Künstliche Intelligenz
Digitalminister Wildberger: „Grundrechte wollen wir nicht antasten“
Für den seit Mai amtierenden Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) sind die nächsten Jahre für Europa entscheidend. „Wir müssen die nächsten Jahre nutzen, digitale Souveränität aufzubauen. Wir haben die Talente und wir sind in vielen Geschäftsbereichen globaler Plattformmodelle einfach nicht präsent“, ruft er im Gespräch mit heise online zum Handeln auf.
Wildberger sieht Chancen für eine Aufholjagd gerade aufgrund des Aufkommens Künstlicher Intelligenz. „Die KI ist nicht eine neue Form der Digitalisierung. Die Karten werden neu gemischt“, sagt der Bundesdigitalminister.
Er will ein für den Herbst geplantes EU-Gesetz zur Vereinfachung von Vorschriften nutzen. „Es ist mir nicht verständlich, dass wir junge Unternehmen, bevor sie überhaupt das Produkt gebaut haben, mit so vielen Vorschriften überlasten“, sagt Wildberger.
Dass etwa deutsche Medizinforscher zum Algorithmentraining mit Daten aus Deutschland in die USA fliegen müssten, will er nicht akzeptieren. „Das kann doch wohl nicht wahr sein“, kommentiert er. Hier müsse eine Neukalibrierung stattfinden, weshalb er sich für eine Überarbeitung der Regeln einsetze.
„Schutz der Privatsphäre unantastbar“
Die Befürchtung, dass dabei das Schutzniveau für Bürger abgesenkt würde, teilt Wildberger nicht. „Persönlichkeitsrechte, der Schutz der Privatsphäre, sind für mich nicht antastbar“, betont er. Aus seiner Sicht sei die derzeitige Praxis aber nicht geeignet, den Schutz zu gewährleisten.
„In vielen Teilen ist es überkomplex und es liefert noch nicht einmal das Ergebnis. Das heißt: Das, was wir vorschlagen, tun wir mit dem Werteverständnis, dass wir Grundrechte nicht antasten wollen,“ führt er aus. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Datenschutzaufsicht zu zentralisieren.
Digitale Souveränität als Beschaffungskriterium
Um europäische und deutsche Alternativen zu stärken, setzt der Digitalminister auch auf den Staat als einen zentralen Akteur. Der Bund werde nicht nur sehr zeitnah die KI-Gigafactorys an den Start bringen, sondern etwa auch bei Rechenzentren und speziell Inference-Datenzentren, die für das weitere Training bereits laufender Modelle nötig sind, weiter nachlegen.
Wildberger will damit sowohl die Wirtschaft ankurbeln als auch die Abhängigkeit von Nicht-EU-Staaten reduzieren. „Es geht jetzt darum, in kurzer Zeit eine Dynamik, eine Bewegung in Gang zu setzen.“ Sein Ziel will er dabei aber nicht als Abgrenzung gegenüber anderen wie den USA verstanden wissen – sondern vor allem als ein Einstehen für europäische Werte.
Um die Dynamik zu befördern, müsse auch die Systematik, wie der Staat Aufträge vergebe, geändert werden, fordert der Minister. So sollten die Beschaffungskriterien um den Aspekt der Digitalen Souveränität ergänzt werden. Das sei für ganz konkrete, bald zu vergebende Aufträge durch den Staat wichtig.
Der Preis sei dann nur ein weiteres Kriterium. Und auch dieses müsse überdacht werden: „Wir müssen die Total Cost of Ownership berücksichtigen“, fordert Wildberger. „Unsere heutige Kalkulation, wie wir ‚Preis‘ definieren, ist volkswirtschaftlich völliger Unsinn.“
Das Gespräch haben wir am 11. September in Berlin geführt. Das ganze Interview (inkl. Transkript) als Sonderausgabe des c’t uplink zum Nachhören:
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Störung bei Microsofts Cloud: Ausfälle bei Outlook und Co. gemeldet
Aktuell kommt es offenbar weltweit zu Ausfällen bei Microsofts Cloud-Diensten, darunter Microsoft 365, Minecraft, dem XBox-Netzwerk und den Maildiensten des Redmonder Konzerns. Auf seiner Statusseite und in einem Posting bei X bestätigt Microsoft, Probleme bei seinem weltweiten CDN „Front Door“ zu untersuchen.
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Auf der Statusübersicht des Konzerns heißt es: „Wir untersuchen Meldungen eines Problems, das Dienste von Microsoft Azure und Microsoft 365 betrifft, inklusive Auswirkungen auf das Microsoft 365 Admin Center und andere Dienste [..]. Wir untersuchen Telemetriedaten, um die Ursache des Problems zu isolieren und unsere nächsten Schritte zur Fehlerbehebung festzulegen.“

Störungen bei M365 und Azure bestätigt Microsoft auf seinem Service-Statusportal.
Gegen 17:35 aktualisierte der Konzern zudem die Statusseite und macht gemäß dem alten Admin-Motto „It’s always DNS“ Probleme mit der Namensauflösung für die Ausfälle verantwortlich. Man habe erste Gegenmaßnahmen ergriffen.
Internationale Störung?
Auf der Plattform X mehren sich derweil die Berichte betroffener Microsoft-Kunden. Offenbar handelt es sich um ein weltweites Problem – Nutzer in den Vereinigten Staaten sind ebenso betroffen wie solche in Europa. Auch aus Deutschland gibt es Meldungen von Problemen. Hierzulande zeigen Portale wie „Allestörungen“ eine deutlich erhöhte Anzahl an Ausfallmeldungen. Einer der betroffenen Dienste ist das CDN „Front Door“, das bestätigt der Azure-Support auf X.

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(cku)
Künstliche Intelligenz
Medizinregistergesetz soll für unkomplizierten Datenzugang sorgen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will die Nutzung von Medizinregisterdaten in Deutschland deutlich vereinfachen. Ein jetzt vorgelegter Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung („Medizinregistergesetz“) soll erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für bislang unregulierte Register und zugleich eine Grundlage für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) im Bereich Medizinregister schaffen. Das Gesetz soll bestehende Rechtsunsicherheiten klären und Forschung und Qualitätssicherung stärken.
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Geplant ist laut Entwurf die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister (ZMR) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor, das ein zentrales Verzeichnis für mehr als 350 Medizinregister führt und koordiniert. Register, „die den Qualifizierungsprozess des ZMR erfolgreich durchlaufen haben, auf Grund von Bundesrecht errichtet oder vom Bund oder der gesetzlichen Krankenversicherung ganz oder teilweise finanziert sind, müssen sich registrieren“. Darunter fallen Register wie das Implantateregister, das Hämophilieregister und verschiedene Krebsregister.
Ebenso sollen qualifizierte Register anstelle von klassischer Zustimmung über Datenfreigaben einfacher Daten erhalten. Das soll Kooperationen mit anderen Registerbetreibern erleichtern. Daten sollen aus unterschiedlichen Quellen leichter verknüpft werden können und pseudonymisiert oder anonymisiert für Forschung und Qualitätssicherung bereitgestellt werden. Das soll perspektivisch für eine interoperable Datenbasis für die Versorgung, Forschung und öffentliche Gesundheit sorgen.
Pseudonym und Widerspruchslösung
Für besonders qualifizierte Register ist auch eine Datenerhebung mit Widerspruchslösung (Opt-out) vorgesehen. Mit dem unveränderbaren Teil der Krankenversichertennummer (KVNR) soll zudem ein registerübergreifendes Pseudonym erstellt werden, das die Verknüpfung von Daten erleichtern soll, wobei laut Entwurf die Identität Patienten nicht preisgegeben werden soll. Laut Entwurf sind „personenbezogene Daten spätestens 100 Jahre nach ihrer Erhebung zu löschen“, was ebenfalls an die Speicherdauer des beim BfArM angesiedelten Forschungsdatenzentrum Gesundheit anknüpft und Langzeitstudien ermöglichen soll.
Das Ministerium erwartet eine jährliche Entlastung von etwa 3 Millionen Euro. Ebenso sollen Bürgern bürokratische Aufwände entfallen, für die Teilnahme an einem Medizinregister regelmäßig eine ausführliche informierte Einwilligung erforderlich war – teils auch mehrfach, etwa bei Registeränderungen. In Zukunft soll eine einmalige Datenfreigabe reichen.
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(mack)
Künstliche Intelligenz
Carlinkit Tbox UHD im Test: Smarte Box bringt Youtube, Netflix & Co. ins Auto
Youtube und Netflix im Auto? Carplay und Android Auto blockieren das – die Carlinkit Tbox UHD macht Streaming trotzdem möglich.
Carplay und Android Auto blockieren Apps wie Youtube oder Netflix – und das ist aus Sicherheitsgründen vollkommen nachvollziehbar. Schließlich sollte niemand während der Fahrt Filme schauen. Trotzdem ist es schade, dass damit auch im Stand – etwa in der Pause oder im Urlaub – die Entertainment-Funktionen des Infotainment-Systems brachliegen.
Genau hier setzt die Carlinkit Tbox UHD an. Die kleine Box bringt ein vollwertiges Android 13 ins Auto – inklusive Zugriff auf den Google Play Store und damit auf nahezu alle Apps. Sie wird per Kabel über die Carplay-Schnittstelle verbunden und nutzt diese, um Bild und Ton ins Infotainment-System zu schicken. Nebenbei dient die Box als Adapter für kabelloses Carplay und Android Auto.
Wie gut das Streaming im Auto klappt, wie flott die Box reagiert und was sie sonst noch bietet, klären wir in unserem Praxistest. Getestet haben wir das mit einem Opel Astra K von 2017 und einem Hyundai Ioniq 6 von 2023. Als Smartphones kamen ein Honor Magic V3 und ein iPhone 16 Pro Max zum Einsatz.
Achtung: Bei BMW-Fahrzeugen funktioniert diese Lösung in der Regel nicht. Laut Hersteller Carlinkit werden jedoch bis zu 98 Prozent aller Fahrzeuge mit Carplay-Unterstützung kompatibel sein.
Design
Die Tbox UHD erinnert entfernt an eine Mini-Playstation und unterscheidet sich im Design deutlich von anderen Boxen dieser Art – ebenso wie von den Wireless-Adaptern für Carplay und Android Auto, die wir bereits getestet haben. Das beginnt schon bei der Farbe: Carlinkit setzt auf Weiß, was im Autozubehör eher ungewöhnlich ist – dort dominiert sonst Schwarz.
Mit Abmessungen von 90 × 84,9 × 17,1 mm ist die Tbox UHD deutlich größer als vergleichbare Produkte – etwa so groß wie eine kleine Powerbank oder externe SSD. Bei einem Kleinwagen hat man möglicherweise keinen idealen Platz dafür im Cockpit.
Diverse Anschlüsse und Steckplätze sind links und rechts an den Seiten untergebracht – dazu später mehr. An der Front sitzt eine blaue LED, die aufleuchtet, sobald das Gerät mit dem Internet verbunden ist und das Signal an die Anzeige überträgt.
Carlinkit Tbox UHD – Bilder
Einrichtung
Die Tbox UHD wird per Kabel an den USB-Anschluss des Fahrzeugs gesteckt – genau dort, wo man sonst das Smartphone für Android Auto oder CarPlay anschließen würde. An der Box selbst sitzt ein USB-C-Ausgang; im Lieferumfang liegen Kabel für USB-C auf USB-A sowie USB-C auf USB-C bei.
Nach dem Einstecken erscheint im Infotainment-System das CarPlay-Symbol – keine Verwirrung: Das wird hier nur als Schnittstelle genutzt, um Bild- und Audiosignal aus der Box ins System zu leiten. Wählt man das Symbol, startet das eigene Benutzerinterface der Box auf Basis von Android 13.
Nun hat man zwei Optionen für den Internetzugang: Entweder man erstellt einen Hotspot mit dem Smartphone, oder man steckt eine SIM-Karte direkt in die Tbox. Sobald die Verbindung steht, kann man sich mit seinem Google-Konto im Play Store anmelden und Apps installieren.
Features
Als Antrieb dient Qualcomms Snapdragon 660, ein Achtkern-SoC mit vier Kryo-Gold-Kernen (2,2 GHz) und vier Kryo-Silver-Kernen (1,8 GHz). Der Chip stammt allerdings schon aus dem Jahr 2017. Entsprechend sollte man keine Wunderdinge erwarten: Das System reagiert teils etwas verzögert und träge – ähnlich wie ein älteres, günstiges Tablet. Für grafisch aufwendige Spiele ist das weniger geeignet, zum Streaming reicht die Leistung aber aus, sofern man etwas Geduld mitbringt.
Der interne Speicher beträgt 128 GB, dazu kommen 8 GB RAM. Ein microSD-Kartenslot unterstützt Karten mit bis zu 512 GB. Außerdem bietet die Box Wi-Fi 5 und Bluetooth 5.0 – nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand, aber für den Einsatz im Auto, etwa via Smartphone-Hotspot, vollkommen ausreichend. Ein 4G-Modem ist integriert und unterstützt gängige Nano-SIM-Karten – auch wenn das Einlegen etwas fummelig ist, da die Karten leicht wieder herausspringen. Zur Positionsbestimmung stehen GPS, Glonass und Beidou bereit.
Bei den Anschlüssen bietet die Box USB-C sowie einen SIM-Kartenslot. Hinzu kommt ein USB-A-Eingang für externe Geräte wie Maus oder Gamepad. Zusätzlich gibt es einen Micro-HDMI-Ausgang (Typ D) samt Adapter auf HDMI Typ A – damit lässt sich die Box theoretisch auch mit einem Fernseher oder anderen Displays verbinden. Als Eingang für HDMI-Zuspieler dient der Steckplatz jedoch nicht.
Dank des vollwertigen Android-Systems steht auch der Google Play Store zur Verfügung und erlaubt die Installation nahezu jeder Android-App. Wir haben Youtube, Netflix, Disney+ und Magenta TV ausprobiert – das funktionierte problemlos, solange eine Internetverbindung bestand. Das System wirkte im Test aber insgesamt träge. Zudem ist Android 13 nicht mehr aktuell. Mit Software-Updates ist nicht zu rechnen.
Wer während der Fahrt lieber klassisch auf Android Auto oder Apple Carplay setzen möchte – und zwar kabellos –, kann das ebenfalls tun. Dazu genügt im Startbildschirm ein Tipp auf das „Autokit“-Icon. Anschließend erscheint die gewohnte Oberfläche von Android Auto oder Carplay, je nach verbundenem Smartphone.
Preis
Regulär kostet die Tbox UHD 176 Euro. Mit dem Code TechStage gibt es einen Rabatt mit einem endgültigen Preis von 141 Euro. Bis zum 5. November gibt es mit dem Code TechStage25 sogar zeitlich begrenzt einen Rabatt von 25 Prozent – damit kostet die Tbox UHD dann nur 132 Euro. Für den versicherten Versand kommen rund 5 Euro hinzu.
Da der Hersteller in China sitzt, gilt der EU-Käuferschutz nicht – auch wenn die Ware aus einem EU-Lager kommt. Garantie und Service sind daher eingeschränkt, im Garantiefall muss das Gerät möglicherweise nach China zurückgeschickt werden. Immerhin gibt es eine 30-tägige Rückgabemöglichkeit sowie ein Jahr Garantie.
Fazit
Wer im Auto auf dem Infotainment-Display Netflix, Youtube oder andere Android-Apps nutzen möchte, bekommt mit der Carlinkit Tbox UHD eine einfache Lösung. Dank eines SIM-Slots funktioniert sie sogar autark, alternativ lässt sich ein Hotspot über das Smartphone einrichten.
Die Box ist zwar recht groß und im weißen Gehäuse optisch auffällig, bietet aber ein ansprechendes Design. Mit Android 13 und Zugriff auf den Google Play Store steht eine breite App-Auswahl bereit. Einen HDMI-Eingang für externe Zuspieler gibt es nicht – nur einen Ausgang für Monitor oder Fernseher.
Die Leistung reicht fürs Streaming, wirkt aber durch den älteren Prozessor etwas träge. Auch Updates sind keine zu erwarten. Wer das System vorwiegend im Stand, etwa in Pausen oder im Urlaub, zur Unterhaltung nutzen will, findet hier dennoch ein praktisches Gerät. Obendrein dient es auch als kabelloser Adapter für Carplay und Android Auto.
Während der Fahrt zu streamen oder fernzusehen ist verboten – und gefährlich. Es verstößt gegen das Handy- und Ablenkungsverbot (§ 23 Abs. 1a StVO).
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