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Digitale Identität: Deutsche Behörden überwachen die Verwendung nicht


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Die deutsche Bundesregierung ist bemüht, Bedenken rund um Datenschutz und Nachverfolgbarkeit bei der geplanten E-Brieftasche auf Basis des Rechtsakts für eine europäische digitale Identität (EUid) auszuräumen. Die in Deutschland vorgesehene Wallet für die EUDI (European Digital Identity) werde ausschließlich direkte Kommunikation zwischen der entsprechenden App und der empfangenden Prüfstelle nutzen, schreibt das federführende Digitalministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage im Bundestag.

Dieser Ansatz ermögliche sichere, lokale und nutzergesteuerte Übertragung personenbezogener Daten, betont die Regierung. Zentrale Server würden etwa bei der Vor-Ort-Präsentation mobiler Führerscheine oder Fahrzeugdokumente nicht beteiligt. Gleiches gelte für den Einsatz der Wallet als Fahrkarte für den Personnennahverkehr (ÖPNV) sowie Nachweise etwa für Zeugnisse, berufliche Abschlüsse, Bankvollmachten oder Kreditkarten.

Insbesondere geht die Exekutive so auf Vorwürfe ein, die Bürgerrechtsorganisationen wie die American Civil Liberties Union (ACLU), das Center for Democracy and Technology (CDT), die Electronic Frontier Foundation (EFF), das Electronic Privacy Information Center (EPIC) sowie Epicenter.works jüngst erhoben haben. Sie befürchten, dass ausstellende Behörden prinzipiell in der Lage sein könnten, die Nutzung der digitalen Identität nachzuverfolgen. Eine solche „Phone-Home-Funktion“ müsse ausgeschlossen werden, um Nutzer nicht gläsern zu machen. Mitunterzeichner wie die eID-Expertin Kaliya Young monieren, dass der Standard ISO mDL/mDOC 18013-5, der eine solche Serverabrufoption quasi vorinstalliere, in der Referenzarchitektur für die EUDI-Wallet vorgeschrieben und auch in Nordamerika weit verbreitet sei.

Der erwähnte ISO-Standard definiere verschiedene Modi zur Übertragung von Daten aus mobilen Führerscheinen (mDL), hält das Digitalministerium dagegen. Er umfasse nicht nur serverbasierte Abrufe, die in Deutschland keine Rolle spielen sollen. Die deutsche Blaupause zur Umsetzung der EUDI-Wallet sehe vor, dass der Austausch von Nachweisen ausschließlich direkt zwischen der digitalen Brieftasche des Nutzers und der empfangenden Stelle erfolge. Der jeweilige Aussteller der Nachweise sei in diesen Übertragungsvorgang nicht eingebunden und erhalte keine Informationen über deren Verwendung. Eine Rückmeldung („Phone-Home“) finde somit nicht statt.

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Die deutsche Wallet werde so konzipiert, dass signierte Daten verwendet werden, versichert die Regierung. Dadurch sei die ausstellende Behörde nicht in den Ausweisprozess involviert. Dieses Prinzip der Datensouveränität und Zweckbindung werde durch eine gezielte technische Architektur, offene Standards und umfassende datenschutzrechtliche Vorgaben gewährleistet. So wird sichergestellt, dass die Bewegungen und Aktivitäten der Nutzer weder jetzt noch in Zukunft von der ausstellenden Stelle nachverfolgt oder offengelegt werden könnten. Die Umsetzung basiere auf einer dezentralen Architektur; personenbezogene Daten blieben ausschließlich auf dem Endgerät der Nutzer gespeichert. Der Zugriff darauf erfolge zudem nur mit ausdrücklicher Zustimmung der User.

Zudem beteuert die Exekutive, dass die Nutzung der digitalen Identität freiwillig und kostenfrei bleibe – auch langfristig. Die Bürger sollten trotz der Debatte über eine „Digital only“-Strategie die Möglichkeit haben, Behördengänge persönlich zu erledigen oder den physischen Personalausweis zu nutzen. Die Klausel aus der EU-Verordnung, wonach Personen, die die EUDI-Wallet nicht verwenden wollen, keine Benachteiligungen erfahren dürfen, gelte uneingeschränkt.

Die Aussage von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU), dass die E-Brieftasche auch für „Treueprogramme“ im Einzelhandel eingesetzt werden könnte, bezieht sich laut dem Bescheid auf optionale Zusatzfunktionen. Diese seien freiwillig und beeinträchtigten den Zugang zu öffentlichen Diensten nicht. Ein wesentlicher Vorteil der Wallet sei der verbesserte Datenschutz im Vergleich zu bestehenden Lösungen.

Mit Blick auf Länder wie Pakistan hebt die Regierung hervor: Eine Sperre des Online-Ausweises sei in Deutschland ausschließlich bei Diebstahl oder Verlust auf Veranlassung des Inhabers möglich, nicht jedoch aus politischen Erwägungen. Über „Phone-Home-Ansätze“ in den schon etwas älteren digitalen Identitätssystemen von Indien, Singapur und Estland habe sie keine konkreten Erkenntnisse.


(afl)



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Dias und Negative effizient digitalisieren


Das Digitalisieren von Dias und Negativen mit herkömmlichen Filmscannern ist zeitintensiv. Digitalkameras dagegen arbeiten wesentlich schneller. Als Zubehör benötigt man eine geeignete Lichtquelle, passende Filmhalter und idealerweise ein Reprostativ. Eine besondere Herausforderung ist die Konvertierung von Farbnegativen in Positive mit stimmigen Tonwerten. Standardmäßig bieten die meisten Raw-Konverter diese Funktion nämlich nicht an.

Komplettlösungen zum Abfotografieren waren im Fotohandel lange Zeit kaum verfügbar. Mögliche Gründe dafür waren vielfältig: Zum einen konkurrierten solche Methoden mit dem Absatz hauseigener Filmscanner. Zum anderen bot der Gebrauchtmarkt zahlreiche bewährte Lösungen aus dem analogen Zeitalter, die weiterhin mit aktuellen Systemkameras kompatibel waren. Der entscheidende Faktor war jedoch lange das Fehlen spezialisierter Software zur Bearbeitung von Farbnegativen.


Thomas Gade

Thomas Gade

Thomas Gade betreut ein umfangreiches Fotoarchiv (medienarchiv.com) aus eigenen und fremden Fotos, die er alle beschriftet. Früher war die dazugehörige Motivrecherche sehr aufwendig, heute ist sie durch Internet-Tools viel einfacher. Unterwegs möchte Gade gerne wissen, welche Pflanzen er fotografiert. Dies verrät ihm sein Smartphone.

Seit 2020 vereinfachen neue Programme die Negativkonvertierung erheblich. Inzwischen liefern sie bereits mit Standardeinstellungen überzeugende Ergebnisse, sodass der Prozess deutlich zugänglicher geworden ist. Topaz Labs hat kürzlich mit einem Update seiner Software Photo AI eine KI-gestützte Staub- und Kratzerretusche eingeführt. Damit wird der letzte große Vorteil herkömmlicher Filmscanner, die infrarotbasierte Defekterkennung, verringert. Es ist anzunehmen, dass die Konkurrenz Topaz dieses Feld nicht lange allein überlassen wird.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Dias und Negative effizient digitalisieren“.
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iOS 26 und iPadOS 26: Verändertes Web-App-Verhalten auf dem Homescreen


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Web-Apps auf dem iOS- und iPadOS-Home-Bildschirm, die als Alternative zu nativen Apps dienen, gibt es seit vielen Jahren. Nun verändert Apple das Default-Verhalten: Mit iOS 26 und iPadOS 26 implementiert der iPhone-Hersteller eine Wahlmöglichkeit, ob aus einer URL wirklich eine Web-App werden soll oder „nur“ ein Bookmark. Auch Websites, die nicht explizit als Web-App umgesetzt sind, können als solche verwendet werden.

Apple erlaubt bereits seit Januar 2008 (damals unter iPhone OS 1.1.3) das Anlegen von Web-Bookmarks auf dem Homescreen. Ab August dieses Jahres war es zudem möglich, einen App-artigen Standalone-Modus zu triggern, wenn ein entsprechendes Meta-Tag im HTML-Dokument vorhanden war (name=’apple-mobile-web-app-capable‘).

Seit 2018 (iOS 11.4) orientiert sich Apple am Web-Application-Manifest des Web-Konsortiums W3C, mit dem Entwickler ihre Websites über eine JSON-Datei breiter konfigurieren können – unter anderem mit eigenem Icon. Fehlten sowohl Meta-Tag als auch JSON, öffnet iOS seither die Seite im Browser (Bookmark-Verhalten). Es gab dazu keine Möglichkeit für die User, das Verhalten zu beeinflussen.

Mit iOS 26 und iPadOS 26 ändert sich das nun. Default-Verhalten ist jetzt stets das Öffnen als Web-App, sobald man eine Website in Safari über den Teilen-Dialog auf dem Homescreen platziert. Im jeweiligen Dialog gibt es aber einen Schalter, der das unterbinden kann. Wird „Öffnen als Web-App“ deaktiviert, wird wieder ein Bookmark geschrieben, egal ob es sich um eine Web-App (nach JSON oder Meta-Tag) handelt oder nicht.

Damit bekommen Nutzer wieder mehr Auswahlmöglichkeiten. Apple betont, dass man damit den bisherigen Web-App-Support nicht entfernt. „Wenn Sie ein Web-App-Manifest in Ihre Website einbinden, werden die damit verbundenen Vorteile Teil der Nutzererfahrung des Users. Wenn Sie Ihre Icons im Manifest definieren, werden diese verwendet.“ Die Nutzung von Web-Apps bedinge nun schlicht nicht mehr, dass ein JSON-Manifest (oder das Meta-Tag) vorhanden sein muss. Der Konzern betont weiterhin, dass Web-Apps unter iOS und iPadOS niemals Service Workers benötigen. „Dennoch können Service Workers in Ihrem Code die Nutzererfahrung deutlich verbessern.“ Insgesamt, so Apple, gebe es jetzt „null Bedingungen mehr“ für eine „Installierbarkeit“ von Web-Apps in Safari. Jede Website könne zur Web-App auf dem Homescreen werden.


(bsc)



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Dramatische Warnung: US-Satelliten sollen Sonnenlicht zur Erde reflektieren


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Astronomen und Astronominnen kritisieren die Pläne einer US-Firma, die mit tausenden Satelliten in der Erdumlaufbahn nachts Sonnenlicht so spiegeln will, dass Solarkraftwerke damit weiter Strom erzeugen können. Das Start-up heißt Reflect Orbital und hat laut Bloomberg kürzlich bei der zuständigen Federal Communications Commission (FCC) in den USA eine Lizenz beantragt, um im kommenden Jahr einen ersten Satelliten zu starten. Schon 2030 sollen dann etwa 4000 um die Erde kreisen, mit potenziell katastrophalen Folgen für den ohnehin nicht mehr unberührten Nachthimmel. Bei der American Astronomical Society haben demnach schon mehr als 1000 Forschende erklärt, dass die Realisierung der Pläne ihre Arbeit beeinträchtigen würde.

Im Frühjahr hat Reflect Orbital für seinen Plan 20 Millionen US-Dollar bei Investoren eingesammelt und erklärt, dass es um den Aufbau einer neuen Infrastruktur im Weltraum geht. Dabei sollen große Spiegel am Morgen und Abend Sonnenlicht auf bestehende Solaranlagen reflektieren, damit die länger Strom erzeugen können. Weil sich die Satelliten aber mit großer Geschwindigkeit bewegen und eng begrenzte Gebiete immer nur kurzzeitig beleuchten können, sollen sich die Geräte ablösen. Wie groß das Potenzial ist, ist zweifelhaft, immerhin können die Satelliten nur einen Bruchteil des Sonnenlichts reflektieren, das dann zur Energiegewinnung zur Verfügung steht. Gleichzeitig würden die Satelliten am Himmel enorm hell leuchten.

Wie das US-Magazin The Conversation zusammenfasst, sollen die Satelliten in einer Höhe von 625 Kilometer um die Erde kreisen und ein fünf Kilometer großes Gebiet auf der Erdoberfläche beleuchten. Ziel sei es dann 20 Prozent der Energie der Mittagssonne auf die Erde zu reflektieren – also 200 Watt pro Quadratmeter. Um das mit nicht übergroßen Satelliten zu erreichen, bräuchte es Tausende, die das Gebiet gleichzeitig beleuchten, rechnet The Conversation vor. Das klingt nicht praktikabel, aber Reflect Orbital hat bereits angekündigt, dass insgesamt sogar 250.000 solcher Spiegel im All möglich seien. Auch damit wäre das Potenzial für Solarkraftwerke begrenzt, die Folgen für den Nachthimmel aber voraussichtlich katastrophal.

Wenn die Satelliten wie geplant funktionieren, würden sie über der angrenzenden Region deutlich heller scheinen als der Vollmond, schreibt Bloomberg weiter. Wenn die Reflexionen von einem Solarkraftwerk zum nächsten bewegt würden, wären die angrenzenden Gebiete also mindestens kurzzeitig von hellen Lichtblitzen am Himmel beleuchtet. Für zeitgemäße optische Astronomie vom Erdboden aus wären tausende solcher Satelliten potenziell verheerend, zitiert Bloomberg den Chefwissenschaftler des Vera C. Rubin Observatory. Gegen die Lichtverschmutzung durch tausende Satelliten von Reflect Orbital würde die durch Starlink sprichwörtlich verblassen. In der Forschung formiert sich Widerstand, noch ist aber unklar, ob die FCC den für 2026 geplanten Test erlaubt.


(mho)



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