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Digitalausschuss tagt nicht-öffentlich: Zivilrechtler warnen vor Rückschritt


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21 zivilgesellschaftliche Gruppen haben ein Schreiben veröffentlicht, in dem sie den Plan kritisieren, den Digitalausschuss des Deutschen Bundestages künftig vorzugsweise wieder nicht-öffentlich zu veranstalten. Wer von der Zivilgesellschaft Impulse für zukunftsfähiges Handeln und die Bereitstellung von Sachverstand erwarte, müsse Transparenz und Möglichkeiten zur Partizipation und öffentlichen Diskussion bieten, heißt es in dem von der Initiative D64 veröffentlichten Schreiben an den Ausschussvorsitzenden Hansjörg Durz (CSU).

Unter der Ampelregierung war durch eine Änderung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Öffentlichkeit für Ausschusssitzungen zur häufig geübten Praxis geworden. Paragraph 69 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung legt die Entscheidung darüber, ob sie dauerhaft oder Themen bezogen öffentlich tagen, in die Hand der Mehrheit der Ausschüsse. Dass man bei der Novellierung die Herstellung der Öffentlichkeit aber nicht generell zum Grundsatz gemacht hat, der der Ausnahme bedarf, erlaubt der neuen politischen Mehrheit nun den Rückzug hinter verschlossene Türen.

Johannes Schätzl, SPD-Obmann im Digitalausschuss, schreibt auf Anfrage, eigentlich ändere sich dadurch nichts. Auch in der vergangenen Legislaturperiode habe der Digitalausschuss grundsätzlich nicht öffentlich getagt. Diese Praxis werde einfach beibehalten.

Auch Durz unterstreicht, er sehe keine Veränderung: „Auch in der vergangenen Wahlperiode tagte der damalige Ausschuss für Digitales aufgrund eines entsprechenden Beschlusses vom 25. Januar 2023 grundsätzlich nicht öffentlich. Und auch damals gab es nur per entsprechendem Beschluss die Möglichkeit, einzelne Tagesordnungspunkte öffentlich zu beraten. Damit hat sich an dem grundsätzlichen Verfahren nichts geändert. Bedauerlicherweise hat diese Sachlage bisher keinen Niederschlag in der Berichterstattung gefunden.“

Ob die Zulassung der Öffentlichkeit durchs Verfassungsrecht geboten ist, ist umstritten. Der Streit dreht sich vor allem darum, ob sich die Verfassungsnorm des Artikels 42 „Der Bundestag verhandelt öffentlich“ auf die Arbeit der Ausschüsse erstreckt oder nicht. Tendenzen, Ausschüsse hinter verschlossenen Türen tagen zu lassen, werden in der Auseinandersetzung schon mal als „eine Rearkanisierung der parlamentarischen Debatte“ gegeißelt.

In den meisten Landesparlamenten tagen Ausschüsse grundsätzlich öffentlich. Dass deren Arbeit durch die Öffnung leidet, würden die Landespolitiker sicherlich bestreiten. Im aktuellen Bundestag sollen laut Table Media dagegen künftig lediglich noch der Kultur- und der Sportausschuss regelmäßig die Öffentlichkeit zulassen.

„Die Gestaltung der Digitalisierung geht uns alle an und muss deshalb öffentlich diskutiert werden können“, schreiben nun die Petenten, von der AG Kritis bis zum Wikimedia Deutschland e.V. In der vergangenen Legislaturperiode habe man so die Arbeiten zum Data-Governance-Gesetz, zu digitalen Identitäten und zur Umsetzung des EU AI Act begleitet.

Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, warnt in einer Pressemitteilung: „Vertrauen braucht Transparenz und technische Expertise sowie fachliche Einordnung. Verhandlungen hinter verschlossenen Türen würde auch diese wichtige Expertise ausschließen und Akteurinnen auf eine reaktive statt begleitend-kritische Rolle reduzieren.“

Auch das Vertrauen der Menschen in die digitale Kompetenz der Politik drohe man zu erschüttern, wird Elisa Lindinger, Geschäftsführerin von SUPERRR Lab, in der Mitteilung zitiert.

Die Vizevorsitzende des Ausschusses, Anna Lührmann (Grüne), kritisiert die Entscheidung der Ausschussmehrheit. „Die pauschale Nicht-Öffentlichkeit ist fatal“, teilte Lührmann auf Anfrage mit. „Denn die beste Politik entsteht mit dem Austausch mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Gerade in Zeiten von sinkendem Vertrauen in politische Institutionen brauchen wir Transparenz. Wir werden uns als Grüne weiterhin für die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen einsetzen.“

Die Grünen planten, durch öffentliche Anhörungen gegenzusteuern. Im Übrigen werde man „weiterhin die Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD dazu auffordern, Transparenz und öffentliche Beteiligung zu ermöglichen“, sagte Lührmann.


(dahe)



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