Künstliche Intelligenz
Digitalausschuss tagt nicht-öffentlich: Zivilrechtler warnen vor Rückschritt
21 zivilgesellschaftliche Gruppen haben ein Schreiben veröffentlicht, in dem sie den Plan kritisieren, den Digitalausschuss des Deutschen Bundestages künftig vorzugsweise wieder nicht-öffentlich zu veranstalten. Wer von der Zivilgesellschaft Impulse für zukunftsfähiges Handeln und die Bereitstellung von Sachverstand erwarte, müsse Transparenz und Möglichkeiten zur Partizipation und öffentlichen Diskussion bieten, heißt es in dem von der Initiative D64 veröffentlichten Schreiben an den Ausschussvorsitzenden Hansjörg Durz (CSU).
Unter der Ampelregierung war durch eine Änderung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Öffentlichkeit für Ausschusssitzungen zur häufig geübten Praxis geworden. Paragraph 69 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung legt die Entscheidung darüber, ob sie dauerhaft oder Themen bezogen öffentlich tagen, in die Hand der Mehrheit der Ausschüsse. Dass man bei der Novellierung die Herstellung der Öffentlichkeit aber nicht generell zum Grundsatz gemacht hat, der der Ausnahme bedarf, erlaubt der neuen politischen Mehrheit nun den Rückzug hinter verschlossene Türen.
Johannes Schätzl, SPD-Obmann im Digitalausschuss, schreibt auf Anfrage, eigentlich ändere sich dadurch nichts. Auch in der vergangenen Legislaturperiode habe der Digitalausschuss grundsätzlich nicht öffentlich getagt. Diese Praxis werde einfach beibehalten.
Auch Durz unterstreicht, er sehe keine Veränderung: „Auch in der vergangenen Wahlperiode tagte der damalige Ausschuss für Digitales aufgrund eines entsprechenden Beschlusses vom 25. Januar 2023 grundsätzlich nicht öffentlich. Und auch damals gab es nur per entsprechendem Beschluss die Möglichkeit, einzelne Tagesordnungspunkte öffentlich zu beraten. Damit hat sich an dem grundsätzlichen Verfahren nichts geändert. Bedauerlicherweise hat diese Sachlage bisher keinen Niederschlag in der Berichterstattung gefunden.“
Rearkanisierung der parlamentarischen Debatte?
Ob die Zulassung der Öffentlichkeit durchs Verfassungsrecht geboten ist, ist umstritten. Der Streit dreht sich vor allem darum, ob sich die Verfassungsnorm des Artikels 42 „Der Bundestag verhandelt öffentlich“ auf die Arbeit der Ausschüsse erstreckt oder nicht. Tendenzen, Ausschüsse hinter verschlossenen Türen tagen zu lassen, werden in der Auseinandersetzung schon mal als „eine Rearkanisierung der parlamentarischen Debatte“ gegeißelt.
In den meisten Landesparlamenten tagen Ausschüsse grundsätzlich öffentlich. Dass deren Arbeit durch die Öffnung leidet, würden die Landespolitiker sicherlich bestreiten. Im aktuellen Bundestag sollen laut Table Media dagegen künftig lediglich noch der Kultur- und der Sportausschuss regelmäßig die Öffentlichkeit zulassen.
Interesse der Öffentlichkeit/Notwendigkeit von Expertenrat
„Die Gestaltung der Digitalisierung geht uns alle an und muss deshalb öffentlich diskutiert werden können“, schreiben nun die Petenten, von der AG Kritis bis zum Wikimedia Deutschland e.V. In der vergangenen Legislaturperiode habe man so die Arbeiten zum Data-Governance-Gesetz, zu digitalen Identitäten und zur Umsetzung des EU AI Act begleitet.
Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, warnt in einer Pressemitteilung: „Vertrauen braucht Transparenz und technische Expertise sowie fachliche Einordnung. Verhandlungen hinter verschlossenen Türen würde auch diese wichtige Expertise ausschließen und Akteurinnen auf eine reaktive statt begleitend-kritische Rolle reduzieren.“
Auch das Vertrauen der Menschen in die digitale Kompetenz der Politik drohe man zu erschüttern, wird Elisa Lindinger, Geschäftsführerin von SUPERRR Lab, in der Mitteilung zitiert.
Reaktionen der Ausschussvorsitzenden
Die Vizevorsitzende des Ausschusses, Anna Lührmann (Grüne), kritisiert die Entscheidung der Ausschussmehrheit. „Die pauschale Nicht-Öffentlichkeit ist fatal“, teilte Lührmann auf Anfrage mit. „Denn die beste Politik entsteht mit dem Austausch mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Gerade in Zeiten von sinkendem Vertrauen in politische Institutionen brauchen wir Transparenz. Wir werden uns als Grüne weiterhin für die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen einsetzen.“
Die Grünen planten, durch öffentliche Anhörungen gegenzusteuern. Im Übrigen werde man „weiterhin die Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD dazu auffordern, Transparenz und öffentliche Beteiligung zu ermöglichen“, sagte Lührmann.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Weitere AirPorts angekündigt, doch arbeitet Apple an einem neuen Router?
Apple hat in der vergangenen Woche eine Reihe einst beliebter Modelle der WLAN-Router-Reihe AirPort aus dem Support genommen. In der Liste sogenannter obsoleter Produkte sind nun die zweite Generation der kompakten Basisstation AirPort Express, die AirPort-Time-Capsule-Modelle mit 2 und 3 TByte sowie der WLAN-Router AirPort Extreme mit 802.11ac enthalten.
Keine Hilfe von Apple mehr
„Obsolet“ bedeutet, dass Apple keinerlei Unterstützung mehr leistet – auch nicht gegen Geld und gute Worte. Weder Apple selbst noch seine Authorized Service Provider (ASPs) halten noch Ersatzteile vor oder können diese noch bestellen. Zudem gibt es keine Reparaturen mehr. Ausnahme sind manche MacBooks, bei denen zumindest noch der Akku ausgetauscht werden kann.
Mit der Aktualisierung der Liste sind alle jüngsten AirPort-Produkte nun aus dem Support gefallen – merkwürdigerweise ist allerdings die erste Generation des AirPort Express mit 802.11n momentan noch „vintage“, wird also, bei Vorhandensein von Ersatzteilen, noch gewartet. Welchen Grund es dafür gibt, blieb zunächst unklar. Alle nun auf „obsolet“ gestellten AirPort-Produkte wurden von Apple im Frühjahr 2018 vom Markt genommen. Seither gab es aber einen schwunghaften Handel mit den Produkten auf Gebrauchtbörsen, denn die Hardware an sich gilt als beliebt und haltbar.
Sicherheitslücken – und die Frage nach dem Nachfolger
Es ist derzeit allerdings nicht mehr ratsam, die AirPort-Produkte zu verwenden. Der Grund sind massive Sicherheitslücken im AirPlay-Protokoll der Geräte, die Apple nicht mehr stopfen will – obwohl dies Nutzer fordern. Forscher hatten herausgefunden, dass sich Geräte über AirPlay vollständig übernehmen lassen. Ältere Hardware erhält allerdings keine Updates mehr, während Apple iPhone & Co. längst gepatcht hat.
Die Gerüchteküche vermutet unterdessen seit längerem, dass Apple sich für neue WLAN-Geräte interessiert – oder zumindest eine Routerfunktionalität in neue Modelle wie den geplanten „Home-Hub“ integriert. Der Hersteller plant seit längerem einen eigenen Kombinationschip aus Bluetooth und WLAN, der sich dann auch als Access-Point nutzen ließe, zumindest theoretisch. Ob es auch nochmals vollwertige Router im Stil der AirPort-Geräte geben wird, bleibt unklar.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Gericht: Apple hat sich nicht illegal mit Visa und Mastercard abgesprochen
Apple hat einen US-Rechtsstreit um Kreditkartengebühren für Apple-Pay-Zahlungen zunächst gewonnen. Das U.S.-Distriktsgericht in Illinois urteilte in der vergangenen Woche, dass eine Gruppe von Händlern, darunter der Getränkeverkäufer Mirage Wine & Spirits und andere Läden, nicht genügend Beweise für ihre Klage geliefert hätten.
Apple Pay nutzt die großen Kreditkartennetzwerke
Richter David Dugan entschied daher, den Rechtsstreit zu beenden. In der Klage, die nun abgewiesen wurde, waren neben Apple auch die Kreditkartenausgeber Visa und Mastercard als Prozessgegner aufgeführt. Die Unternehmen sollen illegal kooperiert haben, um den Aufbau konkurrierender Zahlungssysteme zu unterdrücken, so die Kläger. Zudem hätten sie ihre Transaktionsgebühren illegal „aufgeblasen“. All das stelle einen Wettbewerbsverstoß dar. Richter Dugan sah hingegen „zahlreiche Umstandsbeweise“, jedoch keine konkreten Klagepunkte. Allerdings erlaubte Dugan den Klägern, weitere Beweise hinzuzufügen, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters.
Apple verlangt laut Klage aktuell für Apple-Pay-Zahlungen 0,15 Prozent Provision für Kreditkartenzahlungen. 0,5 Cent werden für Debitkartenzahlungen fällig. Beides gilt, wenn das Visa- oder Mastercard-Bezahlnetzwerk verwendet wird. Das Arrangement unterbinde Innovationen, so die Kläger und führe dazu, dass es keine konkurrierenden Systeme gebe. Apple nutzt allerdings alle großen Bezahlanbieter für Apple Pay, darunter Visa, Mastercard, Diners Club und American Express (Amex). Für andere Dienste wie die hauseigene US-Kreditkarte Apple Card wird Mastercard verwendet, der Apple-Cash-Bezahldienst für Zahlungen zwischen Nutzern soll intern Visa nutzen. Die Kläger wollen nun, dass Apple Pay auch andere – nicht näher aufgeführte – Netzwerke verwendet.
In der EU gibt es eine NFC-Öffnung
Apple hatte in der Europäischen Union zuletzt NFC-Zahlungen öffnen müssen. Dies erlaubt es Banken und Fintech-Unternehmen, Apple Pay gänzlich zu umgehen. Sie können dann in ihre eigenen Apps Debit- und Kreditkartenzahlungen integrieren sowie eine eigene Wallet aufsetzen. Allerdings ist unklar, wie gut dies bei Nutzern ankommt, da diese dann ständig zwischen Apple Pay und den proprietären Wallets wechseln müssen.
Das Verfahren in Illinois geht jetzt wohl weiter: Zumindest erlaubte Richter Dugan den Klägern, ihre Klage um weitere Beweise zu ergänzen. Die Gruppe strebt an, eine Sammelklage gegen Apple zu etablieren. Wenn neue Beweise nicht innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden, wird die Klage gänzlich abgewiesen.
(bsc)
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Sechs Bildverwalter mit KI-Verschlagwortung im Vergleich
Wer Fotos verschlagworten wollte, musste das lange Zeit manuell erledigen, und das war entweder aufwendig oder oberflächlich: „Italien“ ist eben weniger aussagekräftig als „Florenz; Uffizien; Statue; Skulptur; Renaissance; Michelangelo; David“. Entsprechend einfach oder schwierig findet man Motive anschließend über die Suchfunktion wieder. Umfangreiche Stichwortkataloge haben also ihren Sinn. Getreu dem Motto „Work smarter, not harder“ kann man solche Fleißarbeit dem Computer überlassen, beziehungsweise einer künstlichen Intelligenz.
Cloudspeicherdienste machen es seit geraumer Zeit vor. Die KIs hinter den Foto-Apps von Apple und Google sowie Adobe Lightroom analysieren in die Cloud geladene Bilder im Hintergrund und vergeben zum Inhalt passende Stichwörter. In der Mobil-App oder einem Browser lässt sich der Medienbestand nach Begriffen wie „Strand“, „Sonnenuntergang“, „Porträt“ oder „Schwarz-Weiß“ durchsuchen. Um die Nutzer bei der Stange zu halten, schlagen die Dienste außerdem regelmäßig Zusammenfassungen des Typs „Ein Tag am Strand“ oder „Festival-Stimmung“ vor. Auch die Open-Source-Software Immich, die unter anderem der in Europa gehostete Dienst PixelUnion nutzt, verschlagwortet mit KI. Das funktioniert mittlerweile bemerkenswert gut.
- Bildverwaltung muss keine manuelle Fleißarbeit sein: Künstliche Intelligenz generiert nach Bildanalyse inhaltliche Schlagwörter.
- Einige Programme verschlagworten ohne Internetzugang und ohne Datenabfluss mit lokaler Analyse.
- ACDSee und Excire Foto liefern präzise Schlagwörter. Besonders flexibel ist IMatch, das über API-Keys Sprachmodelle wie GPT-4 oder Mistral einbindet.
Clouddienste eignen sich allerdings nur für Smartphone-Fotos und solche, die der Nutzer zur Ansicht ins Netz exportiert hat. Es ist weder praktisch noch sinnvoll, 60 MByte große Raw-Fotos massenhaft noch vor dem Sichten und Bearbeiten ins Netz zu verfrachten, nur um sie anschließend zur Bearbeitung wieder auf den heimischen PC zu laden – von Datenschutzbedenken mal ganz abgesehen. Für die lokale Bildverwaltung braucht man also ein Programm mit eingebundener Stichwort-KI, das idealerweise auch die Themenfelder Kalendersuche, Gesichtserkennung sowie Geotagging abdeckt. Wir haben sechs Bildverwaltungsprogramme getestet, die automatisch Beschreibungen generieren: ACDSee Photo Studio Ultimate 2025, Excire Foto 2025 von PCR (Pattern Recognition Company), IMatch 2025.3 vom hessischen Entwickler Photools.com, Adobe Lightroom CC 8.4, Nitro 2025 von Gentleman Coders und ON1 Photo Raw 2025.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Sechs Bildverwalter mit KI-Verschlagwortung im Vergleich“.
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