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Diese Powerstation lädt auch E-Autos: Aferiy P310 mit 3840 Wh und 3600 W im Test


Die Powerstation Aferiy P310 lässt sich mit zwei Erweiterungs-Akkus auf eine Kapazität von 11,5 kWh ausbauen. Was sie sonst noch kann, zeigt der Test.

Die Aferiy P310 ist eine leistungsstarke Energiestation, die mit einer Dauerleistung von 3600 Watt nahezu alle Haushaltsgeräte zuverlässig mit Strom versorgen kann. Ihre Kapazität beträgt in der Basisversion 3,84 kWh. Durch den Anschluss von bis zu zwei Erweiterungs-Akkus des Typs P310B lässt sich die Gesamtkapazität stufenweise auf 7,68 kWh oder sogar 11,5 kWh erhöhen. Damit bietet die Station auch bei längeren Stromausfällen – wie dem 60-stündigen Ausfall in Berlin im September – eine verlässliche Notstromversorgung für die wichtigsten Verbraucher. Wie gut die Aferiy P310, die auch einen USV-Modus bietet, in der Praxis funktioniert, zeigt unser Test.

Lieferumfang

Neben der Powerstation sind im Lieferumfang ein AC-Ladekabel, ein Solar-Ladekabel (XT90 auf MC4), eine Kabelaufbewahrungstasche, eine Abdeckung und ein Benutzerhandbuch enthalten. Das gedruckte Handbuch, das zudem als PDF vorliegt, ist mehrsprachig und erläutert auch auf Deutsch die wichtigsten Funktionen der Powerstation.

Design und Verarbeitung

Der Aferiy P310 kommt mit einem schlichten, zweifarbigen Design in Schwarz und Grau. Trotz eines Gewichts von 41 kg ist der Transport denkbar einfach: Integrierte Rollen und ein praktischer Teleskopgriff ermöglichen ein bequemes Bewegen der Powerstation.

Im Bedienbereich befindet sich ein Bildschirm, der alle wichtigen Betriebsdaten auf einen Blick anzeigt. Dazu zählen die aktuelle Ein- und Ausgangsleistung, der Ladezustand des Akkus, die verbleibende Lade- oder Betriebszeit sowie die Frequenz der Wechsel- und Gleichstromausgänge. Zusätzlich zeigen kleine Symbole bestimmte Betriebszustände wie WLAN, Temperatur, Stromeingang et cetera an.

Die Kühlung der Powerstation übernehmen leistungsstarke Lüfter im oberen Gehäusebereich, die für eine aktive Luftzirkulation und eine stabile Betriebstemperatur sorgen.

Ein besonderes Plus an Benutzerfreundlichkeit bietet die individuelle Steuerung der Ausgänge. Jede Anschlussgruppe – ob USB oder AC – lässt sich separat über eine eigene Taste ein- und ausschalten. So müssen Geräte nicht physisch getrennt werden, um sie vom Strom zu nehmen.

Insgesamt hinterlässt der Aferiy P310 einen sehr wertigen Eindruck. Die Verarbeitungsqualität ist durchweg hochwertig und bietet in jeder Hinsicht ein überzeugendes Gesamtbild.

Aferiy P310: Die Powerstation verfügt über 13 verschiedene Ausgänge. Dazu zählen drei Schuko-Steckdosen (AC), ein leistungsstarker USB-C-Port mit 100 Watt Ladeleistung, drei weitere USB-C-Anschlüsse mit je 20 Watt sowie zwei USB-A-Ports mit Quick-Charge 3.0.

Welche Anschlüsse bietet die Aferiy P310?

Für eine maximale Flexibilität verfügt die Powerstation über 13 verschiedene Ausgänge. Dazu zählen drei Schuko-Steckdosen (AC), ein leistungsstarker USB-C-Port mit 100 Watt Ladeleistung, drei weitere USB-C-Anschlüsse mit je 20 Watt sowie zwei USB-A-Ports mit Quick-Charge 3.0. Für den Einsatz in Fahrzeugen oder mit speziellen Geräten stehen zudem ein Zigarettenanzünder-Ausgang (12V/10A), zwei DC5521-Anschlüsse (12V/3A) und ein hochstromfähiger XT60-Port (12V/25A) zur Verfügung.

Über den AC-Eingang lässt sich die Station mit bis zu 2.200 Watt netzseitig laden. Über die darunterliegenden Buchsen lassen sich zwei Zusatz-Akkus anschließen. Damit steigt die Kapazität auf bis zu 11,52 kWh.

Vielseitige Lademöglichkeiten und Anschlüsse

Alle Ladeanschlüsse der Aferiy P310 sind praktisch an der Geräterückseite unter einer schützenden Klappe zusammengefasst. Oberhalb dieser Klappe befindet sich eine vielseitige LED-Arbeitsleuchte mit 3 Watt Leistung. Über einen separaten Schalter lässt sich das Licht nicht nur ein- und ausschalten, sondern auch zwischen verschiedenen Betriebsmodi wechseln: Dauerlicht, Blinkmodus und SOS-Funktion stehen zur Auswahl. Diese Integration macht die Powerstation zu einem rundum praktischen Begleiter für Camping, Notfälle oder Arbeiten in dunklen Umgebungen.

Für die solare Aufladung steht ein leistungsstarker XT90-Eingang zur Verfügung, der einen Spannungsbereich von 12 bis 160 Volt und Ströme von 20 bis 25 Ampere unterstützt. So sind Solarladeleistungen von bis zu 2.000 Watt möglich. Zusätzlich kann die Station konventionell über den Kfz-Anschluss mit bis zu 120 Watt (12 V/10 A) geladen werden. Letztere Möglichkeit ist aber aufgrund der Akku-Kapazität nicht wirklich sinnvoll. Daher vermissen wir auch nicht ein entsprechendes Ladekabel im Lieferumfang.

Über den AC-Eingang lässt sich die Station mit bis zu 2.200 Watt netzseitig laden. Die Eingangsleistung kann dabei bequem über einen Drehregler an der Vorderseite in fünf Stufen gesteuert werden (400, 800, 1.200, 1.600 oder 2.200 Watt).

Eine besondere Stärke des Systems ist die Kombinierbarkeit der Ladequellen: Durch gleichzeitige Nutzung von AC- und Solareingang sind kombinierte Ladeleistungen von bis zu 4.200 Watt möglich, was eine zügige Aufladung ermöglicht. Allerdings haben wir die Solarladung in Verbindung mit PV-Modulen aufgrund der herrschenden Dunkelflaute während der Testphase nicht überprüft.

Mit der Aferiy P310 kann man auch ein E-Auto laden. Natürlich ist die Kapazität mit 3,84 kWh und das Ladelimit nur als Notreserve zu betrachten. Jedenfalls gibt es im Dauerbetrieb mit 3600 Watt Leistung keinerlei Probleme.

Ladeverhalten und Geräuschemission

In der Praxis dauert eine Vollladung über den AC-Eingang mit maximalen 2.200 Watt etwas mehr als zwei Stunden. Erfreulich ist das gezielte Kühlverhalten: Anfänglich laufen die Lüfter nur intermittierend und springen nicht sofort dauerhaft an. Erst im fortgeschrittenen Ladeverlauf ab etwa 50 Prozent Ladezustand – insbesondere bei höheren Umgebungstemperaturen – arbeiten die Lüfter durchgängiger und erreichen einen Geräuschpegel von etwa 46 dB(A).

Ein weiteres Plus ist die Möglichkeit des pass-through charging: Die Powerstation kann problemlos gleichzeitig geladen und entladen werden, was eine unterbrechungsfreie Stromversorgung ermöglicht.

Lautstärker unter Last

Die Lautstärke im Betrieb variiert je nach Belastung. Bis zu einer Leistungsabgabe von 1000 Watt hört man von der P310 so gut wie gar nichts. Gelegentlich springt der Lüfter an, bleibt aber angenehm leise. Anders sieht es bei Volllast mit einer Leistungsabgabe von 3600 Watt aus. Für diesen Test haben wir die Powerstation die Batterie eines Hybrid-Fahrzeugs laden lassen. In diesem Szenario machen sich die Lüfter deutlich bemerkbar. Mit dem Smartphone haben wir eine Lautstärke von etwa 65 dB(A) direkt am Gerät gemessen.

Im Bedienbereich befindet sich ein Bildschirm, der alle wichtigen Betriebsdaten auf einen Blick anzeigt. Dazu zählen die aktuelle Ein- und Ausgangsleistung, der Ladezustand des Akkus, die verbleibende Lade- oder Betriebszeit sowie die Frequenz der Wechsel- und Gleichstromausgänge. Zusätzlich zeigen kleine Symbole bestimmte Betriebszustände wie WLAN, Temperatur, Stromeingang et cetera an.

Nutzbare Kapazität und Effizienz

Die nutzbare Kapazität liegt im Test je nach Leistungsabgabe zwischen 89 und 92 Prozent – das sind Top-Werte. Beim Laden der Powerstation müssen wir circa 9 Prozent mehr Energie aufbringen, als wir später wieder zur Verfügung gestellt bekommen. Das kann sich ebenfalls sehen lassen. Insgesamt gehen also durch das Laden und Entladen etwa 20 Prozent Energie durch Umwandlungsverluste verloren.

Gibt es eine App?

Die Aferiy P310 kann optional über die App „Bright EMS“ gesteuert werden – interessanterweise dieselbe App, die auch für die Fossibot F3600 Pro verwendet wird. Dies legt die Vermutung nahe, dass beide Powerstations auf einer gemeinsamen technischen Basis, vermutlich der des Herstellers Sydpower aus Shenzhen, aufbauen.

Die App bildet alle wesentlichen Funktionen der Station digital ab. Nutzer können damit alle Ausgänge sowie die LED-Leuchte schalten, den aktuellen Ladezustand und Energiefluss einsehen sowie Lade- und Entladegrenzen festlegen. Zusätzlich lassen sich Standby-Zeiten für die Station und das Display konfigurieren.

Allerdings bleibt die App in einem Punkt hinter den Möglichkeiten zurück: Sie bietet keine Aufzeichnung oder Historie vergangener Lade- und Entladevorgänge, was für eine detaillierte Nutzungsanalyse wünschenswert wäre.

Preis

Aktuell ist die Powerstation Aferiy P310 mit 3840 Wh und 3600 Watt Leistung bei Amazon für 1325 Euro im Angebot. Beim Hersteller zahlt man mit dem Code P310heisede nur 1259 Euro (325 Euro pro kWh) statt zuletzt 1659 (-25 %). Der Versand ist aktuell kostenlos. Damit ist die Aferiy P310 etwas günstiger als die nahezu baugleiche Fossibot F3600 Pro, die aktuell 1299 Euro kostet.

Fazit

Aferiy liefert mit der P310 eine leistungsfähige und ausdauernde Powerstation, die mit einer hervorragenden Effizienz, einem – außer bei hoher Leistungsabgabe – leisen Betrieb und einem mit 1259 Euro aktuell günstigen Preis überzeugt. Die P310 ist zwar mit 41 kg sehr schwer, lässt sich aber dennoch dank Rollen und Teleskopgriff leicht transportieren. Das Ein- und Ausladen in einen Pkw erfordert allerdings viel Kraft. Aferiy bietet neben der Standardgarantie von 24 Monaten eine Verlängerung der Garantiezeit um fünf auf sieben Jahre. Hierfür muss man die P310 registrieren.



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Abzug aus USA: Bund gibt 30 Millionen Euro für unabhängige Forschungsdaten


Die Zeiten, in denen sich die deutsche Wissenschaft blind auf die kostenlose Bereitstellung medizinischer Forschungsdaten aus den USA verlassen konnte, scheinen endgültig vorbei zu sein. Die Bundesregierung blickt mit wachsender Sorge auf die volatile Lage jenseits des Atlantiks und zieht nun erste finanzielle Konsequenzen: Der Bund stellt ein Sofortbudget von rund 30 Millionen Euro bereit, um gefährdete Forschungsdatenbestände zu sichern. Das geht aus einer Antwort der Exekutive auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervor.

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Die Finanzmittel werden laut der Auskunft über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren vergeben. Die ersten Anträge durchlaufen bereits die Begutachtungsphase.

Hintergrund ist die veränderte Schwerpunktsetzung in der US-Haushaltspolitik, die den Betrieb zentraler Infrastrukturen wie der Literaturdatenbank PubMed oder des Studienregisters ClinicalTrials.gov ins Wanken bringen könnte. Besonders die Befürchtung, dass die US-Regierung unter Donald Trump die Mittel für die National Institutes of Health (NIH) drastisch kürzt, sorgt für Unruhe. Zudem gibt es Bedenken, dass politische Einflussnahmen die wissenschaftliche Integrität und den freien Zugang zu diesen globalen Standardressourcen beeinträchtigen könnten. PubMed, betrieben von der National Library of Medicine (NLM) als Abteilung der NIH, ist mit über 30 Millionen Zitaten die weltweit wichtigste Ressource für biomedizinische Literatur.

Dass diese Sorgen nicht unbegründet sind, zeigte sich bereits Anfang März 2025, als PubMed kurzzeitig komplett ausfiel. Die Plattform war zwar einen Tag später wieder erreichbar. Das federführende Forschungsministerium betont auch, dass bisher keine dauerhaften signifikanten Einschränkungen vorlägen. Trotzdem wird die uneingeschränkte Verfügbarkeit dieser Ressourcen in Berlin nicht mehr als selbstverständlich erachtet.

Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) hat bereits angekündigt, mit dem Projekt Open Life Science Publication Database (OLSPub) eine offene, zuverlässige und nachhaltige europäische Alternative zu PubMed schaffen zu wollen. Ziel ist es, die technologische Unabhängigkeit mit Offenheit und Transparenz zu verbinden, um die Innovationskraft der Forschung zu schützen. Das Projekt wird aktuell im Rahmen der DFG-Fördermaßnahmen begutachtet.

Die Bundesregierung setzt parallel dazu auf eine langfristige europäische Datensouveränität. Um diesen Prozess zu koordinieren, hat sie eine nationale Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die den Austausch mit der Wissenschaftscommunity und den europäischen Partnern bündeln soll. Als zentraler Ankerpunkt dient dabei insbesondere die European Open Science Cloud (EOSC). Im Rahmen dieser Initiative werden laut der Exekutive Fragen zur Sicherung bedrohter Datenbestände bereits „mit sehr großem Anwendungs- und Umsetzungsbezug diskutiert und perspektivisch koordiniert“.

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Trotz dieser Ambitionen bleibt die diplomatische Informationslage dünn. Ein offizieller Austausch mit US-Behörden über künftige Finanzierungsentscheidungen finde auf Regierungsebene nicht statt, heißt es. Auch ein systematisches Monitoring für US-Haushaltsentscheidungen existiert bisher nicht. Stattdessen vertraut die Exekutive auf die bestehende Vernetzung innerhalb der Forschung und die finanzielle Beteiligung an europäischen Großprojekten wie dem EMBL-EBI, das eine wichtige Spiegelung der PubMed-Inhalte betreibt. Die mobilisierten 30 Millionen Euro sind so ein erster Schutzwall, um die hiesige Wissenschaft vor dem Verlust von Datenzugängen abzuschirmen.


(mack)



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Die vergessenen App Stores: Ein Nachruf auf große Erwartungen


Erinnert sich noch jemand an die alternativen App Stores? Richtig, da war doch was! Sie waren nach der Darstellung des iPhone-Herstellers der drohende Untergang des Apple-Landes und ein Quell unentwegter öffentlicher Streitereien zwischen dem iPhone-Hersteller und der EU-Kommission. Der Stein des Anstoßes: Die EU hat Apple per Digital Markets Act (DMA) dazu verpflichtet, in seiner virtuellen Marktstraße neben dem eigenen App-Kaufhaus auch anderen Geschäftsleuten die Eröffnung eines Ladenlokals zu ermöglichen.

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Ein Kommentar von Malte Kirchner

Ein Kommentar von Malte Kirchner

Malte Kirchner ist seit 2022 Redakteur bei heise online. Neben der Technik selbst beschäftigt ihn die Frage, wie diese die Gesellschaft verändert. Sein besonderes Augenmerk gilt Neuigkeiten aus dem Hause Apple. Daneben befasst er sich mit Entwicklung und Podcasten.

Die Meldung, dass Setapp seinen App-Marktplatz bereits schließt, dürfte das Thema bei vielen überhaupt erst wieder ins Bewusstsein gerückt haben. Und auch wenn dies nur ein Anbieter von insgesamt vier bis fünf bekannten Stores ist, so ist es doch recht bezeichnend, dass der erste Laden schon wieder schließt, bevor es überhaupt irgendeine Art von Blütephase gegeben hat.

Die Gelehrten streiten bereits darüber, woran es gelegen hat. Diejenigen, die den DMA für ein fehlgeleitetes Bürokratiemonster mit Risiken und Nebenwirkungen halten und damit auf der Seite Apples stehen, sehen sich in ihren Prophezeiungen bestätigt. Andere werfen Apple vor, die Maßgaben des DMA extra umständlich umgesetzt zu haben, sodass auf diesem toxischen Boden gar nichts gedeihen konnte. In dieses Horn stößt auch Setapp in seiner Begründung.

Die Wahrheit dürfte, wie so oft, irgendwo in der Mitte liegen. Nicht wegzudiskutieren ist allerdings, dass das in Brüssel ersonnene Konzept der alternativen Marktplätze niemals so recht Begeisterung bei Entwicklern und Nutzern hervorgerufen hat. Die meisten von ihnen dürften eher Verbesserungen im Vorhandenen herbeigesehnt haben, anstatt neue Marktplätze zu schaffen.

Woran liegt das?

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Zuvorderst dürfte eine Rolle spielen, dass Europa zwar ein großer Wirtschaftsraum ist. Im Kontext der digitalen Märkte ist aber selbst ein Gebilde mit 440 Millionen Einwohnern und einer immensen Wirtschaftskraft für sich genommen zu wenig, dass Entwickler den Aufwand auf sich nehmen, nur für Europa – oder mittlerweile Europa und Japan – einen Sonderweg zu beschreiten. Das ist auch bei anderen Vorgaben des DMA zu sehen, etwa bei den Browser-Engines. Wenn selbst Google mit seinen immensen Geld- und Personalressourcen nicht motiviert ist, seine Browser-Engine in Europa an den Start zu schicken: Wer kann es dann den vielen kleinen und mittleren Entwicklern verdenken, dass sie diesem Beispiel folgen?

War die ganze Regulierung damit also für die Katz? Gab es vielleicht gar nicht das dem staatlichen Eingreifen zugrundeliegende klassische Marktversagen? Also eine Situation, in der Nutzer und Entwickler unter einem Problem leiden, das sie selbst nicht lösen können?

So einfach ist es auch nicht. Der DMA ist der Versuch einer Lösung für ein Problem, das von Entwicklern – großen wie kleinen – seit Jahren beklagt wird. Sie monierten, dass die großen Plattformbetreiber, wie Apple und Google, mangels geeigneter Mitbewerber in ihren Ökosystemen die Verkaufsprovisionen willkürlich festlegen können. Im Wettbewerb sehen die Regulierer die Möglichkeit, dass der Markt die Preise auf ein angemessenes Maß einpegelt.

Apple versucht, dieses Problem auf die großen Player wie Epic und Spotify zu reduzieren. Schon vor dem DMA hat Apple mit dem Small Business Program für kleinere Entwickler die Möglichkeit geschaffen, der vorher starren 30-Prozent-Abgabe zu entkommen. Am eigentlichen Kritikpunkt änderte das allerdings wenig.

Der DMA ist in Sachen Apps nicht völlig erfolglos geblieben. Er hat bewirkt, dass Entwickler unabhängig von ihrer Größe von Gebührensenkungen profitieren, die durch die Druckkulisse der Regulierung ausgelöst wurden. Apple wird natürlich stets behaupten, dass das kein Verdienst des DMA ist. Andererseits räumte der iPhone-Hersteller jüngst nach einer von ihm selbst finanzierten Studie selbst ein, dass die Entwickler von gesunkenen Abgaben profitieren. 86 Prozent davon gingen zwar an Entwickler außerhalb der EU und die geben die Ersparnis nicht an die Käufer weiter, heißt es darin – das stärkt also nicht primär den Europäischen Wirtschaftsraum. Aber eine Bevorzugung europäischer Unternehmen hätte den DMA angreifbar gemacht und war auch nie dessen Absicht.

Die Nutzer hätten nach der Lesart des DMA durch einen Wettbewerb der Marktplätze von sinkenden Preisen profitiert. Dies würde aber voraussetzen, dass die App-Stores mit den gleichen Apps gegeneinander antreten. Das passiert in der Realität aktuell aber nicht, weshalb Nutzer keinen Vorteil für sich sehen.

Neben der Flaute der alternativen App-Stores sind auch viele Sorgen verpufft, die Apple der EU-Anordnung entgegensetzte. Die befürchtete Kompromittierung der Sicherheit ist bislang ausgeblieben. Vielleicht verläuft die Einführung DMA-ähnlicher Regeln in Japan auch deshalb geräuschloser, weil Apple aus der EU einige Erkenntnisse mitbrachte – und nicht nur, weil die Japaner nach Ansicht Apples behutsamer vorgegangen sind.

Die Hauptschauplätze des Konflikts zwischen Apple und der EU haben sich indessen verlagert: Inzwischen wird um mehr Interoperabilität gerungen. In iOS 26.3 werden neue Funktionen eingeführt, die von der EU angewiesen wurden. Und es ist zu erwarten, dass die EU weitere Schneisen in Apples geschlossenes Ökosystem schlägt. Apple wiederum wird damit reagieren, dass neue Features teilweise später, teilweise gar nicht in die EU kommen – aus Sicherheitsgründen, wie es heißt.

Man kann über die Glücklosigkeit der bisherigen Regulierung lachen, man kann und sollte sicher auch einiges infrage stellen, auch die Radikalität der Gangart und die Polarisierung, die von beiden Seiten betrieben wurde. Fairerweise muss den Regulierern aber auch die Chance eingeräumt werden, erst einmal zu erlernen, wie eine angemessene Ordnung für die digitalen Märkte aussehen kann. Es darf aber vom Bürger vorausgesetzt werden, dass auch wirklich die Bereitschaft da ist, etwas zu lernen und nicht einfach nur stur weiterzumachen. Auch daran haben uns die bei vielen bereits wieder in Vergessenheit geratenen alternativen Marktplätze erinnert.


(mki)



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Britisches Oberhaus stimmt für Social-Media-Mindestalter – Stopp im Unterhaus?


Im britischen Oberhaus stimmte am Mittwoch dieser Woche eine Mehrheit für ein Mindestalter von 16 Jahren für Social-Media-Angebote. Die Abstimmung ist der britischen Labour-Regierung allerdings ein Dorn im Auge. Sie hat deshalb angekündigt, das aktuelle Vorhaben stoppen zu wollen und eigene Konsultationen durchzuführen. Da es auch Befürworter eines Mindestalters innerhalb der Regierungspartei gibt, gilt das Manöver als riskant.

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Wie die BBC berichtet, votierten die Oppositionsmitglieder im Oberhaus mit 261 zu 150 Stimmen für ein Verbot im Rahmen eines Änderungsantrags zum Gesetzesvorschlag der Regierung („Children’s Wellbeing and Schools Bill“). Der Antrag wurde von konservativen, liberaldemokratischen und parteilosen Mitgliedern des Oberhauses sowie von zwei Labour-Abgeordneten unterstützt. Die Unterstützung unter Labour-Abgeordneten beschränkt sich jedoch nicht auf diese zwei Abgeordneten. Über 60 Labour-Abgeordnete schlossen sich kürzlich in der Frage nach einem Social-Media-Verbot für Jugendliche der Konservativen Partei an und forderten einen ähnlichen Schritt. Premierminister Keir Starmer hält den Vorschlag hingegen für schwer durchzusetzen und fürchtet, dass „einige Kinder ins Darknet gedrängt würden“. Die Regierung will den Änderungsantrag demnach nun im von ihr dominierten Unterhaus kippen.

Der ehemalige konservative Schulminister Lord Nash, der für den Änderungsantrag stimmte, übte scharfe Kritik am Vorgehen der Regierung. Die geplante Konsultation hält er für eine Verzögerungstaktik, obwohl es „überwältigende“ Beweise für die Schäden gebe, die durch die Nutzung sozialer Medien verursacht werden. Aus seiner Sicht würde ein Verbot Jugendlichen „ein paar Jahre mehr Zeit zum Reifen“ geben, bevor sie Social-Media-Plattformen nutzen. Rückendeckung erhält Starmer unter anderem von Kinderschutzorganisationen wie der National Society for the Prevention of Cruelty to Children (NSPCC), welche vor unbeabsichtigten Folgen eines pauschalen Verbots warnen. Seitens dieser Organisationen wird stattdessen eine stärkere Durchsetzung bestehender Kinderschutzregeln gefordert.

Gemäß dem von Mitgliedern des Oberhauses unterstützten Änderungsantrags hätte die Regierung ein Jahr Zeit, zu entscheiden, welche Plattformen für unter 16-Jährige gesperrt werden sollen. Die Unternehmen wären dann verpflichtet, „hochwirksame“ Alterskontrollen einzuführen, um den Zugang zu überwachen.

2025 hatte schon die britische Medienaufsichtsbehörde (Office of Communications, Ofcom) neue Leitlinien für den Schutz von Kindern im Internet veröffentlicht, die beispielsweise sicherere Feeds oder effektive Altersprüfungen für sogenannte „risikoreiche Dienste“ umfassen sollten. Die Umsetzung des Social-Media-Mindestalters in Australien hat den Druck im Vereinigten Königreich indessen erhöht, ebenfalls striktere und weitreichendere Regeln zu fordern.

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(kbe)



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