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Digitalminister Wildberger: Bei Staatsmodernisierung „brutal fokussieren“
Nach acht Monaten im Amt als erster Bundesdigitalminister sieht Karsten Wildberger (CDU) Deutschland auf gutem Weg bei der Staatsmodernisierung, spricht aber von einer Daueraufgabe. „Sie gehen ja auch nicht ein Jahr ins Gym und sagen dann: ‚Jetzt bin ich fertig’“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Staatsmodernisierung sei ein Dauerprojekt, weit über eine Legislaturperiode hinaus und unabhängig von Personen.
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Der Minister zeigte sich optimistisch, dass im neuen Jahr für die Bürger positive Veränderungen spürbar werden. Es seien viele „Dinge in der Pipeline“, weitere würden auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hatte unter Wildbergers Federführung im Herbst eine Modernisierungsagenda für den Bund beschlossen, die Bundesländer später auch für die Länderebene. Geplant sind mehr als 200 Vorhaben zur Modernisierung der Verwaltung mit Vereinfachungen für Bürger und Unternehmen.
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Vereinfachungen bei Ausweisen und Steuererklärungen
Dabei geht es zum Beispiel um das Pass- und Meldewesen: Die Notwendigkeit der Aktualisierung des Wohnortes im Reisepass soll gestrichen werden, Personalausweise für über 70-Jährige sollen künftig unbefristet gültig sein. Vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen, wie Hessen sie bereits testet, sollen sukzessive ausgeweitet werden.
Im Geschäftsverkehr mit Behörden sollen in vielen Fällen künftig einfache E-Mails ausreichen und KI soll in der Verwaltung beim Sortieren und Prüfen von Anträgen helfen, um Sachbearbeiter zu entlasten. Auch ihre Zuständigkeiten wollen Bund und Länder verändern, um Abläufe zu beschleunigen, etwa bei der Kfz-Zulassung, im Pass- und Ausweiswesen und im Meldewesen.
Perso auf dem Handy im kommenden Jahr
Im kommenden Jahr, am 2. Januar 2027, ist außerdem der Start der digitalen Brieftasche (Wallet) geplant. Auf dieses konkrete Datum hatte sich Wildberger zuletzt öffentlich festgelegt. Personalausweis und Führerschein und später auch andere Dokumente können dann auf dem Smartphone gespeichert werden und werden bei Kontrollen anerkannt. Die Plastikkarten können zu Hause bleiben.
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Zu Skepsis in Deutschland gegenüber Digitalisierungsprozessen wie dem Ausweis auf dem Smartphone oder der elektronischen Patientenakte, sagte Wildberger: „Wir stellen oft zuerst die Frage nach den Risiken. Ich wünsche mir, dass wir die Begeisterung für Neues und für Technologie, die Deutschland immer ausgemacht haben, wieder entdecken und wieder freilegen.“
Wenn Menschen erlebten, dass immer mehr alltägliche Prozesse, wie eine Kontoeröffnung, der Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder Altersverifikation einfacher würden, verschiebe sich die Frage weg von: „Brauche ich das? Wie sicher ist das?“ zur Feststellung, „dass diese Dinge einem das Leben einfacher machen können“.
Bürger sollen Bürokratie-Probleme melden
Wildberger holt sich für seinen Job auch Anregungen aus der Bevölkerung. Seit kurzem können Bürger auf der extra eingerichteten Onlineplattform „Einfach machen“ melden, an welchen Stellen es in der Verwaltung hakt. Die Hinweise sollen dabei helfen, Dinge zu priorisieren.
So beschreibt Wildberger auch seine eigene Arbeitsweise in dem ganzen Prozess: „Wenn man Dinge verändern will, ist eines der wichtigsten Themen brutal zu fokussieren. Sie können nicht alles machen und müssen, wenn Sie sich an einem Ziel orientieren, Dinge, die Sie potenziell ablenken, ein Stück weit ausblenden.“
Wildbergers Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wurde mit dem Antritt der Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Mai neu aufgebaut. Merz hatte den früheren MediaMarktSaturn-Chef in sein Kabinett geholt und ihm die Aufgabe aufgetragen, Verwaltungsprozesse in Deutschland zu vereinfachen, zu beschleunigen, zu digitalisieren und Bürokratie abzubauen – im komplexen System der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen ein Megaprojekt.
Über die föderale Modernisierungsagenda berichtet c’t auch in der aktuellen Ausgabe des Newsletters D.digital. Den Newsletter können Sie hier kostenlos abonnieren.
(cwo)
Künstliche Intelligenz
Google Chrome erhält drei nützliche Produktivitäts-Features
Chrome wird hilfreicher beim Arbeiten mit drei neuen Features: Geteilte Tab-Ansicht, PDF-Vermerke und die Möglichkeit, PDFs direkt in Google Drive abzuspeichern.
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Die erste Funktion nennt Google „Split View“. Sie ermöglicht, zwei Webseiten in einem gemeinsamen Tab nebeneinander anzuzeigen. Das soll das ständige Wechseln zwischen zwei Fenstern oder Tabs reduzieren und das Multitasking erleichtern.
Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Funktion zu nutzen: Entweder ziehen Sie einen Tab an den linken oder rechten Rand des Browserfensters und lassen ihn dort los, oder Sie klicken einen Link mit der rechten Maustaste an und wählen im Kontextmenü die entsprechende Split-View-Option. Mit einem Schieberegler in der Mitte lassen sich die Größen der beiden Ansichten anpassen. Über ein anpinnbares lcon in der Adressleiste stehen weitere Optionen zur Verfügung.
Chrome ist nicht der erste Browser mit geteilter Tab-Ansicht. Auch Microsoft Edge und Opera unterstützen diese Funktion bereits. Mit letzterem lassen sich bis zu vier Webseiten gleichzeitig in einem Tab darstellen. Auch Vivaldi hat erst kürzlich eine ähnliche Funktion eingeführt.
PDFs bearbeiten und direkt in Google Drive speichern
Mit der zweiten Funktion lassen sich PDFs direkt im Browser bearbeiten: Nutzer können über das entsprechende Icon Text hervorheben und mit der Maus Vermerke einfügen, ohne Umwege über ein anderes Programm zu gehen. Auch digitale Unterschriften lassen sich damit anfertigen.
Schließlich führt Google die Möglichkeit ein, PDFs direkt in Google Drive zu speichern, damit sie später nicht verloren gehen. Die Dateien werden im Ordner „Aus Chrome gespeichert“ abgelegt und sind damit auf anderen Geräten auffindbar.
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Chrome machte zuletzt durch Sicherheitsprobleme Schlagzeilen. So musste Google ein Notfall-Update veröffentlichen, um eine bereits aktiv ausgenutzte Schwachstelle zu schließen, über die Angreifer Schadcode ausführen konnten. Zudem entdeckten Forscher Hunderte teils populäre Erweiterungen, die den Browserverlauf an Hersteller übermittelten, sowie eine Kampagne mit gefälschten KI-Add-ons, die Daten von rund 260.000 Nutzern abgriffen.
Tipps, wie sich der Browser datenschutzfreundlicher konfigurieren und vor Tracking schützen lässt, finden Sie in unserem neuen Ratgeber.
Siehe auch:
(tobe)
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CLC 2026: Call for Proposals für Platform Engineering, DevEx und KI gestartet
Als Treffpunkt für IT-Profis, die Verantwortung für den gesamten Software-Lifecycle übernehmen, rückt die Fachkonferenz CLC die Themen Developer Experience und Platform Engineering sowie Agentic AI in den Mittelpunkt. Dabei geht es um Best Practices und Trends rund um sämtliche Aspekte der Software Delivery – von der Infrastruktur bis zur automatisierten Anwendungsbereitstellung. Die CLC findet am 11. und 12. November 2026 erneut im Congress Center Rosengarten in Mannheim statt. Neben den beiden Konferenztagen ist ein vorgelagerter Workshop-Tag geplant.
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Im Rahmen des Call for Proposals (CfP) suchen die Veranstalter iX und dpunkt.verlag Expertinnen und Experten, die ihre Vorschläge bis zum 21. April 2026 einreichen können. Da die Organisatoren ein möglichst ausgewogenes und barrierefreies Programm auch für alle internationalen Teilnehmerinnen und Teilnehmer anstreben, ist nicht nur die Website in deutscher als auch in englischer Sprache verfügbar, auch die Agenda soll in diesem Jahr eine Mischung englisch- und deutschsprachiger Vorträge bieten.
Von Plattformen bis Agentic AI: die Themenschwerpunkte der CLC 2026
Das Programmkomitee wünscht sich Einreichungen unter anderem zu Themen wie:
- Platform Engineering: Internal Developer Platforms, Golden Paths, Platform as aProduct…
- Developer Experience: Messbarkeit, Cognitive Load und Feedback Loops…
- Agentic AI und Automatisierung: KI-Agenten und -Assistenten, Large Language Models, Cloud-Native-AI-Plattformen…
- Software Delivery: CI/CD-Architekturen, GitOps, Release-Strategien…
- Dev(Sec)Ops und Security: Shift Left, Policy as Code…
- Container und Kubernetes: Betrieb, Skalierung, Kosten…
- Observability und SRE: OpenTelemetry, Reliability Engineering, Incident Analysis…
Praxisberichte erwünscht – Marketing-Pitches nicht
Die CLC-Veranstalter suchen Vorträge von rund 45 Minuten inklusive Fragerunde sowie ganztägige Workshops mit sechs bis sieben Stunden Umfang. Die Abstracts sollten zwischen 400 und 700 Zeichen umfassen; ergänzende Materialien wie ausführlichere Beschreibungen oder Foliensätze sind willkommen. Gefragt sind nicht nur Einreichungen von professionellen Speakern.
Entscheidend ist, dass die Vortragenden Erfahrungen aus realen Projekten teilen, aus denen andere lernen können. Erwünscht sind vor allem Praxisberichte mit klaren Learnings, Entscheidungen und Trade-offs – auch wenn nicht alles perfekt gelaufen ist. Architektur- und Betriebsentscheidungen mit technischer Tiefe sollten im Vordergrund stehen.
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Ausdrücklich nicht erwünscht sind Marketing- oder Produkt-Pitches, reine Tool-Demos ohne Kontext sowie Grundlagen-Tutorials ohne Praxisbezug. Angesprochen fühlen sollen sich unter anderem Platform Engineers, Softwareentwicklerinnen und -entwickler, DevOps- und SRE-Engineers, Cloud- und Infrastructure Engineers sowie Tech Leads und Engineering Manager. Auch Open-Source-Maintainer und -Contributors sind eingeladen, Vorschläge einzureichen.

Zeitplan, Konditionen und weitere Informationen
Die Auswahl der Beiträge erfolgt inhaltlich und, falls möglich, über ein anonymisiertes Review-Verfahren durch das Programmkomitee. Die Veröffentlichung des vollständigen Konferenzprogramms ist für Ende Mai 2026 geplant.
Wer über den Fortgang der Konferenz informiert bleiben möchte, kann sich auf der CLC-Website für den Newsletter registrieren oder den Veranstaltern auf LinkedIn folgen – der Hashtag lautet #CLC_Conf.
(map)
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Sammelklage gegen Telekommunikationsanbieter 1N Telecom
Nach Tausenden Beschwerden über den Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter 1N Telecom ziehen Verbraucherschützer vor Gericht. Das Bonner Bundesamt für Justiz veröffentlichte eine entsprechende Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) im Verbandsklageregister, die Klage ist am Oberlandesgericht Hamm anhängig (Aktenzeichen I-13 VKl 3/25).
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Betroffene können auf Rückzahlung hoffen
Nun haben betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich in das Register einzutragen und bei der Klage kostenlos mitzumachen. Möglicherweise können sie knapp 420 Euro zurückbekommen.
Diesen Geldbetrag hatte 1N Telecom in den vergangenen Jahren von neuen Kunden gefordert, aus Sicht der Verbraucherschützer zu Unrecht. Zwischen Januar 2023 und Juni 2025 beschwerten sich deutschlandweit rund 15.000 Menschen bei den Verbraucherzentralen über die Firma, viele von ihnen waren Senioren. Nicht immer ging es bei diesen Beschwerden um die 420 Euro, sondern auch um andere Anliegen bezüglich 1N Telecom.
Verwirrte Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbraucher hatten von der Düsseldorfer Firma ein Angebot eines 24-Monats-Vertrags für das Festnetz-Telefon und DSL-Internet zugeschickt bekommen, ein Teil von ihnen nahm es an. Von denen wiederum merkten nach Darstellung des vzbv viele erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hatten.
Manch einer von den Verbrauchern verhinderte daraufhin die Portierung seiner Telefonnummer, woraufhin 1N Telecom den noch frischen Vertrag kündigte und 419,88 Euro gewissermaßen als eine Art Schadenersatz forderte. Das zahlten viele Verbraucher. Eingeholt wurde das Geld über eine andere, mit 1N Telecom verbundene Firma, gegen die sich die Klage ebenfalls richtet.
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1N Telecom wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern. Es handele sich um ein noch laufendes Verfahren, teilte ein Firmensprecher mit.
Anderes Gericht entschied 2023 gegen 1N Telecom
Es ist nicht das erste Mal, dass 1N Telecom wegen seines damaligen Vorgehens juristischen Gegenwind bekommt. 2023 entschied das Düsseldorfer Landgericht, dass 1N Telecom Werbebriefe nicht mehr massenhaft an Kunden der Deutschen Telekom verschicken durfte.
Die Anschreiben an die Kunden seien in der Aufmachung irreführend und machten nicht ausreichend deutlich, dass es sich nicht um einen bloßen Tarifwechsel handele, sondern es um einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters gehe, entschied das Gericht im Sommer 2023.
Es befand die Schadenersatzpauschale von knapp 420 Euro schon damals für unzulässig (38 O 182/23). Die Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm soll nun dazu führen, dass die Verbraucher, die diesen Betrag zahlten, ihn endlich zurückbekommen.
(afl)
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