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Diese Klimaanlage kühlt Euch für weniger als 7 Euro im Monat


Eine Klimaanlage, die Euch nicht gleich arm macht? Stiftung Warentest hat aktuelle Modelle geprüft – mit überraschenden Unterschieden bei Preis und Verbrauch.

Stellt Euch vor, Ihr sitzt im Hochsommer entspannt auf dem Sofa, draußen brennt die Sonne – und die Klimaanlage läuft, ohne dass Ihr jedes Mal an Eure Stromrechnung denken müsst. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Stiftung Warentest hat genau das getestet und dabei große Unterschiede bei den Geräten festgestellt.

Split oder Monoblock – warum die Wahl entscheidend ist

Die Tester haben sich diesmal bewusst auf Split-Klimageräte konzentriert. Denn die allseits bekannten Monoblockgeräte schnitten bisher immer schlechter ab: Sie verbrauchen mehr Strom und kühlen weniger effizient. Split-Anlagen hingegen liefern konstantere Leistung – auch wenn die Anschaffung etwas teurer ausfallen kann. Unter den getesteten acht Geräten lagen die Preise zwischen 700 und 2.000 Euro. Wer also investieren will, hat die Wahl zwischen „solider Einstieg“ und „Luxus-Modell“.

Dazu bieten Split-Klimageräte einen weiteren entscheidenden Vorteil. Ihr könnt sie auch zusätzlich als Heizung für den Raum verwenden, wenn die Jahreszeiten kälter werden. Je nach Eurem Stromanbieter kann das sogar umweltfreundlicher und womöglich günstiger passieren als über eine fossile Zentralheizung. Besonders lohnenswert kann das sein, wenn Ihr eine PV-Anlage besitzt, mit der Ihr den Strom im Sommer für die Split-Klimaanlage zur Verfügung stellen könnt. Vor allem, wenn es tatsächlich zu einer Gebühr für die Einspeisung Eures Sonnenstroms kommt, könnten neue sinnvolle Verbrauchsmöglichkeiten attraktiver werden. 

Große Unterschiede beim Stromverbrauch

Auch wenn die getesteten Geräte auf dem Papier alle eine Kühlleistung von rund 3,5 Kilowattstunden bieten, heißt das noch lange nicht, dass sie im Alltag gleich effizient sind. Hier zeigte sich eine erstaunliche Spanne: Während das beste Gerät, Daikin FTXM35A, mit nur 84 Euro Stromkosten im Jahr auskommt, treiben andere Modelle die Kosten deutlich nach oben. Für Euch bedeutet das: Nicht nur der Anschaffungspreis entscheidet, sondern auch, wie lange und wie teuer Ihr später mit der Anlage kühlt. Der Testsieger ist dabei übrigens nicht das stromsparendste Modell. Die Buderus Logacool AC186i.3 kommt mit Stromkosten von 76 Euro jährlich aus. Das sind umgerechnet lediglich rund 6,33 Euro pro Monat. Dem gegenüber steht das teuerste Modell: Mitsubishi Heavy Industries SRK35ZS-WF. Laut Stiftung Warentest liegen die jährlichen Stromkosten hier bei 150 Euro und somit fast doppelt so hoch wie die des günstigen Testgeräts. 

Klimaanlage, die mit einer Fernbedienung eingeschaltet wird
Manche Klimaanlagen können sich als regelrechte Stromfresser erweisen / © Yury Nikolaev/Shutterstock

Lohnt sich die Investition?

Eine gute Klimaanlage ist kein Schnäppchen, kann Euch aber langfristig Geld sparen – und vor allem viele Nerven, wenn die nächste Hitzewelle kommt. Wer auf Effizienz achtet, profitiert doppelt: angenehmes Raumklima und überschaubare Nebenkosten. Gerade bei den gestiegenen Energiepreisen macht es Sinn, auf die Ergebnisse von Tests wie denen der Stiftung Warentest zu schauen, bevor Ihr kauft. Oder zumindest einen genauen Blick auf die Herstellerangabe für den jährlichen Stromverbrauch der einzelnen Modelle zu werfen. Denn wenn Ihr erst einmal in ein Modell investiert habt, werdet Ihr es in den kommenden heißen Sommern auch benutzen wollen. Die Entscheidung solltet Ihr nicht schon bei der kommenden Stromabrechnung bereuen. 

Fazit: Kühl bleiben lohnt sich

84 Euro pro Jahr für kühle Luft – das klingt fast wie ein Abo auf Komfort. Doch die Unterschiede zwischen den Geräten zeigen: Augen auf bei der Wahl der Klimaanlage. Investiert Ihr clever, zahlt Ihr im Sommer nicht drauf, sondern genießt die Abkühlung ohne schlechtes Gewissen. Am Ende entscheidet also nicht nur die reine Kühlleistung, sondern vor allem, wie effizient sie umgesetzt wird.



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Wochenrück- und Ausblick: Battlefield 6, zu Besuch bei Intel und Synology mit Rückzieher


Wochenrück- und Ausblick: Battlefield 6, zu Besuch bei Intel und Synology mit Rückzieher

Eine prall gefüllte Woche schloss am Freitag der Release von Battlefield 6 ab, das die Redaktion vorab mit 21 Grafikkarten testen konnte. Es war auch die Woche, in der das Tuch über Panther Lake und dessen Fertigung in der Intel Fab 52 gelüftet wurde. An anderer Stelle hat Synology einen Rückzieher bei NAS-Festplatten gemacht.

Nach der Open Beta ist Battlefield 6 am Freitag für alle Spieler erschienen. Die Redaktion hatte die Möglichkeit, den Shooter vorab auf dem PC in Kombination mit 21 Grafikkarten zu testen und die mit der Beta gewonnenen Eindrücke zu erweitern. Der Benchmark-Test zu Battlefield 6 hat diese Woche die meisten Leser angezogen.

Battlefield 6: Gute Grafik und zuverlässige Technik

Der Shooter hat bei der Redaktion einen insgesamt positiven Eindruck hinterlassen. Die Mischung aus Grafikqualität, Performance und restlichen Eigenschaften passt einfach. Battlefield 6 ist ein schickes Spiel geworden, selbst wenn es für die „A-Liga“ am Ende nicht ganz reicht. Auch aus technischer Sicht spricht nichts gegen den Kauf der PC-Version von Battlefield 6.

Panther Lake im Detail und Besuch der Intel Fab 52

Die Woche stand aber auch im Zeichen neuer Prozessoren von Intel. Für technische Details rund um Panther Lake war ComputerBase zu Besuch bei Intel in Arizona und konnte vor Ort auch die Fab 52 besuchen, in der Teile der neuen Prozessoren in Intels neuester Fertigungsstufe 18A produziert werden. Zieht euch den Bunny Suit an und folgt und in die Fertigung!

Synology macht Rückzieher bei Festplatten

Für die meisten Zugriffe unter den Tagesmeldungen sorgte die Ankündigung von Synology, mit der Veröffentlichung des DiskStation Manager (DSM) 7.3 wieder unzertifizierte Laufwerke von Drittherstellern in den Plus-Modellen zu erlauben.

Um Anwendern mehr Flexibilität zu bieten, unterstützen die DiskStation Plus-, Value- und J-Serien (Modelljahr 2025) mit DSM 7.3 wieder die Verwendung von Laufwerken von Drittherstellern, einschließlich der Installation und Erstellung von Speicherpools. Damit macht Synology nach mehreren Monaten eine Kehrtwende und setzt auch bei den Plus-Modellen keine eigenen Laufwerke oder zertifizierten Laufwerke von Drittherstellern mehr voraus.

Bislang waren keine Laufwerke anderer Hersteller zertifiziert worden, so dass de facto nur die Laufwerke von Synology selbst genutzt werden konnten. Maßnahmen, um die auf viel Kritik gestoßene Richtlinie zu umgehen, sind demnach nicht mehr nötig.

Panther Lake und Intel Fab 52 im Podcast

Wer mehr über die neuesten Notebook-Prozessoren der Familie Intel Panther Lake erfahren und von Volker Eindrücke aus der Fab 52 geschildert bekommen möchte, kann sich auch den gemeinsam mit Jan aufgenommenen CB-Funk-Podcast #139 anhören.

Mit diesem Lesestoff im Gepäck wünscht die Redaktion einen erholsamen Sonntag!



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Schweden überdenkt die Art des bargeldlosen Bezahlens



Eine Gesellschaft, die kaum noch bar zahlt, wird plötzlich verwundbar. Schweden hat die Kartenzahlung so weit perfektioniert, dass ein großer Teil der Geschäfte Bargeld gar nicht mehr annimmt. Kartenzahlungen – ob mit physischer Karte oder Smartphone – laufen online. Ein breiter Internetausfall würde also mehr als nur Komfort kosten: Ohne Verbindung könnten Menschen nicht einmal lebenswichtige Güter wie Lebensmittel, Treibstoff oder Medikamente kaufen.

Vor dem Hintergrund zunehmender Cyberangriffe ist das mehr als ein theoretisches Risiko. Die Antwort der Riksbank, das ist die schwedische Nationalbank, lautet Offline-Zahlung per Karte und PIN. Spätestens Mitte 2026 sollen Bezahl-Terminals Transaktionen verschlüsselt zwischenspeichern und nach der Wiederherstellung der Verbindung synchronisieren – zunächst für essenzielle Güter. Das Ziel: Zahlungsfähigkeit in Krisen sichern, ohne den Trend zum Digitalen zurückzudrehen.

Schweden: Kein Abschied vom Bargeld-Abschied, aber mehr Resilienz

Gleichzeitig verspricht der Ansatz mehr Sicherheit als das früher in Deutschland verbreitete „Karte plus Unterschrift“: Auch das funktionierte offline, stützte sich aber lediglich auf Sperrlisten gestohlener oder gesperrter Karten. Dieses Projekt ist weniger eine Rolle rückwärts als ein Realitätscheck. Schweden hinterfragt nicht den Abschied vom Bargeld, sondern die technische Abhängigkeit dahinter. Die Riksbank will die Umsetzung steuern und überwachen – und nach erfolgreichem Start auch weitere Bezahlverfahren um Offline-Funktionen erweitern.

Und der Blick nach Deutschland? Hier ist Bargeld deutlich präsenter, doch die Tendenz ist klar: Filialnetze werden ausgedünnt, erste Institute kündigen Bargeldauszahlungen in Filialen und sogar Geldautomaten ab. Parallel denken die nordischen Nachbarn bereits europäisch und arbeiten an gemeinsamen Backup-Lösungen für den Krisenfall. Schwedens Schritt zeigt: Eine bargeldlose Zukunft funktioniert nur mit robusten Fallbacks. Wer digital bezahlen will, braucht Resilienz – nicht nur Apps.



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Datenschutzbeauftragte: Nein von der Bundesregie­rung zur Chatkontrolle gefor­dert


Auch wenn die Bundesregierung durch ihre bislang unklare Haltung eine Zustimmung des EU-Rats zur Chatkontrolle verhindert hat, fordern Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern sowie die VPN Trust Initiative eine endgültige Abkehr von den Plänen zur anlasslosen Überwachung von EU-Bürgern in Messenger-Diensten.

Datenschützer gegen Ausspähung

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern (DSK) hat sich in einem gestern veröffentlichten Positionspapier gegen die Pläne der dänischen EU-Ratspräsidentschaft gestellt und die Bundesregierung aufgefordert, an ihrem Nein zur Chatkontrolle festzuhalten. Die Ratspräsidentschaft hatte die Abstimmung über den Gesetzesentwurf für den 14. Oktober angesetzt, der erneut die verpflichtende Möglichkeit zur Massenüberwachung privater Chats sowie das flächendeckende Scannen privater Nachrichten auf Endgeräten mittels „Client-Side-Scanning“ wieder vorsieht.

In dem gemeinsamen Schreiben fordert die diesjährige Vorsitzende der DSK, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, die Bundesregierung auf, weiter für sichere und vertrauenswürdige Kommunikation einzutreten und den Entwurf in dieser Fassung abzulehnen. Durch die Chatkontrolle würden nach Einschätzung der DSK „rechtsstaatliche Grenzen überschritten“, erklärte Kamp. Die anlasslose Massenüberwachung stelle Millionen Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht und sei daher unverhältnismäßig. Das Aufbrechen von Verschlüsselung gefährde „die sichere Kommunikation in unserer offenen Gesellschaft“ und „wäre das Ende der Privatsphäre, wie wir sie kennen“, so Kamp weiter.

Zwar sei sich der DSK dem Papier nach bewusst, dass Sicherheitsbehörden wirksame Werkzeuge und rechtliche Möglichkeiten benötigen, um sexuellen Missbrauch von Kindern bekämpfen und verhindern zu können, dieses Ziel dürfe jedoch nicht auf Kosten der Privatsphäre von Millionen Menschen verfolgt werden.

Immer mehr Kritiker

Mit dieser Erklärung erhält die bereits jetzt schon lange Liste der Kritiker der Chatkontrolle ein weiteres prominentes Mitglied, womit die Forderungen nach einer endgültigen Ablehnung lauter werden. Zuletzt hatte sich auch der Kinderschutzbund erneut gegen das Vorhaben ausgesprochen, da der vermeintliche Schutz durch die Chatkontrolle die Privatsphäre von Kindern selbst gefährden könne. Der Vorstand des IT-Branchenverbands eco, Klaus Landefeld, bezeichnete das Vorhaben zudem als „total unausgegoren und technisch nicht tragfähig“. Der Digitalrechtsaktivist und ehemalige EU-Abgeordnete der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer, warnte, die Ermittlungsbehörden seien bereits heute an ihrer Belastungsgrenze angekommen, das Bundeskriminalamt (BKA) „ertrinke“ seiner Aussage nach bereits regelrecht in Falschmeldungen. Erstmals äußerte sich zudem auch die Unionsfraktion von CDU/CSU kritisch zu dem Thema.

VTI lehnt anlasslose Überwachung ebenfalls ab

Nun positioniert sich auch die VPN Trust Initiative (VTI), zu der unter anderem Anbieter wie NordVPN gehören, in einem Positionspapier (PDF) klar gegen das geplante Gesetz. Zwar unterstütze der Zusammenschluss die Strafverfolgung bei Gefährdung von Kindern uneingeschränkt, nicht jedoch um den Preis, die Sicherheit aller zu schwächen – insbesondere dann, wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen ungewiss sei. Die Initiative fordert politische Entscheidungsträger auf, Maßnahmen zu vermeiden, die Verschlüsselung aushöhlen und die Sicherheit der Nutzer gefährden.

Darüber hinaus verweist die VTI auf einen seit den ersten Plänen zur Chatkontrolle offenen Widerspruch: Während die geplante EU-Verordnung Behörden zu Ermittlungsanordnungen ermächtigen würde, die wahllose Durchsuchungen privater Kommunikation – auch Ende-zu-Ende-verschlüsselter Dienste – erlauben, betone die EU-Strategie für innere Sicherheit zugleich immer wieder die Wichtigkeit verschlüsselter Kommunikation. Welche Folgen ein solcher Ansatz haben könnte, zeigte sich im Februar 2025, als die britische Regierung auf Grundlage des Investigatory Powers Act Apple verpflichtete, Ende-zu-Ende-verschlüsselte iCloud-Backups für Nutzer in Großbritannien zu deaktivieren.

Aus diesem Grund fordert die VTI die Bundesregierung nachdrücklich auf, alle Maßnahmen abzulehnen, die Verschlüsselungs-Hintertüren vorschreiben, Standards abschwächen oder unsichere technische Anforderungen auferlegen, und stattdessen starke Verschlüsselung ohne Ausnahmen für alle Unternehmen, die mit Nutzerdaten arbeiten, beizubehalten. Gleichzeitig solle die Politik gezielte und verhältnismäßige Ermittlungsmöglichkeiten stärken, die keine Schwächung der Verschlüsselung erfordern.

Für die VTI ist Verschlüsselung ein nicht verhandelbarer Schutz für die Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit. Ihre Schwächung würde personenbezogene Daten aller Nutzer dem Abfangen, der Überwachung und dem Missbrauch aussetzen. Der Verbund verweist zudem darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits im Februar 2024 bekräftigt habe, dass Verschlüsselung für den Schutz privater Kommunikation von grundlegender Bedeutung und ihre Schwächung daher rechtswidrig sei. Dies dürfte somit auch auf die Chatkontrolle zutreffen.

Umsetzung immer fraglicher

Ob sich die EU-Kommission angesichts der zunehmenden Kritik von ihrem Vorhaben abringen lässt, dürfte fraglich sein. Es dürfte vielmehr nur eine Frage der Zeit sein, bis ein neuer Vorschlag unterbreitet wird, um die dem Gesetzesentwurf kritisch gegenüberstehenden Staaten zu einem Einlenken zu bewegen. Eigentlich wollte das Gremium bereits bis spätestens Juni 2024 eine Einigung erzielen. Selbst wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt gelingen sollte, bleibt die Umsetzung des Vorhabens weiterhin unsicher: Im nächsten Schritt müsste der EU-Rat in die Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament treten. Das Parlament hatte sich jedoch bereits im November 2023 auf eine gemeinsame Linie geeinigt, in der die anlasslose Überwachung keine Rolle mehr spielt.



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