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Digital Markets Act: Apple baut App Store in der EU erneut um


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Apple kommt der EU-Kommission entgegen und führt weitere Anpassungen im europäischen App Store durch, um dem Digital Markets Act (DMA) zu entsprechen. Dies hatte sich bereits abgezeichnet, da dem Konzern sonst hohe zusätzliche Strafen gedroht hätten. Auf Entwickler kommen erneut neue Tarife und vor allem Möglichkeiten zu, ihre Anwendungen über den Apple-Softwareladen und darüber hinaus zu vermarkten. Das Tarifdickicht ist allerdings nur schwer zu durchblicken – erst in den kommenden Tagen dürften weitere Details folgen.

Laut Apple dürfen Entwickler künftig Angebote „über alle Kanäle“ bewerben, nicht nur ihre eigenen Websites. Das dürfen sowohl andere Apps, alternative App-Marketplaces (wie Apple alternative App-Läden nennt) und externe Websites sein. In-App-Inhalte dürfen eine native UI sowie In-App-Webansichten haben, um etwa für Käufe über das eigene Angebot zu werben. Entwickler können zudem beliebige URLs verwenden, nicht mehr nur eine statische – Tracking ist auch erlaubt, genauso wie Redirects. Links und Werbung dürfen „frei gestaltet“ werden, so Apple weiter. Auch die Dialoge, in denen Apple darauf hinweist, dass die Nutzer den App Store verlassen („Scare Sheets“), werden weniger – sie können zudem mittels Opt-out verborgen werden. Auch die Installation alternativer App-Marketplaces wird vereinfacht und für Nutzer weniger beschwerlich.

Apple verändert gleichzeitig auch seine Gebühren – teilweise jetzt und teilweise mit Stichtag 1. Januar 2026. Dies gilt für alle Entwickler, egal ob sie direkt vertreiben, den App Store für In-App-Verkäufe nutzen oder alternative App-Marketplaces verwenden. Die umstrittene „Core Technology Fee“ (CTF) für „digitale Güter und Dienste“ entfällt ab dem 1. Januar. Sie wird durch eine „Core Technology Commission“ (CTC) und eine „Initial Acquisition Fee“ ersetzt. Diese beträgt 2 Prozent auf Verkäufe von digitalen Gütern und Diensten „durch neue Nutzer“ innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten Download einer App. Entwickler im Rahmen des „Small Business Program“ (unter einer Million US-Dollar Umsatz pro Jahr) müssen die CTC nicht entrichten. Auch für User, die bereits existieren, muss die CTC nicht entrichtet werden.

Weiterhin wird Apple zwei neue „Tiers“ als „Store Service Fee“ einführen. Für 5 Prozent Provision (Tier One) gibt es grundlegende Dienste wie „App-Vertrieb und App-Auslieferung“, Sicherheitsfunktionen sowie App Management. Für 13 Prozent (Tier Two) sind „alle Dienste aus dem heutigen App Store“ enthalten. Was das konkret bedeutet, muss sich noch zeigen. Verwirrenderweise gibt es laut Angaben von 9to5Mac auch noch eine weitere Tarifstufe der CTC, die allerdings offenbar dauerhaft anfällt, wenn über alternative Wege verkauft wird: Sie soll 5 Prozent betragen. Verwirrenderweise wird es anfangs noch CTC und CTF noch gleichzeitig geben, zudem hat Apple zwei verschiedene „Terms“ (Standard und Alternative), was Entwickler zusätzlich verwirrt.

In einer ersten Reaktion bekam Apple gleich wieder Kritik ab: Epic-Chef Tim Sweeney, der sich mit Apple seit Jahren im Rechtsstreit befindet, schrieb auf X, Apples Anpassungen seien „Malicious Compliance“, konkurrierende Bezahlverfahren würden nicht nur besteuert, sondern auch „kommerziell verkrüppelt“.


(bsc)



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Konsortium kauft Electronic Arts für 55 Milliarden US-Dollar


Der kriselnde US-Spielepublisher Electronic Arts wird gekauft und von der Börse genommen. Das teilte EA am Montagnachmittag gemeinsam mit dem Käuferkonsortium mit. Die Kosten liegen demnach bei 55 Milliarden US-Dollar.

Bei den Käufern handelt es sich um den saudi-arabischen Staatsfonds (Public Investment Fund, PIF) sowie Silver Lake und die Investmentfirma, Affinity Partners, die von Donald Trumps Schwiegersohn Jared Kushner gegründet wurde. Die Transaktion soll zu Beginn des Fiskaljahrs 2027 abgeschlossen werden, erklärten die Firmen. Die Summe von 55 Milliarden US-Dollar teilt sich auf in ein Eigenkapital-Investment von 36 Milliarden US-Dollar und einen Schuldenanteil von 20 Milliarden US-Dollar.

Im Rahmen der fremdfinanzierten Übernahme wird Electronic Arts privatisiert. Der US-Publisher hinter der Fußballreihe „EA FC“ (früher „FIFA“) soll weiterhin in Redwood City ansässig bleiben. Auch CEO Andrew Wilson bleibt im Amt, teilten die Firmen mit. Ob diese Jobgarantie auch für die Angestellten gilt, blieb zunächst offen. Erst vor wenigen Monaten hat EA ein „Black Panther“-Spiel eingestampft und Angestellte entlassen. Zuvor hatte EA bereits Angestellte von Codemasters gefeuert und Mitarbeiter von traditionsreichen Studios wie Bioware abgezogen, um an den finanziell erfolgreichen Sportsimulationen im eigenen Portfolio zu arbeiten.

Der Deal könnte hinter dem Kauf von Activision Blizzard durch Microsoft für 69 Milliarden US-Dollar zur zweitgrößten Übernahme in der Geschichte der Spielebranche werden. Er unterliegt aber noch der Freigabe von Aufsichtsbehörden und EA-Aktionären. Die dürften zufrieden sein: Nachdem bereits am Sonntag mehrere US-Wirtschaftszeitungen über den bevorstehenden Deal berichtet hatten, stieg der EA-Aktienkurs um über 15 Prozent.

Der saudi-arabische Investmentfonds PIF gehört mit einem Anteil von rund zehn Prozent bereits zu den größten Anteilseignern von Electronic Arts. Die 1982 gegründete US-Firma zählt zu den zehn umsatzstärksten Spielefirmen der Welt. Erfolgsgaranten sind vor allem Sportspiele wie „EA FC“ und „Madden“, die sich maßgeblich über den Verkauf von Lootboxen finanzieren. Zum Portfolio von EA gehören aber auch Spielereihen wie „Mass Effect“, „Battlefield“, „F1“ und „Die Sims“.


(dahe)



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Drohnenfotografie: Leitfaden für Einsteiger und rechtliche Grundlagen


Fotografieren mit einer Drohne ist mehr als ein technischer Trend – es erschließt faszinierende und bisher unzugängliche Perspektiven. Landschaften aus der Luft, beeindruckende Küstenlinien oder Stadtansichten aus ungewöhnlichen Winkeln: Drohnen haben die visuelle Sprache der Fotografie revolutioniert. Dank kompakter Modelle mit hochwertigen, stabilisierten Kameras und intuitiver Steuerung ist der Einstieg heute leichter als je zuvor.

Bevor jedoch die ersten Aufnahmen aus der Luft entstehen können, ist eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Seit Einführung der EU-Drohnenverordnung gelten auch für Hobbypiloten klare Vorschriften:




Die österreichische Fotografin Sonja Jordan begeistern die Natur, das Reisen an die verschiedensten Orte dieser Welt und das damit verbundene Abenteuer. Ihre Bilder erscheinen in Magazinen und Kalendern.

Seit dem 1. Januar 2021 hat die Europäische Union mit ihrer neuen Drohnenverordnung (EU 2019/947 und EU 2019/945) einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen. Für uns als Luftbildschaffende bedeutet das: mehr Klarheit, aber auch neue Pflichten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Drohnenfotografie: Leitfaden für Einsteiger und rechtliche Grundlagen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Fritzboxen & Co.: Fritz eröffnet im Oktober eigenen Onlineshop


Wer eine Fritzbox oder andere Produkte von Fritz (früher AVM) kaufen möchte, kann das ab dem 1. Oktober 2025 auch direkt beim Hersteller machen. Fritz eröffnet da einen eigenen Onlineshop mit Direktvertrieb als Alternative zu unabhängigen Händlern. In Eigenschreibweise heißt er „FRITZ! Shop“.

In einer Mitteilung schreibt der Hersteller: „Der FRITZ! Shop ist Teil der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens, welche die Markenpräsenz im heimischen und europäischen Markt stärken und neue Wachstumschancen erschließen soll.“

Bisher sind Fritzboxen vor allem in Deutschland verbreitet. Seit der Übernahme durch einen Investor aus Luxemburg strebt Fritz die Internationalisierung in Europa an. Dazu wechselte der Hersteller bereits seinen Onlineauftritt von avm.de auf fritz.com – samt einhergehender Namensänderung der GmbH.

Zunächst beliefert Fritz die folgenden Länder: Deutschland, Österreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Schweiz, Polen und Spanien.

Fritz will all seine Produkte zum Verkauf anbieten, neben Fritzboxen also etwa Repeater und DECT-Telefone. In Deutschland könnte der Fritz-Shop vor allem dann eine Alternative darstellen, wenn Einzelhändler ein Produkt nicht auf Lager haben. Preisvorteile sind nicht zu erwarten, da sich Händler meistens an die unverbindlichen Preisempfehlungen halten oder diese unterbieten.

Fritz verspricht derweil auf Wunsch eine telefonische Kaufberatung sowie „einen schnellen Versand und umfangreichen Support“. In Support-Fällen ist Fritz beim Kauf über den eigenen Shop neben der Herstellergarantie auch für die gesetzliche Gewährleistung verantwortlich.


(mma)



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