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Diese Heizungen fliegen aus der Förderung
Ihr plant, Eure alte Heizung auszutauschen und Euch noch Fördergelder zu sichern? Dann solltet Ihr jetzt aufhorchen – ab Januar 2026 gelten neue Regeln, die viele Modelle ausschließen. Ab dann können nicht mehr alle Geräte die entsprechenden Fördersummen erhalten.
Wenn das Jahr zu Ende geht, steht für viele von Euch nicht nur die Steuererklärung, sondern auch der Blick auf Förderprogramme an. Besonders beliebt: die Zuschüsse für den Heizungstausch. Doch während die Förderung auch 2026 weiterläuft, ändert sich eine entscheidende Voraussetzung – und die könnte Euch im schlimmsten Fall den Anspruch kosten.
Heizungsförderung bleibt – aber mit strengerer Auflage
Das staatliche Förderprogramm zum Heizungstausch gehört zu den großzügigsten Unterstützungen der Bundesregierung. Abhängig vom Einkommen und der Entscheidungsgeschwindigkeit lassen sich bis zu 70 Prozent der Kosten für den Heizungstausch fördern. Die genaue Höhe richtet sich dabei nach der Zahl der Wohneinheiten im Gebäude – und das bleibt auch 2026 so.
Was sich ändert, ist die technische Voraussetzung für Wärmepumpen. Die neue Vorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und betrifft alle Modelle, die gefördert werden sollen. Die Geräte müssen künftig deutlich leiser sein, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Damit will die Bundesregierung die Lärmbelastung in Wohngebieten reduzieren – insbesondere dort, wo Häuser dicht an dicht stehen.
Neue Lärmgrenzen für Wärmepumpen ab 2026
Bisher reichte es, wenn eine Wärmepumpe 5 Dezibel unter dem gesetzlichen Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung blieb. Doch ab Januar 2026 muss sie 10 Dezibel darunter liegen. Das bedeutet: Nur noch besonders leise Geräte werden künftig gefördert. Je nach Größe der Anlage gelten dabei folgende Werte:
- Kleine Anlagen (bis 6 kW): Gesetzlicher Grenzwert 65 dB – förderfähig bis 2025 bei 60 dB, ab 2026 nur noch bei 55 dB.
- Mittlere Anlagen (6–12 kW): Grenzwert 70 dB – förderfähig bis 2025 bei 65 dB, ab 2026 nur bis 60 dB.
- Große Anlagen (12–30 kW): Grenzwert 78 dB – förderfähig bis 2025 bei 73 dB, ab 2026 nur noch 68 dB.
- Sehr große Systeme (30–70 kW): Grenzwert 88 dB – förderfähig bis 2025 bei 83 dB, ab 2026 maximal 78 dB.
Wer also bereits ein Angebot für eine Wärmepumpe vorliegen hat, sollte vor der Antragstellung prüfen, ob das Modell die neuen Lärmvorgaben erfüllt. Besonders wichtig: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Beantragung, nicht der Installation. Wer erst 2026 den Förderantrag stellt, fällt automatisch unter die neuen Regeln.
Warum die neue Regel eingeführt wird
Die Bundesregierung möchte mit dieser Anpassung vor allem eines verhindern: Streit um laute Wärmepumpen in dicht bebauten Wohngebieten. In der Vergangenheit häuften sich Beschwerden über nächtliche Betriebsgeräusche – vor allem, wenn Geräte zu nah an Grundstücksgrenzen standen. Die verschärften Grenzwerte sollen dafür sorgen, dass Nachbarschaften künftig ruhiger bleiben.
Für Euch bedeutet das aber auch: Weniger Auswahl. Denn nicht jedes Modell schafft die neue Vorgabe. Viele Hersteller haben zwar bereits leisere Systeme im Angebot, doch die Preise können entsprechend höher ausfallen. Einige Anbieter – etwa Bosch oder Vaillant – werben bereits mit „Flüsterbetrieb“ und speziellen Schalldiffusoren, die das Betriebsgeräusch deutlich senken sollen. In der Praxis bleibt also Spielraum, aber der Markt wird enger.
Leiser heißt nicht automatisch schlechter
Die gute Nachricht: Moderne Wärmepumpen sind längst nicht mehr die Brüller von einst. Die meisten Geräte arbeiten heute deutlich effizienter und leiser als noch vor wenigen Jahren. Schallisolierende Gummifüße, neue Ventilatordesigns und durchdachte Gehäusekonstruktionen helfen, Vibrationen zu dämpfen und den Geräuschpegel zu senken.
Selbst kompakte Systeme für Reihenhäuser schaffen es inzwischen, deutlich unter 60 Dezibel zu bleiben – was etwa der Lautstärke eines normalen Gesprächs entspricht. Ihr müsst also nicht auf Leistung verzichten, um eine Förderung zu bekommen. Trotzdem gilt: Prüft vor dem Kauf die offiziellen Herstellerangaben und lasst Euch im Zweifel ein Messprotokoll zeigen, wenn Ihr ganz sicher gehen wollt.
Die nächste Änderung steht schon vor der Tür
Wer denkt, mit den neuen Lärmgrenzen sei es getan, irrt. Denn ab 2028 folgt bereits die nächste Anpassung: Nur noch Wärmepumpen, die auf natürliche Kältemittel setzen, bleiben förderfähig. Modelle mit synthetischen Kältemitteln fallen dann komplett aus der Förderung.
Damit will die EU langfristig verhindern, dass klimaschädliche Stoffe weiter im Umlauf bleiben. Für Euch bedeutet das: Wer ohnehin über eine neue Wärmepumpe nachdenkt, sollte zwischen 2026 und 2028 aktiv werden – oder gleich auf ein Modell mit natürlichem Kältemittel setzen. Viele Hersteller bieten diese Variante heute schon an.
Fazit: Früh handeln lohnt sich
Die Förderung für den Heizungstausch bleibt zwar bestehen, doch die Hürden steigen. Wer sich noch 2025 für eine Wärmepumpe entscheidet, hat deutlich mehr Auswahl und kann mitunter von höheren Zuschüssen profitieren. Ab 2026 gelten neue Lärmgrenzen, ab 2028 weitere Vorgaben zu Kältemitteln.
Wenn Ihr also über eine Modernisierung nachdenkt, solltet Ihr nicht zu lange warten. Denn wer zu spät kommt, hört nicht nur seine Wärmepumpe leiser – sondern auch das leise Klappern geschlossener Fördertöpfe.
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IP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht

Wie angekündigt will die Bundesregierung eine Neuregelung für die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen. Einen Gesetzentwurf, der eine dreimonatige Speicherfrist für IP-Adressen und weitere Daten vorsieht, hat das Bundesjustizministerium fertiggestellt.
Von dem Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Neben den IP-Adressen sollen weitere Daten gespeichert werden, die erforderlich sind, um einen Anschlussinhaber zu identifizieren.
Anlasslose Datensammlung für Kampf gegen Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbaren Hass
Mit der Neuregelung werden Internet-Provider also verpflichtet, für drei Monate die IP-Adressen samt der Zusatzdaten zu speichern, die einem Internetanschluss zugeordnet sind. Gerechtfertigt wurde die anlasslose Datensammlung in der Regel mit dem Kampf gegen schwere Kriminalität, im Fokus standen vor allem Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Kinderpornografie nennt Bundesjustizministerin Hubig nun auch als Grund für die Neuregelung, spricht in der Bild aber noch von weiteren Delikten wie Online-Betrug und strafbaren Hass.
„Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist“, sagte Hubig der Bild, die als Erstes über den Gesetzentwurf berichtet hatte.
Bundestag soll im Frühjahr 2026 über Vorratsdatenspeicherung abstimmen
Noch befindet sich der Entwurf in einer frühen Abstimmungsphase. Am Freitag wurde das Papier vom Bundesjustizministerium an die weiteren Ministerien verschickt. Nun muss sich die Bundesregierung zunächst auf einen einheitlichen Vorschlag verständigen. Dann geht das Gesetz in den Bundestag. Dieser soll laut dem aktuellen Zeitplan im Frühjahr 2026 die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung beschließen.
Das Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrags und bereits bei der Ampel-Regierung wollte die SPD eine IP-Vorratsdatenspeicherung durchsetzen. Dieses scheiterte seinerzeit am Widerstand von Grünen und FDP. Die Union fordert selbst seit Jahren eine entsprechende Regelung. Von daher ist erwartbar, dass die Bundesregierung das Gesetz innerhalb des Zeitplans beschließen kann.
Zweifel an Rechtmäßigkeit der Pläne
Während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Gesetzentwurf gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio begrüßt und sogar längere Speicherfristen fordert, bleibt die bekannte Kritik bestehen. Schon im Frühjahr erklärte etwa der Konstantin von Notz, Rechts- und Sicherheitspolitiker für die Grünen im Bundestag, dass eine dreimonatige Speicherfrist voraussichtlich nicht mit den Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Einklang steht.
Die EU-Richter fordern, die Speicherfristen auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Zahlen vom Bundeskriminalamt (BKA) hätten gezeigt, dass die Erfolgsquote bei Ermittlungen nach zwei bis drei Wochen nicht mehr signifikant ansteige.
Interessant wird zudem, welche Auflagen die Internet-Provider bei der Datenspeicherung einhalten müssen. Angesichts der vom EuGH definierten Anforderungen warnten Netzbetreiber-Verbände bereits vor hohen Kosten.
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FSR 4: Auch Frame Generation läuft auf RDNA 3

Mit RDNA 4 und den darauf aufbauenden Produkten RX 9070 (XT) und RX 9060 hat AMD dieses Jahr auch FSR 4 veröffentlicht und zum Ende des Jahres folgt mit dem Redstone-Update die Framegeneration (FG). Offiziell wird FSR 4 nur auf RDNA-4-Produkten unterstützt, findige Spieler machen mit Tricks jedoch auch RDNA 3 fit dafür.
Damit greifen sie AMD vor, das Unternehmen teilte Anfang des Jahres noch imt, FSR 4 auch für RDNA 3 anzubieten. AMD benötigt vielen Linux-Spielern dafür jedoch deutlich zu lange und so gab es bereits erste Versuche, bereits im April, FSR 4 auf RDNA 3 lauffähig zu bekommen.
FSR 4 SR sowie FSR 4 FG nutzen den mit RDNA 4 implementierten Datentyp FP8, während RDNA 3 nur FP16 sowie INT 8 unterstützt. Ein Weg, um FSR 4 auf RDNA 3 laufen zu lassen: Den Datentyp FP8 einfach nach FP16 zu übersetzen, was anfangs auch so gemacht wurde, allerdings nur mit mäßigem Ergebnis, da ein fehlerhaftes Bild erzeugt wurde. Eine einfache Übersetzung führt also nicht zum Erfolg, da die Genauigkeit der Datentypen sich unterscheidet. Als Alternative entwickelte die Linux-Community eine Emulationsschicht, die den Datentyp FP8 emuliert, und die FSR 4 unter Linux sowohl auf RDNA 3 als auch RDNA 2 lauffähig macht.
AMD geht „All-AI“
Ende August hatte AMD – nach längerer Zeit – das SDK veröffentlicht und in ersten Downloads war neben dem bekannten FP8-Pfad auch ein INT8-Pfad vorhanden, der zumindest belegt, dass AMD an einer Lösung für RDNA-3-Karten gearbeitet hat. ComputerBase hat sich dem Thema angenommen und zeigt, wie FSR 4 dank dem SDK auch auf RDNA 2 und RDNA 3 Grafikkarten läuft.
Im Dezember hat AMD FSR 4 FG vorgestellt und wusste im Test zu überzeugen, auch wenn es kleinere Probleme gibt. Die Linux-Community reagierte erneut schnell und veröffentlichen auf Reddit eine entsprechende Anleitung, wie man auch auf RDNA-3-Grafikkarten in den Genuss von FSR 4 FG kommen kann. Neben der aktuellen ProtonPlus-Version muss die aktuelle vkd3d-Bibliothek heruntergeladen oder selbst kompiliert werden und einige weitere Anpassungen vorgenommen werden. An dieser Stelle wird bewusst auf eine Übersetzung oder Übernahme verzichtet, da eine gewisse Erfahrung beim Anwender vorhanden sein muss.
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Forscher finden überraschende Lösung für eines der größten Energieprobleme im Haus
Ein großer Teil der Heizenergie verschwindet genau dort, wo Ihr ihn kaum bemerkt. Ein neu entwickeltes Material will dieses Leck schließen – nahezu unsichtbar, extrem leicht und überraschend effizient. Ob daraus mehr wird als nur ein spannender Laborfund, zeigt ein genauer Blick.
Wenn es ums Energiesparen geht, denkt Ihr vermutlich zuerst an neue Heizsysteme, dicke Dämmplatten oder teure Sanierungen. Doch manchmal liegt das größte Einsparpotenzial nicht im Keller, sondern direkt vor Euren Augen. Genauer gesagt dort, wo Licht hereinfällt – und Wärme entweicht. Ein neuer Forschungsansatz will genau dieses Problem lösen. Klingt simpel, fast zu gut. Die entscheidende Frage lautet daher: Kann eine hauchdünne, transparente Schicht wirklich spürbar am Heizbedarf drehen?
Fenster als heimliche Energiefresser
Gerade Fenster spielen bei Wärmeverlusten eine größere Rolle, als vielen bewusst ist. Vor allem in älteren Gebäuden oder Häusern mit großen Glasflächen entweicht hier ein erheblicher Teil der Heizenergie. Selbst moderne Verglasungen können dieses Problem zwar eindämmen, aber nicht vollständig lösen. Der Austausch kompletter Fenster ist zudem teuer und mit Aufwand verbunden – trotz möglicher Förderungen.
Genau hier setzt der neue Ansatz an: statt Fenster zu ersetzen, sollen sie nahezu unsichtbar aufgerüstet werden. Eine Lösung, die Licht weiterhin nahezu ungehindert durchlässt, dabei aber den Wärmefluss stark bremst, könnte den bisherigen Zielkonflikt zwischen Helligkeit und Dämmung auflösen.
MOCHI: Hightech-Dämmung aus Luft und Silikon
Das Forschungsteam der University of Colorado Boulder hat ein Material entwickelt, das auf den Namen MOCHI hört – kurz für „Mesoporous Optically Clear Heat Insulator“. Zu Deutsch heißt das soviel wie: mesoporöser optisch transparenter Wärmeisolator. Die Ergebnisse ihrer Studie haben die Wissenschaftler im Fachmagazin Sciene veröffentlicht.
Im Kern besteht es aus einem Silikongel, das zu rund 90 Prozent aus eingeschlossener Luft besteht. Diese Luft steckt in winzigen Poren fest und kann ihre Wärme kaum weitergeben. Es handelt sich sozusagen um die Hightech-Variante von Luftpolsterfolie. Der Clou dabei: Das Material ist nahezu durchsichtig. Es lässt sogar mehr Licht hindurch als herkömmliches Fensterglas. Damit bleibt der Blick nach draußen unverändert, während der Wärmeverlust deutlich sinkt. Im Vergleich zu bisherigen transparenten Dämmansätzen punktet MOCHI vor allem bei Optik und Effizienz.

Warum die Wärme kaum noch entweichen kann
Der entscheidende Vorteil liegt in der extrem niedrigen Wärmeleitfähigkeit. Sie ist deutlich geringer als die von Luft und liegt sogar näher an High-End-Dämmstoffen wie Vakuumdämmplatten – allerdings ohne deren Nachteile. Denn MOCHI ist dünn, flexibel und transparent.
Während klassische Dämmmaterialien Platz brauchen und Fenster zwangsläufig verdunkeln, könnte diese Folie direkt auf Glasflächen eingesetzt werden. Damit würde ein Bereich adressiert, der bislang nur schwer effizient zu dämmen war.

Großes Potenzial – aber noch kein Produkt
Aktuell wird MOCHI noch unter Laborbedingungen hergestellt. Die verwendeten Materialien sind jedoch gut verfügbar, was eine kostengünstige Skalierung realistisch erscheinen lässt. Genau hier entscheidet sich, ob aus der Idee ein Massenprodukt wird oder ob sie im Forschungskontext bleibt.
Spannend ist zudem, dass der Einsatz nicht auf Fenster beschränkt sein muss. Auch Anwendungen in der Solarthermie gelten als denkbar. Sollte sich das Material dort bewähren, könnte es nicht nur Wärmeverluste reduzieren, sondern aktiv beim Heizen helfen. Bis dahin bleibt MOCHI ein vielversprechender Ansatz – einer, der zeigt, dass große Effekte manchmal aus fast unsichtbaren Lösungen entstehen.
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