Künstliche Intelligenz
Dienstag: S-pushTAN-Verfahren unzureichend, Trump bremst BYD in Mexiko aus
Eine Sparkasse muss einem Kunden, der Opfer eines Phishing-Angriffs wurde und dabei grob fahrlässig handelte, einen Teil des entstandenen Schadens erstatten. Die Richter am Oberlandesgericht Dresden sahen ein Mitverschulden des Finanzinstituts rund um die Ausgestaltung des Log-ins in das Online-Banking mit der S-push-TAN-App. Der chinesische Elektroautobauer BYD hat sein umstrittenes Werk in Brasilien eröffnet. Die Mexiko-Pläne des Unternehmens dagegen wurden von US-Präsident Donald Trump vorerst ausgebremst. Und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder kritisiert die Führerschein-Kosten und spricht sich gegen Tempolimit und Senioren-Fahrtests aus – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Ein Sparkassenkunde hat das Online-Banking seiner Bank mit dem S-pushTAN-Verfahren genutzt. Eine Phishing-E-Mail leitete ihn jedoch auf eine gefälschte Sparkassen-Website. Dort gab er seine Zugangsdaten ein. Anschließend erhielt er Telefonanrufe von einer angeblichen Sparkassenmitarbeiterin, die ihn unter einem Vorwand dazu brachte, „Aufträge“ in der S-pushTAN-App zu bestätigen. Diese Bewilligungen führten zu zwei Echtzeitüberweisungen in Höhe von fast 50.000 Euro auf ein ihm unbekanntes Konto. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden dem geprellten Kunden, obwohl er grob fahrlässig handelte, recht gegeben. Die Sparkasse muss einen Teil des entstandenen Schadens erstatten. OLG-Urteil: S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke Kundenauthentifizierung
Anfang vergangenen Jahres wurden die Pläne des chinesischen Autobauers BYD für ein Werk in Brasilien bekannt. Einige Monate später jedoch geriet das Projekt wegen Vorwürfen von Arbeitsverstößen bis zum Verdacht auf Menschenhandel in die Schlagzeilen. Der Skandal verzögerte den ursprünglichen Zeitplan. Nach ersten Untersuchungen sprachen die brasilianischen Behörden von „sklavenartigen Bedingungen“ für die mit dem Bau beschäftigten chinesischen Arbeiter. Ende Mai reichte die brasilianische Arbeitsstaatsanwaltschaft dann sogar Zivilklage gegen BYD ein und forderte die Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe. Jetzt wurde das Werk eröffnet. Der geplante Bau einer BYD-Fabrik in Mexiko wurde dagegen zunächst verschoben – nicht zuletzt wegen US-Präsident Donald Trump. BYD: Umstrittenes Werk in Brasilien eröffnet, Pläne in Mexiko auf Eis
Die Themen Alkohol am Steuer und Tempolimit sind immer für Kontroversen gut. Nun hat sich Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder in einem Interview gegen eine Senkung der Promillegrenze ausgesprochen. Cannabis hält der CDU-Politiker für problematischer. Zudem spricht sich der Minister gegen ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen aus; auch verpflichtende Fahrtests für Senioren brauche es nicht, so Schnieder. Aber eine Sorge hat er dann doch. Verkehrsminister Schnieder kritisiert Führerschein-Kosten 4892107
Seit Jahren fordern die EU-Kommission und der EU-Ministerrat, dass insbesondere Big-Tech-Plattformen für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur zahlen sollen. Diverse Initiativen der Brüsseler Institutionen zur Einführung einer Datenmaut gelten jedoch aufgrund großen Widerstands als gescheitert. Jetzt schickt sich die EU-Kommission aber an, eine solche Big-Tech-Kostenbeteiligung am Netzausbau durch die Hintertür einzuführen – und zwar über den geplanten Digital Networks Act (DNA). Statt einer offenen Kostenbeteiligung am Netzausbau schwebt der Kommission die Einführung eines Schiedsverfahrens für „IP-Zusammenschaltungen“ vor. Doch dagegen regt sich Widerspruch. EU-Datenmaut: Gegenwind für geplantes Streitbeilegungsverfahren für Peering
Weil eine Apotheke in zwei unterschiedlichen Werbeaktionen jeweils Gutscheine in Höhe von zehn Euro ausgelobt hat, prozessierte ein Mitbewerber. Die Internetapotheke gab die Gutscheine für jede Einlösung von e-Kassenrezepten aus; zum anderen hat sie die erste Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Artikel über eine bestimmte Smartphone-Anwendung ebenfalls mit Gutscheinen belohnt, die dann in derselben App eingelöst werden konnten. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Entscheidung einer vorherigen Instanz bestätigt und beide Werbepraktiken für unzulässig erklärt. Online-Apotheke darf keine Gutscheine verteilen
Auch noch wichtig:
- Künftig gibt es in LibreOffice einen Import und Export von Markdown-Dateien. Jedoch ist unklar, wann – die Arbeit an der Funktion hat gerade erst begonnen. LibreOffice erhält Markdown-Support
- Die kanadische Provinz Britisch-Kolumbien erhöht die Subventionen für Gehälter zur Produktion interaktiver digitaler Medien, darunter Computerspiele, virtuelle Realitäten, Simulatoren und Unterrichtssoftware, von 17,5 auf 25 Prozent. Die Förderung ist zudem nicht mehr befristet, sondern soll dauerhaft gelten.
(akn)