Künstliche Intelligenz
Digital Health: Erwartungen zum geplanten Digitalgesetz
Im Vorfeld eines neuen, umfassenden Digitalgesetzes für das deutsche Gesundheitswesen – ursprünglich waren zwei angekündigt – treffen unterschiedliche Erwartungen aufeinander. Während die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine stabile und praxistaugliche technische Basis verlangt, drängt der Medizintechnik-Verband BVMed auf neue Datenfunktionen in der elektronischen Patientenakte (ePA).
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Praxiszukunftsgesetz gefordert
Die Forderungen der Verbände zeigen, wie weit die Perspektiven auseinandergehen. Für die KBV muss die Technik endlich den medizinischen Bedürfnissen folgen. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner hat dazu erklärt, dass die Digitalstrategie stärker medizinisch ausgerichtet sein müsse: „Das heißt, die Technik sollte geräuschlos und reibungslos im Hintergrund laufen. Das muss 2026 das Ziel sein“.
Sie verwies auf den „echten Rückschlag“, den die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens 2025 bedeutet habe, da sich die Ärzteschaft erneut um „technische Basisdienste kümmern musste“, was viel Energie gekostet habe. Aufgrund einer Sicherheitslücke bei einem Chiphersteller müssen nun sogar Ärzte, die bereits eine neue ECC-fähige Karte besitzen, diese erneut austauschen. Obwohl die Praxen Vorreiter bei der Digitalisierung und die ePA bereits „gelebte Realität“ sei, dürfe „keinesfalls aus dem Blick geraten“, dass grundlegende Funktionen wie das Hoch- und Herunterladen von Daten noch immer „zeitaufwendig und mühsam“ seien. „Deshalb ist es mehr als notwendig, dass die Volltextsuche auch möglichst bald kommt“, so Steiner weiter. Zudem müsse die Kommunikation über den E-Mail-Dienst KIM verbessert und der Wechsel von Praxisverwaltungssystemen (PVS) durch „sichere, kostenfreie Datenmigration“ erleichtert werden.
Großer Markt an Anbietern
Der unter anderem für die ePA zahlreicher Krankenkassen zuständige IT-Dienstleister Bitmarck hingegen verteidigt die Stabilität der eigenen Plattform, diese habe sich bereits verbessert. „In einigen Bereichen ist die Zahl der Anbieter einfach zu groß, vor allem bei den PVS-Systemen. Zu viel Individualität macht die TI aber störungsanfällig. Hier müssen wir daher dringend zu Standards kommen, die in der Entwicklung und im Betrieb auch verbindlich eingehalten werden“, fordert Geschäftsführer Andreas Strausfeld verbindliche Standards.
Parallel kündigt Strausfeld in einem Interview mit eHealth-com Pläne zur KI-Initiative „NexKomm“ (Next Generation of Communication) an: „Diese führt unterschiedliche Kommunikationsströme – Telefon, App, auch TI-Messenger – auf einer gemeinsamen Plattform zusammen. Davon profitieren sowohl Krankenkassen als auch Versicherte“. Als Reaktion auf den demografischen Wandel bei der Belegschaft der Krankenkassen soll die Plattform Kommunikationskanäle bündeln und durch den Einsatz von KI-Techniken Mehrwerte aus den Daten generieren, um Prozesse zu automatisieren und zu beschleunigen. Dieses Konzept hieß einst Unified Communications.
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„Device-Fach“ für Patientenakte
Ganz anders die Prioritäten des BVMed. Er will die ePA zur Datensammelstelle für Medizintechnik ausbauen und fordert ein strukturiertes „Device-Fach“ für Informationen aus Herzschrittmachern oder Insulinpumpen, um Versorgung und Forschung zu verbessern. Für digitale Gesundheitsanwendungen gibt es die Anbindung bereits. „Wird ein Medizinprodukt dauerhaft genutzt oder implantiert, sollte dieses Fach automatisch angelegt werden und zentrale Informationen wie Hersteller, Geräteart, Implantationszeitpunkt, Seriennummer oder Implantatpass enthalten. Somit können gesundheitsrelevante Informationen bei Bedarf schnell und sicher im Versorgungsgeschehen abgerufen werden“, sagt BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov des BVMed. Damit wären alle Informationen zentral verfügbar. „In der ePA werden diese Informationen bislang nicht strukturiert abgebildet. Dadurch gehen relevante Informationen für verschiedene Versorgungsebenen verloren und stehen auch nicht für Forschung und Entwicklung zur Verfügung“, bemängelt Gladkov.
Wie durchwachsen die Probleme mit der Software in Arztpraxen sind, zeigt unter anderem eine Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) unter mehr als 3.100 Praxisinhabern. Demnach ist die Mehrheit mit ihrer Software unzufrieden, jede dritte Praxis erwägt einen Wechsel. Als Hauptgründe werden mangelnde Nutzerfreundlichkeit, zu hohe und intransparente Lizenzgebühren sowie unzureichender Kundensupport genannt. Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte wird von 82,1 Prozent der Befragten als fehleranfällig bewertet, die Konnektor-Verbindung zur TI von 81,4 Prozent. Selbst das E-Rezept produziert bei fast zwölf Prozent der Praxen noch täglich Fehlermeldungen. Die Sorge vor Problemen bei der Datenmigration bremst einen Wechsel, obwohl über 72 Prozent der Praxen, die den Schritt gewagt haben, von einer reibungslosen Migration berichten. Daher fordert die KBV den sicheren und kostenfreien Wechsel des PVS.
Qualititätsunterschiede in Praxissoftware
Diese Ergebnisse decken sich mit einer ebenfalls kürzlich veröffentlichten Befragung der Gematik (PDF) zur Nutzerfreundlichkeit der Praxisverwaltungssysteme. Auch sie stellt große Unterschiede bei den Softwareanbietern bezüglich der Fehlermeldungen und des Supports fest. Die Umsetzung der ePA-Module in den verschiedenen Systemen klafft demnach weit auseinander.
Trotz dieser bekannten Mängel treiben die Verantwortlichen die Weiterentwicklung voran. Bereits im Herbst 2025 hat die Gematik neue Funktionserweiterungen für die ePA angekündigt, darunter Pushbenachrichtungen, eine Volltextsuche, den elektronischen Medikationsplan und Laborbefunde. Die Gematik meinte im September 2025, die ePA sei technisch „state of the art“ und bereits „KI-ready“. Gleichzeitig verschärft sich die Debatte um Datenzugriffe: Bereits Ende 2025 haben die Krankenkassen in einem Positionspapier gefordert, als „digitale Lotsen“ agieren und tagesaktuelle Versorgungsdaten für eigene KI-gestützte Präventionsangebote nutzen zu dürfen.
Die Ärzteschaft warnte umgehend vor einer Aushöhlung der Schweigepflicht, auch in Bezug auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Erst kürzlich hat das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) sich dafür eingesetzt, dass die ePA bei der Umsetzung der E-Evidence-Verordnung als „observationsfreier Raum“ festgesetzt wird. „Die Zusage des Bundesjustizministeriums ist ein wichtiges Signal für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten. Psychotherapie braucht einen geschützten Raum – das gilt analog wie digital. Dass die ePA künftig ausdrücklich als observationsfreier Raum gelten soll, ist ein Erfolg der Intervention des DPNW,“ erklärt der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler.
Aktuell laufen die Vorbereitungen für den Aufbau des EHDS, in dem in den nächsten Jahren Gesundheitsdaten für die Versorgung und Forschung ausgetauscht werden. Auf nationaler Ebene sind bereits Abrechnungsdaten beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit zugänglich, sofern ein Antrag auf Datenzugang genehmigt wurde.
(mack)
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Nvidia dementiert Übernahmegerüchte | heise online
„Nvidia plant eine gigantische Übernahme, die die PC- und Server-Landschaft so grundlegend verändern wird wie nichts anderes seit der Erfindung des Computers.“ Das schrieb Semiaccurate kürzlich über eine potenzielle Übernahme eines PC-Herstellers seitens Nvidia.
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Der Bericht fand so großen Anklang, dass Nvidia ihn inzwischen gegenüber diversen US-Medien dementiert: „Der Medienbericht ist falsch; Nvidia führt keine Gespräche über die Übernahme eines PC-Herstellers.“
Dell war ein heißer Kandidat
Im Fokus der Gerüchteküche stand Dell, der sowohl Desktop-PCs und Notebooks herstellt als auch Server (zusätzlich zu anderen Komponenten wie PC-Monitore, einschließlich der Marke Alienware). Die Wahl auf Dell wäre nicht komplett abwegig gewesen: Dell-Gründer und -Chef Michael Dell sowie Nvidia-Chef Jensen Huang verstehen sich offenbar gut. In einem gemeinsamen Interview verriet Dell 2024 erstmals die Existenz von Nvidias Notebook-Prozessor N1X.
Dell hat derzeit eine Marktkapitalisierung von knapp 120 Milliarden US-Dollar. Fast so viel Nettogewinn machte Nvidia in den vergangenen drei Quartalen. Die Übernahme wäre dank der vielen KI-Milliarden rein finanziell also stemmbar.
Wie schon bei der geplanten, aber geplatzten ARM-Übernahme durch Nvidia ergäben sich durch den Kauf eines PC-Herstellers allerdings kartellrechtliche Fragen: Wenn Nvidia eigene Notebooks herstellt, gleichzeitig aber Prozessoren an andere Hersteller verkauft, könnte die Firma Konkurrenten potenziell gezielt benachteiligen.
Dells Aktie schoss nach den Gerüchten um etwa sieben Prozent hoch, hat sich seit dem Dementi aber wieder auf dem Vorwochenniveau eingependelt. Seit Jahresbeginn ist die Aktie um über 40 Prozent gestiegen.
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(mma)
Künstliche Intelligenz
KI-Halluzinationen vor Gericht | heise online
Künstliche Intelligenz wird vermehrt in der Justiz genutzt. Das stellt Rechtssysteme vor Herausforderungen: Weltweit haben Gerichte mit Schriftsätzen zu kämpfen, die KI-Halluzinationen enthalten, berichtet der US-Radiosender NPR.
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Dem Bericht zufolge nutzen immer mehr Anwälte KI für Schriftstücke in laufenden Verfahren. Das Problem: Die KI-Anwendungen zitieren nicht existierende Gerichtsurteile, verfälschen Aussagen oder geben Urteile falsch wieder. Das ist besonders problematisch für das anglo-amerikanische Fallrecht, das sich maßgeblich auf Präzedenzfälle stützt.
Damien Charlotin, Rechtswissenschaftler an der Wirtschaftshochschule HEC Paris, betreibt eine Online-Datenbank, die weltweit Verfahren erfasst, in denen Gerichte Personen wegen des Vorbringens von Dokumenten mit KI-Fehlern sanktioniert haben. Laut dieser Datenbank gab es bis April 2026 weltweit mehr als 1300 solcher Gerichtsverfahren. Allein 800 der Fälle entfielen auf US-Gerichte, erklärte Charlotin gegenüber NPR.
Menge der Verfahren nimmt zu
Dem Wissenschaftler zufolge hat die Menge an Gerichtsverfahren, in denen Dokumente mit Fehlern aus KI-Tools verwendet wurden, seit vergangenem Jahr erheblich zugenommen. Erst kürzlich wurden an einem Tag zehn Fälle an zehn verschiedenen Gerichten bekannt.
Auch die Strafen werden härter. Vergangenen Monat verhängte ein US-Bundesgericht in Oregon Sanktionen von insgesamt über 100.000 US-Dollar gegen einen Anwalt. Auch er hatte Dokumente eingereicht, die von KI-Modellen verursachte Fehler enthielten. Laut NPR sollen solche Fälle von halluzinierten Gerichtsentscheidungen oder falschen Zitaten in Prozessdokumenten bereits bei obersten Gerichten der US-Bundesstaaten aufgetreten sein.
Erste US-Gerichte führen Kennzeichnungspflichten ein
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NPR zufolge haben einige US-Gerichte bereits Kennzeichnungsvorschriften eingeführt. Demnach muss jedes Dokument, das mit KI erstellt oder bearbeitet wurde, detailliert gekennzeichnet werden. Ziel sei es, festzustellen, welches Dokument die Gerichte detailliert auf KI-Halluzinationen überprüfen müssen.
Ein von NPR zitierter Anwalt hält diese Praxis allerdings für wenig praktikabel. Da KI mittlerweile im standardmäßigen Funktionsumfang von Kanzleisoftware integriert ist, wäre nahezu jedes Dokument kennzeichnungspflichtig.
(rah)
Künstliche Intelligenz
Startup Photreon will Wasserstoff mit Sonnenlicht ohne Elektrolyse gewinnen
Grüner Wasserstoff gilt als wichtige Komponente der Energiewende, als Speicher für Wind- und Solarstrom, als Rohstoff oder als Treibstoff. Bisherige Konzepte gehen davon aus, das Element mit grünem Strom per Elektrolyse zu gewinnen. Das Startup Photreon will das nur mit Sonnenlicht schaffen.
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„Wir überspringen den Umweg über stromgebundene Elektrolyse und produzieren chemische Energie aus Sonne und Wasser“, sagt Paul Kant, einer der Gründer. Das Spinoff des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), will dazu Photokatalyse einsetzen. Dabei löst Licht eine chemische Reaktion aus.
Die von Photreon entwickelten Solarmodule bestehen aus speziellen lichtaktiven Materialien. Diese absorbieren Sonnenlicht und versetzen Elektronen in einen angeregten Zustand. Diese zerlegen dann Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff. Das Team hat ein Prototyp-Paneel mit einem Quadratmeter Fläche gebaut und damit die Funktionsweise seiner Entwicklung demonstriert. Das Design der Module sei „auf Serienfertigung durch gängige Massenproduktionsverfahren ausgelegt“.
Keine Angaben zum Wirkungsgrad
Woraus die Photoreaktorpaneele bestehen, verrät Photreon nicht – die Technik ist zum Patent angemeldet. Auch weitere technische Details wie etwa den Wirkungsgrad, die produzierte Menge von Wasserstoff pro Stunde oder die Kosten für den so erzeugten Wasserstoff nennt das Startup nicht.
„Photovoltaik und Elektrolyseur werden in einem Prozessschritt durch das Photoreaktorpaneel ersetzt“, erläutert Photreon-Mitgründerin Maren Cordts. „Das senkt die Systemkosten und -komplexität bei der Produktion von grünem Wasserstoff erheblich.“
Den Einsatz der Photoreaktormodule sieht Photreon dort, „wo weder Stromnetze noch eine Anbindung an ein Wasserstoffnetz vorhanden sind, eröffnet unsere Technologie neue Spielräume für die lokale Erzeugung“, sagt Cordts. Abnehmer könnten beispielsweise Unternehmen aus der Chemiebranche, der Lebensmittelindustrie oder der Metallverarbeitung sein, die mit einem solchen System ihren Wasserstoffbedarf selbst decken könnten.
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Daneben könnten die Paneele in Solarparks in Regionen mit hoher Sonneneinstrahlung aufgestellt werden.
(wpl)
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