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Datenschutz & Sicherheit

Dieses Internet der Zukunft wünschen sich die mächtigen Telekom-Konzerne


Mit dem geplanten Digital Networks Act (DNA) hat sich die EU-Kommission viel vorgenommen: Das für Ende des Jahres angekündigte Gesetz soll den Ausbau moderner Infrastruktur beschleunigen, den Bürokratieaufwand für Netzbetreiber senken und womöglich einen gemeinsamen europäischen Markt für Telekommunikation schaffen.

Wie die EU diese ambitionierten Ziele im Detail erreichen will, ist noch nicht geklärt. Zumindest die grobe Richtung hat die Kommission aber schon vorgegeben: In von der EU in Auftrag gegebenen Berichten warben ehemalige europäische Spitzenpolitiker wie Enrico Letta oder Mario Draghi für Deregulierung, Konsolidierung und generell mehr Markt. Auch ein ähnlich gelagertes, vom inzwischen aus der Kommission ausgeschiedenen Thierry Breton auf den Weg gebrachtes Weißbuch soll ausdrücklich als Inspiration für den DNA herhalten.

EU-Kommission könnte Paradigmenwechsel anstoßen

Über den Sommer hat die Kommission eine Konsultation durchgeführt und die Öffentlichkeit um ihre Meinung zu den bislang nur grob skizzierten Vorschlägen gebeten. Zur Debatte hat sie dabei einige Eckpfeiler bisheriger Regulierungspolitik gestellt: So etwa die Regeln für die Netzneutralität und die bislang national durchgeführte Vergabe von Mobilfunkfrequenzen. Auch die die Verpflichtung für große Ex-Monopolisten wie die Telekom, zu geregelten Bedingungen Wettbewerber in ihre Netze zu lassen, steht auf dem Prüfstand.

Zugleich richtet die EU-Kommission den Blick in die Zukunft. Nicht ganz so blumig wie Bretons Weißbuch sieht sie dennoch ein weiteres Zusammenwachsen von Netzen und darauf laufender Anwendungen vor sich, sodass ein eng verknüpftes „Konnektivitätsökosystem“ aus Leitungen, Rechenzentren und beispielsweise KI-Chatbots oder smarten Toastern entsteht. Dass dies auf sogenannte vertikale Integration hinausläuft, bei der letztlich vieles aus der Hand eines einzigen Unternehmens kommt, streitet die Kommission zwar als Zielvorgabe ab, wünscht sich aber zumindest eine erleichterte Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Akteuren.

Kurzum: Es gibt kaum ein Eck des Internet-Ökosystems, das nicht potenziell vom DNA angetastet wird. Entsprechend vielfältig war die Beteiligung an der EU-Konsultation, darunter große wie kleine Netzbetreiber, Verbraucherschutzorganisationen, Inhalteanbieter oder Hardwarehersteller. In einem ersten Schritt haben wir uns die verfügbaren Stellungnahmen der großen Ex-Monopolisten aus Deutschland (Telekom Deutschland), Spanien (Telefónica) und Frankreich (Orange) angesehen und ausgewertet. Gleich vorweg: Ihre Sicht ist in weiten Teilen deckungsgleich.

Es geht um handfeste Interessen auf einem milliardenschweren Markt: Dem Branchenverband Bitkom zufolge wurden in diesem allein in Deutschland 2024 insgesamt fast 226 Milliarden Euro umgesetzt. Auf der anderen Seite steht der Investitionsbedarf, der laut Kommission notwendig ist, nur um die selbst gesteckten Ausbauziele zu erreichen. Mindestens 150 Milliarden Euro seien EU-weit erforderlich, um eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und 5G-Mobilfunk bis zum Ende des Jahrzehnts zu schaffen.

Schielen auf den Aktienmarkt

Mit ihren Deregulierungsfantasien läuft die EU-Kommission bei ehemaligen und bislang stark regulierten Monopolisten naturgemäß offene Türen ein. Seit ihrer (Teil-) Privatisierung hat die sogenannte Vorab-Regulierung ihre Marktmacht zwar gedämpft, große und inzwischen börsennotierte Unternehmen mit ganz eigenen Bedürfnissen sind sie aber dennoch geblieben.

Das lässt sich nicht zuletzt an ihrer Prioritätensetzung ablesen. Die unterscheidet sich merklich von kleineren Betreibern: So lenkt die Telekom Deutschland in ihrer Stellungnahme zum DNA den Blick zunächst auf die Aktien- und Kapitalmärkte. Trotz steigender Nachfrage nach ihren Produkten, eingebettet in eine insgesamt wachsende EU-Wirtschaft, habe sich die Marktkapitalisierung der fünf größten europäischen Netzbetreiber seit 2016 mehr als halbiert, genauso wie die Kapitalrendite gefallen sei.

Damit blieben die Erträge unter den Erwartungen der Investor:innen, die laut Telekom „weitgehend“ das Vertrauen in die Branche verloren hätten. Problematisch sei zudem, dass Netzbetreiber in der EU im Verhältnis zum Umsatz mehr als Betreiber in vergleichbaren Industrienationen investieren würden, während etwa in den USA doppelt so viel pro Kopf fließen würde. Zusammen mit wachsenden Schulden schränke das ihre Möglichkeiten ein, sich frisches Kapital zu besorgen, das sie für „Innovation und Investment“ brauche, warnt die Telekom.

Große Betreiber wollen Vorab-Regulierung beenden

Neben diesem Schlüsselargument wirbt die Telekom, gemeinsam mit Telefónica und Orange, erwartbar für die Abschaffung der Vorab-Regulierung. Stattdessen soll normales Wettbewerbsrecht, das nur nachträglich auf Fehlentwicklungen reagieren kann, zum Standard-Regulierungsansatz werden, begleitet vom im Vorjahr verabschiedeten Gigabit Infrastructure Act. Zudem sollten möglichst viele sektorspezifische Regeln fallen, etwa durch harmonisierte, horizontale Vorschriften für Verbraucherschutz, die obendrein von EU-Ländern nicht verschärft werden dürften.

Umgekehrt brauche es jedoch kein harmonisiertes EU-Zugangsprodukt, so die Konzerne. Damit sind Spezifikationen gemeint, mit denen sich Wettbewerber in die Infrastruktur der regulierten Ex-Monopolisten einklinken können. Für Universaldienstverpflichtungen sehen sie keinen Platz mehr, sie sollten komplett entfallen. Darüber hinaus drängen Telefónica und Orange darauf, die ePrivacy-Richtlinie ebenfalls ersatzlos zu streichen. In unterschiedlicher Intensität werben die Betreiber zudem dafür, die Roaming-Regeln zu lockern.

Während es die Telekom beim Wunsch nach drastisch reduzierten Transparenz- und Berichtspflichten in dem Bereich belässt, sieht Telefónica keinen Anlass mehr für regulierte Roaming-Preise und für Anrufe innerhalb der EU. So hätte der Markt dieses Problem gelöst, außerdem gebe es ja sogenannte OTTs (Over-The-Top-Anbieter), mit denen sich kostenlos kommunizieren lasse, schreibt Telefónica. Freilich hat nicht der Markt, sondern erst EU-Regulierung das Problem der horrend hohen Gebühren für EU-Auslandstelefonie beseitigt.

Netzneutralität aufschnüren

Genau von diesen OTTs wollen Telko-Riesen jedoch Geld und drängen in diesem Punkt dann doch auf mehr Regulierung: Sie wollen garantierte Entgelte von Inhalteanbietern, die ihre Leitungen zu Endkunden nutzen. Dabei treibt die Telekom laut ihrer Stellungnahme die Angst vor dem Ende des offenen Internets um: Große Inhalteanbieter würde mittlerweile den Löwenanteil des Datenverkehrs verursachen, „was einen signifikanten Wandel von einem offenen, dezentralen und nutzerzentrierten Internet zu einem hochkonzentrierten Content-Delivery-Netzwerk für große kommerzielle Inhalteanbieter markiert“, schreibt sie.


2025-07-14
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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Außerdem würden für traditionelle Telekommunikationsanbieter spezifische Auflagen gelten, an die sich die neuen Platzhirsche wie WhatsApp nicht halten müssten, so die Telekom – etwa die EU-Regeln zur Netzneutralität. Zur Erinnerung: Die wurden ursprünglich auch deshalb in die Welt gesetzt, damit Netzbetreiber mit beispielsweise Aufpreisen für Skype-Telefonie oder Messenger- und SMS-Nachrichten neuen Internetdiensten nicht Steine in den Weg legen und Innovation verhindern können.

Da solche OTTs inzwischen auf den gleichen Märkten aktiv seien, wäre der bisherige Ansatz unfair und müsse beendet werden: „Diese regulatorische Asymmetrie sollte angegangen werden“, fordert die Telekom. Ähnlich argumentiert das französische Unternehmen Orange, das sogar Hersteller von Betriebssystemen in die Pflicht nehmen will. Schließlich hätten auch sie „Auswirkungen auf die Servicequalität und das Benutzererlebnis“, heißt es in der Stellungnahme.

Aufgewärmte „Fair Share“-Debatte

Mindestens brauche es einen neuen Mechanismus, mit dem sich Auseinandersetzungen rund um Zusammenschaltungsentgelte zwischen Netzbetreibern und Inhalteanbietern „effizient“ beilegen lassen sollen. Dieser soll nach dem Wunsch der Konzerne bei einer ungenannt gebliebenen Behörde angesiedelt werden – offenbar an Gerichten vorbei, die solche bisher seltenen Streitigkeiten aufgelöst haben. Damit wärmen die Großbetreiber die sogenannte „Fair Share“-Debatte wieder auf, die eigentlich vor Jahren unrühmlich in der Versenkung verschwunden war.

An der Netzneutralität knabbern wollen große Netzbetreiber auch an anderer Stelle. Die im 5G-Mobilfunkprotokoll eingebauten „Network Slices“ sollen von ihnen lang ersehnte, bezahlte Überholspuren endlich möglich machen. Mit der Slicing-Technik lässt sich das Internet in voneinander abgeschirmte Scheiben mit unterschiedlichen Qualitätsparametern schneiden und vermarkten. Im schlimmsten Fall wäre dies ein Todesstoß für die Netzneutralität.

Möglich sind solche „Spezialdienste“ heute schon, aber unter Auflagen: Sie müssen objektiv notwendig sein, dürfen normale Zugangsprodukte nicht ersetzen und können nicht zu Lasten des offenen Internets gehen. Dies sei nicht mehr zeitgemäß, behaupten die drei Betreiber. Mindestens müsse es klare Vorgaben für erlaubte Spezialdienste geben, die über die heute geltenden und durchaus detaillierten Regeln hinausgehen, fordern sie.

Den Mobilfunkbereich wollen die drei Betreiber ohnehin möglichst nur für sich selbst reklamieren. So sollten die Nutzungsrechte für Frequenzen drastisch verlängert werden, in den Raum stellen sie 40 Jahre bis unendlich lange. Zudem wollen sie über den umkämpften oberen 6-Gigahertz-Bereich alleine verfügen, anstatt ihn mit WLAN zu teilen.

Alles in allem lesen sich die Wünsche der großen drei Ex-Monopolisten wie ein Programm, das sie wieder zu alter Größe und nahezu monopolistischer Macht führen soll – nur diesmal in privater und nicht mehr staatlicher Hand. Ganz anders sehen das kleinere Anbieter, über deren Einreichungen zur Konsultation wir im nächsten Artikel berichten werden.



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Patchday Microsoft: Azure, Office, Windows & Co. sind angreifbar


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Angreifer können an mehrere Sicherheitslücken in unter anderem Azure, Defender, Hyper-V, Office, Windows und einem Xbox-Service ansetzen. Im schlimmsten Fall kann Schadcode auf Computer gelangen und Systeme vollständig kompromittieren. Eine Windows-Schwachstelle ist öffentlich bekannt und es können Attacken bevorstehen. Bislang gibt es aber noch keine Berichte zu Angriffen.

Die bekannte Lücke (CVE-2025-55234hoch„) betrifft die SMB-Komponente von Windows. Daran können Angreifer für eine Relay-Attacke ansetzen. Dabei fangen Angreifer oft Anmeldedaten ab. In diesem Fall können sich Angreifer Microsoft zufolge höhere Nutzerrechte verschaffen. Davon sind unter anderem Windows 10, 11 und verschiedene Windows-Server-Versionen bedroht. Neben der Installation des Sicherheitsupdates empfiehlt Microsoft, Funktionen wie SMB Server signing gegen Relay-Attacken zu aktivieren.

Am gefährlichsten gilt eine Schwachstelle (CVE-2025-55232kritisch„) in Microsofts Computercluster-Verwaltung High Performance Computer (HPC). Nutzen Angreifer die Lücke erfolgreich aus, können sie über ein Netzwerk Schadcode ausführen.

Microsoft stuft noch weitere Lücken als „kritisch“ ein. Darunter unter anderem welche in Hyper-V (CVE-2025-55224hoch„), Windows Graphics Component (CVE-2025-55228hoch„) und Windows NTLM (CVE-2025-54918hoch„). In diesen Fällen können sich Angreifer primär höhere Nutzerrechte verschaffen. Über eine Office-Lücke (CVE-2025-54910 „hoch“) kann Schadcode auf Systeme gelangen.

Eine Lücke (CVE-2025-55245hoch„) betrifft die App Xbox Gaming Services. Hier können Angreifer nach erfolgreichen Attacken Dateien auf einem System löschen.

Weiterführende Informationen zu den Sicherheitslücken und Patches führt Microsoft im Security Update Guide auf.


(des)



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„Passwort“ Folge 40: Probleme mit Widerrufen, Verbindungsabbrüchen und anderem


Es bleibt spannend in der IT-Sicherheitswelt – und abwechslungsreich, wie Sylvester und Christopher feststellen. Erneut haben sie so viele Themen auf dem Zettel, dass unmöglich alle in eine Folge passen. In der vierzigsten Ausgabe von „Passwort“ sprechen sie nicht nur wie üblich ausgiebig über verschiedene Aspekte der WebPKI, sondern schauen sich auch zwei interessante Sicherheitsfehler im Detail an.

Feedback und Ergänzungen zu vergangenen Folgen kommen zu verschiedenen Themen: Angesichts der schlampig gestalteten und sicherheitstechnisch sehr fragwürdigen Marketing-Mail einer großen CA rauft sich Sylvester am Mikrofon das Haupthaar und bittet die Hörer um Mithilfe: Wer E-Mails von Dienstleistern, Online-Shops oder digitalen Plattformen erhalten hat, die von Phishing nicht zu unterscheiden sind, melde sich gern mit Beweisfoto per E-Mail. Sylvester sammelt für einen Vortrag im Spätherbst und möchte möglichst viele gruselige Beispiele sammeln.

In einem Gutteil der Folge geht es ums Web und die zugehörige PKI: So ergänzen die Podcaster Informationen und Diskussionen um Let’s Encrypt und Certificate Transparency und führen erstmals ein kleines Theaterstück auf. Christopher (in seiner Rolle als Microsoft-CA) und Sylvester (das Chrome-Root-Programm verkörpernd) interpretieren einen Disput zwischen den beiden Akteuren, den diese coram publico ausgetragen hatten. Grund des Streits: Microsofts Zögern, über 70 Millionen TLS-Zertifikate wegen eines Schreibfehlers in den Zertifikatsrichtlinien zurückzuziehen.

Nur durch massiven Druck der Konkurrenz aus Mountain View hatte Microsoft sich überzeugen lassen, das für alle Zertifizierungsstellen geltende Regelwerk einzuhalten. Zwar hatte Microsoft erst in der vergangenen Folge reichlich Kritik der Hosts abbekommen, aber auch dem Vorgehen des Softwareriesen im aktuellen Fall können sie wenig Positives abgewinnen. Denn Microsofts merkliche Unlust rührte offenbar auch daher, dass die CA mit den Widerrufen technisch überfordert war – ein böses Omen.

Gewiss, eine derart gewaltige Zertifikatszahl zurückrufen und teilweise neu ausstellen zu müssen, ist kein Pappenstiel. Doch „pacta sunt servanda“, musste auch Microsoft einsehen und widerruft nun so schnell langsam, wie es ihr aktuelles Set-up erlaubt. In Zukunft soll das besser werden, nicht nur bei Microsoft, denn wer im Fall eines eher unbedeutenden Dokumentationsfehlers nicht widerrufen kann, kann es auch bei einer massiven Sicherheitslücke nicht. Jetzt muss jede CA bis zum 1. Dezember 2025 einen Plan für Fälle von „Mass Revocation“, also massenhaftem Zertifikatswiderruf, erarbeiten und veröffentlichen. So profitiert immerhin das gesamte Ökosystem von dem Vorfall.

Auch die „MadeYouReset“-Lücke greift das Web an, allerdings nicht seine Verschlüsselung, sondern seine Leistungsfähigkeit. Israelische Forscher haben eine Lücke in der Zustandsmaschine des Protokolls HTTP/2 gefunden und können diese unter bestimmten Bedingungen für einen „Denial of Service“-Angriff nutzen. Doch das Internet wird deswegen nicht abbrennen, beruhigt Christopher: Viele populäre Webserver sind offenbar gar nicht von „MadeYouReset“ betroffen. Interessant ist MadeYouReset dennoch.

Einen Fehler im „Coredump“-Handler von systemd erläutert Sylvester ausführlich. An CVE-2025-4398 interessiert die beiden Hosts besonders, wie verschiedene Forscher den zunächst als schwer ausnutzbar geltenden Fehler doch zuverlässig reproduzieren konnten und darüber recht zuverlässig an geschützte Informationen aus dem Speicher von Linuxprozessen gelangten. Denn die plauderte systemd-coredump aus, wenn der Angreifer den Handler mit geschickter Prozessmanipulation aufs Glatteis führte. Und je leichter eine Lücke auszunutzen ist, desto gefährlicher wird sie – daher stieg der CVSS-Wert von 4,7 auf 7,1.

Die neueste Folge von „Passwort – der heise security Podcast“ steht seit Mittwochmorgen auf allen Podcast-Plattformen zum Anhören bereit.


(cku)



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Ägyptens Präsident prüft Begnadigung von berühmtem Blogger


Im Fall des bekanntesten politischen Häftlings Ägyptens gibt es nach Jahren erstmals wieder Hoffnung, dass er freigelassen wird. Wie die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch berichtet, hat der ägyptische Machthaber al-Sisi die Behörden am Dienstag angewiesen, die Begnadigung des Aktivisten und Bloggers Alaa Abd el-Fattah zu prüfen. Das gehe auf ein Appell des ägyptischen Nationalrats für Menschenrechte zurück, in der el-Fattahs Name neben sieben anderen Gefangenen genannt werde, berichtet die Nachrichtenagentur. Der Nationalrat ist eine Institution des ägyptischen Regimes.

Tarek al-Awady, Mitglied des ägyptischen Präsidialbegnadigungskomitees, erklärte gegenüber Reuters, dass die Entscheidung über die Freilassung des Gefangenen voraussichtlich innerhalb „weniger Tage“ getroffen werde.

Der 1981 geborene el-Fattah befindet sich nach Angaben seiner Mutter Laila Soueif seit dem 1. September in einem Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung zu protestieren. Die Familie des Aktivisten, der auch einen britischen Pass besitzt, setzt sich seit Jahren für seine Freilassung ein. Sie hatte dabei zuletzt auch die Unterstützung der britischen Regierung erhalten. Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hatte die Haft von el-Fattah als rechtswidrig und willkürlich eingestuft.

„Das ist wirklich vielversprechend. Wir hoffen, dass die Behörden dies dringend umsetzen und dass Alaa bald zu uns zurückkehren kann“, sagte seine Schwester Sanaa laut Reuters auf X.

Prominentes Gesicht der demokratischen Revolte

El-Fattah war eine der zentralen Figuren und prominenten Gesichter des Arabischen Frühlings in Ägypten. Seit nunmehr fast 20 Jahren ist el-Fattah immer wieder im Fokus der ägyptischen Repression. Schon vor der arabischen Revolution war er im Jahr 2006 für zwei Monate verhaftet worden. Nach dem arabischen Frühling 2011 saß er ab 2015 für mehr als vier Jahre im Gefängnis, weil ihm vorgeworfen wurde, politische Proteste organisiert zu haben.

Im September 2019 wurde el-Fattah erneut festgenommen, vermutlich weil er den Tweet eines politischen Gefangenen teilte. Ein ägyptisches Staatssicherheitsgericht hat ihn im Dezember 2021 zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren wegen angeblicher Verbreitung von Falschnachrichten verurteilt. Während seiner Haft trat er zuletzt im Jahr 2022 in Hungerstreik, um konsularischen Zugang zur britischen Botschaft zu erhalten.

Am 29. September 2024 hätte Alaa Abd el-Fattah eigentlich wieder auf freiem Fuß sein sollen. Dann wäre eigentlich die fünfjährige Haftstrafe abgelaufen. Doch die ägyptische Justiz weigert sich – entgegen der eigenen Strafprozessordnung – ihn aus dem Gefängnis zu entlassen, indem sie die zweijährige Untersuchungshaft nicht anrechnete.



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