Künstliche Intelligenz

„Digital Fairness Act“ soll auch Spielehersteller und kleine Händler treffen


Mit dem geplanten „Digital Fairness Act“ (DFA) will die Europäische Union nicht nur den Zugang zu Social Media für Kinder und Jugendliche regeln. Die neue Verordnung soll auch Lücken schließen, die sich bei der bisherigen Anwendung von „Digital Markets Act“ (DMA) und „Digital Services Act“ (DSA) ergaben. Diese beiden betreffen vor allem besonders große Anbieter wie Google, Shein und Temu.

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Gegen kleinere Unternehmen, etwa Onlinehändler, gab es aber bisher keine formellen Untersuchungen oder gar Strafen nach DMA oder DSA. Das soll sich mit dem Fairness Act ändern, wie Justiz- und Verbraucherschutzkommissar Michael McGrath laut einem Bericht der Financial Times in dieser Woche in Brüssel sagte.

Auch Spielehersteller sollen von der neuen Verordnung erfasst sein. Dies zeichnete sich bereits ab, als die Initiative „Stop Killing Games“ Mitte Juni bei der Kommission abblitzte. Das Gremium sah sich auf Basis der bisherigen Regeln rechtlich nicht in der Lage, Spielehersteller etwa zu einem langfristigen Betreiben von Servern oder der Offenlegung von Quellcode zu verpflichten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Fairness Acts soll sein, dass Verbraucher vor Manipulation auf Webseiten und in Apps besser geschützt werden. Abofallen und „dark patterns“, die zu vielleicht nicht wirklich erwünschten Käufen führen, sollen bekämpft werden. Dabei, so Kommissar McGrath, gebe es aber „kein Allheilmittel, das alle Probleme löst, ich denke, wir werden ein Bündel von Maßnahmen benötigen, die ineinandergreifen.“ Schon früher gab es Kritik, dass eine neue Verordnung sich zu sehr mit DSA und DMA überschneiden könnte.

McGrath sieht aber „Lücken beim Online-Verbraucherschutz“. Diese soll der DFA schließen, vor allem mit Blick auf minderjährige Nutzer. Auch die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte sich schon für neue Regeln ausgesprochen, ebenso der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die schon Ende 2024 angekündigte Verordnung soll nun Ende des Jahres 2026 in einer ersten Fassung vorgestellt werden.

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(nie)



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