Opfer eines Phishing-Angriffs wurde und dabei grob fahrlässig handelte, einen Teil des entstandenen Schadens erstatten. Die Richter am Oberlandesgericht Dresden sahen ein Mitverschulden des Finanzinstituts rund um die Ausgestaltung des Log-ins in das Online-Banking mit der S-push-TAN-App. Der chinesische Elektroautobauer BYD hat sein umstrittenes Werk in Brasilien eröffnet. Die Mexiko-Pläne des Unternehmens dagegen wurden von US-Präsident Donald Trump vorerst ausgebremst. Und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder kritisiert die Führerschein-Kosten und spricht sich gegen Tempolimit und Senioren-Fahrtests aus – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Ein Sparkassenkunde hat das Online-Banking seiner Bank mit dem S-pushTAN-Verfahren genutzt. Eine Phishing-E-Mail leitete ihn jedoch auf eine gefälschte Sparkassen-Website. Dort gab er seine Zugangsdaten ein. Anschließend erhielt er Telefonanrufe von einer angeblichen Sparkassenmitarbeiterin, die ihn unter einem Vorwand dazu brachte, „Aufträge“ in der S-pushTAN-App zu bestätigen. Diese Bewilligungen führten zu zwei Echtzeitüberweisungen in Höhe von fast 50.000 Euro auf ein ihm unbekanntes Konto. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden dem geprellten Kunden, obwohl er grob fahrlässig handelte, recht gegeben. Die Sparkasse muss einen Teil des entstandenen Schadens erstatten. OLG-Urteil: S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke Kundenauthentifizierung

Anfang vergangenen Jahres wurden die Pläne des chinesischen Autobauers BYD für ein Werk in Brasilien bekannt. Einige Monate später jedoch geriet das Projekt wegen Vorwürfen von Arbeitsverstößen bis zum Verdacht auf Menschenhandel in die Schlagzeilen. Der Skandal verzögerte den ursprünglichen Zeitplan. Nach ersten Untersuchungen sprachen die brasilianischen Behörden von „sklavenartigen Bedingungen“ für die mit dem Bau beschäftigten chinesischen Arbeiter. Ende Mai reichte die brasilianische Arbeitsstaatsanwaltschaft dann sogar Zivilklage gegen BYD ein und forderte die Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe. Jetzt wurde das Werk eröffnet. Der geplante Bau einer BYD-Fabrik in Mexiko wurde dagegen zunächst verschoben – nicht zuletzt wegen US-Präsident Donald Trump. BYD: Umstrittenes Werk in Brasilien eröffnet, Pläne in Mexiko auf Eis

Die Themen Alkohol am Steuer und Tempolimit sind immer für Kontroversen gut. Nun hat sich Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder in einem Interview gegen eine Senkung der Promillegrenze ausgesprochen. Cannabis hält der CDU-Politiker für problematischer. Zudem spricht sich der Minister gegen ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen aus; auch verpflichtende Fahrtests für Senioren brauche es nicht, so Schnieder. Aber eine Sorge hat er dann doch. Verkehrsminister Schnieder kritisiert Führerschein-Kosten 4892107

Seit Jahren fordern die EU-Kommission und der EU-Ministerrat, dass insbesondere Big-Tech-Plattformen für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur zahlen sollen. Diverse Initiativen der Brüsseler Institutionen zur Einführung einer Datenmaut gelten jedoch aufgrund großen Widerstands als gescheitert. Jetzt schickt sich die EU-Kommission aber an, eine solche Big-Tech-Kostenbeteiligung am Netzausbau durch die Hintertür einzuführen – und zwar über den geplanten Digital Networks Act (DNA). Statt einer offenen Kostenbeteiligung am Netzausbau schwebt der Kommission die Einführung eines Schiedsverfahrens für „IP-Zusammenschaltungen“ vor. Doch dagegen regt sich Widerspruch. EU-Datenmaut: Gegenwind für geplantes Streitbeilegungsverfahren für Peering

Weil eine Apotheke in zwei unterschiedlichen Werbeaktionen jeweils Gutscheine in Höhe von zehn Euro ausgelobt hat, prozessierte ein Mitbewerber. Die Internetapotheke gab die Gutscheine für jede Einlösung von e-Kassenrezepten aus; zum anderen hat sie die erste Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Artikel über eine bestimmte Smartphone-Anwendung ebenfalls mit Gutscheinen belohnt, die dann in derselben App eingelöst werden konnten. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Entscheidung einer vorherigen Instanz bestätigt und beide Werbepraktiken für unzulässig erklärt. Online-Apotheke darf keine Gutscheine verteilen

Auch noch wichtig:

  • Künftig gibt es in LibreOffice einen Import und Export von Markdown-Dateien. Jedoch ist unklar, wann – die Arbeit an der Funktion hat gerade erst begonnen. LibreOffice erhält Markdown-Support
  • Die kanadische Provinz Britisch-Kolumbien erhöht die Subventionen für Gehälter zur Produktion interaktiver digitaler Medien, darunter Computerspiele, virtuelle Realitäten, Simulatoren und Unterrichtssoftware, von 17,5 auf 25 Prozent. Die Förderung ist zudem nicht mehr befristet, sondern soll dauerhaft gelten.


(akn)



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Wie man Wissensquellen im Netz zur Geldanlage für Einsteiger findet


Wer gut informiert Geld in Wertpapieren anlegen möchte und dabei die damit verbundenen Chancen erkennen und Risiken reduzieren will, findet im Web eine Menge Angebote. Doch neben seriösen Institutionen und Menschen tummeln sich dort auch jede Menge halbseidene Websites, Pod- und Videocasts, von Akteuren organisierter Kriminalität mal ganz abgesehen.

Wir haben einige Einstiegshilfen für Neulinge zusammengestellt. Darunter befinden sich Infoseiten bekannter Analysten ebenso wie Quellen, die vor unseriösen Angeboten warnen.

  • Anleger brauchen fundiertes Wissen, um selbstständig die richtigen Papiere zu finden.
  • Außer Grundlagenwissen findet man Hintergrundinformationen von erfahrenen Analysten und Institutionen.
  • Einige Grundregeln schützen vor schwarzen Schafen, außerdem informieren Aufsichtsbehörden.

Wenn Sie in diesem Artikel Ihren Favoriten vermissen oder uns eine besonders nützliche Seite entgangen ist, schicken Sie uns gern einen Hinweis. In einem weiteren Artikel stellen wir Ihnen zusätzliche Tools und Helfer zur tieferen Analyse für erfahrenere Anleger vor.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie man Wissensquellen im Netz zur Geldanlage für Einsteiger findet“.
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Außergerichtliche Einigung: Epic lässt Vorwürfe gegen Samsung fallen


Epic und Samsung haben sich im Streit um die „Auto Blocker“-Funktion auf Samsung-Handys außergerichtlich vereinigt. Das kündigte Epic-Chef Tim Sweeney auf X an. „Nach den Gesprächen zwischen den Parteien werden wir unser Gerichtsverfahren gegen Samsung einstellen“, teilte Sweeney in seinem Post mit.

Epic warf Samsung vor, bei seinen Android-Smartphones per „Auto Blocker“ pauschal die Installation von Apps zu verhindern, die nicht aus dem Google Play Store oder Samsung eigenem App-Laden kamen. Dadurch würden unabhängige App Stores und Apps stark benachteiligt, argumentierte Epic. Das Spieleunternehmen kombinierte in seiner Klage ähnliche Vorwürfe gegen Google und Samsung. Deswegen sei die Klage auch nach der Einigung mit Samsung noch nicht am Ende, berichtet The Verge – gegen Google will Epic nämlich weiter vorgehen.

Woraus nun die Einigung zwischen Epic und Samsung besteht, ist nicht bekannt. Die Unternehmen haben sich dazu bisher nicht geäußert, auch der üblicherweise auskunftsfreudige Epic-Chef Tim Sweeney beließ es bei vagen Aussagen: „Wir sind dankbar, dass Samsung auf die Bedenken von Epic eingehen wird“, heißt es in seinem Post lediglich.

Epic hatte Samsung in der Klage unter anderem vorgeworfen, es erfordere 21 Schritte, um den Auto Blocker auszuschalten. Viele Nutzer würden den Service daher einfach eingeschaltet lassen. Tatsächlich ist das Abschalten des Auto Blockers weitaus weniger dramatisch, als es Epics Rechnung von 21 Schritten vermuten lässt: Es genügt, in die Sicherheitseinstellungen zu navigieren und einen Schieberegler auszuschalten, wie ein offizielles Samsung-Video demonstriert.

Über den Inhalt der Einigung zwischen Samsung und Epic kann derzeit nur spekuliert werden. Gegenüber The Verge hatte Sweeney bei Einreichung der Klage betont, Ziel sei eine Verbesserung für alle App-Entwickler – eine Einigung, bei der Samsung ausschließlich Epic Bevorzugungen einräumt, würde dieser Maxime widersprechen. Für den 9. Juli ist eine Unpacked-Keynote von Samsung geplant. Es ist denkbar, dass dann weitere Details bekannt werden.


(dahe)



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Technik statt Linienrichter: ELC sorgt bei Wimbledon für Diskussionen


Nachdem die seit diesem Jahr beim Tennisturnier in Wimbledon eingesetzte Technik zur Überprüfung der Ballwechsel mehrfach für Probleme gesorgt hat, ist eine Debatte über das Electronic Line Calling (ELC) entbrannt. Das berichtet unter anderem The Guardian und erklärt, dass die Technik am gestrigen Montag eine Pressekonferenz mit der Wimbledon-Chefin Sally Bolton dominiert hat. Hintergrund war demnach ein Vorfall bei der Partie zwischen Anastassija Pawljutschenkowa und Sonay Kartal, in der plötzlich bemerkt wurde, dass die Technik auf einer Seite des Spielfelds länger nicht funktioniert hatte. Aber auch andere Probleme haben dazu beigetragen.

ELC ist keine neue Technik: Im Tennis wird sie schon seit vielen Jahren eingesetzt, um automatisch zu überprüfen, ob Bälle im Aus oder im Feld aufgekommen sind. Auch bei Wimbledon hat das System namens Hawk-Eye seit diesem Jahr die Linienrichter ersetzt. Bei Grand-Slam-Turnieren setzt man damit nur noch bei den French Open auf Menschen für die Aufgabe. Laut dem Guardian wird die reine Nachverfolgung des Balls bei dem in England eingesetzten System durch eine KI ergänzt, die vorhersagen soll, wo er sich hinbewegt. Grundsätzlich hätten die Spieler und Spielerinnen das System auch begrüßt, fasst die Zeitung noch zusammen, trotzdem sorgen die Probleme für Aufregung.

Die Vorfälle bei der Partie von Pawljutschenkowa nennt der Guardian nun „desaströs“. Nachdem dabei ein Ball weit ins Aus geflogen war, blieb die entsprechende Entscheidung des ELC aber aus. Schließlich sei klar geworden, dass die Kameras auf der Seite der Russin seit einer Weile nicht funktioniert hatten. Nach der nötigen Wiederholung habe sich die Russin beschwert, dass ihr Punkte gestohlen worden seien. Weil sie aber letztlich gewonnen hat, blieben die ganz großen Debatten aus. In einer anderen Partei wurden Spieler derweil zur Eile gedrängt, weil die Technik genug Tageslicht bräuchte. Abgesehen davon gab es Berichten zufolge zahlreiche Beschwerden über falsche Entscheidungen des Systems.


(mho)



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