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Diese Heizungen fliegen aus der Förderung


Ihr plant, Eure alte Heizung auszutauschen und Euch noch Fördergelder zu sichern? Dann solltet Ihr jetzt aufhorchen – ab Januar 2026 gelten neue Regeln, die viele Modelle ausschließen. Ab dann können nicht mehr alle Geräte die entsprechenden Fördersummen erhalten.

Wenn das Jahr zu Ende geht, steht für viele von Euch nicht nur die Steuererklärung, sondern auch der Blick auf Förderprogramme an. Besonders beliebt: die Zuschüsse für den Heizungstausch. Doch während die Förderung auch 2026 weiterläuft, ändert sich eine entscheidende Voraussetzung – und die könnte Euch im schlimmsten Fall den Anspruch kosten.

Heizungsförderung bleibt – aber mit strengerer Auflage

Das staatliche Förderprogramm zum Heizungstausch gehört zu den großzügigsten Unterstützungen der Bundesregierung. Abhängig vom Einkommen und der Entscheidungsgeschwindigkeit lassen sich bis zu 70 Prozent der Kosten für den Heizungstausch fördern. Die genaue Höhe richtet sich dabei nach der Zahl der Wohneinheiten im Gebäude – und das bleibt auch 2026 so.

Was sich ändert, ist die technische Voraussetzung für Wärmepumpen. Die neue Vorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und betrifft alle Modelle, die gefördert werden sollen. Die Geräte müssen künftig deutlich leiser sein, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Damit will die Bundesregierung die Lärmbelastung in Wohngebieten reduzieren – insbesondere dort, wo Häuser dicht an dicht stehen.

Neue Lärmgrenzen für Wärmepumpen ab 2026

Bisher reichte es, wenn eine Wärmepumpe 5 Dezibel unter dem gesetzlichen Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung blieb. Doch ab Januar 2026 muss sie 10 Dezibel darunter liegen. Das bedeutet: Nur noch besonders leise Geräte werden künftig gefördert. Je nach Größe der Anlage gelten dabei folgende Werte:

  • Kleine Anlagen (bis 6 kW): Gesetzlicher Grenzwert 65 dB – förderfähig bis 2025 bei 60 dB, ab 2026 nur noch bei 55 dB.
  • Mittlere Anlagen (6–12 kW): Grenzwert 70 dB – förderfähig bis 2025 bei 65 dB, ab 2026 nur bis 60 dB.
  • Große Anlagen (12–30 kW): Grenzwert 78 dB – förderfähig bis 2025 bei 73 dB, ab 2026 nur noch 68 dB.
  • Sehr große Systeme (30–70 kW): Grenzwert 88 dB – förderfähig bis 2025 bei 83 dB, ab 2026 maximal 78 dB.

Wer also bereits ein Angebot für eine Wärmepumpe vorliegen hat, sollte vor der Antragstellung prüfen, ob das Modell die neuen Lärmvorgaben erfüllt. Besonders wichtig: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Beantragung, nicht der Installation. Wer erst 2026 den Förderantrag stellt, fällt automatisch unter die neuen Regeln.

Warum die neue Regel eingeführt wird

Die Bundesregierung möchte mit dieser Anpassung vor allem eines verhindern: Streit um laute Wärmepumpen in dicht bebauten Wohngebieten. In der Vergangenheit häuften sich Beschwerden über nächtliche Betriebsgeräusche – vor allem, wenn Geräte zu nah an Grundstücksgrenzen standen. Die verschärften Grenzwerte sollen dafür sorgen, dass Nachbarschaften künftig ruhiger bleiben.

Für Euch bedeutet das aber auch: Weniger Auswahl. Denn nicht jedes Modell schafft die neue Vorgabe. Viele Hersteller haben zwar bereits leisere Systeme im Angebot, doch die Preise können entsprechend höher ausfallen. Einige Anbieter – etwa Bosch oder Vaillant – werben bereits mit „Flüsterbetrieb“ und speziellen Schalldiffusoren, die das Betriebsgeräusch deutlich senken sollen. In der Praxis bleibt also Spielraum, aber der Markt wird enger.

Leiser heißt nicht automatisch schlechter

Die gute Nachricht: Moderne Wärmepumpen sind längst nicht mehr die Brüller von einst. Die meisten Geräte arbeiten heute deutlich effizienter und leiser als noch vor wenigen Jahren. Schallisolierende Gummifüße, neue Ventilatordesigns und durchdachte Gehäusekonstruktionen helfen, Vibrationen zu dämpfen und den Geräuschpegel zu senken.

Selbst kompakte Systeme für Reihenhäuser schaffen es inzwischen, deutlich unter 60 Dezibel zu bleiben – was etwa der Lautstärke eines normalen Gesprächs entspricht. Ihr müsst also nicht auf Leistung verzichten, um eine Förderung zu bekommen. Trotzdem gilt: Prüft vor dem Kauf die offiziellen Herstellerangaben und lasst Euch im Zweifel ein Messprotokoll zeigen, wenn Ihr ganz sicher gehen wollt.

Die nächste Änderung steht schon vor der Tür

Wer denkt, mit den neuen Lärmgrenzen sei es getan, irrt. Denn ab 2028 folgt bereits die nächste Anpassung: Nur noch Wärmepumpen, die auf natürliche Kältemittel setzen, bleiben förderfähig. Modelle mit synthetischen Kältemitteln fallen dann komplett aus der Förderung.

Damit will die EU langfristig verhindern, dass klimaschädliche Stoffe weiter im Umlauf bleiben. Für Euch bedeutet das: Wer ohnehin über eine neue Wärmepumpe nachdenkt, sollte zwischen 2026 und 2028 aktiv werden – oder gleich auf ein Modell mit natürlichem Kältemittel setzen. Viele Hersteller bieten diese Variante heute schon an.

Fazit: Früh handeln lohnt sich

Die Förderung für den Heizungstausch bleibt zwar bestehen, doch die Hürden steigen. Wer sich noch 2025 für eine Wärmepumpe entscheidet, hat deutlich mehr Auswahl und kann mitunter von höheren Zuschüssen profitieren. Ab 2026 gelten neue Lärmgrenzen, ab 2028 weitere Vorgaben zu Kältemitteln.

Wenn Ihr also über eine Modernisierung nachdenkt, solltet Ihr nicht zu lange warten. Denn wer zu spät kommt, hört nicht nur seine Wärmepumpe leiser – sondern auch das leise Klappern geschlossener Fördertöpfe.



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